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Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit mit einem entsprechednen Antrag die einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses vorzuschlagen.
Wenn ein Aufhebungsvertrag seitens des Arbeitnehmers angeregt werden soll, muss zunächst der Arbeitgeber gefragt werden, ob dieser dem Aufhebungsvertrag zustimmt oder nicht. Dazu muss ein Antrag an den Arbeitgeber gestellt werden.
Neben der einvernehmlichen Aufhebubung des Arbeitsverhältnisses durch einen entsprechenden Aufhebungsvertrag, besteht grundsätzlich sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis einseitig durch Kündigung zu beenden.
Beim Aufhebungsvertrag handelt es sich im Gegensatz zur Kündigung um eine zweiseitige und demnach gemeinsame Beendigung des Arbeitsvertrages. Demnach ist die Einhaltung einer Kündigungsfrist nicht notwendig. Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren einvernehmlich, dass das Arbeitsverhältnis zu einem gemeinsam gewählten Zeitpunkt endet.
In formeller Hinsicht ist zu beachten, dass der Aufhebungsvertrag schriftlich abgeschlossen werden muss. Weiter ist erforderlich, dass beide Parteien auf demselben Dokument unterschreiben.
Inhaltlich ist im Aufhebungsvertrag zu vereinbaren, wann das Arbeitsverhältnis enden soll. Die Kündigungsfrist kann hierbei entweder kürzer oder länger sein als vertraglich oder gesetzlich vorgeschreiben.
Im Übrigen sind die Parteien frei in ihrer Gestaltung, was in den Aufhebungsvertrag aufgenommen werden soll. Es gibt jedoch einige Punkte, die üblicherweise im Aufhebungsvertrag niedergelegt werden:
In einem Aufhebungsvertrag kann zudem eine Abfindung und/oder die Freistellung des Arbeitnehmers vereinbart werden. Einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung gibt es nicht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können diese frei aushandeln. Im Regelfall wird mit einem Brutto-Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr gerechnet.
Zudem kann vertraglich geregelt werden, wie die Urlaubstage abgegolten werden, welche Gegenstände zurückgegeben werden müssen oder auch wie Versicherungen geregelt werden sollen. Es handelt sich also um eine umfangreichere Regelung der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer das Recht, einen Antrag auf einen Auflösungsvertrag beim Arbeitgeber zu stellen. Allerdings sollte der Arbeitgeber der Bitte um einen Aufhebungsvertrag vom Arbeitnehmer zustimmen. Andernfalls kann dann nur noch eine Kündigung helfen, um aus dem Arbeitsverhältnis auszutreten.
Der Arbeitgeber kann auch von dem einen oder anderen Vorteil profitieren. Beispielsweise muss er keine langwierigen Kündigungsschutzverfahren vor Gericht befürchten, wenn er den Arbeitnehmer entlassen möchte. Denn wenn das Gericht beschließt, dass eine betriebs- oder verhaltensbedingte Kündigung keinen Bestand hat, muss der Chef seinen Arbeitnehmer weiterhin beschäftigen.
Der Antrag bzw. Bitte um einen Aufhebungsvertrag kann vom Arbeitnehmer sowohl mündlich als auch schriftlich verfasst werden. Generell bietet es sich aber an, den Antrag schriftlich zu verfassen und via E-Mail, Fax oder in Briefform an den Arbeitgeber zu senden. Es sollte auch eine Frist für die Rückmeldung gesetzt werden.
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Antrag Aufhebungsvertrag - Arbeitsrecht - Muster
Land: Deutschland