Wartungsvertrag
Zwischen
________
Anschrift: ________
– Auftraggeber –
und
________
Anschrift: ________
– Auftragnehmer –
wird der folgende Wartungsvertrag geschlossen:
1. Vertragsgegenstand/Leistungsumfang
1.1. Die Wartungsarbeiten umfassen folgende Maschinen/Geräte:
________
1.2. Die Wartungsarbeiten umfassen folgende Arbeiten:
________
1.3. Von der Wartung ausgeschlossen werden folgende Anlagen bzw. Anlagenteile:
________
1.4. Die Wartung wird in folgenden Intervallen durchgeführt:
________.
2. Vertragsbeginn/-dauer
2.1. Die erste Wartung findet statt: ________.
2.2. Der Auftragnehmer soll den Wartungstermin mit einer Frist von ________ Tagen schriftlich oder mündlich/telefonisch ankündigen.
2.3. Der Vertrag hat ab Vertragsunterzeichnung eine Mindestlaufzeit von: ________.
2.4. ie Laufzeit verlängert sich jeweils um ________, sofern der Vertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der vereinbarten Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
3. Durchführung der Wartung
3.1. Der Auftraggeber übergibt dem Auftragnehmer spätestens zum Vertragsbeginn sämtliche die Anlage betreffenden Unterlagen. Er erteilt alle notwendigen Auskünfte.
3.2. Die Wartung findet an folgenden Arbeitstagen statt:
________
3.3. Andere Zeiträume sind gegen gesonderte Vergütung möglich. Etwaige Hinderungsgründe muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich mitteilen. Kosten, die dem Auftragnehmer durch vom Auftraggeber zu vertretende Wartezeiten entstehen, trägt der Auftraggeber.
3.4. Werden Funktionsmängel festgestellt, müssen diese dem Auftraggeber gemeldet werden. Nach Absprache mit dem Auftraggeber ist der Auftragnehmer zur Behebung der Funktionsmängel verpflichtet.
3.5. Bei Durchführung der Wartungsarbeiten sind Reinigungsarbeiten auszuführen.
4. Vergütung
4.1. Der Auftragnehmer erhält für seine im Rahmen dieses Vertrags zu erbringenden Wartungsleistungen eine Vergütung von ________ € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Wartungsintervall.
4.2. Von der vorgenannten Vergütung sind neben der Wartung erfasst:
________
4.3. Die Beseitigung von Störungen, Instandsetzungsarbeiten sowie Ersatz- und Verschleißteile sind (vorbehaltlich der § 4 Nr. 2 dieses Vertrags) in der Vergütung nicht eingeschlossen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Auftragnehmer die Ursache für diese Leistungen zu vertreten hat.
4.4. Der Auftraggeber trägt auch die Kosten für alle Leistungen, die durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienung, höhere Gewalt oder Eingriffe Dritter bedingt sind. Diese zusätzlichen Leistungen werden nach dem anfallenden Aufwand berechnet.
4.5. Die Vergütung für Wartungs- und Zusatzarbeiten ist einschließlich der Mehrwertsteuer zehn Tage nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug fällig.
5. Fernmündliche Beratung
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber Anspruch auf Beratung durch den telefonischen Hilfedienst des Auftragnehmers, welcher zu folgenden Tagen und Uhrzeiten erreichbar ist:
________
6. Haftung
6.1. Die Haftung des Auftragnehmer – gleich, aus welchem Rechtsgrund – ist beschränkt auf Schäden, die der Auftragnehmer oder dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder bei der Verletzung von für die Erfüllung des Vertragszwecks wesentlichen Pflichten leicht fahrlässig herbeigeführt hat/haben.
6.2. In Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Auftragnehmers beschränkt auf Schäden, mit denen der Auftragnehmer bei Vertragsabschluss typischerweise rechnen musste. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6.3. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt im unternehmerischen Verkehr auch für Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich von einfachen Erfüllungsgehilfen, die nicht zu den Geschäftsführern oder den leitenden Angestellten des Auftragnehmers gehören, verursacht werden.
6.4. Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
7. 8825522/252228528522/5252555522
________. 828255852 82222 2522282 2522 525 852255222825 5882885225 822 § 5825 888. 2 85. 2 828 255 822255588 822 28282 2225222 2585 8825522 525 2552522855828222 2282225 258522.
________. 882 8825522 525 2288252222 528 85225522252258 2882 8252282228 588 2522822, 8222 525 8522552225225 582 855852555522 525 85828222 88558228885 258582882 525 525 852255222825 28852 822255588 822 82858 225225222 2585 552522 528 8585828828 885258258852 525 2822 2222828522 882552282225522 82585222.
