Werkvertrag

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Hier sollte entschieden werden, ob es sich beim Auftraggeber um eine Privatperson oder einer Firma handelt. Der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten, fällt unter die Kategorie der natürlichen Person. Unter die zweite Kategorie fallen alle juristischen Personen (des Privatrechts und des öffentlichen Rechts), d. h. Rechtspersonen, die keine Menschen sind. Dazu zählen insbesondere: Gesellschaften, Stiftungen, Vereine, Anstalten, Körperschaften, Organisationen etc.

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Werkvertrag


Zwischen

________

Anschrift: ________

- im folgenden „Auftraggeber" genannt

und

________

Anschrift: ________

- im folgenden „Auftragnehmer" genannt

wird folgender Vertrag geschlossen:

§ 1

Gegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von werkvertraglichen Leistungen durch den Auftragnehmer.

(2) Bestandteile des Vertrages sind:

________


§ 2

Leistungsumfang

Der Auftragnehmer führt die in diesem Vertrag beschriebenen Leistungen (nachfolgend – Leistungen – genannt) aus. Die Leistungen sind wie folgt definiert:

________


§ 3

Ausführung

(1) Das geschuldete Werk soll spätestens bis zum folgenden Datum fertiggestellt werden: ________.

(2) Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der Werkleistung höchstpersönlich verpflichtet. Dem Auftraggeber ist der Auftragnehmer immer für die Erfüllung der Vertragspflichten allein verantwortlich. Dieser Vertrag begründet keinerlei Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber Dritten. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber ausdrücklich von jeglichem Anspruch Dritter frei.

(3) Der Auftragnehmer gestaltet seine Arbeitszeit für den Auftraggeber nach freiem, aber pflichtgemäßem Ermessen. Die Interessen des Auftraggebers werden angemessen neben dem verbleibenden Pflichtenkreis des Auftragnehmers gewahrt.

(4) Bei der Bemessung der Leistung gehen beide Vertragsparteien (Auftraggeber und Auftragnehmer) gemeinsam davon aus, dass der Aufgabenkreis gleich bleibt. Bei zusätzlichen Aufgaben oder einer Reduzierung der Aufgaben sind die Vertragsparteien verpflichtet, eine neue Abmachung zu treffen.


§ 4

Pflichten des Auftragnehmers

(1) Die Erbringung der Leistungen durch den Auftragnehmer muss nach den allgemein anerkannten Regeln und dem Stand der Technik unter Beachtung aller behördlichen und gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung erfolgen.

(2) Über die vom Auftragnehmer geführten Gespräche ist der Auftraggeber zu unterrichten. Von dem geführten Schriftwechsel erhält er Abschriften.

(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich bei der Leistungserbringung an den Rahmen der vom Auftraggeber festgelegten und genehmigten Kostenvorgaben zu halten. Bei Kostenabweichungen hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten, die Kostenabweichungen zu begründen und bei Kostenüberschreitungen Einsparungsmöglichkeiten vorzuschlagen.

(4) Der Auftragnehmer wird die Interessen des Auftraggebers wahrnehmen. Er ist zur Abgabe und Entgegennahme rechtsgeschäftlicher Erklärungen befugt und kann den Auftraggeber gegenüber Dritten vertreten. Eine schriftliche Vollmacht wird erteilt.


§ 5

Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer auf Anforderung die bei ihm vorhandenen, für die Erbringung der Leistungen benötigten Unterlagen und Daten zur Verfügung, soweit der Auftraggeber diese Daten selbst erhoben hat, sie in seinem Auftrag erhoben wurden oder ihm aus allgemein zugänglichen Quellen bekannt geworden und bei ihm noch verfügbar sind.

(2) Der Auftraggeber garantiert dem Auftragnehmer den Zugriff auf alle im Zusammenhang mit der Erstellung der Publikation relevanten Daten.


