UNTERMIETVERTRAG
BÜRORAUM
Zwischen
________
Vertreten durch: ________
________
-nachfolgend Hauptmieter-
und
________
________
-nachfolgend Untermieter-
§ 1
Mietobjekt
1.1. Der Hauptmieter vermietet an den Untermieter an der Adresse
________
nachfolgenden Büroraum:
________ (im Folgenden als "Mietobjekt" bezeichnet)
Die Fläche der untervermieten Räumlichkeiten beträgt ________ m².
1.2. Der Untermieter erhält vom Hauptmieter folgende Schlüssel:
________
1.3. Der Untermieter ist berechtigt, folgende Gemeineschaftseinrichtungen gemäß ihrer Zweckbestimmung bzw. der Hausordnung mitzubenutzen:
________
Der Untermieter verpflichtet sich, bei der Nutzung der Gemeinschaftsflächen auf andere Nutzer Rücksicht zu nehmen.
1.4. Die schriftliche Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung liegt dem Untermieter vor. Der Mietvertrag wurde dem Untermieter in Kopie ausgehändigt.
§ 2
Mietzweck
2.1. Haupt- und Untermieter vereinbaren, dass das Mietobjekt vom Untermieter nur für folgenden Zweck genutzt werden darf:
________
2.2. Beabsichtigt der Untermieter die vereinbarte Nutzung zu ändern, so muss vorher die schriftliche Zustimmung des Hauptmieters eingeholt werden. Der Hauptmieter darf die Zustimmung aus wichtigem Grund versagen.
§ 3
Zahlung der Miete
3.1. Die Miete für das Mietobjekt beträgt ________ € (________).
3.2. Es sind keine zusätzlichen Nebenkosten zu bezahlen, da diese pauschal in der Miete enthalten sind.
3.3. Der Untermieter hat den Gesamtbetrag der Miete in Höhe von: ________ € (________) monatlich an den Hauptmieter zu zahlen. Umsatzsteuer ist hierbei nicht geschuldet.
3.4. Der Gesamtbetrag der Miete ist im Voraus, spätestens am dritten Werktag jeden Monats fällig.
3.5. Der Untermieter hat den Gesamtbetrag der Miete monatlich auf das vom Hauptmieter angegebene Konto einzuzahlen:
3.5.1. Kontoinhaber: ________
3.5.2. IBAN: ________
3.5.3. BIC: ________
3.6. Ändern sich die Miete oder Vorauszahlungen bzw. Pauschalen des Hauptmietvertrages, so gelten die Änderungen entsprechend im Verhältnis des Hauptmieters zum Untermieter. Der Hauptmieter kann erhöhte Zahlungen vom Untermieter erst verlangen, wenn er die Erhöhung im Hauptmietverhältnis schriftlich nachweist.
§ 4
Mietsicherheit
4.1. Zur Sicherheit vereinbaren Untermieter und Hauptmieter eine Mietkaution in Höhe von ________ Euro (________).
4.2. Der Untermieter überweist die Mietkaution auf das in § 3 dieses Vertrages angegebene Konto. Der Untermieter ist dazu berechtigt, die Mietkaution in drei Raten zu zahlen. Die erste Rate ist zu Mietbeginn zu zahlen. Die restlichen Raten sind spätestens mit den unmittelbaren Mietzahlungen zu entrichten.
4.3. Der Hauptmieter muss dem Untermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Mietkaution schnellstmöglich (spätestens nach 3 Monaten) zurückzahlen.
4.4. Der Hauptmieter verpflichtet sich dazu, den Untermieter mit einem zeitlichen Vorlauf von 2 Wochen zu informieren, wenn er die Mietsicherheit in Anspruch nimmt.
§ 5
Dauer und Kündigung des Mietverhältnisses
5.1. Das Untermietverhältnis beginnt am ________. Die Mietdauer bestimmt sich nach der Dauer des Hauptmietvertrages. Der Untermietvertrag besteht höchstens so lange, wie der Hauptmietvertrag geschlossen wurde. Endet der Hauptmietvertrag – gleich aus welchen Gründen – endet damit ohne Ausnahme auch der Untermietvertrag.
5.2. Für die Kündigung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
5.3. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 6
Übergabe und Zustand der Mieträume
6.1. Die Übergabe des Mietobjekts erfolgt am ________.
6.2. Der Zustand aller Mieträume wird zum Zeitpunkt der Übergabe in einem Übergabeprotokoll festgestellt. Im Übergabeprotokoll ist das Datum der Übergabe, der Übergabezustand hinsichtlich vorhandener Mängel bzw. Schäden sowie die Anzahl und Benennung der übergebenen Schlüssel.
