Gleitzeitvereinbarung
Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag
Zwischen
________
Anschrift: ________
als Arbeitgeber
und
________
Anschrift: ________
als Arbeitnehmer
Präambel
Zwischen den Parteien besteht ein Arbeitsvertrag seit dem ________, zuletzt geändert am ________. Der Arbeitnehmer arbeitet im Unternehmen des Arbeitgebers als ________.
Nunmehr kommen die Parteien überein, dass eine Abrede über Gleitzeit getroffen werden soll. Die gleitende Arbeitszeit soll dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens Beginn sowie Ende der persönlichen täglichen Arbeitszeit selbst zu bestimmen. Der Arbeitnehmer hat die betrieblichen Interessen zu beachten. Im Konfliktfall gehen die betrieblichen Interessen den persönlichen Interessen des Arbeitnehmers vor, wenn nicht den persönlichen Interessen des Arbeitnehmers auch unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit der Vorrang einzuräumen ist.
Es wird ________ des zwischen den Parteien bestehendes Arbeitsvertrages vom abgeändert und durch eine Gleitzeitregelung ersetzt:
§ 1 Regelmäßige tägliche / wöchentliche Arbeitszeit
Die regelmäßige (= durchschnittliche) wöchentliche Arbeitszeit (= sog. Gesamtarbeitszeit) beträgt ________ Stunden.
§ 2 Beginn und Ende der Arbeitszeit
(1) Der Arbeitnehmer kann im Rahmen einer Gleitzeitregelung während der nachfolgend unter § 1 (2) aufgeführten Zeitspannen Arbeitsbeginn und Arbeitsende selbst bestimmen.
(2) Die Gleitzeitreglung gilt ________ zu folgenden Arbeitszeiten:
Arbeitsbeginn: von ________ Uhr bis ________ Uhr.
Arbeitsende: von ________ Uhr bis ________ Uhr.
§ 3 Kernarbeitszeit
Die Kernarbeitszeit liegt zwischen ________ Uhr und ________ Uhr. Während der Kernarbeitszeit muss der Arbeitnehmer im Betrieb anwesend sein.
§ 4 Funktionsarbeitszeit
Eine Funktionsarbeitszeit sollte zu folgenden Bedingungen gewährleistet werden:
________
§ 5 Höchstarbeitszeit
Die wöchentliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers darf ________ nicht überschreiten.
§ 6 Ausgleichszeitraum
Innerhalb eines Ausgleichszeitraumes von ________ ist der Arbeitnehmer verpflichtet, Zeitguthaben und Zeitschulden zum Ende eines Ausgleichszeitraumes in Ausgleich zu bringen. Die tatsächlich erbrachte Arbeitszeit darf die vertragliche vereinbarte Arbeitszeit am Ende eines Ausgleichszeitraumes nicht übersteigen oder unterschreiten.
§ 7 Zeitschulden / Zeitguthaben
(1) Ergeben sich am Ende des Ausgleichszeitraums Zeitschulden, so wird die Differenz bei der Arbeitszeit nicht bezahlt.
(2) Ein bestehendes Zeitguthaben wird nur ausgezahlt, wenn es sich bei der Differenz ausdrücklich um angeordnete Überstunden handelt. Andernfalls verfällt das Zeitguthaben. Ein Übertrag in den nächsten Ausgleichszeiten wird nicht ausgezahlt.
§ 8 Aussetzung der Gleitzeit aus wichtigem Grund
Der Arbeitgeber kann die gleitende Arbeitszeit vorübergehend aussetzen, wenn betriebliche Belange dies erfordern. Der Arbeitnehmer erhält diesbezüglich eine explizite Anordnung seitens seines Vorgesetzten.
§ 9 888282252828228222 52225 2252228555 528 52222828
582 525 858282225225 58828225 525 82252 852 282 82825585 552 522228222522558522 25 (2.8. 828 555225282, 558558 588.), 82 882 255 22522 828822 552 525 88828225282 582 522282588822 85828282282 822 858858="(________/2)" 5252522 52255285222.
§ 10 Zeiterfassung
Der Arbeitnehmer erhält für jeden Ausgleichszeitraum eine Gleitzeitkarte. Der Arbeitnehmer hat die Richtigkeit der Eintragungen durch Unterschrift zu bestätigen.
§ 11 Aushändigung
Die Vertragsparteien bestätigen je eine schriftliche Ausfertigung dieser Vereinbarung erhalten zu haben.
