Raumnutzungsvereinbarung

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Hier sollte ausgewählt werden, ob es sich bei dem Vermieter um einen Menschen oder um ein Unternehmen / Verein handelt. Der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d.h. als Träger von Rechten und Pflichten, fällt unter die Kategorie der natürlichen Person. Unter die zweite Kategorie fallen alle juristischen Personen (des Privatrechts und des öffentlichen Rechts), d.h. Rechtspersonen, die keine Menschen sind. Dazu zählen insbesondere: Gesellschaften, Stiftungen, Vereine, Anstalten, Körperschaften, Organisationen etc.

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Raumnutzungsvereinbarung



Zwischen

________

Anschrift: ________

Telefonnummer: ________ E-Mail: ________

- nachfolgend Vermieter genannt -


und

________

Anschrift: ________

Telefonnummer: ________ E-Mail: ________

- nachfolgend Mieter genannt -

wird folgende Nutzungsvereinbarung abgeschlossen:


1. Vertragsgegenstand

1.1. Der Vermieter überlässt dem Mieter die folgenden Räumlichkeiten:

________

1.2. Der Vermieter übergibt die Räumlichkeiten in gereinigtem, bau- und einrichtungstechnisch einwandfreiem Zustand und mit der mit dem Mieter vereinbarten Ausstattung.

1.3. Der Mieter ist verpflichtet, die Räumlichkeiten und die Ausstattung pfleglich zu behandeln und sie im ursprünglichen baulichen sowie unbeschädigten und gereinigten Zustand zurückzugeben.

1.4. Das Nutzungsverhältnis beginnt am ________ um ________ Uhr und endet am ________ um ________ Uhr.

1.5. Die Überlassung des Raums erfolgt zur Durchführung folgender Veranstaltung: ________.

1.6. Die Veranstaltung hat folgenden Charakter:

  • kulturelle Veranstaltung

1.7. Es werden folgende Schlüssel ausgehändigt:

________


2. Ausschlusskriterien

2.1. Die Räume dürfen nur zu dem festgelegten Zweck genutzt werden.

2.2. Der Mieter bekennt mit der Unterschrift, dass die Räume nicht für einen der folgenden Zwecke verwendet werden:

  • Veranstaltungen, die mit ihren Inhalten Straftatbestände verwirklichen oder sittenwidrig sind, insbesondere bei sexistischen oder pornographischen Inhalten
  • Veranstaltungen, die einen verfassungsfeindlichen Hintergrund haben, insbesondere bei rechts- oder linksextremen, rassistischen, antisemitischen, antiislamischen oder antidemokratischen Inhalten
  • Veranstaltungen, die Herabwürdigungen durch rassistische Diskriminierungen oder aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zum Inhalt haben.

2.3. Es dürfen weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht, noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden.

2.4. Der Mieter versichert, dass die von ihm geplante Veranstaltung keinen der oben genannten Inhalte hat und verpflichtet sich, Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die solche Inhalte verbreiten, von der Veranstaltung auszuschließen.

2.5. Der Vermieter und Beauftragte des Vermieters sind jederzeit berechtigt, das überlassene Vertragsobjekt zu betreten und zu besichtigen, um sich von der vertragsgemäßen Nutzung zu überzeugen und bei erheblichen Verstößen gegen diesen Vertrag oder Strafgesetze die Veranstaltung zu beenden.


3. Nutzungsgebühren

3.1. Für die Überlassung der Räumlichkeit ist ein Entgelt in Höhe von ________ Euro zu zahlen.

3.2. Der Betrag ist spätestens ________ nach Erhalt der Rechnung auf folgendes Konto zu überweisen:

Kontoinhaber: ________

IBAN: ________

BIC: ________

Bank: ________

Verwendungszweck: ________

3.3. Mit den Nutzungsgebühren sind Nebenleistungen wie die übliche Reinigung der Räume und die Bereitstellung der vereinbarten Ausstattung abgegolten.


4. 228885222 528 2822258

________. 825 282225 8258885252 282 525 522258855822, 5588 25 28852 82 8522552 28228 5252522 5255282582258 5525282. 825 282225 882 28852 8252852822, 582 85522 8582222 25 5825858822, 828828225252 882 828225 25 825282222.

