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Antrag auf Anzeige einer Nebentätigkeit

Letzte Änderung Letzte Änderung 09.09.2024
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 09.09.2024

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Was ist ein Antrag auf Anzeige einer Nebentätigkeit

Grundsätzlich kann entweder ein Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit ODER die Anzeige bzw. Mitteilung über das Bestehen einer Nebentätigkeit erstellt werden.

Eine Nebentätigkeit ist meist eine bezahlte Beschäftigung, die ein Arbeitnehmer neben dem Hauptberuf ausgeübt wird. Darunter fallen Minijobs, Aushilfsjobs und Teilzeitbeschäftigungen. Nebentätigkeiten können von Arbeitnehmern, Beamten, Soldaten, Richtern oder Rentnern ausgeübt werden. Auch ein unentgeltliches Ehrenamt kann ein Nebenjob sein. Gleiches gilt für selbstständige Arbeit nach Feierabend oder am Wochenende.


Muss eine Nebentätigkeit dem Arbeitgeber mitgeteilt werden?

Eine gesetztliche Verpflichtung zur Anzeige einer Nebentätigkeit gegenüber dem Arbeitgeber gibt es zwar nicht, sie ist jedoch dann unzulässig, wenn die Interessen des Arbeitgebers berührt oder die Nebentätigkeit gegen ein gesetzliches Verbot besteht.

Allerdings kann eine Nebentätigkeit dann anzeigepflichtig werden, wenn es im Arbeitsvertrag bzw. Betriebsvereinbarungen etc. vereinbart wurde.


Welche Voraussetzungen hat ein Antrag auf Anzeige einer Nebentätigkeit?

Nebentätigkeiten sind grundsätzlich erlaubt und durch das Recht auf Berufsfreiheit gedeckt. Das pauschale Verbieten einer Nebentätigkeit des Arbeitsnehmers durch den Arbeitgeber ist unzulässig. Was ein Arbeitnehmer in der Freizeit oder nach dem Feierabend macht, ist Privatsache. Es kann im Arbeitsvertrag aber Regelungen geben, die eine Nebentätigkeit einschränken oder eine Genehmigung erforderlich machen.

Wann ist eine Genehmigung erforderlich?

Die meisten Nebentätigkeiten müssen nicht vom Arbeitgeber genehmigt werden (ausgenommen sind Beamte, die für die Ausübung einer Nebentätigkeit eine Genehmigung benötigen). Arbeitgeber haben grundsätzlich ein „berechtigtes Interesse" davon zu erfahren, wenn:

  • Der Arbeitnehmer für einen Konkurrenten arbeiten möchte (Achtung: Wettbewerbsverbot!).
  • Sozialversicherungsrechtliche Grenzen überschritten werden (z.B. bei 450 Euro bei Minijobs).
  • Arbeitnehmer im Zweitjob auch sonntags arbeiten und keinen Ersatzruhetag haben.
  • Die Arbeitszeit 10 Stunden am Tag (beziehungsweise 8 im Durchschnitt) überschreitet.
  • Der Arbeitnehmer die vorgeschriebene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden vor dem Beginn des Hauptberufs nicht einhalten kann.
  • Der Arbeitnehmer die Nebentätigkeit auch während der Hauptarbeitszeit ausübt – zum Beispiel am eigenen Handy Telefonate annimmt oder E-Mails beantwortet.
  • Der Arbeitnehmer nebenbei im Urlaub arbeitet. Das widerspricht dem Erholungszweck im Bundesurlaubsgesetz (gilt auch, wenn der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist).
  • Besonders kritisch sind Konkurrenztätigkeit und eine Überschreitung der maximalen gesetzlichen Arbeitszeit (48 Stunden bei einer 6-Tage-Woche). Im schlimmsten Fall droht eine fristlose Kündigung.


Wer sind die Beteiligten bei einem Antrag auf Anzeige einer Nebentätigkeit?

Absender dieses Schreibens ist der/die Arbeitnehmer/in, der/die eine Nebentätigkeit aufnehmen möchte. Der Adressat des Schreibens ist grundsätzlich der Arbeitgeber.


Was ist zu tun wenn der Antrag auf Anzeige einer Nebentätigkeit fertig ist?

Die Antrag sollte ausführlich ausgefüllt und danach ausgedruckt werden. Anschließend kann der Antrag an den Arbeitgeber versandt werden.


Welche gesetzlichen Vorschriften sind anwendbar?

Relevant sind die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie die §§ 611 ff. BGB, die allgemeinen Gesetze die das Arbeitsrecht regeln und das Arbeitszeitgesetz (ArbZG).


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