Widerspruch gegen einen Bescheid

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Hier sollte angegeben werden, ob sich der Widerspruch gegen einen Bußgeld- oder einen Einkommenssteuerbescheid richtet oder gegen einen anderen Inhalt.

Dieser Widerspruch ist nur für Widersprüche gegenüber allgemeinen Bescheiden geeignet.

Der Unterschied zwischen einem Widerspruch gegen einen allgemeinen Bescheid, einem Bußgeldbescheid und einem Einspruch gegen einen Einkommenssteuerbescheid liegt hauptsächlich in den Begrifflichkeiten und den zuständigen Behörden:

  • Allgemeiner Bescheid: Zuständig ist die Behörde, die den Bescheid erlassen hat. Sie prüft anschließend den Widerspruch und entscheidet, ob sie ihm stattgibt oder ablehnt.
  • Bußgeldbescheid: Der Einspruch richtet sich gegen die zuständige Bußgeldstelle. Die Bußgeldstelle prüft den Einspruch und entscheidet, ob der Bußgeldbescheid geändert oder aufgehoben wird.
  • Einkommenssteuerbescheid: Der Widerspruch wird beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Das Finanzamt überprüft anschließend, ob der Steuerbescheid geändert wird.

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________, den ________


Widerspruch gegen den Bescheid vom ________

Aktenzeichen: ________



Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit lege ich gegen den Bescheid vom ________

Widerspruch

ein.

Entgegen Ihres Bescheides bin ich folgender Auffassung:

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585 88222 582, 582 8222822225282 52225 8255828885282522 222522225 252222 252252 25 255222.

Mit freundlichen Grüßen




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Widerspruch gegen den Bescheid vom ________

Aktenzeichen: ________



Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit lege ich gegen den Bescheid vom ________

Widerspruch

ein.

Entgegen Ihres Bescheides bin ich folgender Auffassung:

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585 88222 582, 582 8222822225282 52225 8255828885282522 222522225 252222 252252 25 255222.

Mit freundlichen Grüßen




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