M I E T V E R T R A G
über bewegliche Sachen
Zwischen
________,
________
- nachfolgend Mieter genannt -
und
________,
________
- nachfolgend Vermieter genannt -
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Vermieter verpflichtet sich dem Mieter folgende bewegliche Sache zur Nutzung entgeltlich und auf auf unbestimmte Zeit zu überlassen:
________
(2) Zustand des Gegenstandes: Neu.
§ 2 Mietzeit
(1) Die Mietzeit des Vertrages ist unbestimmt, die Miete beginnt am ________. Der Vermieter kann die Sache nur, innerhalb einer bestimmten Frist, gegenüber dem Mieter, die Herausgabe der Sache verlangen. Die Frist beträgt: ________.
(2) Dem Mieter obliegt es, die Mietsache ab Beginn der Miete beim Vermieter in Empfang zu nehmen. Der Vermieter wird den Mieter angemessen in den Gebrauch der Mietsache einweisen.
(3) Verzögert sich die Rückgabe der Mietsache durch schuldhaftes Handeln des Mieters, so hat dieser den vereinbarten Mietzins auch über die Mietzeit hinaus zu tragen. Hiervon unberührt bleibt die Haftung des Mieters für mögliche Verzugsschäden, die dem Vermieter etwa wegen geplanter Weitervermietung entstehen.
§ 3 Zweck der Miete
(1) Der Mieter benutzt die Mietsache ausschließlich zu folgendem privaten Zweck:
________
(2) Der vermietete Gegenstand darf, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, ausschließlich vom Mieter für benannten Verwendungszweck genutzt werden.
(3) Die Nutzung und Bedienung hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Für Schäden, Sanktionen, Geldbußen oder andere Beeinträchtigungen, die dem Vermieter aufgrund unsachgemäßen oder gesetzeswidrigen Gebrauchs der Mietsache entstehen, haftet der Mieter.
§ 4 Mietpreis
(1) Die Gesamtmiete für die vereinbarte Mietzeit beträgt:
(2) Die Miete wird täglich entrichtet und beträgt: ________ Euro (________).
(3) Sie ist im Voraus auf das Konto des Vermieters einzuzahlen:
Kontoinhaber: ________
IBAN: ________
BIC: ________
Kreditinstitut: ________
(4) Der Mietpreis wird nach Beginn des Vertrages immer nach den in 1. vereinbarten Zeitintervallen fällig.
§ 5 Fristlose Kündigung
Gerät der Mieter mit der Zahlung des monatlichen Mietzinses ganz oder teilweise länger als ________ in Verzug, so kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen.
§ 6 Untervermietung
Die Parteien vereinbaren, dass die Untervermietung, mit vorheriger Genehmigung vom Vermieter, zugelassen ist.
§ 7 Haftung und Dritte
(1) Für die schuldhafte Beschädigung sowie den Verlust der Mietsache haftet der Mieter, auch wenn die Schäden durch Dritte herbeigeführt werden. Die Mietsache darf nur mit vorheriger Genehmigung des Vermieters, weiterveräußert oder verpfändet werden.
(2) Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung seiner Pflicht zur schonenden Behandlung und sorgfältigen Pflege der Mietsache entstehen. Der Mieter ist verpflichtet, jede Beschädigung der Mietsache dem Vermieter anzuzeigen, unabhängig davon, ob diese Beschädigung auf natürlichem Verschleiß beruht oder vom Vermieter zu vertreten ist. Seinem Verschulden steht das seiner Erfüllungsgehilfen, Lehrlinge und sonstigen Beauftragten gleich.
(3) Die Benutzung eines beschädigten bzw. nicht in betriebssicherem Zustand befindlichen Mietgegenstandes ist nicht zulässig. Der Mietgegenstand darf weder vom Mieter noch von einer dritten Person geöffnet oder repariert werden. Sämtliche Reparaturen sind vom Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person oder Firma auszuführen. Der Vermieter stellt dem Mieter für die Dauer der Reparatur einen anderen, entsprechenden Mietgegenstand zur Verfügung, sofern ihm dies möglich ist. Für die Dauer der Reparatur ist der Mieter ebensowenig von der Zahlung der Miete befreit wie beim Verlust des Mietgegenstandes, wenn Beschädigung oder Verlust von ihm zu vertreten sind. Die Reparaturkosten trägt der Mieter, wenn die Beschädigung des Mietgegenstandes vom Mieter zu vertreten ist.
(4) 528222 52588558522 82252 558 828225 552588522822588222, 225588222 525 822828222 825522552222 282885. 5855522 552 25 522 525282225 528252528885 5225228222. 882825 882 8252852822, 8885 22525 5282 2258228885 2525 55585 82552255222 822 522 5582525 525 55852 25 5825225222 525 2285822 5855522 8252822 25 858822.
(5) Der Vermieter haftet – soweit dies gesetzlich zulässig ist – nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder einem Mangel der Mietsache entstehen, es sei denn, es fällt ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last oder es handelt sich um Schäden an Körper, Leben und Gesundheit des Mieters oder eines ihm nahestehenden Dritten.
