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Antrag auf einen Erbschein

Letzte Änderung Letzte Änderung 06.09.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe1 bis 2 Seiten
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 06.09.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

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Was ist ein Antrag auf einen Erbschein?

Der Erbschein ist ein Nachweis darüber, wer Erbe ist und in welchem Verhältnis zueinander mehrere Personen erben. Das Nachlassgericht stellt einen Erbschein nur aus, wenn er beantragt wird.


Welche Voraussetzungen bestehen bei der Beantragung eines Erbscheins?

Erben müssen sich als solche ausweisen. Das geht mit einem Testament, einem Erbvertrag oder einer sog. postmortalen Vorsorgevollmacht. Erben können jedoch auch einen Erbschein beantragen, um ihre Erbenstellung nachzuweisen sowie z. B. Konten und Verträge des Erblassers oder der Erblasserin zu kündigen.

Wichtig: Mit einem Erbschein tritt man eine Erbschaft an – und haftet beispielsweise für ein überschuldetes Erbe.

Ein Erbschein ist ein amtliches Zeugnis, welches das Erbrecht eines Erben bestätigt. Bei mehreren erbberechtigten Personen gibt er Auskunft über die Höhe der Erbteile.

Er dient als Ausweispapier gegenüber Dritten wie z. B. Banken, Versicherungen oder Ämtern. Dadurch können die aufgeführten Personen über geerbte Vermögen verfügen.


Welche verschiedenen Arten von Erbscheinen gibt es?

Je nach Bedarf kommt einer der folgenden Erbscheine infrage:

  • Der Alleinerbschein bestätigt eine einzige Person als Alleinerben.
  • Der Teilerbschein weist den Anspruch eines einzelnen Erben nach. Alle Erbberechtigten können ihn beantragen.
  • Eine Erbengemeinschaft kann einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen und damit die Vollmacht für alle eingetragenen Miterben erhalten.
  • Der europäische Erbschein.


Wer kann einen Erbschein beantragen?

Nur Erben können einen Erbscheinsantrag stellen. Dabei ist unwichtig, ob man Erbe durch gesetzliche Erbfolge oder letztwillige Verfügung wie ein Testament geworden ist.

Möchte ein Minderjähriger einen Erbschein beantragen, muss er sich von einem Elternteil oder Sorgeberechtigten vertreten lassen. Auch Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker können einen Erbscheinsantrag übernehmen.

Eine Person darf keinen Erbschein beantragen, wenn sie vom Erblasser durch ein Testament oder einen Erbvertrag enterbt wurde.


Was ist zu tun, wenn der Antrag fertig ist?

Der Antragsteller sollte den Antrag unterzeichnen und - z. B. per Einschreiben - an das zuständige Amtsgericht übersenden. Zur Überprüfung der Angaben müssen mehrere Dokumente im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie eingereicht werden. Am wichtigsten sind:

  • Personalausweis
  • Anschrift aller Erben
  • Sterbeurkunde des Erblassers


Welche Anlagen sollten dem Antrag auf einen Erbeschein beigefügt werden?

Im Falle einer Erbschaft durch gesetzliche Erbfolge benötigt das Gericht zusätzlich folgende Unterlagen zur Überprüfung der Angaben:

  • Familienstammbuch, Geburts- und Heiratsurkunden
  • Eidesstattliche Versicherung, dass kein Testament oder Erbvertrag bekannt ist
  • Eidesstattliche Versicherung über den Güterstand, in welchem der Erblasser verheiratet war
  • Verträge zum Erbverzicht oder Sterbeurkunden von theoretisch erbberechtigten Personen


Welche gesetzlichen Vorschriften sind anwendbar?


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