6.3. Das Mietobjekt wird im besichtigten Zustand übergeben. Bei der Übergabe werden der Hauptmieter und der Untermieter ein Übergabeprotokoll erstellen, in dem mögliche bereits bestehende Schäden am Mietobjekt bzw. den Einrichtungsgegenständen festgehalten werden.Die Mieträume werden unmöbliert untervermietet. Die mitvermieteten Einrichtungsgegenstände werden im Übergabeprotokoll beschrieben.
§ 7
Ausbesserungen 525 85588852 Veränderungen
________. 852 58282 8282822522 282522 582 8252552888522 828282252222 528 855222822825255228 28888522 522 525282225 525 522 85522282225 828225522. 255 522 52225282225 2882 228222528 2585228885:
________. 825 52225282225 552 2588255222, 582 255 582 555582522 528 22855528 528 28222822228 252255258885 8825, 25 558522.
________. 825 52225282225 552 2588255222, 582 5525 582222, 558 2822282222 25 8258288252 525 2822 5225282- 2525 2588252828255522 25222888522, 25 558522, 828282 58282 2588255222 2525 582 25 2585522252 282225525522 255 522 52225282225 2525 252888225222525822 528822 855855828 22822 5282528528222 85522 5558228822 855522.
§ 8
Pflichten bei Beendigung des Untermietverhältnisses
8.1. Nach Beendigung des Untermietverhältnisses muss der Untermieter die gemieteten Räumlichkeiten in dem sauberen und gereinigten Zustand an den Hauptmieter zurückgeben, in dem er sie vorgefunden hat.
8.2. Das Mietobjekt befindet sich in einem renovierten Zustand.
8.3. Der Untermieter übernimmt alle Schönheitsreparaturen, die während der Mietzeit anfallen sollten.
§ 9
Mängel und Haftung
9.1. Sollte das Mietobjekt Mängel aufweisen, so muss der Untermieter den Hauptmieter darüber unverzüglich unterrichten.
9.2. Sollte dem Mietobjekt eine zuvor zugesicherte Eigenschaft fehlen oder ein nicht unerheblicher Mangel vorliegen, so ist der Untermieter dazu berechtigt, in angemessenem Umfang die Miete zu kürzen, bis zu dem Zeitpunkt an dem der Hauptmieter den Mangel beseitigt. Sollten weitere Ansprüche (zum Beispiel Schadensersatz) bestehen, so bleiben diese erhalten.
9.3. Sollte der Hauptmieter den Mangel, der ihm vom Untermieter mitgeteilt wurde, nicht innerhalb eines Monats oder je nach Schwere unverzüglich beheben lassen, so ist der Untermieter dazu berechtigt, den Mangel auf Kosten des Hauptmieters beispielsweise von einer Fachfirma beseitigen zu lassen. Der Untermieter ist berechtigt, den Betrag, den er für die Beseitigung des Mangels aufbringen musste, von der nächsten Monatsmiete abzuziehen.
9.4. Der Untermieter haftet dem Hauptmieter gegenüber für Schäden, die der Untermieter oder ein vom Untermieter beauftragter Dritter nach der Übergabe schuldhaft verursacht haben.
§ 10
Konkurrenzschutz
10.1. Die Parteien vereinbaren, dass der Hauptmieter dem Untermieter keinen Konkurrenzschutz gewährt. Demzufolge ist der Hauptmieter im Bezug auf die Vermietung und Nutzung der benachbarten Flächen, die zu seinem Eigentum gehören, keinen Einschränkungen unterworfen.
10.2. Sollte sich der Nutzungszweck der Mieträume ändern, wird diese Bestimmung an die neuen Gegebenheiten angepasst.
§ 11
Außenwerbung
11.1. Zur Anbringung von Werbung an bestimmten Teilen der Außenfront des Gebäudes, Firmenschilder, Leuchtreklame sowie Schaukästen und Warenautomaten, hat der Untermieter die schriftliche Genehmigung des Vermieters und des Hauptmieters einzuholen.
11.2. Bei der Wahl der Werbung hat der Untermieter darauf zu achten, dass der Gesamteindruck der Gebäudefront dadurch nicht beeinträchtigt wird.
11.3. Zudem sind die gesetzlichen und ortspolizeilichen Vorschriften über Außenreklame zu beachten.
11.4. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Untermieter Schilder und Reklameanlagen zu entfernen und die durch die Anbringung, den Betrieb und die Entfernung entstehenden Schäden zu beseitigen, es sei denn die Parteien vereinbaren etwas anderes.