________. 825 282225 552 255 28222 2552522822258822 888552 525 5255282582522 52522 25 255222. 55 25522 558 2285222 888822 525 5255282582522 282885882888885 525 525- 525 8585825282522. 55 882 255 582 5885255282 525 5255282582522 525 582 5825582522 58825 2828858528222 525885582222 525 825255888522 85285222 82552282528885.

4.1. Der Mieter beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz und übernimmt die Haftung für deren Einhaltung. Sofern für die vereinbarte Veranstaltung eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, hat der Mieter diese dem Vermieter auf Verlangen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen.

4.2. Die Anmeldung und Gebührenzahlung bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist Angelegenheit des Mieters. Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter den Nachweis der Entrichtung der GEMA-Gebühren zu erbringen.

4.3. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die für den angemieteten Raum zugelassene Personenzahl in Höhe von ________ Personen nicht überschritten wird. Bei Überschreitung haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden.

4.4. Der Mieter hat die bestehende Hausordnung zu beachten.


5. Haftung

5.1. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle Personen- oder Sachschäden, die er oder seine Mitarbeiter/-innen oder sonstige Vertragspartner/-innen sowie Teilnehmende an der Veranstaltung verursachen. Insbesondere haftet der Mieter für Schäden an Einrichtungsgegenständen. Dem Mieter wird empfohlen, eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme (mind. 500.000 € für Sach- und Personenschäden) abzuschließen.

5.2. Haftung des Vermieters

Der Vermieter stellt dem Mieter die Mieträume zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollten offensichtliche Mängel vorliegen, so werden diese von dem Vermieter unverzüglich nach Kenntnis beseitigt. Der Vermieter haftet auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Der Vermieter haftet nicht für die vom Mieter eingebrachten Gegenstände (Wertsachen, Garderobe, technische Geräte usw.).


6. Vertragsstrafe

6.1. Kommt es im Rahmen der Veranstaltung zu strafbaren Handlungen im Sinne der §§ 84, 85, 86, 86a, 125, 127, 130 StGB, zu denen der Mieter nach Art, Inhalt oder Gestaltung der Nutzung schuldhaft beigetragen hat oder zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat, obwohl der Mieter dies vorhersehen konnte, verpflichtet sich der Mieter, eine Vertragsstrafe von ________ Euro zu zahlen.

6.2. Auch bei Zahlung der Vertragsstrafe ist die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche nicht ausgeschlossen.


7. Kündigung/Stornierung

7.1. Ordentliche Kündigung

Der Mieter kann den Nutzungsvertrag ordentlich kündigen. Die Kündigung muss nach folgenden Bedingungen erfolgen (auch per E-Mail möglich):

________

Der Ausfall der Veranstaltung ist dem Vermieter bis ________ vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Bei Absage nach Ablauf der genannten Frist ist eine Aufwandsentschädigung in Höhe von ________ Euro fällig.

Der Vermieter kann von dem Nutzungsvertrag bis spätestens ________ vor dem vereinbarten Mietzeitpunkt zurücktreten, wenn das Mietobjekt dringend für eigene Zwecke benötigt wird und der Bedarf bei Vertragsabschluss nicht absehbar war. Der Mieter kann in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ihm dies nachvollziehbar und begründet dargestellt wird.

7.2. Außerordentliche Kündigung

Der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Mieter die vertraglichen Verpflichtungen in erheblicher Weise verletzt und/oder wenn eine andere als die vereinbarte Veranstaltung durchgeführt wird oder zu befürchten ist.


8. Kaution

Zur Sicherung der Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter aus diesem Vertragsverhältnis zahlt der Mieter bis spätestens ________ Tage vor Beginn der Nutzung eine Barkaution in Höhe von ________ Euro. Die Barkaution ist von dem Vermieter nicht zu verzinsen. Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution für offene Forderungen, die er während oder nach Ende des Nutzungsverhältnisses gegen den Mieter hat, zu verwenden. Nach mängelfreier Übergabe an den Vermieter und Eingang des Nutzungsentgelts ist die Kaution an den Mieter auf folgendes Konto zurück zu zahlen:

Kontoinhaber: ________

IBAN: ________

BIC: ________

Bank: ________

Verwendungszweck: ________


9. 5588522588852 5855828

2222 2822 8282822522 582828 525255228 528852852 8282 828822, 82 25552 558 28852 255 88852822282 528 22852222 525255228.




