Mietvertrag - Garage/Stellplatz/Carport

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Beispiele: Stellplatz (im Freien), Carport (überdachter Stellplatz), Garage, Stellplatz in Tiefgarage usw.

Nachfolgend können mehr Angaben bezüglich der genauen Lage des Stellplatzes gemacht werden.

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MIETVERTRAG - STELLPLATZ



Zwischen



________
Vertreten durch ________
________

- nachfolgend Vermieter -


und



________
Vertreten durch ________
________

- nachfolgend Mieter -


wird folgender Mietvertrag geschlossen:


§ 1
Mietobjekt

1.1. Vermietet wird folgender Stellplatz, nachfolgend als Mietobjekt bezeichnet: ________, gelegen in folgender Anschrift:

________

1.2. Die Mietfläche beträgt ________ qm und deren Berechnung richtet sich nach den Richtlinien der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V., insbesondere nach der Richtlinie zur Berechnung der Mietflächen für gewerblichen Raum (MF/G).

1.3. Der Zustand des Mietobjekts wird zum Zeitpunkt der Übergabe in einem Übergabeprotokoll festgestellt.


§ 2 Mietzweck

2.1. Das Mietobjekt darf vom Mieter ausschließlich zur Abstellung des in § 1 genannten Mietobjekts genutzt werden. Sollte der Mieter das Mietobjekt anderweitig nutzen wollen, hat er vorher die Genehmigung des Vermieters einzuholen.

2.2. Das Mietobjekt wird unabhängig von dem gemieteten Wohn- oder Gewerberaum vermietet und stellt demnach ein selbstständiges Mietverhältnis dar.

2.3. Das Abstellen des Fahrzeugs erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.

2.4. Die Untervermietung oder sonstige Überlassung des Mietobjekts durch den Mieter an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Sollte der Vermieter die Untervermietung des Mietobjekts genehmigen, hat der Mieter alle Pflichten, die aus dem Mietverhältnis zum Vermieter bestehen, weiterhin zu erfüllen oder auf den Untermieter zu übertragen.

2.5. Des Weiteren gelten die Rechte des Vermieters als verletzt, wenn für ihn ein persönlich haftender Schuldner wegfällt.


§ 3 Mietzeit

3.1. Das Mietverhältnis beginnt am ________. Die Übergabe des Mietobjekts erfolgt zu diesem Zeitpunkt.

3.2. Es endet am ________, ohne dass der Mietvertrag gekündigt werden muss. Während der vereinbarten Vertragslaufzeit kann das Mietverhältnis weder vom Mieter, noch vom Vermieter ordentlich gekündigt werden. Die Bestimmungen bezüglich der fristlosen Kündigung bleiben davon unberührt.

3.3. Sollte der Mieter den Gebrauch des Mietobjekts nach Ablauf der Mietzeit fortsetzen, gilt das Mietverhältnis nicht als automatisch verlängert.


§ 4 Zahlung der Miete

4.1. Die Gesamtmiete für das Mietobjekt beträgt zu Beginn des Mietverhältnisses ________ (________) monatlich.

4.2. Falls es zu einer Vertragsänderung bezüglich einer Mieterhöhung oder einer anderen Erklärung kommen sollte, muss der Vermieter diese schriftlich abgeben, es sei denn, die Parteien haben diesbezüglich etwas anderes vereinbart. Die Abgabe dieser Veränderungen muss in schriftlicher Form erfolgen, es sei denn, zwingend anzuwendende gesetzliche Vorschriften erfordern eine andere Form.

4.3. Sämtliche Betriebs- bzw. Nebenkosten sind in der in Abs. 1 festgelegten Grundmiete enthalten.

4.4. Die Miete ist bis spätestens zum Anfang eines jeden Monats in bar zu zahlen.


§ 5 Haftung für Mängel

5.1. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Schäden, die der Mieter, Hausgehilfen, Untermieter oder ein vom Mieter beauftragter Handwerker nach dem Einzug schuldhaft verursacht haben.


§ 6
Instandhaltung, Instandsetzung

6.1. Die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung trägt der Mieter.

6.2. Der Mieter hat das Mietobjekt und die Zufahrtswege pfleglich zu behandeln.

6.3. Für die Beschädigung der Mietsache ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit sie von ihm oder den zu seinem Betrieb gehörenden Personen, sowie Untermietern verursacht worden sind. Dies gilt auch für Schäden, die von Besuchern, Lieferanten und Handwerkern verursacht worden, soweit sie Erfüllungsgehilfen des Mieters sind. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein Verschulden nicht vorgelegen hat.

6.4. Der Mieter ist verpflichtet, die fachgemäße Wartung, Reinigung mindestens jährlich durchzuführen, falls diese im Mietobjekt vorhanden sein sollten.

6.5. Kommt der Mieter seinen Verpflichtungen trotz Aufforderung mit Fristsetzung und Ablehungsandrohung nicht nach, so kann der Vermieter erforderliche Arbeiten auf Kosten des Mieters vornehmen lassen.