§ 12
Behördliche Genehmigungen
12.1. Der Untermieter verpflichtet sich dazu, alle behördlichen Erlaubnisse oder sonstige Verwaltungsakte einzuholen, die zur Ausübung seiner geschäftlichen Tätigkeit nötig sind.
12.2. Des Weiteren ist der Untermieter selbst für die Erfüllung der behördlichen Voraussetzungen verantwortlich. Alle damit verbundenen Kosten übernimmt der Untermieter selbst.
12.3. Sollte dem Untermieter eine behördliche Genehmigung zur Ausübung seiner Geschäftstätigkeit versagt werden, hat dies keine Auswirkungen auf das Mietverhältnis mit dem Hauptmieter.
§ 13
Ersatzuntermieter
Der Untermieter ist berechtigt, den Untermietvertrag vorzeitig unter Einhaltung der gesetzlichen Frist - am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats - zu kündigen, wenn er dem Hauptmieter mindestens drei wirtschaftliche und persönlich zuverlässige und, soweit erforderlich, zum Bezug des Mietobjektes berechtigte Ersatzuntermieter vorschlägt, die bereit sind, in den Untermietvertrag für den Rest der Mietdauer einzutreten.
§ 14
Verweisung auf den Hauptvertrag
14.1. Der Hauptmietvertrag wird im Übrigen mit Abschluss des Untermietvertrags zu dessen Vertragsbestandteil mit Wirkung sinngemäß für und gegen die Vertragsparteien.
14.2. Der Hauptmietvertrag liegt dem Untermietvertrag bei und der Untermieter bestätigt mit Abschluss des Untermietvertrages, dass er vom Hauptmietvertrag Kenntnis genommen hat und mit den darin getroffenen Vereinbarungen einverstanden ist.
§ 15
Salvatorische Klausel
Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrags rechtsunwirksam sein sollten, so wird dadurch nicht die Geltung des Vertrags im Übrigen berührt. Fehlende oder unwirksame Bestimmungen sollen vielmehr durch solche ersetzt werden, die dem in diesem Vetrag zum Ausdruck gekommenen Willen der Parteien und der wirtschaftlichen Bedeutung der Bestimmungen am ehesten entsprechen.
..............................................
Ort, Datum
..............................................
Hauptmieter
..............................................
Ort, Datum
..............................................
Untermieter
UNTERMIETVERTRAG
BÜRORAUM
Zwischen
________
Vertreten durch: ________
________
-nachfolgend Hauptmieter-
und
________
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-nachfolgend Untermieter-
§ 1
Mietobjekt
1.1. Der Hauptmieter vermietet an den Untermieter an der Adresse
________
nachfolgenden Büroraum:
________ (im Folgenden als "Mietobjekt" bezeichnet)
Die Fläche der untervermieten Räumlichkeiten beträgt ________ m².
1.2. Der Untermieter erhält vom Hauptmieter folgende Schlüssel:
________
1.3. Der Untermieter ist berechtigt, folgende Gemeineschaftseinrichtungen gemäß ihrer Zweckbestimmung bzw. der Hausordnung mitzubenutzen:
________
Der Untermieter verpflichtet sich, bei der Nutzung der Gemeinschaftsflächen auf andere Nutzer Rücksicht zu nehmen.
1.4. Die schriftliche Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung liegt dem Untermieter vor. Der Mietvertrag wurde dem Untermieter in Kopie ausgehändigt.
§ 2
Mietzweck
2.1. Haupt- und Untermieter vereinbaren, dass das Mietobjekt vom Untermieter nur für folgenden Zweck genutzt werden darf:
________
2.2. Beabsichtigt der Untermieter die vereinbarte Nutzung zu ändern, so muss vorher die schriftliche Zustimmung des Hauptmieters eingeholt werden. Der Hauptmieter darf die Zustimmung aus wichtigem Grund versagen.
§ 3
Zahlung der Miete
3.1. Die Miete für das Mietobjekt beträgt ________ € (________).
3.2. Es sind keine zusätzlichen Nebenkosten zu bezahlen, da diese pauschal in der Miete enthalten sind.
3.3. Der Untermieter hat den Gesamtbetrag der Miete in Höhe von: ________ € (________) monatlich an den Hauptmieter zu zahlen. Umsatzsteuer ist hierbei nicht geschuldet.