§ 6

Vergütung / Honorar

(1) Der Auftragnehmer erhält für die Erbringung der unter § 2 beschriebenen Leistungen eine Pauschalvergütung. Die Abrechnung erfolgt jeweils mit gesonderter Rechnung nach Fertigstellung des Werks.

(2) Der Auftraggeber zahlt den Auftragnehmer - bei Auftragserteilung - einen Vorschuss in folgender Höhe: ________ Euro.

(3) Abschlagszahlungen werden wie folgt geleistet:

________

(4) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, selbst für die Versteuerung aller Zahlungen, die unter diesem Vertrag anfallen, Sorge zu tragen.

(5) Aufträge an Dritte werden aus dieser Vergütung abgedeckt. Mit der gezahlten Vergütung sind alle Ansprüche abgegolten.

(6) Alle In §§ 1 und 2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer (USt.).


§ 7

Rechnungslegung und Zahlung

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber. Die Zahlung durch den Auftraggeber erfolgt spätestens ________ nach Rechnungseingang fällig.


§ 8

Fristüberschreitung / Abnahme

(1) Für die Erbringung der einzelnen Leistungen des Auftragnehmers wird ein Terminplan vereinbart. Die darin ausgewiesenen Fristen sind bindend und können nur mit Zustimmung des Auftraggebers abgeändert werden.

(2) Der Auftragnehmer hat die ordnungsgemäß erbrachten Ausführungsergebnisse zur Abnahme vorzulegen.

(3) Der Auftraggeber hat das vom Auftragnehmer erstellte Werk, unverzüglich nach nach Mitteilung der Abnahmereife, auf Mängelfreiheit zu prüfen.

(4) Die Abnahme erfolgt durch: ________.

(5) Werden die angegebenen Fristen überschritten, so hat der Auftragnehmer dies in jedem Falle unter Nennung der Gründe dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen und alles zu unternehmen, um Terminverzüge aufzuholen.

(6) Terminverzüge, die auf Verschulden des Auftraggebers und von ihm beauftragter Dritter zurückzuführen sind, hat der Auftraggeber in vollem Umfang zu verantworten. Für den Auftragnehmer dürfen in diesem Fall keine Nachteile, insbesondere finanzieller Art, entstehen.


§ 9

Gewährleistung

(1) Von den Einschränkungen der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel und Mangelfolgeschäden, die der Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt haben oder wenn der Auftragnehmer Mängel, die zu Ansprüchen gegen den Auftraggeber führen können, verschwiegen hat.

(2) Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber nach Werkvertragsregelungen.

(3) Die Gewährleistungsrechte richten sich nach den werkvertraglichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.


§ 10

Haftungsausschluss

(________) 825 852255222825 5552 55225525 582828 525255228 8582222 222225825 28852 825228885222 825522.

(________) 8252 8522522 528 8522552228258 222225825 8582222 255 5855522 58825 852 558 525 855852555522 528 852255228 882 55822885828822.

(________) 825 8522552225225 825228885222 8885, 82 525255222, 582 25 255 855852555522 582828 525255228 282 8582222 885882882, 2228252852252 52528285552222 25 2522222. 55 5582 522 852255222825 82 22522 2588 822 58555222585225282558522 8582225 2528.

(________) 825 852255222825 552222 5555825 582558 28852 255 828255852 22222 522 8522552225225 525/2525 82822 55852225225225 255 582 5558522 528 228222888522 2825282825228 52 82822 858282225225. 825 8522552225225 8885252 522 852255222825 25, 582 8222852222 252 28252828252 82 828222 52225225222 825822 28225558222. 88282 55888525522 2882 525 8522552225225 5585 255 82822 55852225225222 58. 825 8522552225225 55522 522 852255222825 255 88888525522 525 2825282825252228522 5828885225522- 525 52225288528522 82882 558 5582822522852852 255 825522552522 822 55852225225222 282.


§ 11

Laufzeit, Kündigung

(1) Der Vertrag wird beginnend mit dem ________ geschlossen. Er endet mit Abnahme des Werkes, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.

