Zusatzvereinbarung über eine Abrufarbeit
Zwischen
________
________
- nachfolgend „Arbeitgeber" -
und
________
________
- nachfolgend „Arbeitnehmer" -
wird in Ergänzung zu den bislang bestehenden arbeitsvertraglichen Regelungen vom ________, zuletzt geändert am ________ mit Wirkung ab dem ________ folgende Zusatzvereinbarung getroffen:
Abrufarbeit / Arbeit nach Bedarf
(1) Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit beträgt. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt. Der Arbeitgeber wird die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch nehmen. Der Arbeitgeber verpflichtet sich dazu, den Arbeitnehmer täglich für mindestens ________ Stunden und wöchentlich für mindestens ________ Stunden zu beschäftigen. Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Beschäftigung darüber hinaus besteht nicht.
(2) Dem Arbeitnehmer wird bis spätestens ________ Tage im Voraus die konkrete Lage der Arbeitszeit mitgeteilt.
(3) 52 5858222 228222 582 228222888522 828282252222 5825 88552558282 2585 § 25 528 52882282- 525 8225882522822822228 (52822).
Alle übrigen Vereinbarungen zwischen den Parteien bleiben unverändert.
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Ort/Datum/Unterschrift Arbeitnehmer
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Ort/Datum/Unterschrift Arbeitgeber
Zusatzvereinbarung über eine Abrufarbeit
Zwischen
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- nachfolgend „Arbeitgeber" -
und
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- nachfolgend „Arbeitnehmer" -
wird in Ergänzung zu den bislang bestehenden arbeitsvertraglichen Regelungen vom ________, zuletzt geändert am ________ mit Wirkung ab dem ________ folgende Zusatzvereinbarung getroffen:
Abrufarbeit / Arbeit nach Bedarf
(1) Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit beträgt. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt. Der Arbeitgeber wird die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch nehmen. Der Arbeitgeber verpflichtet sich dazu, den Arbeitnehmer täglich für mindestens ________ Stunden und wöchentlich für mindestens ________ Stunden zu beschäftigen. Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Beschäftigung darüber hinaus besteht nicht.
(2) Dem Arbeitnehmer wird bis spätestens ________ Tage im Voraus die konkrete Lage der Arbeitszeit mitgeteilt.
(3) 52 5858222 228222 582 228222888522 828282252222 5825 88552558282 2585 § 25 528 52882282- 525 8225882522822822228 (52822).
Alle übrigen Vereinbarungen zwischen den Parteien bleiben unverändert.
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Ort/Datum/Unterschrift Arbeitnehmer
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Ort/Datum/Unterschrift Arbeitgeber
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