3.4. Der Gesamtbetrag der Miete ist im Voraus, spätestens am dritten Werktag jeden Monats fällig.
3.5. Der Untermieter hat den Gesamtbetrag der Miete monatlich auf das vom Hauptmieter angegebene Konto einzuzahlen:
3.5.1. Kontoinhaber: ________
3.5.2. IBAN: ________
3.5.3. BIC: ________
3.6. Ändern sich die Miete oder Vorauszahlungen bzw. Pauschalen des Hauptmietvertrages, so gelten die Änderungen entsprechend im Verhältnis des Hauptmieters zum Untermieter. Der Hauptmieter kann erhöhte Zahlungen vom Untermieter erst verlangen, wenn er die Erhöhung im Hauptmietverhältnis schriftlich nachweist.
§ 4
Mietsicherheit
4.1. Zur Sicherheit vereinbaren Untermieter und Hauptmieter eine Mietkaution in Höhe von ________ Euro (________).
4.2. Der Untermieter überweist die Mietkaution auf das in § 3 dieses Vertrages angegebene Konto. Der Untermieter ist dazu berechtigt, die Mietkaution in drei Raten zu zahlen. Die erste Rate ist zu Mietbeginn zu zahlen. Die restlichen Raten sind spätestens mit den unmittelbaren Mietzahlungen zu entrichten.
4.3. Der Hauptmieter muss dem Untermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Mietkaution schnellstmöglich (spätestens nach 3 Monaten) zurückzahlen.
4.4. Der Hauptmieter verpflichtet sich dazu, den Untermieter mit einem zeitlichen Vorlauf von 2 Wochen zu informieren, wenn er die Mietsicherheit in Anspruch nimmt.
§ 5
Dauer und Kündigung des Mietverhältnisses
5.1. Das Untermietverhältnis beginnt am ________. Die Mietdauer bestimmt sich nach der Dauer des Hauptmietvertrages. Der Untermietvertrag besteht höchstens so lange, wie der Hauptmietvertrag geschlossen wurde. Endet der Hauptmietvertrag – gleich aus welchen Gründen – endet damit ohne Ausnahme auch der Untermietvertrag.
5.2. Für die Kündigung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
5.3. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 6
Übergabe und Zustand der Mieträume
6.1. Die Übergabe des Mietobjekts erfolgt am ________.
6.2. Der Zustand aller Mieträume wird zum Zeitpunkt der Übergabe in einem Übergabeprotokoll festgestellt. Im Übergabeprotokoll ist das Datum der Übergabe, der Übergabezustand hinsichtlich vorhandener Mängel bzw. Schäden sowie die Anzahl und Benennung der übergebenen Schlüssel.
6.3. Das Mietobjekt wird im besichtigten Zustand übergeben. Bei der Übergabe werden der Hauptmieter und der Untermieter ein Übergabeprotokoll erstellen, in dem mögliche bereits bestehende Schäden am Mietobjekt bzw. den Einrichtungsgegenständen festgehalten werden.Die Mieträume werden unmöbliert untervermietet. Die mitvermieteten Einrichtungsgegenstände werden im Übergabeprotokoll beschrieben.
§ 7
Ausbesserungen 525 85588852 Veränderungen
________. 852 58282 8282822522 282522 582 8252552888522 828282252222 528 855222822825255228 28888522 522 525282225 525 522 85522282225 828225522. 255 522 52225282225 2882 228222528 2585228885:
________. 825 52225282225 552 2588255222, 582 255 582 555582522 528 22855528 528 28222822228 252255258885 8825, 25 558522.
________. 825 52225282225 552 2588255222, 582 5525 582222, 558 2822282222 25 8258288252 525 2822 5225282- 2525 2588252828255522 25222888522, 25 558522, 828282 58282 2588255222 2525 582 25 2585522252 282225525522 255 522 52225282225 2525 252888225222525822 528822 855855828 22822 5282528528222 85522 5558228822 855522.
§ 8
Pflichten bei Beendigung des Untermietverhältnisses
8.1. Nach Beendigung des Untermietverhältnisses muss der Untermieter die gemieteten Räumlichkeiten in dem sauberen und gereinigten Zustand an den Hauptmieter zurückgeben, in dem er sie vorgefunden hat.
8.2. Das Mietobjekt befindet sich in einem renovierten Zustand.
8.3. Der Untermieter übernimmt alle Schönheitsreparaturen, die während der Mietzeit anfallen sollten.
§ 9
Mängel und Haftung
9.1. Sollte das Mietobjekt Mängel aufweisen, so muss der Untermieter den Hauptmieter darüber unverzüglich unterrichten.
9.2. Sollte dem Mietobjekt eine zuvor zugesicherte Eigenschaft fehlen oder ein nicht unerheblicher Mangel vorliegen, so ist der Untermieter dazu berechtigt, in angemessenem Umfang die Miete zu kürzen, bis zu dem Zeitpunkt an dem der Hauptmieter den Mangel beseitigt. Sollten weitere Ansprüche (zum Beispiel Schadensersatz) bestehen, so bleiben diese erhalten.
