VORVERTRAG ÜBER IMMOBILIENERWERB
Abgeschlossen zwischen
Verkäufer: ________
Vertreten durch: ________
Adresse: ________
als anbietender Verkäufer und im folgenden verkaufende Partei genannt einerseits und
Käufer: ________
Vertreten durch: ________
Adresse: ________
als Angebotsempfängers und im folgenden kaufende Partei genannt, andererseits wie folgt:
§ 1 Kaufgegenstand
1.1. Adresse der Immobilie: ________
1.2. Der Kaufgegenstand bestimmt sich gemäß dem Hauptvertrag in der Anlage dieses Vorvertrages.
1.3. Mit verkauftes Zubehör/Inventar:
________
§ 2 Kaufpreis und Zahlung
2.1. Der Kaufpreis für den Kaufgegenstand beträgt: ________ Euro.
2.2. Der Kaufpreis für das Inventar bzw. Zubehör beträgt: ________ Euro.
2.3. Die Zahlung des Kaufpreises wird fällig am: ________.
2.4. Die Parteien vereinbaren eine Zinszahlung im Falle des Zahlungsverzugs. Für den Fall des Zahlungsverzugs werden ________ % Zinsen pro Jahr vereinbart.
2.5. Die Zahlung erfolgt per Überweisung bis zum ________ (Zahlungseingang) auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: ________
IBAN: ________
BIC: ________
Bank: ________
§ 3 Verpflichtung zum Abschluss
3.1. Beide Parteien verpflichten sich hiermit, den Hauptvertrag abzuschließen und eine abschließende Einigung herbeizuführen.
3.2. Im Falle einer Zuwiderhandlung durch eine der beiden Parteien, wird eine Zahlung von Schadensersatz in folgender Höhe vereinbart: ________ Euro.
3.3. Das Recht des Angebotsempfängers ist nicht abtretbar oder vererbbar.
3.4. Der Angebotsempfänger unterwirft sich in Höhe des vorstehenden Bindungsentgelts der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde.
§ 4 Vertragsvereinbarungen
4.1. Die Parteien vereinbaren, dass der Angebotsempfänger sich zur Zahlung eines Bindungsentgeltes verpflichtet. Ein Bindungsentgelt in folgender Höhe wird vereinbart: ________ Euro.
4.2. Das Bindungsentgelt verbleibt auch dann beim Anbietenden, wenn der Angebotsempfänger das Angebot nicht annimmt.
4.3. Für den Fall, dass der Angebotsempfänger das Angebot annimmt, wird das Bindungsentgelt auf den Kaufpreis angerechnet.
4.4. Zur Sicherung des künftigen Anspruchs des Angebotsempfängers auf Eigentumserwerb ist im Grundbuch zulasten der bezeichneten Immobilie eine Vormerkung einzutragen. Die Eintragung wird hiermit bewilligt und beantragt.
4.5. Der Angebotsempfänger bevollmächtigt den beurkunden Notar, die Löschung der Vormerkung durch Eigenurkunde auf Antrag des Anbietenden zu bewilligen. Der Anbietende und der Angebotsempfänger weisen den Notar an, von dieser Vollmacht nur Gebrauch zu machen, wenn ihm nicht spätestens drei Monate nach Ablauf der Annahmefrist eine beglaubigte Abschrift der vorbehaltlosen Annahmeurkunde vorliegt.
§ 5 858225822 828 52255288522525 282522825522
82852 25522822 25222222 52, 5588 282 858225822 822 5258252552 2228885 882, 8222 582 282522825522 28852 25825252 22222. 2855 582 282522825522 55585 282522828282522 28852 228288222, 882 525 25228222 822552 552 582 888252522 82 58558222252 588 828288 25 258582222.
§ 6 2222588 525 228855228255258522
82852 25522822 25222222 5825 52, 5588 525 5258252552 52258282 8855, 8222 582 228855228255258522 82582522 2252. 85585 522 525 528 822282282222522258 2525 2822 88582588222252 828855582522 525 522288882, 882 2.8. 55585 528282282285882 882 8285858825, 82588252 525 5252552 82822 2582822282.
§ 7 Gewährleistung
7.1. Die anbietende Partei übernimmt keine Gewähr für eine bestimmte Beschaffenheit, ein bestimmtes Ausmaß, bestimmte Eigenschaften oder Verwendungsmöglichkeiten des Kaufgegenstandes, wohl aber dafür, dass der Kaufgegenstand
7.2. Die anbietende Partei verpflichtet sich vor beglaubigter Unterfertigung des Kaufvertrages der kaufenden Partei einen Energieausweis gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auszuhändigen. Mit der Kaufvertragserrichtung wird unwiderruflich bestellt.
7.3. Die Kosten der Vertragserrichtung samt grundbücherlicher Durchführung, sowie die Grunderwerbssteuer und gerichtliche Eintragungsgebühr trägt die kaufende Partei, die Immobilienertragsteuer und die Kosten der Berechnung derselben trägt die verkaufende Partei.
