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Antrag auf Rückerstattung des Flugpreises

Letzte Änderung Letzte Änderung 27.09.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe1 bis 2 Seiten
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 27.09.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 1 bis 2 Seiten

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Mit dieser Vorlage kann eine Person, von einer betroffenen Fluggesellschaft, die Rückerstattung des Flugreises fordern, wenn man als Fluggast wegen Nichtbeförderung, Beförderung in einer niedrigeren als der gebuchten Klasse, Annullierung, großer Verspätung oder eines sonstigen Grundes einen Flug nicht wie ursprünglich geplant antreten konnte.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Das Flugticket und die Buchungsbestätigung sollten bereitgehalten werden, damit die notwendigen Informationen (Abflug, Ankunft) entnommen werden können.

Eine Rückerstattung von Flugpreisen bzw. Entschädigung kann grundsätzlich in folgenden Fällen verlangt werden:

  • Nichtbeförderung: Wenn die Airline einen Flug überbucht hat und Flugreisende deshalb nicht wie geplant befördern kann, hat der Passagier einen Anspruch auf Rückerstattung.
  • Beförderung in einer niedrigeren als der gebuchten Klasse (Herabstufung)
  • Annullierung (oder Umkehr des Fluges): Hat die Fluggesellschaft den Flug abgesagt – sogenannte Annullierung –, muss die Airline den Flugpreis in voller Höhe binnen sieben Tagen erstatten. Das ergibt sich aus der europäischen Fluggastrechte-Verordnung.
  • Große Verspätung: Kommt der Flieger mehr als drei Stunden später als geplant am Zielflughafen an, kann eine pauschale Entschädigung verlangt werden.


Dies gilt für Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union, Island, Norwegen oder der Schweiz abfliegen. Des Weiteren betrifft dies Flüge, die von einem Drittstaat zu einem Flughafen der Europäischen Union, Island, Norwegen oder Schweiz fliegen, wenn die betroffene Fluggesellschaft diesen Staaten angehört, es sei denn, der Fluggast hat im Drittstaat bereits eine angemessene Entschädigung erhalten.

Werden die Flüge von den Fluggesellschaften annulliert, so besteht die Wahl zwischen:

  • der vollständigen Erstattung des Flugpreises, wenn Sie den Flug nicht mehr antreten wollen, oder
  • einem Ersatzflug zu einem anderen Zeitpunkt

Hinweis: Wenn die Rückerstattungs- oder Entschädigungsrechte geltend gemacht werden sollen, musste der Passagier sich mindestens 45 Minuten vor der veröffentlichen Abflugzeit zur Abfertigung im Flughafen eingefunden haben, es sei denn, der Flug wurde annulliert.

Hinweis: Hat man sich bei der Buchung bewusst für einen nicht stornierbaren Flugtarif entschieden, besteht der Anspruch nur auf die Steuern und Gebühren, nicht aber für den Ticketpreis, wenn der Flug nicht wahrgenommen wurde.

Anschließend sollte der Brief unterschrieben und eine Kopie aufbewahrt werden.


DAS ANWENDBARE RECHT

Die Vorschriften für die Entschädigung der Fluggäste richten sich nach:

  • Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen.
  • Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 20.03.2018, Az.: X ZR 25/17
  • Art. 5 Abs. 1a, Art. 8 Abs. 1a Fluggastrechte-VO


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