_______________, den _______________




____________________________
Vermieter




_______________, den _______________




____________________________
Mieter

Anlagen zum Raumnutzungsvertrag

Folgende Anlagen sind Bestandteile des Raumnutzungsvertrags:

- Anlage 1: Ausstattung der zur Nutzung überlassenen Räume

- Anlage 2: Hausordnung

- Anlage 3: ________

Ausstattung der zur Nutzung überlassenen Räume

Die Räumlichkeiten verfügen über folgende Ausstattungen:

________

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________

Anschrift: ________

Telefonnummer: ________ E-Mail: ________

- nachfolgend Vermieter genannt -


und

________

Anschrift: ________

Telefonnummer: ________ E-Mail: ________

- nachfolgend Mieter genannt -

wird folgende Nutzungsvereinbarung abgeschlossen:


1. Vertragsgegenstand

1.1. Der Vermieter überlässt dem Mieter die folgenden Räumlichkeiten:

________

1.2. Der Vermieter übergibt die Räumlichkeiten in gereinigtem, bau- und einrichtungstechnisch einwandfreiem Zustand und mit der mit dem Mieter vereinbarten Ausstattung.

1.3. Der Mieter ist verpflichtet, die Räumlichkeiten und die Ausstattung pfleglich zu behandeln und sie im ursprünglichen baulichen sowie unbeschädigten und gereinigten Zustand zurückzugeben.

1.4. Das Nutzungsverhältnis beginnt am ________ um ________ Uhr und endet am ________ um ________ Uhr.

1.5. Die Überlassung des Raums erfolgt zur Durchführung folgender Veranstaltung: ________.

1.6. Die Veranstaltung hat folgenden Charakter:

  • kulturelle Veranstaltung

1.7. Es werden folgende Schlüssel ausgehändigt:

________


2. Ausschlusskriterien

2.1. Die Räume dürfen nur zu dem festgelegten Zweck genutzt werden.

2.2. Der Mieter bekennt mit der Unterschrift, dass die Räume nicht für einen der folgenden Zwecke verwendet werden:

  • Veranstaltungen, die mit ihren Inhalten Straftatbestände verwirklichen oder sittenwidrig sind, insbesondere bei sexistischen oder pornographischen Inhalten
  • Veranstaltungen, die einen verfassungsfeindlichen Hintergrund haben, insbesondere bei rechts- oder linksextremen, rassistischen, antisemitischen, antiislamischen oder antidemokratischen Inhalten
  • Veranstaltungen, die Herabwürdigungen durch rassistische Diskriminierungen oder aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zum Inhalt haben.

2.3. Es dürfen weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht, noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden.

2.4. Der Mieter versichert, dass die von ihm geplante Veranstaltung keinen der oben genannten Inhalte hat und verpflichtet sich, Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die solche Inhalte verbreiten, von der Veranstaltung auszuschließen.

2.5. Der Vermieter und Beauftragte des Vermieters sind jederzeit berechtigt, das überlassene Vertragsobjekt zu betreten und zu besichtigen, um sich von der vertragsgemäßen Nutzung zu überzeugen und bei erheblichen Verstößen gegen diesen Vertrag oder Strafgesetze die Veranstaltung zu beenden.


3. Nutzungsgebühren

3.1. Für die Überlassung der Räumlichkeit ist ein Entgelt in Höhe von ________ Euro zu zahlen.

3.2. Der Betrag ist spätestens ________ nach Erhalt der Rechnung auf folgendes Konto zu überweisen:

Kontoinhaber: ________

IBAN: ________

BIC: ________

Bank: ________

Verwendungszweck: ________

3.3. Mit den Nutzungsgebühren sind Nebenleistungen wie die übliche Reinigung der Räume und die Bereitstellung der vereinbarten Ausstattung abgegolten.


4. 228885222 528 2822258

________. 825 282225 8258885252 282 525 522258855822, 5588 25 28852 82 8522552 28228 5252522 5255282582258 5525282. 825 282225 882 28852 8252852822, 582 85522 8582222 25 5825858822, 828828225252 882 828225 25 825282222.

________. 825 282225 552 255 28222 2552522822258822 888552 525 5255282582522 52522 25 255222. 55 25522 558 2285222 888822 525 5255282582522 282885882888885 525 525- 525 8585825282522. 55 882 255 582 5885255282 525 5255282582522 525 582 5825582522 58825 2828858528222 525885582222 525 825255888522 85285222 82552282528885.