9.3. Sollte der Hauptmieter den Mangel, der ihm vom Untermieter mitgeteilt wurde, nicht innerhalb eines Monats oder je nach Schwere unverzüglich beheben lassen, so ist der Untermieter dazu berechtigt, den Mangel auf Kosten des Hauptmieters beispielsweise von einer Fachfirma beseitigen zu lassen. Der Untermieter ist berechtigt, den Betrag, den er für die Beseitigung des Mangels aufbringen musste, von der nächsten Monatsmiete abzuziehen.
9.4. Der Untermieter haftet dem Hauptmieter gegenüber für Schäden, die der Untermieter oder ein vom Untermieter beauftragter Dritter nach der Übergabe schuldhaft verursacht haben.
§ 10
Konkurrenzschutz
10.1. Die Parteien vereinbaren, dass der Hauptmieter dem Untermieter keinen Konkurrenzschutz gewährt. Demzufolge ist der Hauptmieter im Bezug auf die Vermietung und Nutzung der benachbarten Flächen, die zu seinem Eigentum gehören, keinen Einschränkungen unterworfen.
10.2. Sollte sich der Nutzungszweck der Mieträume ändern, wird diese Bestimmung an die neuen Gegebenheiten angepasst.
§ 11
Außenwerbung
11.1. Zur Anbringung von Werbung an bestimmten Teilen der Außenfront des Gebäudes, Firmenschilder, Leuchtreklame sowie Schaukästen und Warenautomaten, hat der Untermieter die schriftliche Genehmigung des Vermieters und des Hauptmieters einzuholen.
11.2. Bei der Wahl der Werbung hat der Untermieter darauf zu achten, dass der Gesamteindruck der Gebäudefront dadurch nicht beeinträchtigt wird.
11.3. Zudem sind die gesetzlichen und ortspolizeilichen Vorschriften über Außenreklame zu beachten.
11.4. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Untermieter Schilder und Reklameanlagen zu entfernen und die durch die Anbringung, den Betrieb und die Entfernung entstehenden Schäden zu beseitigen, es sei denn die Parteien vereinbaren etwas anderes.
§ 12
Behördliche Genehmigungen
12.1. Der Untermieter verpflichtet sich dazu, alle behördlichen Erlaubnisse oder sonstige Verwaltungsakte einzuholen, die zur Ausübung seiner geschäftlichen Tätigkeit nötig sind.
12.2. Des Weiteren ist der Untermieter selbst für die Erfüllung der behördlichen Voraussetzungen verantwortlich. Alle damit verbundenen Kosten übernimmt der Untermieter selbst.
12.3. Sollte dem Untermieter eine behördliche Genehmigung zur Ausübung seiner Geschäftstätigkeit versagt werden, hat dies keine Auswirkungen auf das Mietverhältnis mit dem Hauptmieter.
§ 13
Ersatzuntermieter
Der Untermieter ist berechtigt, den Untermietvertrag vorzeitig unter Einhaltung der gesetzlichen Frist - am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats - zu kündigen, wenn er dem Hauptmieter mindestens drei wirtschaftliche und persönlich zuverlässige und, soweit erforderlich, zum Bezug des Mietobjektes berechtigte Ersatzuntermieter vorschlägt, die bereit sind, in den Untermietvertrag für den Rest der Mietdauer einzutreten.
§ 14
Verweisung auf den Hauptvertrag
14.1. Der Hauptmietvertrag wird im Übrigen mit Abschluss des Untermietvertrags zu dessen Vertragsbestandteil mit Wirkung sinngemäß für und gegen die Vertragsparteien.
14.2. Der Hauptmietvertrag liegt dem Untermietvertrag bei und der Untermieter bestätigt mit Abschluss des Untermietvertrages, dass er vom Hauptmietvertrag Kenntnis genommen hat und mit den darin getroffenen Vereinbarungen einverstanden ist.
§ 15
Salvatorische Klausel
Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrags rechtsunwirksam sein sollten, so wird dadurch nicht die Geltung des Vertrags im Übrigen berührt. Fehlende oder unwirksame Bestimmungen sollen vielmehr durch solche ersetzt werden, die dem in diesem Vetrag zum Ausdruck gekommenen Willen der Parteien und der wirtschaftlichen Bedeutung der Bestimmungen am ehesten entsprechen.
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Ort, Datum
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Hauptmieter
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Ort, Datum
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Untermieter
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