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Aufhebungsvertrag für einen Wohnraummietvertrag - Mietrecht

Letzte Änderung Letzte Änderung 28.09.2024
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Größe Größe3 bis 4 Seiten
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 28.09.2024

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Was ist ein Mietaufhebungsvertrag?

Ein Mietaufhebungsvertrag ist ein Vertrag, der in diesem Fall dazu dient, private Mietverträge über Wohnraum, die von beiden Seiten nicht mehr wahrgenommen werden wollen, zu beenden.

Mit privaten Mietverträgen sind solche gemeint, die über Wohnraum abgeschlossen werden und daher nicht gewerblich sind. Soll ein gewerblicher Mietvertrag aufgehoben werden, sollte die entsprechende Vorlage verwendet werden.

Durch einen Mietaufhebungsvertrag können Mieter und Vermieter eine Vielzahl von Entscheidungen treffen, um eine faire Beendigung des Mietverhältnisses zu ermöglichen. Der Mietaufhebungsvertrag kommt also nur durch vertragliche Vereinbarung der Parteien zustande.


Welchen Zweck verfolgt ein Mietaufhebungsvertrag?

Auch wenn Mieter langfristig über Zeitmietvertrag, Kündigungsausschlussklauseln oder Kündigungsfristen an die Wohnung gebunden sind, kann mit dem Vermieter eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses vereinbart werden.

Während eine Kündigung durch den Vermieter an enge Voraussetzungen gebunden und oftmals schwierig zu realisieren ist (z. B. wegen Eigenbedarf), ist es für den Mieter in der überwiegenden Zahl der Mietverhältnisse unproblematisch möglich, das Mietverhältnis durch eine ordentliche fristgerechte Kündigung zeitnah zu beenden.

Doch nicht nur Vermieter, sondern auch Mieter können in Situationen geraten, in denen das Mietverhältnis nicht oder zumindest nicht zu dem gewünschten Zeitpunkt durch eine Kündigung beendet werden kann. In solchen Fällen sind die Vertragsparteien nicht dazu gezwungen abzuwarten, bis sich eine Kündigungsmöglichkeit ergibt oder das Mietverhältnis auf andere Weise endet. Aus dem Grunde kann ein Mietaufhebungsvertrag vereinbart werden.


Welche unterschiedlichen Typen von Mietaufhebungsverträgen gibt es?

Der Mietaufhebungsvertrag ist eine besondere Form des Aufhebungsvertrags, wodurch im Einvernehmen zwischen zwei Vertragsparteien die Auflösung eines Vertrags vereinbart wird (im Gegensatz zur Kündigung, die einseitig ausgesprochen wird). In diesem Fall wird der Vertrag zwischen einem Vermieter und Mieter vereinbart, der einen abgeschlossenen Mietvertrag beenden möchte. Der Aufhebungsvertrag kann dabei z. B. für folgende Mietverträge verwendet werden:


Wie unterscheidet sich ein Mietaufhebungsvertrag von einer Kündigung?

Ein Mietaufhebungsvertrag unterscheidet sich von einer Kündigung dadurch, dass er von beiden Parteien freiwillig geschlossen wird. Bei einer Kündigung kündigt in der Regel eine Partei das Mietverhältnis aufgrund eines wichtigen Grundes, wie zum Beispiel Zahlungsverzug des Mieters. Beim Mietaufhebungsvertrag einigen sich dagegen beide Parteien freiwillig auf die vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses.


Ist ein schriftlicher Mietaufhebungsvertrag zwingend erforderlich?

Ein Mietaufhebungsvertrag sollte in der Regel schriftlich abgeschlossen werden, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen. Zwar ist es möglich, einen Mietaufhebungsvertrag mündlich abzuschließen, allerdings bietet ein mündlicher Vertrag weniger Rechtssicherheit für den Vermieter und Mieter.

Beachte: Ein Mietaufhebungsvertrag hat in der Regel den rechtlichen Effekt, dass das Mietverhältnis vorzeitig beendet wird und der Mieter aus der Wohnung auszieht. Die Parteien sollten darauf achten, dass der Mietaufhebungsvertrag rechtlich wirksam ist und keine unzulässigen Regelungen enthält. Andernfalls könnte es zu Streitigkeiten kommen.


Wie erfolgt die Rückzahlung der Mietkaution im Rahmen des Mietaufhebungsvertrages?

