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Arbeitsvertrag Midijob

Letzte Änderung Letzte Änderung 20.09.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe13 bis 19 Seiten
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 20.09.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

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Was ist ein Midijob?

Bei dem Midijob handelt es sich um eine Beschäftigung, deren Lohn zwischen 538 Euro und 2.000 Euro (Stand: September 2024) liegt.

Ein Midijob ist keine geringfügige Beschäftigung. Geringfügige Beschäftigungen, auch Minijobs genannt, haben eine Verdienstgrenze von 538 Euro pro Monat. Midijobs hingegen liegen im sogenannten Übergangsbereich und umfassen ein monatliches Einkommen zwischen 538 Euro und 2.000 Euro.

Durch einen Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Leistung abhängiger Arbeit und im Gegenzug verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Zahlung einer Vergütung.


Welche weiteren Arten von Arbeitsverträgen gibt es?

Zunächst besteht natürlich die Möglichkeit, einen regulären Arbeitsvertrag abzuschließen. Ein Midijob kann auch zusätzlich zu einem Angestelltenverhältnis aufgenommen werden. In der Regel muss der Arbeitgeber diesen auch nicht vorher genehmigen. Wenn der Midijob allerdings die Interessen des Arbeitgebers berührt, dann muss dieser auch über die Aufnahme des Midijobs informiert werden.

Soll lediglich ein Praktikumsverhältnis zum Erwerb von praktischen Berufskenntnissen erstellt werden, kann hierfür ein Praktikumsvertrag erstellt werden.

Dieser Arbeitsvertrag gilt nur für angestellte Arbeitnehmer. Ist der Mitarbeiter ein Selbstständiger bzw. Freiberufler, so sollte ein Vertrag über freie Mitarbeit geschlossen werden.


Welche Art von Arbeitsvertrag wird am häufigsten verwendet?

Je nach Branche unterscheidet sich die übliche Form des Arbeitsvertrages. Midijobber haben den Vorteil, dass sie geringfügige Beiträge zur Sozialversicherung entrichten müssen.

Midijobs eignen sich besonders für Studierende, Rentner und Berufstätige, die einen Zuverdienst zum Haupteinkommen suchen. Auch bei Saisonarbeit oder kurzfristigen Aushilfsjobs kann ein Midijob in Betracht kommen.


Ist es verpflichtend, einen Arbeitsvertrag für einen Midijob schriftlich abzuschließen?

Nein, grundsätzlich ist auch ein rein mündlicher Arbeitsvertrag rechtlich wirksam. Beim befristeten Arbeitsvertrag gibt es aber eine Besonderheit: Hier ist die Befristung schriftlich festzuhalten, ansonsten ist der Arbeitsvertrag unwirksam.

In der Praxis kommt dies aber so gut wie nicht vor, da es regelmäßig erhebliche Schwierigkeiten bereitet, rein mündlich getroffene Vereinbarungen zu beweisen. Es ist daher sinnvoll, den Arbeitsvertrag schriftlich abzuschließen, um spätere Streitigkeiten über den Inhalt der Vereinbarungen so gut es geht zu vermeiden.


Welche Regelungen sollten in einem Arbeitsvertrag für einen Midijob mit aufgenommen werden?

Es gibt einige Voraussetzungen, die unbedingt in einem Arbeitsvertrag enthalten sein sollten:

  • Arbeitstätigkeit: Hier sollte festgelegt werden, welche Aufgaben und Tätigkeiten der Arbeitnehmer zu leisten hat. Jedoch kann eine besonders genaue Beschreibung zur Folge haben, dass der Arbeitnehmer in keinen anderen Bereichen mehr eingesetzt werden kann. Deshalb sollten die Aufgaben des Arbeitnehmers nicht zu sehr im Detail ausgearbeitet werden.
  • Arbeitsort: Durch die Festlegung des Arbeitsortes (z. B. in einer bestimmten Betriebsstätte) kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nur bei zusätzlicher Vereinbarung einer örtlichen Versetzungsklausel, einseitig an einem anderen Ort beschäftigen.
  • Arbeitszeit: Die Arbeitszeiten des Arbeitnehmers sind durch die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes geregelt. In der Regel ist die Arbeitszeit auf maximal 40 Stunden pro Woche begrenzt. Bei der Verteilung der Arbeitszeiten ist darauf zu achten, dass die Verdienstgrenze von mindestens 538,00 Euro und maximal 2.000 Euro monatlich eingehalten wird. Im Durchschnitt arbeiten Midijobber in Deutschland mindestens 43 Stunden und maximal 161 Stunden pro Monat.
  • Arbeitsentgelt: Das monatliche Arbeitsentgelt (oder Stundenlohn) ist im Arbeitsvertrag anzugeben. Des Weiteren kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gewisse Sonderleistungen, Provisionen oder vermögenswirksame Leistungen gewähren. Seit Januar 2017 gilt der gesetzliche Mindestlohn. Dieser beträgt derzeit 12,41 Euro brutto pro Stunde (Stand: September 2024). Das Mindestlohngesetz hat erhebliche Auswirkungen auf die Gestaltung des Arbeitsvertrages.
  • Probezeit: Die Dauer der Probezeit muss im Arbeitsvertrag festgelegt werden und darf höchstens sechs Monate betragen. Eine Probezeit ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wer sich in einem Ausbildungsverhältnis befindet, muss eine Probezeit von mindestens einem Monat absolvieren.
  • Urlaub: Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von jährlich 24 Werktagen in einer Sechs-Tage-Woche. Je nachdem, wie viele Tage der Midijobber in der Woche arbeitet, ändert sich dementsprechend auch die Anzahl der Urlaubstage, die ihm nach dem Gesetz zustehen. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer zusätzliche Urlaubstage zu gewähren.
  • Ruhepausen: Ab einer Arbeitszeit von mindestens 6 Stunden steht dem Arbeitnehmer gesetzlich eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu, ab 9 Stunden Arbeitszeit sogar mindestens 45 Minuten. Generell kann die Arbeitszeit auch aufgeteilt werden. Die Pause muss nicht am Stück genommen werden, sondern kann auch auf Intervalle von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Diese gesetzlich vorgeschriebenen Mindestruhepausen dürfen im Arbeitsvertrag nicht unterschritten werden.

Hinweis:. Werden zu den oben genannten Vertragsbestandteilen keine Regelungen getroffen, wird entsprechend die gesetzliche Regelung angewandt. Im Vertrag können nämlich Regelungen getroffen werden, die von den gesetzlichen Vorschriften abweichen.

Beispiel: Nach dem Gesetz gilt für einen Midijob-Vertrag eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Hiervon kann jedoch im Vertrag abgewichen und eine längere Kündigungsfrist vereinbart werden, z. B. 2 Monate oder 6 Wochen.


Was ist zu tun, wenn der Arbeitsvertrag fertig ist?

Sobald sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über den Inhalt der zu treffenden Vereinbarungen einig sind, so ist der Arbeitsvertrag sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber zu unterschreiben.

Wichtig ist, sich die zu treffenden Vereinbarungen im Arbeitsvertrag vor der Unterzeichnung genau durchzulesen und sich ausführlich Gedanken darüber zu machen, bevor man eine Entscheidung trifft. Nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages sind die getroffenen Vereinbarungen für beide Seiten bindend, außer Sie verstoßen z. B. gegen gesetzliche Verbote. Einen Zeugen für den Abschluss des Vertrages braucht man nicht unbedingt.

Anschließend erhalten Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils ein unterschriebenes Exemplar des Vertrages. Dies ist wichtig für eventuelle Beweisfragen, falls es während oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu Meinungsverschiedenheiten kommt.


Kann ein Arbeitsvertrag für einen Midijob später noch geändert werden?

Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben grundsätzlich die Möglichkeit, den Arbeitsvertrag übereinstimmend zu ändern, und zwar in Form eines sog. Änderungsvertrages. So können z. B. eine Gehaltserhöhung, eine Vereinbarung zur Anpassung der Arbeitszeit, eine Zusatzvereinbarung über Gleitzeit oder ein Änderungsvertrag über eine Versetzung des Arbeitnehmers vertraglich vereinbart werden.


Welche weiteren Dokumente sollten dem Arbeitsvertrag hinzugefügt werden?

Gibt es bestimmte Sondervereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wie z. B. eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung oder bestimmte Richtlinien, so können diese als Kopie dem Arbeitsvertrag mit angehangen werden.


Welche gesetzlichen Vorschriften sind anwendbar?

  • Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zum Arbeitsrecht
  • Bundesurlaubsgesetz
  • Entgeltfortzahlungsgesetz
  • Mindestlohngesetz
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz
  • Handelsgesetzbuch
  • Gewerbeordnung
  • Arbeitnehmererfindungsgesetz
  • Urheberrechtsgesetz
  • Nachweisgesetz


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