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Beschwerdebrief an den Arbeitgeber wegen Mobbing am Arbeitsplatz

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Was ist ein Beschwerdebrief wegen Mobbing am Arbeitsplatz?

Ein Beschwerdebrief wegen Mobbing am Arbeitsplatz ist ein formelles Schreiben, mit dem ein Arbeitnehmer – oder eine Person in dessen Auftrag – den Arbeitgeber über stattfindende Mobbing-Handlungen in Kenntnis setzt. Ziel ist es, den Arbeitgeber dazu zu bewegen, seiner gesetzlichen Fürsorgepflicht nachzukommen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Mobbing zu beenden und das betroffene Arbeitsumfeld wiederherzustellen.

Definition: Mobbing wird arbeitsrechtlich als fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen verstanden. Diese Handlungen sind darauf ausgerichtet, eine Person systematisch zu kränken, anzugreifen oder auszugrenzen. Mobbing kann von Arbeitskollegen untereinander oder auch durch Vorgesetzte erfolgen. Solche Handlungen können negative Auswirkungen auf die Arbeitsleistung und das Wohlbefinden der betroffenen Person haben und führen häufig zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen.


Welche Rechte hat ein Arbeitnehmer bei Mobbing?

Ein Arbeitnehmer hat bei Mobbing am Arbeitsplatz verschiedene Rechte:

  • Beschwerderecht (Betriebsverfassungsgesetz – BetrVG): Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs (z. B. dem Arbeitgeber, dem Betriebsrat oder der Personalabteilung) zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder anderen Arbeitnehmern benachteiligt oder ungerecht behandelt fühlt. Der Arbeitgeber muss die Beschwerde prüfen und den Arbeitnehmer über das Ergebnis informieren.
  • Schutz vor Diskriminierung (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – AGG): Mobbing kann auch Formen der Diskriminierung (z. B. aufgrund von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, sexueller Identität) annehmen. In solchen Fällen greifen die Schutzvorschriften des AGG, die Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz (z. B. Schmerzensgeld) ermöglichen.
  • Leistungsverweigerungsrecht: Unter extremen Umständen, wenn die Gesundheit durch das Mobbing so stark gefährdet ist, dass ein weiteres Arbeiten unzumutbar ist, kann ein Arbeitnehmer unter Umständen die Arbeitsleistung verweigern, ohne seinen Lohnanspruch zu verlieren. Dies sollte jedoch nur nach vorheriger anwaltlicher Beratung erfolgen.
  • Kündigungsrecht: Bei schwerem Mobbing, das ein Fortsetzen des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht, kann der Arbeitnehmer auch selbst fristlos kündigen und unter Umständen Schadensersatz verlangen.


Welche weiteren Möglichkeiten gibt es neben einem Beschwerdebrief wegen Mobbing?

Ein Beschwerdebrief an den Arbeitgeber ist ein wichtiger erster Schritt. Darüber hinaus gibt es weitere Optionen, um gegen Mobbing vorzugehen:

  • Innerbetriebliche Lösungswege:
    • Direktes Gespräch: Wenn die Situation es zulässt, kann ein direktes Gespräch mit der mobbenden Person (gegebenenfalls mit Unterstützung einer Vertrauensperson oder des Betriebsrats) gesucht werden.
    • Einbindung des Betriebsrats/Personalrats: Der Betriebsrat oder Personalrat ist der Ansprechpartner für Arbeitnehmer und hat eine Überwachungsaufgabe bezüglich der Einhaltung des AGG und der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
    • Personalabteilung/Vorgesetzter: Die Personalabteilung oder ein direkter Vorgesetzter sind oft die ersten Ansprechpartner für eine formelle Beschwerde.
  • Rechtliche Schritte:
    • Strafanzeige: Mobbing an sich ist keine eigene Straftat. Jedoch können einzelne Mobbing-Handlungen Straftatbestände erfüllen, wie zum Beispiel Beleidigung (§ 185 Strafgesetzbuch - StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB), Nötigung (§ 240 StGB), Körperverletzung (§ 223 StGB) oder sexuelle Nötigung/Belästigung (§§ 177, 184i StGB). In solchen Fällen kann eine Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft gestellt werden.
    • Zivilrechtliche Schritte (Unterlassungs- und Schadensersatzklage): Die betroffene Person kann die Person, von der das Mobbing ausgeht, zivilrechtlich auf Unterlassung der Handlungen verklagen. Bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Beleidigungen oder Diskriminierungen können auch Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz gegen den Täter oder sogar den Arbeitgeber in Betracht kommen, wenn dieser seiner Fürsorgepflicht nicht nachgekommen ist.


Welcher Weg wird am häufigsten gewählt?

In vielen Fällen ist es sinnvoll, zunächst den internen Weg zu suchen. Ein Beschwerdebrief an den Arbeitgeber (oder die Personalabteilung/Vorgesetzte) ist dabei oft der erste formelle Schritt. Er gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit, seiner gesetzlichen Pflicht nachzukommen und die Situation intern zu klären.

Hinweis: Falls der Arbeitgeber auf die Beschwerde nicht reagiert oder keine ausreichenden Maßnahmen ergreift, um das Mobbing zu beenden, steht es dem Arbeitnehmer selbstverständlich frei, weitere, auch rechtliche, Maßnahmen zu ergreifen. Ein formeller Beschwerdebrief dient dann als wichtige Dokumentation für spätere Schritte.


