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Antrag auf Beurlaubung vom Schulunterricht

Letzte Änderung Letzte Änderung 29.09.2024
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 29.09.2024

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Hiermit kann ein Antrag auf Beurlaubung eines Schüler/in erstellt werden. Ein derartiger Antrag bzw. eine derartige Bitte wird entweder von den Erziehungsberechtigten (häufig die Eltern) oder dem volljährigen Schüler/in selbst gestellt.


WAS IST ZU BEACHTEN?

In Deutschland gilt grundsätzlich eine Schulpflicht. Die Schulpflicht beinhaltet die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht. Nur in besonderen Fällen kann die Schulleitung dem Kind eine Befreiung vom Unterricht gewähren. Die Erziehungsberechtigten oder auch die volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen für die Unterrichtsbefreiung einen schriftlichen Antrag beim Klassenlehrer/in oder bei der Schulleitung einreichen. Wenn ein Schüler oder eine Schülerin in Deutschland eine Beurlaubung vom Schulunterricht beantragen möchte, gibt es allerdings einige Dinge zu beachten:

  • Antrag stellen: Der Schüler oder die Schülerin muss einen Antrag auf Beurlaubung beim Schulleiter oder der Schulleiterin stellen. Der Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden, um genügend Zeit für die Bearbeitung und Genehmigung zu ermöglichen.
  • Grund angeben: Der Antrag sollte den Grund für die Beurlaubung angeben, wie zum Beispiel eine Krankheit, ein wichtiger Termin oder eine besondere Gelegenheit. Es ist wichtig, dass der Grund glaubwürdig und angemessen ist.
  • Dauer angeben: Der Antrag sollte die Dauer der Beurlaubung angeben, einschließlich des Beginns und des Endes. Es ist wichtig, dass die Dauer angemessen ist und nicht zu lange dauert.
  • Genehmigung einholen: Der Schulleiter oder die Schulleiterin muss die Beurlaubung genehmigen. Es ist wichtig, dass der Schüler oder die Schülerin die Genehmigung schriftlich erhalten und diese aufbewahren.
  • Versäumter Unterricht: Wenn der Schüler oder die Schülerin während der Beurlaubung Unterricht verpasst, ist es wichtig, sich über den verpassten Unterrichtsstoff zu informieren und sich gegebenenfalls mit den Lehrern in Verbindung zu setzen, um den verpassten Stoff nachzuholen.

Wichtige Gründe bzw. besondere Fälle, in denen eine Beurlaubung begründet sein kann, können folgende sein:

  • Gesundheitliche Gründe (Kuraufenthalt, Arztbesuche, Klinikaufenthalt),
  • Heirat, Todesfall oder schwere Erkrankung im engsten Familienkreis,
  • Taufe, Kommunion oder Konfirmation im engsten Familienkreis,
  • Teilnahme an Sportwettkämpfen,
  • Teilnahme an Sitzungen der Schülervertretung,
  • Besuche von Behörden,
  • Besuche von Beratungsstellen,
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten, u.v.m.

Beachte: Eine Befreiung des/der Schüler/in vor und nach Schulferien wird oft nicht gewährt und auch nicht gern von der Schulleitung gesehen. Auch wenn Urlaubsreisen und Flüge ein paar Tage vor oder nach Ferienbeginn wesentlich günstiger zu bekommen sind, stellt das keinen Grund für eine Unterrichtsbefreiung dar.

In einigen Bundesländern ist eine Unterrichtsbefreiung vor und im Anschluss an die Ferien generell verboten, damit Schülerinnen und Schüler gar nicht erst der Versuchung erliegen, die Schulferien durch eine Befreiung vom Unterricht zu verlängern. Dies bedeutet, dass unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien Schüler/innen nur beurlaubt werden dürfen, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern oder preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen.


Wie oft ist Beurlaubung erlaubt?