4.1. Der Mieter beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz und übernimmt die Haftung für deren Einhaltung. Sofern für die vereinbarte Veranstaltung eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, hat der Mieter diese dem Vermieter auf Verlangen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen.

4.2. Die Anmeldung und Gebührenzahlung bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist Angelegenheit des Mieters. Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter den Nachweis der Entrichtung der GEMA-Gebühren zu erbringen.

4.3. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die für den angemieteten Raum zugelassene Personenzahl in Höhe von ________ Personen nicht überschritten wird. Bei Überschreitung haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden.

4.4. Der Mieter hat die bestehende Hausordnung zu beachten.


5. Haftung

5.1. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle Personen- oder Sachschäden, die er oder seine Mitarbeiter/-innen oder sonstige Vertragspartner/-innen sowie Teilnehmende an der Veranstaltung verursachen. Insbesondere haftet der Mieter für Schäden an Einrichtungsgegenständen. Dem Mieter wird empfohlen, eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme (mind. 500.000 € für Sach- und Personenschäden) abzuschließen.

5.2. Haftung des Vermieters

Der Vermieter stellt dem Mieter die Mieträume zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollten offensichtliche Mängel vorliegen, so werden diese von dem Vermieter unverzüglich nach Kenntnis beseitigt. Der Vermieter haftet auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Der Vermieter haftet nicht für die vom Mieter eingebrachten Gegenstände (Wertsachen, Garderobe, technische Geräte usw.).


6. Vertragsstrafe

6.1. Kommt es im Rahmen der Veranstaltung zu strafbaren Handlungen im Sinne der §§ 84, 85, 86, 86a, 125, 127, 130 StGB, zu denen der Mieter nach Art, Inhalt oder Gestaltung der Nutzung schuldhaft beigetragen hat oder zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat, obwohl der Mieter dies vorhersehen konnte, verpflichtet sich der Mieter, eine Vertragsstrafe von ________ Euro zu zahlen.

6.2. Auch bei Zahlung der Vertragsstrafe ist die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche nicht ausgeschlossen.


7. Kündigung/Stornierung

7.1. Ordentliche Kündigung

Der Mieter kann den Nutzungsvertrag ordentlich kündigen. Die Kündigung muss nach folgenden Bedingungen erfolgen (auch per E-Mail möglich):

________

Der Ausfall der Veranstaltung ist dem Vermieter bis ________ vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Bei Absage nach Ablauf der genannten Frist ist eine Aufwandsentschädigung in Höhe von ________ Euro fällig.

Der Vermieter kann von dem Nutzungsvertrag bis spätestens ________ vor dem vereinbarten Mietzeitpunkt zurücktreten, wenn das Mietobjekt dringend für eigene Zwecke benötigt wird und der Bedarf bei Vertragsabschluss nicht absehbar war. Der Mieter kann in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ihm dies nachvollziehbar und begründet dargestellt wird.

7.2. Außerordentliche Kündigung

Der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Mieter die vertraglichen Verpflichtungen in erheblicher Weise verletzt und/oder wenn eine andere als die vereinbarte Veranstaltung durchgeführt wird oder zu befürchten ist.


8. Kaution

Zur Sicherung der Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter aus diesem Vertragsverhältnis zahlt der Mieter bis spätestens ________ Tage vor Beginn der Nutzung eine Barkaution in Höhe von ________ Euro. Die Barkaution ist von dem Vermieter nicht zu verzinsen. Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution für offene Forderungen, die er während oder nach Ende des Nutzungsverhältnisses gegen den Mieter hat, zu verwenden. Nach mängelfreier Übergabe an den Vermieter und Eingang des Nutzungsentgelts ist die Kaution an den Mieter auf folgendes Konto zurück zu zahlen:

Kontoinhaber: ________

IBAN: ________

BIC: ________

Bank: ________

Verwendungszweck: ________


9. 5588522588852 5855828

2222 2822 8282822522 582828 525255228 528852852 8282 828822, 82 25552 558 28852 255 88852822282 528 22852222 525255228.




_______________, den _______________




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Vermieter




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Mieter

Anlagen zum Raumnutzungsvertrag

Folgende Anlagen sind Bestandteile des Raumnutzungsvertrags:

- Anlage 1: Ausstattung der zur Nutzung überlassenen Räume

- Anlage 2: Hausordnung

- Anlage 3: ________

Ausstattung der zur Nutzung überlassenen Räume

Die Räumlichkeiten verfügen über folgende Ausstattungen:

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