(2) Eine vorzeitige Kündigung kann einvernehmlich oder aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind:

  • Nachhaltiger Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen und Bestandteile dieses Vertrages;
  • Einleitung eines Insolvenzverfahrens;
  • Erheblicher Dissens über die Gestaltung und Durchführung des Auftrages, der eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht;
  • Leistungsverzug.

(3) Bei vorzeitiger Kündigung hat der Auftragnehmer nur bezogen auf die für das noch nicht abgeschlossene Werk erbrachten Leistungen vollen Honorarspruch, unabhängig von eventuellen Honorarausfällen beim Auftraggeber.

(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform.


§ 12

Nutzungsrechte, Veröffentlichungen

(1) Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber sämtliche im Zusammenhang im Rahmen dieses Vertrages und seiner Erfüllung bei ihm entstandenen, entstehenden oder hierfür von ihm erworbenen oder zu erwerbenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Leistungsschutz- und sonstigen Schutzrechte. Er ist verpflichtet, über den Umfang dieser Rechte auf Verlangen des Auftraggebers durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen Auskunft zu geben.

(2) Dem Auftragnehmer ist nicht gestattet, die Leistungen gemäß § 2 oder Teile davon aufgrund von Rechten auszuwerten, die er nicht auf den Auftraggeber zu übertragen verpflichtet ist, es sei denn, der Auftraggeber stimmt dem ausdrücklich zu.

(3) Der Auftraggeber ist berechtigt, die ihm übertragenen Rechte an Dritte zu deren freier und uneingeschränkter Verwendung einschließlich weiterzugeben.


§ 13

Geheimhaltung

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm überlassenen Daten und Unterlagen ausschließlich für die Erbringung der Leistungen zu verwenden. Die Nutzung für andere Aufträge bedarf jeweils der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen bekannt werdenden Vorgänge Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung zum Stillschweigen erstreckt sich auf alle Mitarbeiter des Auftragnehmers. Die Bestimmung des Satzes 2 hat der Auftragnehmer durch geeignete Maßnahmen in seinem Betrieb sicherzustellen.

(3) Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an den Auftragnehmer übermittelt oder von diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich der Auftragnehmer, die einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze einzuhalten.


§ 14

Höhere Gewalt

(1) Führt der Eintritt höherer Gewalt zu einer Unterbrechung der Arbeiten, werden die Parteien von ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag für die Zeit der Unterbrechung der Arbeiten frei. Wird im Falle des Eintritts höherer Gewalt die Erfüllung der Leistung auf Dauer gänzlich verhindert, so sind die Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Krieg, Verfügungen von höherer Hand, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Naturkatastrophen, geologische Veränderungen und Einwirkungen.

(2) Jede Vertragspartei ist verpflichtet, unverzüglich nach dem Eintritt eines Falles höherer Gewalt der anderen Partei Nachricht mit allen Einzelheiten zu geben. Darüber hinaus haben die Parteien über angemessene, zu ergreifende Maßnahmen zu beraten.


§ 15

Sonstige Bestimmungen

(________) 825 82588222252 5252552 22882 828225 8285222 822882 558 2285222 5825282222222 525 25522822 555. 252588852 828225852522 8825 28852 222522222 825522.

(________) 8252552222 525 55252252222 582828 525255228, 828828225252 25852288852 5252525228528255852 222222 255 88558228885 822552522 825522 525 82555222 25 85525 28528522282 525 58558222252, 282282 525 52528852 552 58558222252. 882 2552585222 822 828852828- 525 85855228828825852 825522 5825282 5882552222.

(________) 882825 5252552 8855 82 2828 5522285522 558222252822.


§ 16

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, so wird hierdurch die Rechtsgültigkeit im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der nichtigen soll eine gültige Bestimmung treten, die dem Sinn des Vertrages gemäß und durchführbar ist. Entsprechendes gilt, sofern sich bei der Vertragsabwicklung zeigen sollte, daß einzelne Bestimmungen undurchführbar sind.


