F E R I E N W O H N U N G
M I E T V E R T R A G
Zwischen
________,
Vertreten durch: ________
Anschrift: ________
- nachfolgend Vermieter -
und
________,
Vertreten durch: ________
Anschrift: ________
- nachfolgend Mieter -
über die Anmietung folgendes Mietobjektes: Ferienwohnung
§ 1
Mietgegenstand und Schlüssel
(1) Der Vermieter vermietet an den Mieter folgende Unterkunft („Mietobjekt"):
________
(2) Das Mietobjekt wird für insgesamt .......... Personen und Haustiere vermietet. Das Mietobjekt ist ein Raucherobjekt.
(3) Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert und wird mit folgender Ausstattung vermietet:
Anzahl Schlafzimmer: ________
Anzahl Wohnzimmer: ________
Die Gartenmitbenutzung ist gestattet.
Größe der Mieträume: ca. ________ qm
(4) Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit folgende Schlüssel:
________
§ 2
Mietzeit, An- und Abreise
(1) Das Mietobjekt wird für die Zeit vom ________ bis zum ________ an den Mieter vermietet.
(2) Die Anreise erfolgt am Anreisetag ab ________ Uhr.
(3) Die Abreise erfolgt am Abreisetag bis spätestens ________ Uhr.
(4) Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson mitzuteilen. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens ________ Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben.
§ 3
Mietpreis und Zahlungsweise
(1) Der Grundmietpreis beträgt (in Euro): ________ €
(2) Es entstehen noch folgende Nebenkosten:
1. Für die Nebenkosten wird folgender Pauschalbetrag erhoben: ________ €.
2. Für die Dauer der Mietzeit entstehen folgende Kosten einer einmaligen Endreinigung in Höhe von: ________ €.
3. Kosten für Haustiere: ________ €.
(3) Der Gesamtpreis für die Miete für das Mietobjekt beträgt:
________ €
(4) Die Zahlung des Mietpreises erfolgt - per Überweisung - auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: ________
IBAN: ________
BIC: ________
Bankinstitut: ________
(5) Der Mieter hat die Zahlung des Mietpreises bei Vertragsschluss zu leisten.
(6) Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben und die Schlüssel an den Vermieter auszuhändigen.
§ 4
Sorgfaltspflichten
(1) Der Mieter und seine Angehörigen haben die Räumlichkeiten des Mietobjektes und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlage ist der Mieter ersatzpflichtig. Dies gilt nur, wenn diese schuldhaften Beschädigungen vom Mieter, einer Begleitperson oder Besuchern des Mieters verursacht wurden. In den Mieträumen entstandene Schäden, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, müssen dem Vermieter (oder einer Kontaktstelle) unverzüglich mitgeteilt werden. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und jegliche Mangelhaftigkeit unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen.
(2) Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
§ 5
Rücktritt durch den Mieter
(1) Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt muss dem Vermieter schriftlich zugehen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
(2) Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
________
(3) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
§ 6
552582522 55585 522 525282225
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
§ 7
Vertragsaufhebung auf Grund außergewöhnlichen Umständen
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
§ 8
Tierhaltung
Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters im Mietvertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.
§ 9
Hausordnung
(1) Die Mieter sind generell zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Musizieren und andere laute Geräusche sind in der Zeit von ________ zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Hinzu gelten noch folgende Angaben als Bestandteil der Hausordnung:
________
§ 10
Änderungen des Vertrages
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
§ 11
Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
(2) Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienwohnung/Ferienhaus ist verbindlich geschlossen, wenn der in der Anlage beigefügte Mietvertrag vom Mieter unterschrieben dem Vermieter zugegangen ist. Die Ferienwohnung/das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.
(3) Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
________, ________
....................................................
Unterschrift des Vermieters
....................................................
Unterschrift des Mieters
F E R I E N W O H N U N G
M I E T V E R T R A G
Zwischen
________,
Vertreten durch: ________
Anschrift: ________
- nachfolgend Vermieter -
und
________,
Vertreten durch: ________
Anschrift: ________
- nachfolgend Mieter -
über die Anmietung folgendes Mietobjektes: Ferienwohnung
§ 1
Mietgegenstand und Schlüssel
(1) Der Vermieter vermietet an den Mieter folgende Unterkunft („Mietobjekt"):
________
(2) Das Mietobjekt wird für insgesamt .......... Personen und Haustiere vermietet. Das Mietobjekt ist ein Raucherobjekt.
(3) Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert und wird mit folgender Ausstattung vermietet:
Anzahl Schlafzimmer: ________
Anzahl Wohnzimmer: ________
Die Gartenmitbenutzung ist gestattet.
Größe der Mieträume: ca. ________ qm
(4) Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit folgende Schlüssel:
________
§ 2
Mietzeit, An- und Abreise
(1) Das Mietobjekt wird für die Zeit vom ________ bis zum ________ an den Mieter vermietet.
(2) Die Anreise erfolgt am Anreisetag ab ________ Uhr.
(3) Die Abreise erfolgt am Abreisetag bis spätestens ________ Uhr.
(4) Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson mitzuteilen. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens ________ Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben.
§ 3
Mietpreis und Zahlungsweise
(1) Der Grundmietpreis beträgt (in Euro): ________ €
(2) Es entstehen noch folgende Nebenkosten:
1. Für die Nebenkosten wird folgender Pauschalbetrag erhoben: ________ €.
2. Für die Dauer der Mietzeit entstehen folgende Kosten einer einmaligen Endreinigung in Höhe von: ________ €.
3. Kosten für Haustiere: ________ €.
(3) Der Gesamtpreis für die Miete für das Mietobjekt beträgt:
________ €
(4) Die Zahlung des Mietpreises erfolgt - per Überweisung - auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: ________
IBAN: ________
BIC: ________
Bankinstitut: ________
(5) Der Mieter hat die Zahlung des Mietpreises bei Vertragsschluss zu leisten.
(6) Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben und die Schlüssel an den Vermieter auszuhändigen.
§ 4
Sorgfaltspflichten
(1) Der Mieter und seine Angehörigen haben die Räumlichkeiten des Mietobjektes und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlage ist der Mieter ersatzpflichtig. Dies gilt nur, wenn diese schuldhaften Beschädigungen vom Mieter, einer Begleitperson oder Besuchern des Mieters verursacht wurden. In den Mieträumen entstandene Schäden, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, müssen dem Vermieter (oder einer Kontaktstelle) unverzüglich mitgeteilt werden. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und jegliche Mangelhaftigkeit unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen.
(2) Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
§ 5
Rücktritt durch den Mieter
(1) Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt muss dem Vermieter schriftlich zugehen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
(2) Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
________
(3) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
§ 6
552582522 55585 522 525282225
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
§ 7
Vertragsaufhebung auf Grund außergewöhnlichen Umständen
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
§ 8
Tierhaltung
Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters im Mietvertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.
§ 9
Hausordnung
(1) Die Mieter sind generell zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Musizieren und andere laute Geräusche sind in der Zeit von ________ zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Hinzu gelten noch folgende Angaben als Bestandteil der Hausordnung:
________
§ 10
Änderungen des Vertrages
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
§ 11
Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
(2) Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienwohnung/Ferienhaus ist verbindlich geschlossen, wenn der in der Anlage beigefügte Mietvertrag vom Mieter unterschrieben dem Vermieter zugegangen ist. Die Ferienwohnung/das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.
(3) Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
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Unterschrift des Vermieters
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Unterschrift des Mieters
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