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Dieses Dokument ermöglicht es Vermietern von gewerblich vermieteten Räumlichkeiten, Mieter - unter Setzen einer angemessenen Frist - zur Durchführung von Schönheitsreparaturen (wie etwa Malerarbeiten oder Verschließen von Bohrlöchern) aufzufordern. Außerdem kann in diesem Schreiben bereits - für den Fall der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtung - eine Selbstvornahme mit Geltendmachung der entstandenen Kosten gegenüber dem Mieter als Schadensersatz angedroht werden.
WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?
DIeses Dokument ist für Schönheitsreparaturen bei Gewerberaummietverträgen gedacht. Für die Aufforderung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen bei Wohnraummiete gibt es auf der Homepage ein spezielleres Dokument.
Grundsätzlich sieht das Gesetz vor, dass der Vermieter die Kosten für Schönheitsreparaturen zu tragen hat. In der Praxis wird diese Verpflichtung jedoch üblicherweise im Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt. Eine gewisse Zahl vereinbarter Schönheitsreparatur-Klauseln erweist sich jedoch im Ergebnisals unwirksam, sodass die Übertragung auf den Mieter nicht zulässig ist.
Bei der Vermietung von Gewerberaum ist zu unterscheiden, ob die Verpflichtung durch Formularmietvertrag oder individualvertraglich vereinbart wurde. Der Unterschied zwischen beidem ist, ob die Vereinbarungen dem Vertragspartner tatsächlich zur Disposition gestellt wurden, d.h., ob er tatsächlich einen möglichen Einfluss auf die Ausgestaltung des Vertragsinhalts gehabt haben. Formularmäßige Vereinbarungen unterliegen einer Inhaltskontrolle und dürfen keine der Vertragsparteien unangemessen benachteiligen. Individuelle Vereinbarungen hingegen unterliegen keiner Inhaltskontrolle. Die Vereinbarungen werden dann aber weiterhin daran gemessen, ob sie gegen allgemeine Gesetze verstoßen.
Aus diesem Grund empfiehlt es sich für Vermieter von Gewerberäumen, die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen individualvertraglich festzulegen.
BEISPIELE FÜR SCHÖNHEITSREPARATUREN
Beispiele für Schönheitsreparaturen, die wirksam auf den Mieter abgewälzt werden können:
Eine Schönheitsreparatur-Klausel kann allerdings in folgenden Fällen unwirksam sein:
Achtung: Sollte das Mietverhältnis bereits beendet und die Übergabe des Mietobjekts erfolgt sein, so gilt für den Schadensersatzanspruch die kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten. Nach diesem Zeitraum kann die Schadensersatzforderung möglicherweise nicht mehr geltend gemacht werden, sofern sich der Mieter auf die Verjährung beruft.
WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?
Die Vorlage sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben werden. Das Schreiben kann dann per Post (oder ggf. per Einschreiben) an den Mieter übersandt werden.
Sollte der Mieter der Aufforderung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen nicht nachkommen, kann der Vermieter die erforderlichen Reparaturmaßnahmen im Wege der Selbstvornahme selbst durchführen (lassen) und die entstehenden Kosten gegenüber dem Mieter als Schadensersatzforderung geltend machen. Erforderlich ist hier, dass dem Mieter zuvor eine angemessene Frist zur Durchführung gesetzt worden ist. Mit dem vorliegeden Schreiben kann dem Mieter bereits eine solche Frist gesetzt werden.
DAS ANWENDBARE RECHT
DIE VORLAGE ÄNDERN?
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Land: Deutschland