Welchen Inhalt hat ein Beschwerdebrief wegen Mobbing am Arbeitsplatz?

Ein Beschwerdebrief wegen Mobbing sollte klar, strukturiert und detailliert sein:

  • Angaben zum Absender und Empfänger: Vollständige Kontaktdaten.
  • Identifikation des Opfers: Klare Benennung der vom Mobbing betroffenen Person (wenn der Absender nicht selbst das Opfer ist).
  • Identifikation des/der Täter(s): Namen und, falls bekannt, Positionen der Personen, von denen das Mobbing ausgeht.
  • Zeitraum und Ort: Angabe, wann und wo die Mobbing-Handlungen begonnen haben und stattfinden (z. B. seit Datum X, in Abteilung Y).
  • Detaillierte Schilderung der Mobbing-Handlungen: Dies ist der wichtigste Teil. Die Vorfälle müssen chronologisch, sachlich und objektiv beschrieben werden. Es sollten konkrete Beispiele, Daten, Uhrzeiten, Orte und beteiligte Personen genannt werden. Dokumente, E-Mails oder Screenshots können als Anlage beigefügt werden (ähnlich einem „Mobbing-Tagebuch").
  • Zeugen: Nennung von Zeugen, die die Vorfälle bestätigen können.
  • Forderung nach Maßnahmen: Konkrete Erwartung, dass Maßnahmen wie ein vermittelndes Gespräch, eine Abmahnung der mobbenden Person, eine Versetzung oder im äußersten Fall eine Kündigung ergriffen werden.
  • Frist für Rückmeldung: Eine angemessene Frist, bis zu der eine Rückmeldung über die eingeleiteten Maßnahmen erwartet wird (z. B. eine Woche bis zehn Tage).


Wer sind die Beteiligten bei einem Beschwerdebrief wegen Mobbing?

  • Absender des Dokuments: Dies kann entweder die vom Mobbing betroffene Person selbst sein oder ein Kollege/eine Kollegin dieser Person, der/die den Vorfall bezeugen oder unterstützen möchte.
  • Empfänger des Dokuments: Der Beschwerdebrief ist in der Regel an den Arbeitgeber zu richten, meist vertreten durch die Geschäftsführung, die Personalabteilung oder einen zuständigen Vorgesetzten.
  • Beschuldigte Person(en) (Täter): Bei der Person, von der das Mobbing ausgeht, kann es sich sowohl um einen/eine Arbeitskollegen/in als auch um die/den Vorgesetzte/n handeln.
  • Dritte Beteiligte (optional): Dies können der Betriebsrat/Personalrat oder die Gleichstellungsbeauftragte sein, die ebenfalls in Kenntnis gesetzt oder um Unterstützung gebeten werden können.


Können nach der Erstellung des Beschwerdebriefs weitere Kosten entstehen?

Grundsätzlich entstehen für die Erstellung und den Versand des Beschwerdebriefs selbst keine weiteren Kosten über die üblichen Portokosten hinaus.

Sollte die Beschwerde jedoch keine Lösung herbeiführen und die betroffene Person sich dazu entscheiden, rechtliche Schritte einzuleiten (z. B. eine Klage auf Unterlassung, Schadensersatz oder Schmerzensgeld, oder eine Kündigungsschutzklage), können hierfür Kosten entstehen. Dazu zählen Anwaltskosten, Gerichtskosten und gegebenenfalls Kosten für Gutachten oder Zeugenaussagen. Diese Kosten können je nach Ausgang des Verfahrens und bestehender Rechtsschutzversicherung variieren.


Was ist zu tun, wenn der Beschwerdebrief fertig ist?

Der Beschwerdebrief kann in zweifacher Ausführung ausgedruckt und unterschrieben werden. Ein Exemplar wird anschließend an den Arbeitgeber verschickt bzw. übergeben.


Welche gesetzlichen Vorschriften sind anwendbar?

Das Vorgehen bei Mobbing und die Rechte der Beteiligten leiten sich aus verschiedenen Gesetzen ab:

  • Grundgesetz (GG): Insbesondere Art. 1 (Menschenwürde), Art. 2 (freie Entfaltung der Persönlichkeit) und Art. 3 (Gleichbehandlung) bilden die Grundlage für den Schutz am Arbeitsplatz.
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Hieraus ergeben sich die allgemeinen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag, insbesondere die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (§ 241 Abs. 2 BGB i.V.m. § 618 BGB), sowie Ansprüche auf Schadensersatz.
  • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Regelt das Beschwerderecht des Arbeitnehmers (§ 84 BetrVG) und die Aufgaben des Betriebsrats, einschließlich der Pflicht zur Wahrung der freien Entfaltung der Persönlichkeit der Arbeitnehmer und des Schutzes vor Diskriminierung (§ 75 BetrVG).
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Schützt vor Diskriminierung und Belästigung aufgrund bestimmter Merkmale (z. B. Rasse, Geschlecht, Religion, Behinderung, sexuelle Identität). Mobbing kann hierunter fallen.
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verpflichtet den Arbeitgeber, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, was auch den Schutz vor psychischen Belastungen durch Mobbing umfasst.
  • Strafgesetzbuch (StGB): Einzelne Mobbing-Handlungen können Straftatbestände erfüllen (z. B. Beleidigung §§ 185 ff. StGB, Nötigung § 240 StGB, Körperverletzung §§ 223 ff. StGB).


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