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Ort, Datum
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Verkäufer
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Ort, Datum
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Käufer
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Ort, Datum
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Notar
VORVERTRAG ÜBER IMMOBILIENERWERB
Abgeschlossen zwischen
Verkäufer: ________
Vertreten durch: ________
Adresse: ________
als anbietender Verkäufer und im folgenden verkaufende Partei genannt einerseits und
Käufer: ________
Vertreten durch: ________
Adresse: ________
als Angebotsempfängers und im folgenden kaufende Partei genannt, andererseits wie folgt:
§ 1 Kaufgegenstand
1.1. Adresse der Immobilie: ________
1.2. Der Kaufgegenstand bestimmt sich gemäß dem Hauptvertrag in der Anlage dieses Vorvertrages.
1.3. Mit verkauftes Zubehör/Inventar:
________
§ 2 Kaufpreis und Zahlung
2.1. Der Kaufpreis für den Kaufgegenstand beträgt: ________ Euro.
2.2. Der Kaufpreis für das Inventar bzw. Zubehör beträgt: ________ Euro.
2.3. Die Zahlung des Kaufpreises wird fällig am: ________.
2.4. Die Parteien vereinbaren eine Zinszahlung im Falle des Zahlungsverzugs. Für den Fall des Zahlungsverzugs werden ________ % Zinsen pro Jahr vereinbart.
2.5. Die Zahlung erfolgt per Überweisung bis zum ________ (Zahlungseingang) auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: ________
IBAN: ________
BIC: ________
Bank: ________
§ 3 Verpflichtung zum Abschluss
3.1. Beide Parteien verpflichten sich hiermit, den Hauptvertrag abzuschließen und eine abschließende Einigung herbeizuführen.
3.2. Im Falle einer Zuwiderhandlung durch eine der beiden Parteien, wird eine Zahlung von Schadensersatz in folgender Höhe vereinbart: ________ Euro.
3.3. Das Recht des Angebotsempfängers ist nicht abtretbar oder vererbbar.
3.4. Der Angebotsempfänger unterwirft sich in Höhe des vorstehenden Bindungsentgelts der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde.
§ 4 Vertragsvereinbarungen
4.1. Die Parteien vereinbaren, dass der Angebotsempfänger sich zur Zahlung eines Bindungsentgeltes verpflichtet. Ein Bindungsentgelt in folgender Höhe wird vereinbart: ________ Euro.
4.2. Das Bindungsentgelt verbleibt auch dann beim Anbietenden, wenn der Angebotsempfänger das Angebot nicht annimmt.
4.3. Für den Fall, dass der Angebotsempfänger das Angebot annimmt, wird das Bindungsentgelt auf den Kaufpreis angerechnet.
4.4. Zur Sicherung des künftigen Anspruchs des Angebotsempfängers auf Eigentumserwerb ist im Grundbuch zulasten der bezeichneten Immobilie eine Vormerkung einzutragen. Die Eintragung wird hiermit bewilligt und beantragt.
4.5. Der Angebotsempfänger bevollmächtigt den beurkunden Notar, die Löschung der Vormerkung durch Eigenurkunde auf Antrag des Anbietenden zu bewilligen. Der Anbietende und der Angebotsempfänger weisen den Notar an, von dieser Vollmacht nur Gebrauch zu machen, wenn ihm nicht spätestens drei Monate nach Ablauf der Annahmefrist eine beglaubigte Abschrift der vorbehaltlosen Annahmeurkunde vorliegt.
§ 5 858225822 828 52255288522525 282522825522
82852 25522822 25222222 52, 5588 282 858225822 822 5258252552 2228885 882, 8222 582 282522825522 28852 25825252 22222. 2855 582 282522825522 55585 282522828282522 28852 228288222, 882 525 25228222 822552 552 582 888252522 82 58558222252 588 828288 25 258582222.
§ 6 2222588 525 228855228255258522
82852 25522822 25222222 5825 52, 5588 525 5258252552 52258282 8855, 8222 582 228855228255258522 82582522 2252. 85585 522 525 528 822282282222522258 2525 2822 88582588222252 828855582522 525 522288882, 882 2.8. 55585 528282282285882 882 8285858825, 82588252 525 5252552 82822 2582822282.
§ 7 Gewährleistung
7.1. Die anbietende Partei übernimmt keine Gewähr für eine bestimmte Beschaffenheit, ein bestimmtes Ausmaß, bestimmte Eigenschaften oder Verwendungsmöglichkeiten des Kaufgegenstandes, wohl aber dafür, dass der Kaufgegenstand
7.2. Die anbietende Partei verpflichtet sich vor beglaubigter Unterfertigung des Kaufvertrages der kaufenden Partei einen Energieausweis gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auszuhändigen. Mit der Kaufvertragserrichtung wird unwiderruflich bestellt.
7.3. Die Kosten der Vertragserrichtung samt grundbücherlicher Durchführung, sowie die Grunderwerbssteuer und gerichtliche Eintragungsgebühr trägt die kaufende Partei, die Immobilienertragsteuer und die Kosten der Berechnung derselben trägt die verkaufende Partei.
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Ort, Datum
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Verkäufer
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Ort, Datum
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Käufer
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Ort, Datum
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Notar
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