8. Schriftform/Rechtswahl/Gerichtsstand
8.1. Nebenabreden und Änderungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
8.2. Es gilt deutsches Recht.
8.3. Ist der Auftraggeber Kaufmann, wird als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart.
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Ort, Datum
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Auftraggeber
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Auftragnehmer
Wartungsvertrag
Zwischen
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Anschrift: ________
– Auftraggeber –
und
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Anschrift: ________
– Auftragnehmer –
wird der folgende Wartungsvertrag geschlossen:
1. Vertragsgegenstand/Leistungsumfang
1.1. Die Wartungsarbeiten umfassen folgende Maschinen/Geräte:
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1.2. Die Wartungsarbeiten umfassen folgende Arbeiten:
________
1.3. Von der Wartung ausgeschlossen werden folgende Anlagen bzw. Anlagenteile:
________
1.4. Die Wartung wird in folgenden Intervallen durchgeführt:
________.
2. Vertragsbeginn/-dauer
2.1. Die erste Wartung findet statt: ________.
2.2. Der Auftragnehmer soll den Wartungstermin mit einer Frist von ________ Tagen schriftlich oder mündlich/telefonisch ankündigen.
2.3. Der Vertrag hat ab Vertragsunterzeichnung eine Mindestlaufzeit von: ________.
2.4. ie Laufzeit verlängert sich jeweils um ________, sofern der Vertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der vereinbarten Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
3. Durchführung der Wartung
3.1. Der Auftraggeber übergibt dem Auftragnehmer spätestens zum Vertragsbeginn sämtliche die Anlage betreffenden Unterlagen. Er erteilt alle notwendigen Auskünfte.
3.2. Die Wartung findet an folgenden Arbeitstagen statt:
________
3.3. Andere Zeiträume sind gegen gesonderte Vergütung möglich. Etwaige Hinderungsgründe muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich mitteilen. Kosten, die dem Auftragnehmer durch vom Auftraggeber zu vertretende Wartezeiten entstehen, trägt der Auftraggeber.
3.4. Werden Funktionsmängel festgestellt, müssen diese dem Auftraggeber gemeldet werden. Nach Absprache mit dem Auftraggeber ist der Auftragnehmer zur Behebung der Funktionsmängel verpflichtet.
3.5. Bei Durchführung der Wartungsarbeiten sind Reinigungsarbeiten auszuführen.
4. Vergütung
4.1. Der Auftragnehmer erhält für seine im Rahmen dieses Vertrags zu erbringenden Wartungsleistungen eine Vergütung von ________ € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Wartungsintervall.
4.2. Von der vorgenannten Vergütung sind neben der Wartung erfasst:
________
4.3. Die Beseitigung von Störungen, Instandsetzungsarbeiten sowie Ersatz- und Verschleißteile sind (vorbehaltlich der § 4 Nr. 2 dieses Vertrags) in der Vergütung nicht eingeschlossen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Auftragnehmer die Ursache für diese Leistungen zu vertreten hat.
4.4. Der Auftraggeber trägt auch die Kosten für alle Leistungen, die durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienung, höhere Gewalt oder Eingriffe Dritter bedingt sind. Diese zusätzlichen Leistungen werden nach dem anfallenden Aufwand berechnet.
4.5. Die Vergütung für Wartungs- und Zusatzarbeiten ist einschließlich der Mehrwertsteuer zehn Tage nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug fällig.
5. Fernmündliche Beratung
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber Anspruch auf Beratung durch den telefonischen Hilfedienst des Auftragnehmers, welcher zu folgenden Tagen und Uhrzeiten erreichbar ist:
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6. Haftung
6.1. Die Haftung des Auftragnehmer – gleich, aus welchem Rechtsgrund – ist beschränkt auf Schäden, die der Auftragnehmer oder dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder bei der Verletzung von für die Erfüllung des Vertragszwecks wesentlichen Pflichten leicht fahrlässig herbeigeführt hat/haben.
6.2. In Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Auftragnehmers beschränkt auf Schäden, mit denen der Auftragnehmer bei Vertragsabschluss typischerweise rechnen musste. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6.3. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt im unternehmerischen Verkehr auch für Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich von einfachen Erfüllungsgehilfen, die nicht zu den Geschäftsführern oder den leitenden Angestellten des Auftragnehmers gehören, verursacht werden.
6.4. Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
7. 8825522/252228528522/5252555522
________. 828255852 82222 2522282 2522 525 852255222825 5882885225 822 § 5825 888. 2 85. 2 828 255 822255588 822 28282 2225222 2585 8825522 525 2552522855828222 2282225 258522.
________. 882 8825522 525 2288252222 528 85225522252258 2882 8252282228 588 2522822, 8222 525 8522552225225 582 855852555522 525 85828222 88558228885 258582882 525 525 852255222825 28852 822255588 822 82858 225225222 2585 552522 528 8585828828 885258258852 525 2822 2222828522 882552282225522 82585222.
8. Schriftform/Rechtswahl/Gerichtsstand
8.1. Nebenabreden und Änderungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
8.2. Es gilt deutsches Recht.
8.3. Ist der Auftraggeber Kaufmann, wird als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart.
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Ort, Datum
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Auftraggeber
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Auftragnehmer
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