Die Anzahl der erlaubten Beurlaubungen vom Schulunterricht in Deutschland hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Bundesland, der Schulform und der Dauer der Beurlaubung. Im Allgemeinen gilt jedoch, dass Beurlaubungen vom Schulunterricht nur in Ausnahmefällen genehmigt werden und dass die Schulpflicht grundsätzlich besteht.
Die meisten Bundesländer in Deutschland erlauben Beurlaubungen vom Schulunterricht für einen begrenzten Zeitraum, der in der Regel nicht länger als ein oder zwei Tage dauert. Für längere Beurlaubungen, wie zum Beispiel für mehrere Wochen oder Monate, müssen in der Regel triftige Gründe vorliegen, wie zum Beispiel eine längere Krankheit oder eine Auslandsreise. In solchen Fällen muss der Antrag auf Beurlaubung beim Schulleiter oder der Schulleiterin gestellt werden und die Genehmigung hängt von der individuellen Situation ab.

Beachte: Es ist wichtig zu beachten, dass Beurlaubungen vom Schulunterricht in Deutschland normalerweise nur in Ausnahmefällen genehmigt werden und dass die Schulpflicht grundsätzlich besteht. Wenn der Schüler oder die Schülerin zu oft fehlt oder die Beurlaubungen zu lange dauern, kann dies zu Problemen führen und gegebenenfalls zu Maßnahmen durch die Schule führen.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Die Vorlage sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass Angaben wie Name des Schülers, Sorgeberechtigte, Beurlaubungszeitraum und die Begründung der Beurlaubung klar angegeben wurden. Anschließend sollte der Antrag ausgedruckt, unterzeichnet und an die jeweilige Schule versandt werden. Ein einfacher Brief reicht hierbei aus, wobei ein Versand per Einschreiben mehr Sicherheit bietet.

Prinzipiell kann man in Deutschland auch Anträge auf Beurlaubung oder andere Anliegen per E-Mail bei Schulen stellen. Viele Schulen akzeptieren Anträge und Anfragen per E-Mail oder bieten die Möglichkeit, Anträge online über ein spezielles Portal einzureichen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Schulen unterschiedliche Verfahren und Vorlieben haben können, wie sie mit Anträgen umgehen. Man sollte sich daher im Vorfeld bei der jeweiligen Schule über die bevorzugten Übermittlungsverfahren genau informieren, um sicherzustellen, dass der Antrag angemessen zugestellt wird.

Eine persönliche Abgabe des Briefes/Schreibens in der Schule ist auch eine Möglichkeit der Abgabe.

Zur eigenen Rechtssicherheit sollte eine Abschrift des Antrages aufbewahrt werden.


Fristen rund um die Antragstellung

Das Bearbeiten von Anträgen für Beurlaubungen ist in der Regel eine Verwaltungsaufgabe von Schulen, die auch innerhalb von Fristen erledigt werden müssen. Die Vorgehensweise und die Fristen für die Bearbeitung von Anträgen können allerdings von Schule zu Schule variieren.

Einige Schulen können Anforderungen oder Einschränkungen bei der Beurlaubung vorsehen, beispielsweise nur in Ausnahmefällen oder nur für eine bestimmte Dauer wie etwa eine Woche pro Schulhalbjahr.

In der Regel sollten Anträge auf Beurlaubungen so früh wie möglich eingereicht werden, um den Schülern genügend Zeit für Planung und Genehmigung zu geben. Die Bearbeitungszeit variiert allerdings, wobei es empfohlen wird, sich mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Beurlaubungsbeginn um eine Genehmigung zu bemühen, um die Schulverwaltung genügend Zeit zur Prüfung des Antrags geben zu können.

In Ausnahmefällen, wo schneller gehandelt werden muss, sollten Schüler und Erziehungsberechtigte die Schulleitung rechtzeitig darüber informieren und sich um eine Genehmigung bemühen.

Beachte: Im Allgemeinen kann man gegen eine Ablehnung eines Beurlaubungsantrags Widerspruch einlegen und in der Regel gibt es hierfür Verfahren und entsprechende Fristen seitens der Schulen oder Schulbehörden, die einzuhalten sind. Die Möglichkeiten und Verfahren sind dabei von den Bedingungen der Schule und den örtlichen Gesetzen abhängig.

Daher sollte man sich bei Bedarf an eine höhere Autorität wenden, wie etwa einen Schulaufsichtsbeamten, die örtlichen Schulbehörden oder entsprechende unabhängige Beratungsstellen, um Rat und Unterstützung zu erhalten.


ANWENDBARES RECHT:

Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes.


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