§ 17

Erfüllung / Gerichtsstand

Die Parteien vereinbaren den Wohnort des Auftraggebers als Gerichtsstand und Erfüllungsort ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.






Ort:.............................., den:..............................






............................................................

Unterschrift Auftraggeber





............................................................
Unterschrift Auftragnehmer

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Werkvertrag


Zwischen

________

Anschrift: ________

- im folgenden „Auftraggeber" genannt

und

________

Anschrift: ________

- im folgenden „Auftragnehmer" genannt

wird folgender Vertrag geschlossen:

§ 1

Gegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von werkvertraglichen Leistungen durch den Auftragnehmer.

(2) Bestandteile des Vertrages sind:

________


§ 2

Leistungsumfang

Der Auftragnehmer führt die in diesem Vertrag beschriebenen Leistungen (nachfolgend – Leistungen – genannt) aus. Die Leistungen sind wie folgt definiert:

________


§ 3

Ausführung

(1) Das geschuldete Werk soll spätestens bis zum folgenden Datum fertiggestellt werden: ________.

(2) Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der Werkleistung höchstpersönlich verpflichtet. Dem Auftraggeber ist der Auftragnehmer immer für die Erfüllung der Vertragspflichten allein verantwortlich. Dieser Vertrag begründet keinerlei Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber Dritten. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber ausdrücklich von jeglichem Anspruch Dritter frei.

(3) Der Auftragnehmer gestaltet seine Arbeitszeit für den Auftraggeber nach freiem, aber pflichtgemäßem Ermessen. Die Interessen des Auftraggebers werden angemessen neben dem verbleibenden Pflichtenkreis des Auftragnehmers gewahrt.

(4) Bei der Bemessung der Leistung gehen beide Vertragsparteien (Auftraggeber und Auftragnehmer) gemeinsam davon aus, dass der Aufgabenkreis gleich bleibt. Bei zusätzlichen Aufgaben oder einer Reduzierung der Aufgaben sind die Vertragsparteien verpflichtet, eine neue Abmachung zu treffen.


§ 4

Pflichten des Auftragnehmers

(1) Die Erbringung der Leistungen durch den Auftragnehmer muss nach den allgemein anerkannten Regeln und dem Stand der Technik unter Beachtung aller behördlichen und gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung erfolgen.

(2) Über die vom Auftragnehmer geführten Gespräche ist der Auftraggeber zu unterrichten. Von dem geführten Schriftwechsel erhält er Abschriften.

(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich bei der Leistungserbringung an den Rahmen der vom Auftraggeber festgelegten und genehmigten Kostenvorgaben zu halten. Bei Kostenabweichungen hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten, die Kostenabweichungen zu begründen und bei Kostenüberschreitungen Einsparungsmöglichkeiten vorzuschlagen.

(4) Der Auftragnehmer wird die Interessen des Auftraggebers wahrnehmen. Er ist zur Abgabe und Entgegennahme rechtsgeschäftlicher Erklärungen befugt und kann den Auftraggeber gegenüber Dritten vertreten. Eine schriftliche Vollmacht wird erteilt.


§ 5

Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer auf Anforderung die bei ihm vorhandenen, für die Erbringung der Leistungen benötigten Unterlagen und Daten zur Verfügung, soweit der Auftraggeber diese Daten selbst erhoben hat, sie in seinem Auftrag erhoben wurden oder ihm aus allgemein zugänglichen Quellen bekannt geworden und bei ihm noch verfügbar sind.

(2) Der Auftraggeber garantiert dem Auftragnehmer den Zugriff auf alle im Zusammenhang mit der Erstellung der Publikation relevanten Daten.


§ 6

Vergütung / Honorar

(1) Der Auftragnehmer erhält für die Erbringung der unter § 2 beschriebenen Leistungen eine Pauschalvergütung. Die Abrechnung erfolgt jeweils mit gesonderter Rechnung nach Fertigstellung des Werks.

(2) Der Auftraggeber zahlt den Auftragnehmer - bei Auftragserteilung - einen Vorschuss in folgender Höhe: ________ Euro.

