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Au-Pair-Vertrag

Letzte Änderung Letzte Änderung 20.09.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe2 bis 3 Seiten
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 20.09.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

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Was ist ein Au-Pair-Vertrag?

Bei einem Au-Pair-Vertrag handelt es sich um einen Vertrag zwischen einem Gastgeber und einem Au-Pair-Beschäftigten.

Unter Au-Pair-Beschäftigten (oder einfach „Au-Pairs") versteht man junge Menschen, die für einen begrenzten Zeitraum bei einer Gastfamilie im Ausland leben, sich dort um die Kinder kümmern und begrenzt im Haushalt mithelfen. Als Gegenleistung dafür wird das Au-Pair in der Familie aufgenommen (und bekommt dadurch Unterkunft und Verpflegung gestellt), erhält ein Taschengeld, aber vor allem einen Einblick in die deutsche Kultur und erlernt deutsche Sprachkenntnisse.

Es kann sinnvoll sein, das Au-Pair-Verhältnis zwischen dem Gastgeber und dem Au-Pair mit den verschiedenen Rechten und Pflichten der Parteien in einem Vertrag schriftlich festzulegen, und zwar dies bereits vor der Ausreise des Au-Pairs aus seiner Heimat.


Ist ein schriftlicher Au-Pair-Vertrag zwingend erforderlich?

Ja, ein schriftlicher Au-Pair-Vertrag ist zwingend erforderlich. Es ist wichtig, dass ein Au-Pair nicht ohne einen unterschriebenen Vertrag mit der Gastfamilie beginnt. Der Vertrag bietet rechtlichen Schutz und setzt klare Erwartungen und Bedingungen. Der Vertrag sollte grundlegende Informationen wie die Arbeitszeiten, Entschädigung, Urlaubstage und andere relevante Details umfassen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Vertrag entscheidend ist, um die Rechte und Pflichten sowohl des Au-Pairs als auch der Gastfamilie festzulegen.

Hinweis: Ein schriftlicher Vertrag ist erforderlich für die Beantragung eines Visums.


Was muss ein Au-Pair Vertrag enthalten?

Ein Au-Pair-Vertrag muss mehrere wesentliche Vertragsbestandteile enthalten, um die Vereinbarungen zwischen dem Au-Pair und der Gastfamilie klar und rechtlich bindend festzuhalten. Zu den wichtigsten Inhalten gehören:

  • Identifikation der Parteien: Namen und Daten des Au-Pairs sowie der Gastfamilie.
  • Dauer des Aufenthalts: Der Zeitraum, für den der Vertrag gilt, sollte klar festgelegt sein (maximal 12 Monate).
  • Aufgaben des Au-Pairs: Eine genaue Beschreibung der zu erfüllenden Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Haushalt der Gastfamilie.
  • Arbeitszeiten: Festlegung der täglichen und wöchentlichen Arbeitsstunden, inklusive Pausen und Freizeit.
  • Taschengeld: Höhe des monatlichen oder wöchentlichen Taschengeldes, das das Au-Pair erhalten wird.
  • Urlaubsansprüche: Regelungen zur Urlaubsdauer und zu freien Tagen.
  • Kündigungsbedingungen: Informationen darüber, wann und wie der Vertrag gekündigt werden kann.
  • Unterkunft und Verpflegung: Details dazu, ob und wie Unterkunft und Verpflegung bereitgestellt werden.

Diese Bestandteile sind wichtig, um die Rechte und Pflichten beider Parteien zu klären und Missverständnisse zu vermeiden.


Wer kann ein Au-Pair werden?

Stammt das Au-Pair aus einem Drittstaat (d. h. nicht aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz), benötigt es für die Einreise und die gesamte Aufenthaltsdauer einen gültigen Aufenthaltstitel (d. h. Visum bzw. Aufenthaltserlaubnis). Für die Beantragung des Visums bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) können die Gastgeber die entsprechende Vorlage für ein Einladungsschreiben für das Au-Pair benutzen. Weitere Punkte, die beachtet werden müssen, sind:

