Sponsoringvertrag
Zwischen
________
Vertreten durch: ________
nachfolgend "Veranstalter" genannt
und
________
Vertreten durch: ________
nachfolgend "Sponsor" genannt
Präambel
Der Veranstalter ist Ausrichter der ________ und verfügt über alle mit der Veranstaltung zusammenhängenden Werbe-, Marketing- und Lieferrechte. Der Sponsor tritt bei der Veranstaltung als Hauptsonsor auf.
§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Autorisierung des Sponsors zum Hauptsonsor der ________.
§ 2 Leistungen des Veranstalters
Der Veranstalter räumt dem Sponsor während der Laufzeit des Vertrages folgende Rechte ein:
Neben den genannten Rechten werden noch folgende Rechte eingeräumt:
________
Eine genauere Erläuterung der Leistungen des Veranstalters befindet sich im Anhang.
§ 3 Leistungen des Sponsors
3.1. Als Gegenleistung für die Leistungen des Veranstalters zahlt der Sponsor einen Betrag von ________ (________) Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3.2. Die Zahlung erfolgt jeweils nach Rechnungsstellung durch den Veranstalter in ________ Raten in Höhe von jeweils ________ Euro zzgl. MwSt. pro Rate.
3.3. Die Raten werden monatlich ausgezahlt und ist am 1. Werktag des Monats fällig.
3.4. Im Falle des Zahlungsverzuges stehen dem Veranstalter Verzugszinsen auf den jeweils geschuldeten fälligen Betrag in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Die Kosten für die Herstellung und Anbringung von Werbemitteln des Sponsors trägt der Sponsor. Alle Werbemittel sind dem Veranstalter von dem Sponsor rechtzeitig zu einem von dem Veranstalter vorgegebenen Termin zu übergeben.
3.5. Zahlungen erfolgen per Überweisung auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: ________
IBAN: ________
BIC: ________
§ 4 Vertragsdauer
Der Vertrag beginnt mit Wirkung zum ________ und wird zunächst bis zum ________ geschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht vom Veranstalter oder Sponsor mit einer Frist von jeweils ________ zum Ende des betreffenden Vertragsjahres gekündigt wird.
§ 5 Branchenexklusivität/Ausschließlichkeit
Der Sponsor ist Hauptsonsor. Der Veranstalter ist berechtigt, Verträge mit weiteren Sponsoren abzuschließen. Unberührt bleibt das Recht des Veranstalters, Verträge über VIP-Eintrittskarten, Hospitality-Maßnahmen oder Ähnlichen mit den üblichen werblichen Nebenleistungen (einschließlich Sachleistungen beider Parteien) mit Wettbewerbern des Sponsors abzuschließen. Der Sponsor erkennt an, dass der Veranstalter mit anderen werbetreibenden Unternehmen, bei denen es sich nicht um Wettbewerber des Sponsors handelt, während der Laufzeit dieses Vertrages Werbe-, Marketing- und Lieferverträge abschließen kann, ohne dass hieraus Ansprüche gleich welcher Art gegenüber dem Veranstalter hergeleitet werden können.
§ 6 552582522 558 888528222 Grund
8252 52525528255228 882 5525 8252852822, 522 5252552 558 888528222 2552522 25882828 25 25258222. 582 255 2588282822 552582522 82528528222525 888528225 25525 88222 828828225252 5522 825, 8222
§ 7 Ausfall der Veranstaltung
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden aufgrund eines Ausfalls der Veranstaltung. In diesem Fall sind bereits gezahlte Gegenleistungen an den Sponsor unverzüglich zurückzuzahlen. Etwaige geldwerte Vorteile aus bereits zustande gekommenen Werbeleistungen sind in Abzug zu bringen. Sonstige Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 8 Vertragsstrafe
Im Falle des Verstoßes gegen die zuvor genannten Verpflichtungen in gehöriger Weise, verpflichten sich die beiden Vertragsparteien, eine Vertragsstrafe in Höhe von jeweils ________ Euro an den Vertragspartner zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten.
§ 9 Vertraulichkeit/Wohlverhalten
Beide Vertragspartner verpflichten sich, die Inhalte des Vertrages vertraulich zu behandeln und über alle damit im Zusammenhang stehenden Informationen Stillschweigen zu bewahren. Die Vertragsparteien werden die Existenz der Sponsoringvereinbarung gegenüber der Öffentlichkeit gemeinsam kommunizieren. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, auf kritische oder herabsetzende Äußerungen über den anderen Vertragspartner, insbesondere im Hinblick auf organisatorische Vorgänge, technische Fragen oder Ähnliches, Dritten gegenüber zu unterlassen. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrages.
§ 10 Schriftform
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ein Schriftformverzicht muss schriftlich vereinbart werden.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtlich unwirksam sein oder werden, oder sollte dieser Vertrag eine Lücke aufweisen, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung oder die vertragliche Lücke durch eine Regelung zu ergänzen, die die Parteien gewählt hätten, wenn sie den die Unwirksamkeit begründenden Umstand oder die Vertragslücke zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gekannt hätten.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist ________. Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten wird der Betriebsort bzw. Sitz des Veranstalters vereinbart.
