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Letzte Änderung: 24.09.2024
Verfügbare Formate: Word und PDF
Größe: 3 bis 5 Seiten
Die Vorlage ausfüllenMit dieser Vorlage kann eine Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit erstellt werden. Ist ein Betrieb durch einen erheblichen Arbeitsausfall betroffen, bedeutet dies die vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit für Arbeitnehmer.
Dabei handelt es sich um eine sogenannte Kurzarbeit, von der alle oder nur ein Teil der Arbeitnehmer betroffen sein können. Um alle insgesamt zu schützen, kann der Arbeitgeber entsprechend handeln und Kurzarbeit einführen.
Die Betriebsvereinbarung ist das vorrangige Instrument zur Ausübung der betrieblichen Mitbestimmung. Sie wird zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geschlossen und wirkt unmittelbar auf die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer ein. Der Tarifvertrag geht einer Betriebsvereinbarung vor.
Das Bundesarbeitsgericht hat bestimmte Punkte aufgestellt, die bei einer Betriebsvereinbarung zwingend zu beachten sind. Unbedingt erforderlich ist, dass Beginn und Dauer der Kurzarbeit, Lage und Verteilung der verkürzten Arbeitszeit sowie die Auswahl der betroffenen Arbeitnehmer festgelegt werden. Das Bundesarbeitsgericht führt weiter aus, dass die vereinbarten Rechte und Pflichten so deutlich geregelt werden, dass diese für den Arbeitnehmer zuverlässig zu erkennen sind.
Werden diese Mindestanforderungen an die Betriebsvereinbarung nicht beachtet, kann die Betriebsvereinbarung unwirksam sein mit der Folge, dass Arbeitnehmer weiterhin Lohnzahlung verlangen können.
Kurzarbeitergeld
Das Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit. Es wird Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen bei unvermeidbarem, vorübergehendem Arbeitsausfall, der auf wirtschaftlichen Ursachen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht, gezahlt. Daneben muss zu erwarten sein, dass dadurch die Arbeitsplätze erhalten werden und Arbeitslosigkeit vermieden wird. Kurzarbeitergeld wird auf Antrag des Arbeitgebers oder der Betriebsvertretung (Betriebsrat) von der Agentur für Arbeit gewährt, wenn
Bezugsdauer
Kurzarbeitergeld kann im Betrieb bis zum Ablauf von zwölf Monaten seit dem ersten Kalendermonat gewährt werden, für den Kurzarbeitergeld gezahlt wird. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) kann bei außergewöhnlichen Verhältnissen auf dem gesamten Arbeitsmarkt diese Bezugsdauer bis auf 24 Monate verlängern.
Die Vorlage sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt und angepasst werden. Betriebsvereinbarungen sind schriftlich niederzulegen (Wirksamkeitsvoraussetzung) und vom Betriebsrat und Arbeitgeber zu unterzeichnen. Betriebsvereinbarungen sind vom Arbeitgeber an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.
Die Betriebsvereinbarung tritt zu dem vereinbarten Zeitpunkt in Kraft. Von ihren Wirkungen werden alle Arbeitnehmer des Betriebs und die später eingestellten erfasst. Die Geltung der Betriebsvereinbarung endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit, durch Abschluss einer neuen Betriebsvereinbarung oder durch Kündigung.
Relevantes Recht sind die:
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Land: Deutschland