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Grundsätzlich kann entweder ein Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit ODER die Anzeige bzw. Mitteilung über das Bestehen einer Nebentätigkeit erstellt werden.
Eine Nebentätigkeit ist meist eine bezahlte Beschäftigung, die ein Arbeitnehmer neben dem Hauptberuf ausgeübt wird. Darunter fallen Minijobs, Aushilfsjobs und Teilzeitbeschäftigungen. Nebentätigkeiten können von Arbeitnehmern, Beamten, Soldaten, Richtern oder Rentnern ausgeübt werden. Auch ein unentgeltliches Ehrenamt kann ein Nebenjob sein. Gleiches gilt für selbstständige Arbeit nach Feierabend oder am Wochenende.
Eine gesetztliche Verpflichtung zur Anzeige einer Nebentätigkeit gegenüber dem Arbeitgeber gibt es zwar nicht, sie ist jedoch dann unzulässig, wenn die Interessen des Arbeitgebers berührt oder die Nebentätigkeit gegen ein gesetzliches Verbot besteht.
Allerdings kann eine Nebentätigkeit dann anzeigepflichtig werden, wenn es im Arbeitsvertrag bzw. Betriebsvereinbarungen etc. vereinbart wurde.
Nebentätigkeiten sind grundsätzlich erlaubt und durch das Recht auf Berufsfreiheit gedeckt. Das pauschale Verbieten einer Nebentätigkeit des Arbeitsnehmers durch den Arbeitgeber ist unzulässig. Was ein Arbeitnehmer in der Freizeit oder nach dem Feierabend macht, ist Privatsache. Es kann im Arbeitsvertrag aber Regelungen geben, die eine Nebentätigkeit einschränken oder eine Genehmigung erforderlich machen.
Wann ist eine Genehmigung erforderlich?
Die meisten Nebentätigkeiten müssen nicht vom Arbeitgeber genehmigt werden (ausgenommen sind Beamte, die für die Ausübung einer Nebentätigkeit eine Genehmigung benötigen). Arbeitgeber haben grundsätzlich ein „berechtigtes Interesse" davon zu erfahren, wenn:
Absender dieses Schreibens ist der/die Arbeitnehmer/in, der/die eine Nebentätigkeit aufnehmen möchte. Der Adressat des Schreibens ist grundsätzlich der Arbeitgeber.
Die Antrag sollte ausführlich ausgefüllt und danach ausgedruckt werden. Anschließend kann der Antrag an den Arbeitgeber versandt werden.
Relevant sind die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie die §§ 611 ff. BGB, die allgemeinen Gesetze die das Arbeitsrecht regeln und das Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
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Antrag auf Anzeige einer Nebentätigkeit - Muster
Land: Deutschland