____________________________
Ort, Datum
____________________________
Ort, Datum, Name und Unterschrift des Veranstalters
______________________
Ort, Datum, Name und Unterschrift des Sponsors
Sponsoringvertrag
Zwischen
________
Vertreten durch: ________
nachfolgend "Veranstalter" genannt
und
________
Vertreten durch: ________
nachfolgend "Sponsor" genannt
Präambel
Der Veranstalter ist Ausrichter der ________ und verfügt über alle mit der Veranstaltung zusammenhängenden Werbe-, Marketing- und Lieferrechte. Der Sponsor tritt bei der Veranstaltung als Hauptsonsor auf.
§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Autorisierung des Sponsors zum Hauptsonsor der ________.
§ 2 Leistungen des Veranstalters
Der Veranstalter räumt dem Sponsor während der Laufzeit des Vertrages folgende Rechte ein:
Neben den genannten Rechten werden noch folgende Rechte eingeräumt:
________
Eine genauere Erläuterung der Leistungen des Veranstalters befindet sich im Anhang.
§ 3 Leistungen des Sponsors
3.1. Als Gegenleistung für die Leistungen des Veranstalters zahlt der Sponsor einen Betrag von ________ (________) Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3.2. Die Zahlung erfolgt jeweils nach Rechnungsstellung durch den Veranstalter in ________ Raten in Höhe von jeweils ________ Euro zzgl. MwSt. pro Rate.
3.3. Die Raten werden monatlich ausgezahlt und ist am 1. Werktag des Monats fällig.
3.4. Im Falle des Zahlungsverzuges stehen dem Veranstalter Verzugszinsen auf den jeweils geschuldeten fälligen Betrag in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Die Kosten für die Herstellung und Anbringung von Werbemitteln des Sponsors trägt der Sponsor. Alle Werbemittel sind dem Veranstalter von dem Sponsor rechtzeitig zu einem von dem Veranstalter vorgegebenen Termin zu übergeben.
3.5. Zahlungen erfolgen per Überweisung auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: ________
IBAN: ________
BIC: ________
§ 4 Vertragsdauer
Der Vertrag beginnt mit Wirkung zum ________ und wird zunächst bis zum ________ geschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht vom Veranstalter oder Sponsor mit einer Frist von jeweils ________ zum Ende des betreffenden Vertragsjahres gekündigt wird.
§ 5 Branchenexklusivität/Ausschließlichkeit
Der Sponsor ist Hauptsonsor. Der Veranstalter ist berechtigt, Verträge mit weiteren Sponsoren abzuschließen. Unberührt bleibt das Recht des Veranstalters, Verträge über VIP-Eintrittskarten, Hospitality-Maßnahmen oder Ähnlichen mit den üblichen werblichen Nebenleistungen (einschließlich Sachleistungen beider Parteien) mit Wettbewerbern des Sponsors abzuschließen. Der Sponsor erkennt an, dass der Veranstalter mit anderen werbetreibenden Unternehmen, bei denen es sich nicht um Wettbewerber des Sponsors handelt, während der Laufzeit dieses Vertrages Werbe-, Marketing- und Lieferverträge abschließen kann, ohne dass hieraus Ansprüche gleich welcher Art gegenüber dem Veranstalter hergeleitet werden können.
§ 6 552582522 558 888528222 Grund
8252 52525528255228 882 5525 8252852822, 522 5252552 558 888528222 2552522 25882828 25 25258222. 582 255 2588282822 552582522 82528528222525 888528225 25525 88222 828828225252 5522 825, 8222
§ 7 Ausfall der Veranstaltung
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden aufgrund eines Ausfalls der Veranstaltung. In diesem Fall sind bereits gezahlte Gegenleistungen an den Sponsor unverzüglich zurückzuzahlen. Etwaige geldwerte Vorteile aus bereits zustande gekommenen Werbeleistungen sind in Abzug zu bringen. Sonstige Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 8 Vertragsstrafe
Im Falle des Verstoßes gegen die zuvor genannten Verpflichtungen in gehöriger Weise, verpflichten sich die beiden Vertragsparteien, eine Vertragsstrafe in Höhe von jeweils ________ Euro an den Vertragspartner zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten.
§ 9 Vertraulichkeit/Wohlverhalten
Beide Vertragspartner verpflichten sich, die Inhalte des Vertrages vertraulich zu behandeln und über alle damit im Zusammenhang stehenden Informationen Stillschweigen zu bewahren. Die Vertragsparteien werden die Existenz der Sponsoringvereinbarung gegenüber der Öffentlichkeit gemeinsam kommunizieren. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, auf kritische oder herabsetzende Äußerungen über den anderen Vertragspartner, insbesondere im Hinblick auf organisatorische Vorgänge, technische Fragen oder Ähnliches, Dritten gegenüber zu unterlassen. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrages.
§ 10 Schriftform
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ein Schriftformverzicht muss schriftlich vereinbart werden.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtlich unwirksam sein oder werden, oder sollte dieser Vertrag eine Lücke aufweisen, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung oder die vertragliche Lücke durch eine Regelung zu ergänzen, die die Parteien gewählt hätten, wenn sie den die Unwirksamkeit begründenden Umstand oder die Vertragslücke zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gekannt hätten.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist ________. Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten wird der Betriebsort bzw. Sitz des Veranstalters vereinbart.
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Ort, Datum
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Ort, Datum, Name und Unterschrift des Veranstalters
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Ort, Datum, Name und Unterschrift des Sponsors
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