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Absichtserklärung - Letter of Intent

Letzte Änderung Letzte Änderung 25.09.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe2 Seiten
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 25.09.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 2 Seiten

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Mit dieser Vorlage kann eine Absichtserklärung (auch "Letter of Intent") erstellt werden. Die Absichtserklärung ist ein Schreiben, in der die Absicht eines Vertragsschlusses festgeschrieben wird. Als Absichtserklärungen werden also im Rechtswesen Willenserklärungen von Verhandlungspartnern verstanden, die das Interesse an Verhandlungen oder am Abschluss eines Vertrags begründen sollen.

Es handelt sich also um ein vorvertragliches Schreiben, in dem die wesentlichen Bestandteile des Hauptvertrages festgelegt werden. Es werden Leistungen, besondere Nebenangaben, Verantwortungen, Preise und Vorbereitungsmaßnahmen angegeben. Eine Absichtserklärung ist aber kein Ersatz für den Hauptvertrag! In der Regel können Absichtserklärungen für eine Vielzahl von Verträgen eingesetzt werden, z.B.:

  • Aufträge,
  • Bestellungen
  • Kauf- und Verkauf,
  • Dienstleistungen,
  • Werkleistungen und
  • Kombinationsverträge.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Insbesondere im Vorfeld von komplexen Unternehmenskäufen, wie größeren Projekten oder anderen zeitaufwändigen Transaktionen stellen die potenziellen Vertragspartner oft sogenannte Absichtserklärungen voraus. Vor Beginn oder während der laufenden Verhandlungen soll hiermit die gegenseitige Ernsthaftigkeit der Gespräche und der Wille zum Abschluss eines entsprechenden Vertrags dokumentiert werden.

Absichtserklärungen sollen keinen Anspruch auf Abschluss des beabsichtigten Vertrags begründen, aus dem möglicherweise eine Schadenersatzpflicht erwächst. Vielmehr soll ein Abbruch der Verhandlungen ohne Angabe von Gründen möglich bleiben. Um dies sicherzustellen, müssen die Erklärungen so formuliert werden, dass bei einem etwaigen Rechtsstreit über die Tragweite einer Erklärung auch bei der gerichtlichen Auslegung keine Zweifel entstehen.

Erklärungen sollten deswegen so formuliert werden, dass bei einem Rechtsstreit über die Tragweite einer Erklärung auch bei der gerichtlichen Auslegung keine Zweifel entstehen.


Auslegung

Kommt es zum Rechtsstreit, sind die Gerichte zur Auslegung des Erklärungsinhalts aufgrund der Auslegungsregeln verpflichtet. Dabei ist durch Auslegung zu ermitteln, ob tatsächlich eine Bindung gewollt war oder aber ob lediglich eine Absichtserklärung abgegeben wurde.

Am klarsten sind Klauseln, die den fehlenden Bindungswillen erkennen lassen ("non binding clause"). Sie stellen klar, dass die Absichtserklärung im Hinblick auf den angestrebten Vertragsabschluss weder eine bindende Vereinbarung noch eine Verpflichtung zum Abschluss des Vertrags enthält. Fehlende Bestimmtheit, sprachliche Relativierungen oder eine nur unvollständige Einigung lassen die fehlende Leistungsbindung erkennen. Enthalten diese Erklärungen die selbstbezügliche Aussage, dass eine Leistungspflicht nicht begründet werden soll, liegen unverbindliche Absichtserklärungen vor.


WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Nachdem es ausgefüllt wurde, dient die Absichtserklärung als eine Vorstufe des Vorvertrages. Mit der Unterschrift beider Parteien erklären beide Parteien, wenn die Bedingungen bestehen, einen Hauptvertrag eingehen zu wollen. Im Gegensatz zum Vorvertrag verpflichten sich allerdings die Parteien nicht dazu, eine weitere Pflicht einzugehen, sondern erklären nur, dass sie die Absicht haben, einen Vertrag einzugehen. Beide Parteien sollte eine Kopie des Vertrages erhalten.


RELEVANTES RECHT

Die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, wie das Mietrecht, Kaufrecht und allgemeines Vertragsrecht finden hier Anwendung.


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Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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