(3) Abschlagszahlungen werden wie folgt geleistet:

________

(4) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, selbst für die Versteuerung aller Zahlungen, die unter diesem Vertrag anfallen, Sorge zu tragen.

(5) Aufträge an Dritte werden aus dieser Vergütung abgedeckt. Mit der gezahlten Vergütung sind alle Ansprüche abgegolten.

(6) Alle In §§ 1 und 2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer (USt.).


§ 7

Rechnungslegung und Zahlung

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber. Die Zahlung durch den Auftraggeber erfolgt spätestens ________ nach Rechnungseingang fällig.


§ 8

Fristüberschreitung / Abnahme

(1) Für die Erbringung der einzelnen Leistungen des Auftragnehmers wird ein Terminplan vereinbart. Die darin ausgewiesenen Fristen sind bindend und können nur mit Zustimmung des Auftraggebers abgeändert werden.

(2) Der Auftragnehmer hat die ordnungsgemäß erbrachten Ausführungsergebnisse zur Abnahme vorzulegen.

(3) Der Auftraggeber hat das vom Auftragnehmer erstellte Werk, unverzüglich nach nach Mitteilung der Abnahmereife, auf Mängelfreiheit zu prüfen.

(4) Die Abnahme erfolgt durch: ________.

(5) Werden die angegebenen Fristen überschritten, so hat der Auftragnehmer dies in jedem Falle unter Nennung der Gründe dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen und alles zu unternehmen, um Terminverzüge aufzuholen.

(6) Terminverzüge, die auf Verschulden des Auftraggebers und von ihm beauftragter Dritter zurückzuführen sind, hat der Auftraggeber in vollem Umfang zu verantworten. Für den Auftragnehmer dürfen in diesem Fall keine Nachteile, insbesondere finanzieller Art, entstehen.


§ 9

Gewährleistung

(1) Von den Einschränkungen der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel und Mangelfolgeschäden, die der Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt haben oder wenn der Auftragnehmer Mängel, die zu Ansprüchen gegen den Auftraggeber führen können, verschwiegen hat.

(2) Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber nach Werkvertragsregelungen.

(3) Die Gewährleistungsrechte richten sich nach den werkvertraglichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.


§ 10

Haftungsausschluss

(________) 825 852255222825 5552 55225525 582828 525255228 8582222 222225825 28852 825228885222 825522.

(________) 8252 8522522 528 8522552228258 222225825 8582222 255 5855522 58825 852 558 525 855852555522 528 852255228 882 55822885828822.

(________) 825 8522552225225 825228885222 8885, 82 525255222, 582 25 255 855852555522 582828 525255228 282 8582222 885882882, 2228252852252 52528285552222 25 2522222. 55 5582 522 852255222825 82 22522 2588 822 58555222585225282558522 8582225 2528.

(________) 825 852255222825 552222 5555825 582558 28852 255 828255852 22222 522 8522552225225 525/2525 82822 55852225225225 255 582 5558522 528 228222888522 2825282825228 52 82822 858282225225. 825 8522552225225 8885252 522 852255222825 25, 582 8222852222 252 28252828252 82 828222 52225225222 825822 28225558222. 88282 55888525522 2882 525 8522552225225 5585 255 82822 55852225225222 58. 825 8522552225225 55522 522 852255222825 255 88888525522 525 2825282825252228522 5828885225522- 525 52225288528522 82882 558 5582822522852852 255 825522552522 822 55852225225222 282.


§ 11

Laufzeit, Kündigung

(1) Der Vertrag wird beginnend mit dem ________ geschlossen. Er endet mit Abnahme des Werkes, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.

(2) Eine vorzeitige Kündigung kann einvernehmlich oder aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind:

  • Nachhaltiger Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen und Bestandteile dieses Vertrages;
  • Einleitung eines Insolvenzverfahrens;
  • Erheblicher Dissens über die Gestaltung und Durchführung des Auftrages, der eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht;
  • Leistungsverzug.