6.6. Jeden in und an der Mietsache entstehenden Schaden hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für einen durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten weiteren Schaden ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit er den Mangel vorsätzlich verschwiegen oder grob fahrlässig nicht erkannt hat.

6.7. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter an den ihm gehörenden Waren und Einrichtungsgegenständen entstehen, gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfanges die Einwirkungen sind, es sei denn, dass der Vermieter den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters grundsätzlich auf die Höhe und den Umfang der Haftpflichtversicherung begrenzt.


§ 7 Schnee- und Eisbeseitigung

Die Beseitigung von Schnee und Eis von den Zufahrten der Mietsache wird vom Mieter durchgeführt.


§ 8 Ordentliche Kündigung

8.1. Die Kündigungserklärung muss schriftlich erfolgen.

8.2. Sollte die Kündigung mündlich erfolgen, ist diese unwirksam.


§ 9 Fristlose Kündigung

528822 525 282225 82822 8252552888522 525228885252222 8855855522 825822222 525 882 28852 822255588 28225 522222882222 5282 2585 552522 28225 2552522 25258822, 82 882 525 525282225 8252852822, 558 28228255582288 25882828 25 25258222.


§ 10 Beendigung 528 Mietverhältnisses

828 8222582522 528 28228255582288828, 2588 525 282225 582 85528885228222 82 828225 2285225282 82 522 85582522 525 22528282222 5582525 52 522 525282225 25558222822, 82 522 25 882 82522252522 552.


§ 11 Mietkaution

11.1. Zur Sicherheit vereinbaren Mieter und Vermieter eine Mietkaution in Höhe von ________ € (________ Euro).

11.2. Der Mieter stellt als Sicherheit eine Bankbürgschaft. Diese ist dem Vermieter bei der Übergabe des Mietobjekts auszuhändigen.

11.3. Der Vermieter muss dem Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Mietkaution schnellstmöglich (spätestens nach 3 Monaten) zurückzahlen.


§ 12 Gültigkeit der Vertragsbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Gewerbemietvertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt sein, werden die anderen Bestimmungen dieses Vertrages hierdurch nicht berührt. Die Parteien vereinbaren, dass sie die unwirksame Bestimmung nach Treu und Glauben auslegen und durch eine rechtlich wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommt.


§ 13 Sonstige Vereinbarungen

13.1. Die beigefügte Garagenordnung ist Bestandteil dieses Vertrages.

13.2. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

13.3. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Für Streitigkeiten ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk sich die Räume befinden.






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Ort, Datum






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Vermieter






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Mieter

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MIETVERTRAG - STELLPLATZ



Zwischen



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Vertreten durch ________
________

- nachfolgend Vermieter -


und



________
Vertreten durch ________
________

- nachfolgend Mieter -


wird folgender Mietvertrag geschlossen:


§ 1
Mietobjekt

1.1. Vermietet wird folgender Stellplatz, nachfolgend als Mietobjekt bezeichnet: ________, gelegen in folgender Anschrift:

________

1.2. Die Mietfläche beträgt ________ qm und deren Berechnung richtet sich nach den Richtlinien der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V., insbesondere nach der Richtlinie zur Berechnung der Mietflächen für gewerblichen Raum (MF/G).

1.3. Der Zustand des Mietobjekts wird zum Zeitpunkt der Übergabe in einem Übergabeprotokoll festgestellt.


§ 2 Mietzweck

2.1. Das Mietobjekt darf vom Mieter ausschließlich zur Abstellung des in § 1 genannten Mietobjekts genutzt werden. Sollte der Mieter das Mietobjekt anderweitig nutzen wollen, hat er vorher die Genehmigung des Vermieters einzuholen.

2.2. Das Mietobjekt wird unabhängig von dem gemieteten Wohn- oder Gewerberaum vermietet und stellt demnach ein selbstständiges Mietverhältnis dar.

2.3. Das Abstellen des Fahrzeugs erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.

2.4. Die Untervermietung oder sonstige Überlassung des Mietobjekts durch den Mieter an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Sollte der Vermieter die Untervermietung des Mietobjekts genehmigen, hat der Mieter alle Pflichten, die aus dem Mietverhältnis zum Vermieter bestehen, weiterhin zu erfüllen oder auf den Untermieter zu übertragen.

2.5. Des Weiteren gelten die Rechte des Vermieters als verletzt, wenn für ihn ein persönlich haftender Schuldner wegfällt.


§ 3 Mietzeit

3.1. Das Mietverhältnis beginnt am ________. Die Übergabe des Mietobjekts erfolgt zu diesem Zeitpunkt.

3.2. Es endet am ________, ohne dass der Mietvertrag gekündigt werden muss. Während der vereinbarten Vertragslaufzeit kann das Mietverhältnis weder vom Mieter, noch vom Vermieter ordentlich gekündigt werden. Die Bestimmungen bezüglich der fristlosen Kündigung bleiben davon unberührt.