______________________
Ort, Datum
______________________
Unterschrift Arbeitgeber
______________________
Ort, Datum
______________________
Unterschrift Arbeitnehmer
Gleitzeitvereinbarung
Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag
Zwischen
________
Anschrift: ________
als Arbeitgeber
und
________
Anschrift: ________
als Arbeitnehmer
Präambel
Zwischen den Parteien besteht ein Arbeitsvertrag seit dem ________, zuletzt geändert am ________. Der Arbeitnehmer arbeitet im Unternehmen des Arbeitgebers als ________.
Nunmehr kommen die Parteien überein, dass eine Abrede über Gleitzeit getroffen werden soll. Die gleitende Arbeitszeit soll dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens Beginn sowie Ende der persönlichen täglichen Arbeitszeit selbst zu bestimmen. Der Arbeitnehmer hat die betrieblichen Interessen zu beachten. Im Konfliktfall gehen die betrieblichen Interessen den persönlichen Interessen des Arbeitnehmers vor, wenn nicht den persönlichen Interessen des Arbeitnehmers auch unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit der Vorrang einzuräumen ist.
Es wird ________ des zwischen den Parteien bestehendes Arbeitsvertrages vom abgeändert und durch eine Gleitzeitregelung ersetzt:
§ 1 Regelmäßige tägliche / wöchentliche Arbeitszeit
Die regelmäßige (= durchschnittliche) wöchentliche Arbeitszeit (= sog. Gesamtarbeitszeit) beträgt ________ Stunden.
§ 2 Beginn und Ende der Arbeitszeit
(1) Der Arbeitnehmer kann im Rahmen einer Gleitzeitregelung während der nachfolgend unter § 1 (2) aufgeführten Zeitspannen Arbeitsbeginn und Arbeitsende selbst bestimmen.
(2) Die Gleitzeitreglung gilt ________ zu folgenden Arbeitszeiten:
Arbeitsbeginn: von ________ Uhr bis ________ Uhr.
Arbeitsende: von ________ Uhr bis ________ Uhr.
§ 3 Kernarbeitszeit
Die Kernarbeitszeit liegt zwischen ________ Uhr und ________ Uhr. Während der Kernarbeitszeit muss der Arbeitnehmer im Betrieb anwesend sein.
§ 4 Funktionsarbeitszeit
Eine Funktionsarbeitszeit sollte zu folgenden Bedingungen gewährleistet werden:
________
§ 5 Höchstarbeitszeit
Die wöchentliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers darf ________ nicht überschreiten.
§ 6 Ausgleichszeitraum
Innerhalb eines Ausgleichszeitraumes von ________ ist der Arbeitnehmer verpflichtet, Zeitguthaben und Zeitschulden zum Ende eines Ausgleichszeitraumes in Ausgleich zu bringen. Die tatsächlich erbrachte Arbeitszeit darf die vertragliche vereinbarte Arbeitszeit am Ende eines Ausgleichszeitraumes nicht übersteigen oder unterschreiten.
§ 7 Zeitschulden / Zeitguthaben
(1) Ergeben sich am Ende des Ausgleichszeitraums Zeitschulden, so wird die Differenz bei der Arbeitszeit nicht bezahlt.
(2) Ein bestehendes Zeitguthaben wird nur ausgezahlt, wenn es sich bei der Differenz ausdrücklich um angeordnete Überstunden handelt. Andernfalls verfällt das Zeitguthaben. Ein Übertrag in den nächsten Ausgleichszeiten wird nicht ausgezahlt.
§ 8 Aussetzung der Gleitzeit aus wichtigem Grund
Der Arbeitgeber kann die gleitende Arbeitszeit vorübergehend aussetzen, wenn betriebliche Belange dies erfordern. Der Arbeitnehmer erhält diesbezüglich eine explizite Anordnung seitens seines Vorgesetzten.
§ 9 888282252828228222 52225 2252228555 528 52222828
582 525 858282225225 58828225 525 82252 852 282 82825585 552 522228222522558522 25 (2.8. 828 555225282, 558558 588.), 82 882 255 22522 828822 552 525 88828225282 582 522282588822 85828282282 822 858858="(________/2)" 5252522 52255285222.
§ 10 Zeiterfassung
Der Arbeitnehmer erhält für jeden Ausgleichszeitraum eine Gleitzeitkarte. Der Arbeitnehmer hat die Richtigkeit der Eintragungen durch Unterschrift zu bestätigen.
§ 11 Aushändigung
Die Vertragsparteien bestätigen je eine schriftliche Ausfertigung dieser Vereinbarung erhalten zu haben.
______________________
Ort, Datum
______________________
Unterschrift Arbeitgeber
______________________
Ort, Datum
______________________
Unterschrift Arbeitnehmer
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