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Abwicklungsvereinbarung - Arbeitsrecht

Letzte Änderung Letzte Änderung 26.08.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe3 bis 5 Seiten
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 26.08.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 3 bis 5 Seiten

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Was ist eine Abwicklungsvereinbarung?

Eine Abwicklungsvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Regelung der Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses. Die Abwicklungsvereinbarung regelt also die Bedingungen, um die Auflösung eines Arbeitsvertrages.

Bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses steht meist offen, wozu beide Seiten ab diesem Zeitpunkt verpflichtet oder berechtigt sind. Immer wieder problematisch sind z. B. Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers. Mit der Abwicklungsvereinbarung lassen sich wesentliche Punkte einverständlich und rechtssicher regeln und so etwaige Rechtsstreite vermeiden.


Welche anderen Möglichkeiten gibt es, ein Arbeitsverhältnis zu beenden?

Grundsätzlich besteht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber die Möglichkeit der Kündigung. Es ist zwischen der ordentlichen Kündigung (mit Fristsetzung) und der außerordentlichen Kündigung (ohne Fristsetzung) zu unterscheiden.

Bei der ordentlichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis unter einer Frist, die entweder individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wurde oder unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist, beendet.

Die gesetzliche Kündigungsfrist sieht vor, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis in der Regel fristgerecht vier Wochen vorher, zum fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen kann. Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit kann diese Frist aber auch wesentlich länger sein. Oftmals ist in einem Arbeitsvertrag auch eine andere vertragliche Kündigungsfrist geregelt, welche der Arbeitnehmer beachten muss, um ordentlich zu kündigen.

Wenn der Arbeitnehmer die gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist nicht einhalten kann oder will, gibt es noch die Möglichkeit der außerordentlichen fristlosen Kündigung. Ein Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer in der Regel mehrmals abmahnen, bevor er eine fristlose Kündigung erteilen darf.

Während eine Kündigung das Arbeitsverhältnis beendet, ohne dass dazu das Einverständnis des gekündigten Vertragspartners erforderlich ist, kommt eine Abwicklungsvereinbarung nur zustande, wenn beide Vertragsparteien mit ihm einverstanden sind. Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, ein Abwicklungsvertrag dagegen eine zweiseitige Regelung.

Abgesehen von diesem Unterschied gibt es noch einen anderen: Eine Kündigung zielt auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (und auf sonst nichts), während ein Abwicklungsvertrag die Folgen der bevorstehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelt, d.h. diese Beendigung nicht selbst herbeiführt.

Abwicklungsverträge werden daher nach Ausspruch einer Kündigung vereinbart. Ausnahmsweise sind sie wie erwähnt auch ohne Kündigung sinnvoll, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis demnächst ausläuft und die Folgen dieser Vertragsbeendigung geregelt werden sollen.

Wurde ein befristeter Arbeitsvertrag geschlossen, so endet dieser automatisch an dem Enddatum, welches Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag vereinbart haben. Wenn im Arbeitsvertrag keine spezielle Kündigungsmöglichkeit aufgenommen wurde, bleibt dem Arbeitnehmer oft nur die Option, außerordentlich zu kündigen.

Als Alternative zur Kündigung können Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag schließen. Es handelt sich hierbei um einen eigenen Vertrag, mit dem das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet werden kann. Oftmals wird im Aufhebungsvertrag eine Abfindung vereinbart.


Welchen Inhalt muss eine Abwicklungsvereinbarung haben?

Da die Abwicklungsvereinbarung meist nach Ausspruch einer Arbeitgeberkündigung vereinbart wird, enthält sie in der Regel zwei hauptsächliche Vereinbarungen:

  • Der Arbeitnehmer erklärt, dass er die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung als wirksam ansieht und daher keine Kündigungsschutzklage erheben wird.
  • Der Arbeitgeber verpflichtet sich im Gegenzug dazu, dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen.

Darüber hinaus ist es sinnvoll und üblich, in der Abwicklungsvereinbarung die Freistellung des Arbeitnehmers ab einem gewissen Datum zu regeln, den Inhalt eines Zeugnisses festzulegen oder zumindest die Zeugnisnote und die Restzahlungen zu beziffern, auf die der Arbeitnehmer noch Anspruch hat.

Was ist zu tun, wenn die Abwicklungsvereinbarung fertig ist?

Eine Abwicklungsvereinbarung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss in Deutschland die Schriftform einhalten. Andernfalls ist die Abwicklungsvereinbarung nichtig. Fax oder E-Mails sind nicht zugelassen.

Daneben sollte dieses Dokument von beiden Parteien handschriftlich unterschrieben werden und beide Parteien sollten eine Kopie erhalten. Dies dient der beiderseitigen Absicherung. Besonders im Streitfall ist es wichtig, auf einen klar formulierten Vertrag zurückgreifen zu können.


Welche gesetzlichen Vorschriften sind anwendbar?

Das relevante Recht ist § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und die §§ 128 ff. im Sozialgesetzbuch III, sowie Einkommenssteuergesetz (EStG), Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und das Handelsgesetzbuch (HGB).


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