(3) Bei vorzeitiger Kündigung hat der Auftragnehmer nur bezogen auf die für das noch nicht abgeschlossene Werk erbrachten Leistungen vollen Honorarspruch, unabhängig von eventuellen Honorarausfällen beim Auftraggeber.

(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform.


§ 12

Nutzungsrechte, Veröffentlichungen

(1) Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber sämtliche im Zusammenhang im Rahmen dieses Vertrages und seiner Erfüllung bei ihm entstandenen, entstehenden oder hierfür von ihm erworbenen oder zu erwerbenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Leistungsschutz- und sonstigen Schutzrechte. Er ist verpflichtet, über den Umfang dieser Rechte auf Verlangen des Auftraggebers durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen Auskunft zu geben.

(2) Dem Auftragnehmer ist nicht gestattet, die Leistungen gemäß § 2 oder Teile davon aufgrund von Rechten auszuwerten, die er nicht auf den Auftraggeber zu übertragen verpflichtet ist, es sei denn, der Auftraggeber stimmt dem ausdrücklich zu.

(3) Der Auftraggeber ist berechtigt, die ihm übertragenen Rechte an Dritte zu deren freier und uneingeschränkter Verwendung einschließlich weiterzugeben.


§ 13

Geheimhaltung

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm überlassenen Daten und Unterlagen ausschließlich für die Erbringung der Leistungen zu verwenden. Die Nutzung für andere Aufträge bedarf jeweils der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen bekannt werdenden Vorgänge Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung zum Stillschweigen erstreckt sich auf alle Mitarbeiter des Auftragnehmers. Die Bestimmung des Satzes 2 hat der Auftragnehmer durch geeignete Maßnahmen in seinem Betrieb sicherzustellen.

(3) Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an den Auftragnehmer übermittelt oder von diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich der Auftragnehmer, die einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze einzuhalten.


§ 14

Höhere Gewalt

(1) Führt der Eintritt höherer Gewalt zu einer Unterbrechung der Arbeiten, werden die Parteien von ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag für die Zeit der Unterbrechung der Arbeiten frei. Wird im Falle des Eintritts höherer Gewalt die Erfüllung der Leistung auf Dauer gänzlich verhindert, so sind die Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Krieg, Verfügungen von höherer Hand, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Naturkatastrophen, geologische Veränderungen und Einwirkungen.

(2) Jede Vertragspartei ist verpflichtet, unverzüglich nach dem Eintritt eines Falles höherer Gewalt der anderen Partei Nachricht mit allen Einzelheiten zu geben. Darüber hinaus haben die Parteien über angemessene, zu ergreifende Maßnahmen zu beraten.


§ 15

Sonstige Bestimmungen

(________) 825 82588222252 5252552 22882 828225 8285222 822882 558 2285222 5825282222222 525 25522822 555. 252588852 828225852522 8825 28852 222522222 825522.

(________) 8252552222 525 55252252222 582828 525255228, 828828225252 25852288852 5252525228528255852 222222 255 88558228885 822552522 825522 525 82555222 25 85525 28528522282 525 58558222252, 282282 525 52528852 552 58558222252. 882 2552585222 822 828852828- 525 85855228828825852 825522 5825282 5882552222.

(________) 882825 5252552 8855 82 2828 5522285522 558222252822.


§ 16

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, so wird hierdurch die Rechtsgültigkeit im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der nichtigen soll eine gültige Bestimmung treten, die dem Sinn des Vertrages gemäß und durchführbar ist. Entsprechendes gilt, sofern sich bei der Vertragsabwicklung zeigen sollte, daß einzelne Bestimmungen undurchführbar sind.


§ 17

Erfüllung / Gerichtsstand

Die Parteien vereinbaren den Wohnort des Auftraggebers als Gerichtsstand und Erfüllungsort ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.






Ort:.............................., den:..............................






............................................................

Unterschrift Auftraggeber





............................................................
Unterschrift Auftragnehmer