§ 8 Rückgabe
Nach dem Ende der Mietzeit hat der Mieter die Mietgegenstände an folgendem Ort dem Vermieter zu übergeben:
________
§ 9 Übergabe
Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift unter diesen Vertrag, dass ihm die vermieteten Sachen am ________ laut dem genannten Zustand übergeben worden sind. Während der Mietzeit auftretende Mängel der Mietsache dürfen nur durch den Vermieter oder eine von ihm bevollmächtigte Person behoben werden. Auftretende Mängel sind dem Vermieter sofort anzuzeigen.
§ 10 Mietkaution
(1) Es wird eine Kaution für die Mietsache in Höhe von ________ Euro (________) vereinbart. Diese ist dem Vermieter in voller Höhe im Voraus auf das zuvor genannte Konto" und wird dem Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses zurück überwiesen oder bar ausgehändigt, sofern die Mietsache ordnungsgemäß und ohne Mängel zurückgegeben wird und der Mieter auch sonst keine Sorgfaltspflichten verletzt hat.
(2) Die Kaution wird dem Mieter unter Verrechnung etwaiger Ansprüche des Vermieters bei Rückgabe des Mietgegenstandes erstattet.
§ 11 Versicherung
(1) Die Parteien vereinbaren eine Versicherung für die Mietsache. Die Kosten für die Versicherung trägt der Mieter.
(2) Die Mietsache wird über folgende Versicherung versichert:
________
§ 12 Schlussbestimmungen
5288222 828282252222 582828 525255228 2525 2822 2522282 82 852 552222222222 8282822522 2522 2525 228882882 528852852 2525 52555852555855 8282 2525 825522, 8855 582555585 582 28528522282 525 5858222 828282252222 28852 8255552. 858 2828852 2882, 822252 582825 5252552 2822 82228522885822 2225582. 82822882 525 52885285222 2525 5255585255585522 8282822522 2525 255 8582588522 525 82228522885822 825522 582 22828888552225 2822 52222288222 82228522 82528285522, 582, 828282 528528885 2228885, 522 52 25858222 22222, 858 582 22828888552225 2585 5822 525 58282 528 525255228 8252828552 552222, 822252 882 828 888858588 528 525255228 2525 528822 82522525 82525522 582822 25222 8255852 552222.
Ort:...................., den:....................
............................................................
Unterschriften Vermieter
............................................................
Unterschriften Mieter
M I E T V E R T R A G
über bewegliche Sachen
Zwischen
________,
________
- nachfolgend Mieter genannt -
und
________,
________
- nachfolgend Vermieter genannt -
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Vermieter verpflichtet sich dem Mieter folgende bewegliche Sache zur Nutzung entgeltlich und auf auf unbestimmte Zeit zu überlassen:
________
(2) Zustand des Gegenstandes: Neu.
§ 2 Mietzeit
(1) Die Mietzeit des Vertrages ist unbestimmt, die Miete beginnt am ________. Der Vermieter kann die Sache nur, innerhalb einer bestimmten Frist, gegenüber dem Mieter, die Herausgabe der Sache verlangen. Die Frist beträgt: ________.
(2) Dem Mieter obliegt es, die Mietsache ab Beginn der Miete beim Vermieter in Empfang zu nehmen. Der Vermieter wird den Mieter angemessen in den Gebrauch der Mietsache einweisen.
(3) Verzögert sich die Rückgabe der Mietsache durch schuldhaftes Handeln des Mieters, so hat dieser den vereinbarten Mietzins auch über die Mietzeit hinaus zu tragen. Hiervon unberührt bleibt die Haftung des Mieters für mögliche Verzugsschäden, die dem Vermieter etwa wegen geplanter Weitervermietung entstehen.
§ 3 Zweck der Miete
(1) Der Mieter benutzt die Mietsache ausschließlich zu folgendem privaten Zweck:
________
(2) Der vermietete Gegenstand darf, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, ausschließlich vom Mieter für benannten Verwendungszweck genutzt werden.
(3) Die Nutzung und Bedienung hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Für Schäden, Sanktionen, Geldbußen oder andere Beeinträchtigungen, die dem Vermieter aufgrund unsachgemäßen oder gesetzeswidrigen Gebrauchs der Mietsache entstehen, haftet der Mieter.
§ 4 Mietpreis
(1) Die Gesamtmiete für die vereinbarte Mietzeit beträgt:
(2) Die Miete wird täglich entrichtet und beträgt: ________ Euro (________).
(3) Sie ist im Voraus auf das Konto des Vermieters einzuzahlen:
Kontoinhaber: ________
IBAN: ________
BIC: ________
Kreditinstitut: ________
(4) Der Mietpreis wird nach Beginn des Vertrages immer nach den in 1. vereinbarten Zeitintervallen fällig.
§ 5 Fristlose Kündigung
Gerät der Mieter mit der Zahlung des monatlichen Mietzinses ganz oder teilweise länger als ________ in Verzug, so kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen.
