Zusatzvereinbarung über eine Fehlgeldentschädigung
Zwischen
________
Anschrift: ________
und
________
Anschrift: ________
wird in Ergänzung des Arbeitsvertrags vom ________
folgende Mankoabrede getroffen:
I. Präambel
(1) Der Arbeitnehmer übernimmt den Warenbestand unserer Filiale in ________ nach einer in seiner Gegenwart durchgeführten Bestandsaufnahme. Diese ist für beide Seiten verbindlich.
(2) Der Arbeitnehmer ist verantwortlich für eine Barkasse. Ziel des Arbeitgebers sowie dieser Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag ist es, dass es im Rahmen der Kassenführung nicht zu einem Kassenmanko (Fehlbestand) kommt. Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer daher als Leistungsanreiz eine Fehlgeldentschädigung im Sinne einer Fehlbestands-Vermeidungsprämie. Damit verknüpft sich eine erweiterte Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber. Die Einzelheiten regelt der nachfolgende Zusatz zum Arbeitsvertrag.
II. Zahlung einer Fehlgeldentschädigung
(1) Zum Ausgleich für die Übernahme der Mankohaftung zahlt der Arbeitgeber eine monatliche Fehlgeldentschädigung in Höhe von ________ EUR.
(2) Die Parteien gehen davon aus, dass es sich bei der Entschädigungszahlung um Arbeitslohn im Sinne des Lohnsteuerrechts handelt, welcher aktuell steuer- und sozialversicherungsfrei ist.
III. Haftung des Arbeitnehmers / Fragen der Beweislast
(1) Der Arbeitnehmer haftet für Schwund und sonstige zu vermeidende Verluste. Im Übrigen haftet er für jedes Manko, sofern er nicht beweist, dass das Manko auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht zu vermeiden war. Dies gilt auch, sofern das Manko durch Verschulden anderer Arbeitnehmer in der Filiale entstanden ist. Etwaige Mankobeträge werden dem Arbeitnehmer jeweils bis zur Höhe seiner Fehlgeldentschädigung zum Wareneinkaufspreis in Rechnung gestellt.
(2) Die Haftung des Arbeitnehmers ist – von Fällen vorsätzlichen Handelns des Arbeitnehmers abgesehen - auf die ihm innerhalb der zurückliegenden 12 Monate gewährte Fehlgeldentschädigung begrenzt. In allen Fällen, in denen der Fehlbetrag 192,00 Euro übersteigt, verbleibt es bei den nach Gesetz und Rechtsprechung maßgeblichen Grundsätzen der (beschränkten) Arbeitnehmerhaftung. In Fällen vorsätzlichen Handelns haftet der Arbeitnehmer uneingeschränkt.
(3) Hat der Arbeitnehmer (noch) nicht wenigstens für eine Dauer von 12 Monaten Mankogeld bezogen, so ist die Mankohaftung nach vorstehenden Absätzen 1 und 2 auf den tatsächlich durch den Arbeitnehmer erlangten Geldbetrag begrenzt; das gilt nicht im Falle eines vorsätzlichen Handelns des Arbeitnehmers.
(4) Der Arbeitgeber ist berechtigt, jederzeit eine Bestandsaufnahme durchzuführen.
IV. Salvatorische Klausel
5288222 28222822 828282252222 582828 525255228 528852852, 2885282 2525 52555852555855 8282 2525 2585 525255288858588 528852852, 2885282 2525 52555852555855 825522, 82 8855 5555585 582 28528522282 528 525255228 82 5858222 28852 8255552. 82 582 522882 525 52885285222, 288528222 2525 5255585255585522 8282822522 8288 582222822 88528522 525 5558525558552 82228522 252222, 52522 285252222 525 8852885522888522 58288222522 222888582 2552 222222, 582 582 5252552825522822 282 525 52885285222 2525 288528222 822825522882882 5255585255585522 8282822522 82522822 55822. 882 825822522522 828282252222 228222 222825285225 255 522 2588, 5588 8885 525 5252552 588 8582225522 2582882. § 288 828 (528828852822282) 282522 22822 828225522.