  • Das Au-Pair sollte zwischen 17 und 30 Jahre alt sein.
  • Das Au-Pair-Verhältnis dauert mindestens 6 Monate und maximal 12 Monate.
  • Das Au-Pair wird in die Gastfamilie integriert und nimmt am Familienleben teil, erhält eine angemessene Unterkunft in der Familienwohnung (wenn möglich, ein eigenes Zimmer) und Verpflegung durch die Gastfamilie.
  • Au-Pairs erhalten für ihre Unterstützung der Gastfamilie neben Verpflegung und Unterkunft ein Taschengeld. Die Höhe des Taschengeldes unterscheidet sich je nach Anzahl der Arbeitsstunden. In Deutschland entspricht dies 280 Euro im Monat.
  • Das Au-Pair sollte ausreichend Freizeit haben, d. h. mindestens einen freien Tag pro Woche sowie Erholungsurlaub. Der Ruhetag muss nicht unbedingt auf das Wochenende fallen, allerdings muss mindestens ein Sonntag pro Monat ein Ruhetag sein. Außerdem sollte das Au-Pair mindestens vier freie Abende pro Woche haben. Der Erholungsurlaub besteht aus vier Wochen bezahlten Urlaubs pro Jahr, bzw. zwei bezahlten Werktagen pro vollen Monat.


Welche Pflichten hat die Gastfamilie in Bezug auf Sprachkurse des Au-Pairs?

Die Gastfamilie ist gesetzlich dazu verpflichtet, sich an den Kosten für die Deutschsprachkurse des Au-Pair zu beteiligen. Die finanzielle Beteiligung der Gasteltern an einem tatsächlich durchgeführten Sprachkurs erhöht sich von 50 Euro auf 70 Euro pro Monat (mindestens 840 Euro in 12 Monaten). Zusätzlich zu den oben genannten 70 Euro bezahlen die Gasteltern auch die Fahrtkosten zum Sprachkurs.

Au-Pairs haben das Recht, einen Sprachkurs zu besuchen, und die Gastfamilie muss ihnen die nötige Freizeit einräumen, um dies zu ermöglichen. Die meisten Au-Pairs besuchen zweimal in der Woche eine Sprachschule. Diese Regelungen sind wichtig, um die Integration und die Verbesserung der Sprachkenntnisse des Au-Pairs zu fördern.


Welche Arbeitszeiten hat ein Au-Pair?

Ein Au-Pair in Deutschland darf 30 Stunden pro Woche arbeiten, einschließlich Babysitting. Das entspricht etwa 120 Stunden pro Monat, basierend auf einer durchschnittlichen 4-Wochen-Berechnung. Es ist auch festgelegt, dass ein Au-Pair maximal 6 Stunden täglich arbeiten sollte. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Au-Pairs genügend Zeit für ihre Sprachkurse und kulturellen Austauschaktivitäten haben.


Muss der Au-Pair versichert sein?

Ja, in Deutschland ist es üblich, dass die Gastfamilie für die Versicherungen eines Au-Pairs aufkommt. Dazu gehören in der Regel die Krankenversicherung, Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung, die den gesamten Aufenthalt über gültig sein müssen. Die Kosten für die Versicherungen können je nach Tarif und abgedeckten Risiken variieren, liegen aber überwiegend zwischen 25 und 70 Euro monatlich.

 

Was sind die Voraussetzungen für einen Au-Pair-Vertrag?

Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Au-Pair-Vertrag in Deutschland beinhalten mehrere wichtige Aspekte:

  • Schriftlichkeit: Ein schriftlicher Vertrag zwischen dem Au-Pair und der Gastfamilie ist zwingend erforderlich, um die gegenseitigen Rechte und Pflichten festzulegen.
  • Dauer des Vertrags: Der Vertrag muss für mindestens 6 Monate abgeschlossen werden, da er sonst von der deutschen Arbeitsagentur nicht anerkannt wird.
  • Anmeldung zur Sozialversicherung: Es ist erforderlich, dass die Gastfamilie das Au-Pair bei der gesetzlichen Sozialversicherung anmeldet, was auch weitere Versicherungen umfassen kann.
  • Rechtslage für Drittstaaten: Au-Pairs aus Drittstaaten benötigen einen Aufenthaltstitel, der vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Form eines Visums beantragt werden muss.

Diese Punkte sind entscheidend für die Beschäftigung eines Au-Pairs und gewährleisten, dass sowohl das Au-Pair als auch die Gastfamilie rechtlich geschützt sind.


Wer kann einen Au-Pair Vertrag abschließen?

Einen Au-Pair-Vertrag können sowohl die Gastfamilie als auch das Au-Pair selbst abschließen. Es ist wichtig, dass beide Parteien, also das Au-Pair und die Gastfamilie, den Vertrag unterschreiben, um die Bedingungen des Au-Pair-Aufenthalts rechtlich festzuhalten. Dazu gehören Aspekte wie Arbeitszeiten, Freizeit, Urlaubsansprüche und die Dauer des Aufenthalts.

