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Beschwerdebrief an den Arbeitgeber wegen Mobbing am Arbeitsplatz

Letzte Änderung Letzte Änderung 07.09.2024
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 07.09.2024

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Was ist ein Beschwerdebrief wegen Mobbing am Arbeitsplatz?

Mit einem Beschwerdebrief kann ein Arbeitnehmer, der von Mobbing betroffen ist, den Arbeitgeber hierüber in Kenntnis setzen, damit dieser geeignete Maßnahmen dagegen ergreifen kann.

Mobbing ist die ständige und sich wiederholende Schikane einer Person durch eine Gruppe oder Einzelperson. Die betroffene Person wird beim Mobbing systematisch seelisch gekränkt. Dies kann typischerweise auch am Arbeitsplatz passieren. Mobbing kann von Arbeitnehmern untereinander oder auch durch Vorgesetzte stattfinden.

Diese Handlungen haben oftmals negative Auswirkungen auf das Arbeits- und Leistungsverhalten der Betroffenen. Es kommt häufig zu ernsthaften Erkrankungen. Um dies vorzubeugen, kann anein Beschwerdebrief erstellt werden, in welchem dem Arbeitgeber das Verhalten der verantwortlichen Person gemeldet wird.


Welche weiteren Möglichkeiten gibt es neben einem Beschwerdebrief wegen Mobbing?

Mobbing ist zwar für sich genommen keine im Gesetz definierte Straftat, dennoch kann es sein, dass durch die Mobbing-Handlungen ein anderes Delikt verwirklicht wird. So kann es sich beispielsweise um eine Beleidigung, eine üble Nachrede, Nötigung oder sogar Körperverletzung handeln. Der Betroffene kann dann Strafanzeige bei der Polizei bzw. direkt bei der Staatsanwaltschaft stellen.

Zivilrechtlich kann der Betroffene die Person, von der das Mobbing ausgeht, zur Unterlassung auffordern bzw. den Anspruch auch gerichtlich durchzusetzen. Bei Beleidigung, sexueller Nötigung oder Diskriminierung kommen zudem ggf. Ansprüche auf Schmerzensgeld in Betracht.


Welche Möglichkeit wird am häufigsten verwendet?

In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, dass zunächst ein vermittelndes Gespräch zwischen den Beteiligten gesucht wird. Insofern macht es Sinn, zunächst einen Beschwerdebrief zu verfassen, um den Arbeitgeber zu informieren. Falls keine Lösung erzielt wird, steht es dem Arbeitnehmer selbstverständlich frei, weitere Maßnahmen zu ergreifen.


Welchen Inhalt hat ein Beschwerdebrief wegen Mobbing am Arbeitsplatz?

Zunächst ist wichtig, zu schildern, von welchem Mitarbeiter die Mobbing-Handlungen ausgehen und, welcher Sachverhalt dem bzw. den Mobbing-Vorfällen zu Grunde liegt.

Zudem sollte der Arbeitgeber darauf hingewiesen werden, dass er eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern hat und geeignete Maßnahmen zur Unterbindung des Mobbings ergreifen muss.

In Betracht kommen hierbei:

  • Ein vermittelndes Gespräch
  • Abmahnung
  • Versetzung in andere Abteilung
  • Kündigung der Person, von der das Mobbing ausgeht


Wer sind die Beteiligten bei einem Beschwerdebrief wegen Mobbing?

Absender dieses Dokuments kann sowohl die vom Mobbing betroffene Person selbst oder ein Kollege dieser Person sein. Bei der beschuldigten Person kann es sich sowohl um einen/eine Arbeitskollegen/in als auch um die/den Vorgesetzte/n handeln.


Können nach Erstellung des Beschwerdebriefs weitere Kosten entstehen?

Nein, grundsätzlich entstehen keine weiteren Kosten. Entscheidet sich der Betroffene aber dazu, z.B. gerichtlich gegen die mobbende Person vorzugehen, so können hierfür Kosten entstehen.


Was ist zu tun, wenn der Beschwerdebrief fertig ist?

Der Beschwerdebrief kann in zweifacher Ausführung ausgedruckt und unterschrieben werden. Ein Exemplar wird anschließend an den Arbeitgeber verschickt bzw. übergeben.


Welche gesetzlichen Vorschriften sind anwendbar?

Betriebsverfassungsgesetz, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Grundgesetz, Strafgesetzbuch, Arbeitsschutzgesetz.


Die Vorlage ändern?

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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