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Ort/Datum/Unterschrift Arbeitnehmer
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Ort/Datum/Unterschrift Arbeitgeber
Zusatzvereinbarung über eine Fehlgeldentschädigung
Zwischen
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Anschrift: ________
und
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Anschrift: ________
wird in Ergänzung des Arbeitsvertrags vom ________
folgende Mankoabrede getroffen:
I. Präambel
(1) Der Arbeitnehmer übernimmt den Warenbestand unserer Filiale in ________ nach einer in seiner Gegenwart durchgeführten Bestandsaufnahme. Diese ist für beide Seiten verbindlich.
(2) Der Arbeitnehmer ist verantwortlich für eine Barkasse. Ziel des Arbeitgebers sowie dieser Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag ist es, dass es im Rahmen der Kassenführung nicht zu einem Kassenmanko (Fehlbestand) kommt. Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer daher als Leistungsanreiz eine Fehlgeldentschädigung im Sinne einer Fehlbestands-Vermeidungsprämie. Damit verknüpft sich eine erweiterte Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber. Die Einzelheiten regelt der nachfolgende Zusatz zum Arbeitsvertrag.
II. Zahlung einer Fehlgeldentschädigung
(1) Zum Ausgleich für die Übernahme der Mankohaftung zahlt der Arbeitgeber eine monatliche Fehlgeldentschädigung in Höhe von ________ EUR.
(2) Die Parteien gehen davon aus, dass es sich bei der Entschädigungszahlung um Arbeitslohn im Sinne des Lohnsteuerrechts handelt, welcher aktuell steuer- und sozialversicherungsfrei ist.
III. Haftung des Arbeitnehmers / Fragen der Beweislast
(1) Der Arbeitnehmer haftet für Schwund und sonstige zu vermeidende Verluste. Im Übrigen haftet er für jedes Manko, sofern er nicht beweist, dass das Manko auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht zu vermeiden war. Dies gilt auch, sofern das Manko durch Verschulden anderer Arbeitnehmer in der Filiale entstanden ist. Etwaige Mankobeträge werden dem Arbeitnehmer jeweils bis zur Höhe seiner Fehlgeldentschädigung zum Wareneinkaufspreis in Rechnung gestellt.
(2) Die Haftung des Arbeitnehmers ist – von Fällen vorsätzlichen Handelns des Arbeitnehmers abgesehen - auf die ihm innerhalb der zurückliegenden 12 Monate gewährte Fehlgeldentschädigung begrenzt. In allen Fällen, in denen der Fehlbetrag 192,00 Euro übersteigt, verbleibt es bei den nach Gesetz und Rechtsprechung maßgeblichen Grundsätzen der (beschränkten) Arbeitnehmerhaftung. In Fällen vorsätzlichen Handelns haftet der Arbeitnehmer uneingeschränkt.
(3) Hat der Arbeitnehmer (noch) nicht wenigstens für eine Dauer von 12 Monaten Mankogeld bezogen, so ist die Mankohaftung nach vorstehenden Absätzen 1 und 2 auf den tatsächlich durch den Arbeitnehmer erlangten Geldbetrag begrenzt; das gilt nicht im Falle eines vorsätzlichen Handelns des Arbeitnehmers.
(4) Der Arbeitgeber ist berechtigt, jederzeit eine Bestandsaufnahme durchzuführen.
IV. Salvatorische Klausel
5288222 28222822 828282252222 582828 525255228 528852852, 2885282 2525 52555852555855 8282 2525 2585 525255288858588 528852852, 2885282 2525 52555852555855 825522, 82 8855 5555585 582 28528522282 528 525255228 82 5858222 28852 8255552. 82 582 522882 525 52885285222, 288528222 2525 5255585255585522 8282822522 8288 582222822 88528522 525 5558525558552 82228522 252222, 52522 285252222 525 8852885522888522 58288222522 222888582 2552 222222, 582 582 5252552825522822 282 525 52885285222 2525 288528222 822825522882882 5255585255585522 8282822522 82522822 55822. 882 825822522522 828282252222 228222 222825285225 255 522 2588, 5588 8885 525 5252552 588 8582225522 2582882. § 288 828 (528828852822282) 282522 22822 828225522.
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Ort/Datum/Unterschrift Arbeitnehmer
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Ort/Datum/Unterschrift Arbeitgeber
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