Außerdem müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden, wie zum Beispiel, dass das Au-Pair in einem bestimmten Altersrahmen liegt (mindestens 17 Jahre und maximal 30 Jahre). Wenn das Au-Pair aus einem Nicht-EU-Land kommt, sind zusätzliche Voraussetzungen wie ein gültiges Visum erforderlich.

Diese Vereinbarung schützt die Rechte und Pflichten beider Seiten im Rahmen der Au-Pair-Erfahrung.


Was muss getan werden, wenn der Au-Pair-Vertrag fertig ist?

Dieser Au-Pair-Vertrag sollte vom Gastgeber und dem Au-Pair-Beschäftigten bzw. von den gesetzlichen Vertretern unterzeichnet werden. Die gesetzlichen Vertreter (z. B. Eltern) müssen den Vertrag unterzeichnen, wenn der Au-Pair eine minderjährige Person ist.

Die Unterzeichnung kann in Person oder elektronisch erfolgen; dies steht den Parteien frei. Soll die Unterzeichnung elektronisch erfolgen, kann der Beschäftigte den Vertrag unterzeichnen und anschließend an den Au-Pair-Beschäftigten übersenden. Dieser muss den Vertrag dann unterzeichnen und an den Beschäftigten zurückschicken. Wenn erwünscht, kann auch der Au-Pair mit der Unterzeichnung beginnen. Beide Parteien haben Anspruch auf eine Abschrift des Vertrages zur eigenen Aufbewahrung und falls es später zu Meinungsverschiedenheiten bzw. Rechtsstreitigkeiten kommt.

Beachte: Stammt der Au-Pair aus einem EU-Drittstaat, kann ein entsprechendes Visum notwendig sein. Hierfür sollten die Bestimmungen des Auswärtigen Amtes herangezogen werden.


Welche Dokumente sollen an einen Au-Pair-Vertrag angehängt werden?

An einen Au-Pair-Vertrag sollten mehrere wichtige Dokumente angehängt werden, um die Vereinbarungen zu untermauern und rechtlich abzusichern. Dazu gehören in der Regel:

  • Gesundheitszeugnis: Ein Nachweis über die gesundheitliche Eignung des Au-Pairs.
  • Polizeiliches Führungszeugnis: Ein Dokument, das bescheinigt, dass beim Au-Pair keine strafrechtlichen Verurteilungen vorliegen.
  • Kopie des Reisepasses: Ein gültiger Reisepass des Au-Pairs ist erforderlich.
  • Geburtsurkunde: Diese kann zur Bestätigung des Alters des Au-Pairs notwendig sein.
  • Au-Pair-Versicherung: Nachweise über eine gültige Kranken- und Unfallversicherung während des Aufenthalts.

Diese Dokumente sind wichtig, um die Identität, Sicherheit und die rechtlichen Voraussetzungen für den Au-Pair-Aufenthalt zu gewährleisten.


Welche Gesetze sind auf einen Au-Pair-Vertrag anwendbar?

Auf einen Au-Pair-Vertrag in Deutschland sind mehrere Gesetze und Regelungen anwendbar, die die Beschäftigung von Au-Pairs regeln. Hier sind die wichtigsten:

  • Allgemeines Zivilrecht: Der Au-Pair-Vertrag wird als privatrechtlicher Vertrag betrachtet und unterliegt somit den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
  • Ausländerrecht: Für Au-Pairs aus Nicht-EU-Staaten gelten spezifische Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und des Freizügigkeitsgesetzes, insbesondere hinsichtlich der Beantragung von Visa und Aufenthaltstiteln .
  • Sozialversicherungsrecht: Die Gastfamilie ist verpflichtet, das Au-Pair bei der gesetzlichen Sozialversicherung anzumelden, was durch das Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt ist.
  • Besondere Regelungen für Au-Pairs: Das Europäische Abkommen über die Au-pair-Beschäftigung legt spezifische Bestimmungen fest, die für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union relevant sind. Diese beinhalten beispielsweise das Mindestalter für Au-Pairs und die maximalen Arbeitszeiten.
  • Arbeitsrecht: Auch arbeitsrechtliche Bestimmungen, wie das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) können Anwendung finden, vor allem in Bezug auf Arbeitszeiten und Kündigungsfristen.

Diese Gesetze und Regelungen sollen die Rechte der Au-Pairs schützen und gleichzeitig die Pflichten der Gastfamilien klarstellen.


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