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Beschwerdebrief an einen Nachbarn

Letzte Änderung Letzte Änderung 30.09.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe2 Seiten
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 30.09.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 2 Seiten

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Diese Vorlage richtet sich an Grundstücks-, Haus- oder Wohnungseigentümer und Mieter, die sich bei einem Nachbarn beschweren wollen.

Als Mieter kann man sich bei einem Nachbarn beschweren, der einem durch Belästigungen bzw. Störungen jeglicher Art die ungestörte Nutzung der Wohnsache nicht zulässt. In der Regel sollte man sich zunächst an den Nachbarn selbst wenden. Sollte der Nachbar auf die Beschwerde nicht reagieren und das störende Verhalten fortführen, kann der Mieter sich an seinen Vermieter wenden.

Als Vermieter ist man verpflichtet, dem Mieter eine Wohnung zu vermieten, die dieser ungestört gebrauchen kann. Sofern die Beschwerde nicht erfolgreich ist und der Mieter weiterhin von seinen Nachbarn belästigt wird, kann dies daher unter Umständen sogar zu einer Kürzung der Miete führen (diese Mietminderung muss der Mieter beantragen).

Gründe für eine Beschwerde können folgende sein:

  • Lärmbelästigungen (z. B. durch Partys, Hundegebell, spielende Kinder, Türenschlagen, etc.)
  • Geruchsbelästigungen bzw. Luftverunreinigungen (z. B. Tabak- oder Grillrauch)
  • Verunreinigungen (z. B. durch Haustiere, in Gemeinschaftsflächen oder auf dem eigenen Balkon bzw. Garten)
  • Beleidigungen
  • Andere Gründe (wie z. B. vom Nachbargrundstück hinausragende Baumäste)

WAS IST ZU BEACHTEN?

Es sollte ein Störtagebuch geführt werden, in dem die genaue Anzahl der Vorfälle mit entsprechendem Datum und Uhrzeit protokolliert wird. Sofern es sich um Belästigungen handelt, die visuell wahrnehmbar sind, können diese fotografiert werden (z. B. bei Verunreinigungen). Des Weiteren kann es hilfreich sein, Zeugen zu haben, die die Belästigungen bezeugen können.

WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Nachdem diese Vorlage ausgefüllt und das Dokument ausgedruckt wurde, sollte dieses unterschrieben werden. Das Schreiben kann anschließend entweder per Post an den störenden Nachbarn geschickt oder, sofern dessen E-Mail-Adresse bekannt ist, eingescannt per E-Mail versendet werden.

Bewirkt die Beschwerde an den Nachbarn keine Verhaltensänderung seinerseits, so kommt im weiteren Verlauf zunächst eine Aufforderung zur Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und später eine Unterlassungsklage in Betracht.

ANWENDBARES RECHT:

Anwendbar sind das Ordnungswidrigkeitengesetz, insbesondere § 117 OWiG, das Immissionsschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes und die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches, insbesondere § 1006 i.V.m. § 906 BGB.


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Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

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