§ 6 Untervermietung
Die Parteien vereinbaren, dass die Untervermietung, mit vorheriger Genehmigung vom Vermieter, zugelassen ist.
§ 7 Haftung und Dritte
(1) Für die schuldhafte Beschädigung sowie den Verlust der Mietsache haftet der Mieter, auch wenn die Schäden durch Dritte herbeigeführt werden. Die Mietsache darf nur mit vorheriger Genehmigung des Vermieters, weiterveräußert oder verpfändet werden.
(2) Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung seiner Pflicht zur schonenden Behandlung und sorgfältigen Pflege der Mietsache entstehen. Der Mieter ist verpflichtet, jede Beschädigung der Mietsache dem Vermieter anzuzeigen, unabhängig davon, ob diese Beschädigung auf natürlichem Verschleiß beruht oder vom Vermieter zu vertreten ist. Seinem Verschulden steht das seiner Erfüllungsgehilfen, Lehrlinge und sonstigen Beauftragten gleich.
(3) Die Benutzung eines beschädigten bzw. nicht in betriebssicherem Zustand befindlichen Mietgegenstandes ist nicht zulässig. Der Mietgegenstand darf weder vom Mieter noch von einer dritten Person geöffnet oder repariert werden. Sämtliche Reparaturen sind vom Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person oder Firma auszuführen. Der Vermieter stellt dem Mieter für die Dauer der Reparatur einen anderen, entsprechenden Mietgegenstand zur Verfügung, sofern ihm dies möglich ist. Für die Dauer der Reparatur ist der Mieter ebensowenig von der Zahlung der Miete befreit wie beim Verlust des Mietgegenstandes, wenn Beschädigung oder Verlust von ihm zu vertreten sind. Die Reparaturkosten trägt der Mieter, wenn die Beschädigung des Mietgegenstandes vom Mieter zu vertreten ist.
(4) 528222 52588558522 82252 558 828225 552588522822588222, 225588222 525 822828222 825522552222 282885. 5855522 552 25 522 525282225 528252528885 5225228222. 882825 882 8252852822, 8885 22525 5282 2258228885 2525 55585 82552255222 822 522 5582525 525 55852 25 5825225222 525 2285822 5855522 8252822 25 858822.
(5) Der Vermieter haftet – soweit dies gesetzlich zulässig ist – nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder einem Mangel der Mietsache entstehen, es sei denn, es fällt ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last oder es handelt sich um Schäden an Körper, Leben und Gesundheit des Mieters oder eines ihm nahestehenden Dritten.
§ 8 Rückgabe
Nach dem Ende der Mietzeit hat der Mieter die Mietgegenstände an folgendem Ort dem Vermieter zu übergeben:
________
§ 9 Übergabe
Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift unter diesen Vertrag, dass ihm die vermieteten Sachen am ________ laut dem genannten Zustand übergeben worden sind. Während der Mietzeit auftretende Mängel der Mietsache dürfen nur durch den Vermieter oder eine von ihm bevollmächtigte Person behoben werden. Auftretende Mängel sind dem Vermieter sofort anzuzeigen.
§ 10 Mietkaution
(1) Es wird eine Kaution für die Mietsache in Höhe von ________ Euro (________) vereinbart. Diese ist dem Vermieter in voller Höhe im Voraus auf das zuvor genannte Konto" und wird dem Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses zurück überwiesen oder bar ausgehändigt, sofern die Mietsache ordnungsgemäß und ohne Mängel zurückgegeben wird und der Mieter auch sonst keine Sorgfaltspflichten verletzt hat.
(2) Die Kaution wird dem Mieter unter Verrechnung etwaiger Ansprüche des Vermieters bei Rückgabe des Mietgegenstandes erstattet.
§ 11 Versicherung
(1) Die Parteien vereinbaren eine Versicherung für die Mietsache. Die Kosten für die Versicherung trägt der Mieter.
(2) Die Mietsache wird über folgende Versicherung versichert:
________
§ 12 Schlussbestimmungen
5288222 828282252222 582828 525255228 2525 2822 2522282 82 852 552222222222 8282822522 2522 2525 228882882 528852852 2525 52555852555855 8282 2525 825522, 8855 582555585 582 28528522282 525 5858222 828282252222 28852 8255552. 858 2828852 2882, 822252 582825 5252552 2822 82228522885822 2225582. 82822882 525 52885285222 2525 5255585255585522 8282822522 2525 255 8582588522 525 82228522885822 825522 582 22828888552225 2822 52222288222 82228522 82528285522, 582, 828282 528528885 2228885, 522 52 25858222 22222, 858 582 22828888552225 2585 5822 525 58282 528 525255228 8252828552 552222, 822252 882 828 888858588 528 525255228 2525 528822 82522525 82525522 582822 25222 8255852 552222.
Ort:...................., den:....................
............................................................
Unterschriften Vermieter
............................................................
Unterschriften Mieter
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