3.3. Sollte der Mieter den Gebrauch des Mietobjekts nach Ablauf der Mietzeit fortsetzen, gilt das Mietverhältnis nicht als automatisch verlängert.


§ 4 Zahlung der Miete

4.1. Die Gesamtmiete für das Mietobjekt beträgt zu Beginn des Mietverhältnisses ________ (________) monatlich.

4.2. Falls es zu einer Vertragsänderung bezüglich einer Mieterhöhung oder einer anderen Erklärung kommen sollte, muss der Vermieter diese schriftlich abgeben, es sei denn, die Parteien haben diesbezüglich etwas anderes vereinbart. Die Abgabe dieser Veränderungen muss in schriftlicher Form erfolgen, es sei denn, zwingend anzuwendende gesetzliche Vorschriften erfordern eine andere Form.

4.3. Sämtliche Betriebs- bzw. Nebenkosten sind in der in Abs. 1 festgelegten Grundmiete enthalten.

4.4. Die Miete ist bis spätestens zum Anfang eines jeden Monats in bar zu zahlen.


§ 5 Haftung für Mängel

5.1. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Schäden, die der Mieter, Hausgehilfen, Untermieter oder ein vom Mieter beauftragter Handwerker nach dem Einzug schuldhaft verursacht haben.


§ 6
Instandhaltung, Instandsetzung

6.1. Die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung trägt der Mieter.

6.2. Der Mieter hat das Mietobjekt und die Zufahrtswege pfleglich zu behandeln.

6.3. Für die Beschädigung der Mietsache ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit sie von ihm oder den zu seinem Betrieb gehörenden Personen, sowie Untermietern verursacht worden sind. Dies gilt auch für Schäden, die von Besuchern, Lieferanten und Handwerkern verursacht worden, soweit sie Erfüllungsgehilfen des Mieters sind. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein Verschulden nicht vorgelegen hat.

6.4. Der Mieter ist verpflichtet, die fachgemäße Wartung, Reinigung mindestens jährlich durchzuführen, falls diese im Mietobjekt vorhanden sein sollten.

6.5. Kommt der Mieter seinen Verpflichtungen trotz Aufforderung mit Fristsetzung und Ablehungsandrohung nicht nach, so kann der Vermieter erforderliche Arbeiten auf Kosten des Mieters vornehmen lassen.

6.6. Jeden in und an der Mietsache entstehenden Schaden hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für einen durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten weiteren Schaden ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit er den Mangel vorsätzlich verschwiegen oder grob fahrlässig nicht erkannt hat.

6.7. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter an den ihm gehörenden Waren und Einrichtungsgegenständen entstehen, gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfanges die Einwirkungen sind, es sei denn, dass der Vermieter den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters grundsätzlich auf die Höhe und den Umfang der Haftpflichtversicherung begrenzt.


§ 7 Schnee- und Eisbeseitigung

Die Beseitigung von Schnee und Eis von den Zufahrten der Mietsache wird vom Mieter durchgeführt.


§ 8 Ordentliche Kündigung

8.1. Die Kündigungserklärung muss schriftlich erfolgen.

8.2. Sollte die Kündigung mündlich erfolgen, ist diese unwirksam.


§ 9 Fristlose Kündigung

528822 525 282225 82822 8252552888522 525228885252222 8855855522 825822222 525 882 28852 822255588 28225 522222882222 5282 2585 552522 28225 2552522 25258822, 82 882 525 525282225 8252852822, 558 28228255582288 25882828 25 25258222.


§ 10 Beendigung 528 Mietverhältnisses

828 8222582522 528 28228255582288828, 2588 525 282225 582 85528885228222 82 828225 2285225282 82 522 85582522 525 22528282222 5582525 52 522 525282225 25558222822, 82 522 25 882 82522252522 552.


§ 11 Mietkaution

11.1. Zur Sicherheit vereinbaren Mieter und Vermieter eine Mietkaution in Höhe von ________ € (________ Euro).

11.2. Der Mieter stellt als Sicherheit eine Bankbürgschaft. Diese ist dem Vermieter bei der Übergabe des Mietobjekts auszuhändigen.

11.3. Der Vermieter muss dem Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Mietkaution schnellstmöglich (spätestens nach 3 Monaten) zurückzahlen.


§ 12 Gültigkeit der Vertragsbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Gewerbemietvertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt sein, werden die anderen Bestimmungen dieses Vertrages hierdurch nicht berührt. Die Parteien vereinbaren, dass sie die unwirksame Bestimmung nach Treu und Glauben auslegen und durch eine rechtlich wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommt.


§ 13 Sonstige Vereinbarungen

13.1. Die beigefügte Garagenordnung ist Bestandteil dieses Vertrages.

13.2. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

13.3. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Für Streitigkeiten ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk sich die Räume befinden.






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Ort, Datum






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Vermieter






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Mieter