Die Rückzahlung einer Mietkaution im Rahmen einer Ablösevereinbarung erfolgt in der Regel nach Beendigung des Mietverhältnisses und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Gemäß dem Gesetz ist der Vermieter verpflichtet, die Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzuzahlen, sofern keine berechtigten Ansprüche gegen den Mieter bestehen. Die gesetzlichen Vorgaben setzen allerdings keine starre Frist für die Rückzahlung fest. Es wird jedoch von der Rechtsprechung erwartet, dass der Vermieter eine angemessene Frist zur Überprüfung und Abrechnung der Kaution einhält.

Die Dauer dieser Frist kann variieren und hängt oft von der Komplexität der zu prüfenden Ansprüche ab. In der Rechtsprechung haben sich Fristen von zwei bis zu sechs Monaten nach Ende des Mietverhältnisses als angemessen herauskristallisiert. Diese Frist ermöglicht es dem Vermieter, etwaige Ansprüche sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls gegen die Kaution aufzurechnen.

Beachte: Es gibt Situationen, in denen eine Verlängerung der üblichen Frist gerechtfertigt sein kann. Ein häufiger Grund für eine verlängerte Prüfungsfrist sind ausstehende Nebenkostenabrechnungen, die oftmals erst nach Ablauf des Abrechnungsjahres erstellt werden können.


Was muss ein Mietaufhebungsvertrag enthalten?

Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben dazu, welche Bestandteile ein Mietaufhebungsvertrag unbedingt beinhalten muss. Doch die Praxis zeigt, dass für beide Parteien ein wirklich guter, eindeutiger Vertrag absolut wichtig ist. Dieser stellt sicher, dass es später keine Streitigkeiten gibt. Daher ist auch dringend davon abzuraten, einen Mietaufhebungsvertrag nur mündlich zu schließen, auch wenn dieser Abschluss theoretisch möglich ist.

Folgende Vertragsbestandteile sind naheliegend und einzuarbeiten:

  • Name und Anschrift von Vermieter und Mieter sowie Anschrift der Immobilie, um die es geht
  • Exaktes, vereinbartes Auszugsdatum
  • Regelung bezüglich Nachmieter: Muss dieser vom bisherigen Mieter gefunden werden oder nicht?
  • Regelung bezüglich Abfindung: Welche Zahlung wird von wem und wann geleistet?
  • Regelung bezüglich Kaution / Übergabe: Wurde bereits vereinbart, ob und wann die Kaution zurückbezahlt wird und wurde dementsprechend der Zustand der Immobilie geprüft?

Daneben können auch weitere Vertragsbestandteile geregelt werden. Sollen z. B. als Teil der Aufhebung auch noch Möbel oder Einbaugeräte veräußert werden, kann ein Ablösevertrag vereinbart werden (soll nur eine Küche verkauft werden, kann auch hier ein Vertrag eingesetzt werden).


Was ist in einem Mietaufhebungsvertrag nicht erlaubt?

In einem Mietaufhebungsvertrag sind bestimmte Klauseln oder Vereinbarungen nicht erlaubt, die gegen geltendes Mietrecht verstoßen oder die Rechte der Mieter unangemessen einschränken. Hier sind einige Beispiele für unzulässige Klauseln in einem Mietaufhebungsvertrag:

  • Vereinbarungen, die den gesetzlichen Kündigungsschutz des Mieters umgehen oder einschränken.
  • Klauseln, die den Mieter zu unangemessenen Renovierungs- oder Schönheitsreparaturarbeiten verpflichten, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen.
  • Unzulässige Regelungen zur Rückgabe der Mietwohnung, die die Rechte des Mieters unangemessen beeinträchtigen.
  • Klauseln, die dem Vermieter pauschale Schadensersatzansprüche oder Zahlungen ohne konkrete Begründung einräumen.
  • Vereinbarungen, die den Mieter unangemessen benachteiligen oder seine Rechte unverhältnismäßig einschränken.

Beachte: Es ist wichtig, dass ein Mietaufhebungsvertrag den geltenden rechtlichen Bestimmungen entspricht und faire Bedingungen für beide Parteien enthält.


Was sind die Voraussetzungen für einen Mietaufhebungsvertrag?

Wie bei jedem anderen Vertrag auch, entscheiden auch hier die Form und der Inhalt darüber, ob der Aufhebungsvertrag schlussendlich als Nachweis gültig und zur Dokumentation geeignet ist.

Die nachfolgenden Punkte dürfen in einem Mietaufhebungsvertrag nicht fehlen und sollten unbedingt Beachtung finden:

  • Beide Vertragspartner müssen mit denen aus dem geltenden Mietvertrag identisch sein.
  • Aus dem Vertrag muss genau hervorgehen, um welche Mietsache es sich handelt.
  • Das Datum des Auszuges darf ebenso wenig fehlen, wie genaue Angaben zur Mietsache selbst und den damit in Zusammenhang stehenden Mietvertrag.
  • Wichtig sind die vereinbarten Daten zum Auszug und zur Übergabe.
  • Ebenso sind eventuelle Schönheitsreparaturen zu benennen und zu vereinbaren.
  • Finanzielle Ansprüche und deren Ausgleich sollten so detailliert wie möglich aufgeführt werden.
  • Mögliche Abfindungen und das Zahlungsziel müssen aufgeführt sein.
  • Sofern einvernehmlich bestimmte Einrichtungsgegenstände in der Wohnung verbleiben, muss auch hierzu eine detaillierte Angabe erfolgen.
  • Eine Regelung zur Betriebskostenabrechnung, deren Auszahlung oder Begleichung, darf nicht fehlen.
  • Ganz wichtig ist auch die Regelung zur Rückzahlung der hinterlegten Mietkaution.
  • Unbedingt aufgeführt werden muss der Hinweis, dass der Mieter hier kein Widerspruchsrecht besitzt.


Wer kann einen Mietaufhebungsvertrag abschließen?

Der Mietaufhebungsvertrag wird zwischen einem Vermieter und Mieter vereinbart, der einen Mietvertrag über Wohnraum abgeschlossen hat. Der Mieter kann dabei eine natürliche Person sein, d. h. ein Mensch und der Vermieter sowohl ein Mensch als auch ein Unternehmen sein.


Was muss getan werden, wenn der Mietaufhebungsvertrag fertig ist?

Alle Informationen zu den Parteien sollten vorhanden sein und entsprechend angegeben werden. Daneben sollte vorher bereits geklärt sein, ob eine Aufhebungsgebühr verlangt wird. Nachdem der Vertrag ausgefüllt wurde, ist es zwingend, dass beide Parteien das Dokument unterschreiben (dies kann in Person, als auch auf dem Postweg erfolgen) und jeweils eine Kopie behalten. Diese Kopie sollte sorgfältig aufbewahrt werden.


Welche Dokumente sollten einem Mietaufhebungsvertrag angehängt werden?

Bei einem Mietaufhebungsvertrag sollten typischerweise folgende Dokumente angehängt werden:

  • Übergabeprotokoll: Ein Protokoll, das den Zustand der Mietimmobilie bei der Übergabe festhält, um eventuelle Schäden oder Mängel zu dokumentieren.
  • Wohnungsübergabe und -rückgabe: Eine schriftliche Bestätigung über den Zeitpunkt der Wohnungsübergabe und -rückgabe sowie den Zustand der Immobilie.
  • Schlüsselübergabe-Quittung: Eine Bestätigung über die Übergabe der Schlüssel zur Mietimmobilie.
  • Kautionsabrechnung: Eine Abrechnung der Kaution, einschließlich eventueller Abzüge für Reparaturen oder Reinigungsarbeiten.

Es ist sinnvoll, sicherzustellen, dass alle relevanten Dokumente im Mietaufhebungsvertrag enthalten sind, um Streitigkeiten und Missverständnisse zu vermeiden.


Welche Gesetze sind auf einen Mietaufhebungsvertrag anwendbar?

Auf einen Mietaufhebungsvertrag in Deutschland sind insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Mietrecht anwendbar. Diese Gesetze enthalten Bestimmungen und Regelungen bezüglich Mietverhältnissen, Kündigungsfristen, Kautionen, Instandhaltungspflichten und anderen relevanten Aspekten von Mietverträgen. Die relevanten Gesetze, die auf einen Mietaufhebungsvertrag anwendbar sind, umfassen insbesondere:

  • § 311 I Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Dieser Paragraf regelt allgemeine Vorschriften des Vertragsrechts.
  • § 312 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Gemäß diesem Paragrafen muss ein Mietaufhebungsvertrag in beiderseitigem Einverständnis geschlossen werden.
  • § 573 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Dieser Paragraf regelt die Kündigungsgründe des Vermieters.
  • § 543 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Dieser Paragraf regelt die fristlose Kündigung.


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