Maklervertrag
Zwischen
________
________
- nachfolgend Auftraggeber genannt -
und
________
________
- nachfolgend Auftragnehmer genannt -
§ 1 Auftrag
1.1.Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer, ihm ein Darlehen in Höhe von bis zu ________ Euro bei einem geeigneten Darlehensgeber zu vermitteln für nachfolgend genannten Verwendungszweck: Baufinanzierung.
1.2. Es handelt sich genauer um folgende Art Darlehen:
________
1.3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um den Abschluss eines Darlehensvertrages zwischen dem Auftraggeber und einem Darlehensgeber zu ermöglichen.
§ 2 Pflichten des Auftraggebers
2.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle erforderlichen Informationen und Unterlagen über neu hinzutretende Umstände, die die Durchführung der Vermittlungstätigkeit berühren, wie beispielsweise die Aufgabe der Finanzierungsabsicht oder eine anderweitige Kreditaufnahme, oder die der Auftragnehmer zur Durchführung des Auftrags benötigt, zukommen zu lassen.
2.2. Der Auftragnehmer braucht keine besonderen Nachforschungen über Angaben und Unterlagen des Auftraggebers anzustellen. Der Auftraggeber hat alle Angaben und Unterlagen vor Abschluss des Darlehensvertrages selbst zu überprüfen.
2.3. Der Auftraggeber ist berechtigt, Leistungen anderer Finanzierungsvermittler in Anspruch zu nehmen.
§ 3 Pflichten des Auftragnehmers
3.1. Die vertragliche Hauptpflicht des Auftragnehmers ist erfüllt, sofern es zu einem Vertragsabschluss des Auftraggebers mit einem Dritten kommt, und dieser Vertragsabschluss auf einer Tätigkeit des Auftragnehmers beruht.
3.2. Der Auftragnehmer wird unabhängig und unparteilich sowohl im Interesse des Auftraggebers als auch im Interesse des Darlehensgebers tätig.
3.3. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von allen Umständen in Kenntnis zu setzen, die für die von Bedeutung sein könnten.
3.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers, Untervermittler und andere Hilfspersonen einzuschalten.
§ 4 Vergütung des Auftragnehmers
4.1. Für die Vermittlung des Darlehens erhält der Auftragnehmer bei erfolgreich zustande gekommenem Darlehensvertrag ________ % von der Bruttodarlehenssumme als Provision.
4.2. Die Vergütung ist fällig, sobald das Darlehen an den Auftraggeber ausgereicht wird bzw. wenn dem Auftraggeber der Abschluss des Darlehensvertrages nachgewiesen ist.
4.3. Die Mitwirkung oder Mitverursachung des Auftragnehmers zum Abschluss des Darlehensvertrages begründet den vollen vereinbarten Vergütungsanspruch.
§ 5 Haftung des Maklers
Der Auftragnehme haftet für Verletzungen von Vertragspflichten bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten.
§ 6 Vertragslaufzeit
6.1. Das Vertragsverhältnis beginnt am ________ und endet nach ________, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
6.2. Die Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine der Parteien gegen ihre durch diesen Vertrag festgelegten Rechte und Pflichten verstößt oder wenn auf anderer Weise das Vertrauen in das Vertragsverhältnis nachhaltig gestört wurde und ein Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 7 828255522 5825 558 28525552852852
825 852255222825 2528552, 5588 25 5825 558 852 2582252252 28525552852852 82 28225 22822525222 5525252 82 828522 528 525255228 8282552 825522 882. 88282 285255528252855522 882 228225 82825252288 528 525255228.
§ 8 525255588852282
82852 25522822 825522 5882 82 855222 528 52528228522882525528 82 552555522 2285585222 5222525282222 82525558885 825525282 525 828828225252 582 258522222 5222228882 28852 52 858222 22822.
§ 9 Schlussbestimmungen
9.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2. Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
9.3. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag bestimmt sich nach den maßgeblichen Regeln der ZPO.
9.4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck dieser Regelung rechtlich und wirtschaftlich entspricht. Dasselbe gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
________, den ________
......................................
________
......................................
________
(Unterschrift Auftragnehmer)
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass er diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen kann. Zur Wahrung der Frist, die am Tage nach der Aushändigung dieser Urkunde zu laufen beginnt, genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist gegenüber dem Auftragnehmer bzw. Makler zu erklären.
________, den ________
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Maklervertrag
Zwischen
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- nachfolgend Auftraggeber genannt -
und
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- nachfolgend Auftragnehmer genannt -
§ 1 Auftrag
1.1.Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer, ihm ein Darlehen in Höhe von bis zu ________ Euro bei einem geeigneten Darlehensgeber zu vermitteln für nachfolgend genannten Verwendungszweck: Baufinanzierung.
1.2. Es handelt sich genauer um folgende Art Darlehen:
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1.3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um den Abschluss eines Darlehensvertrages zwischen dem Auftraggeber und einem Darlehensgeber zu ermöglichen.
§ 2 Pflichten des Auftraggebers
2.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle erforderlichen Informationen und Unterlagen über neu hinzutretende Umstände, die die Durchführung der Vermittlungstätigkeit berühren, wie beispielsweise die Aufgabe der Finanzierungsabsicht oder eine anderweitige Kreditaufnahme, oder die der Auftragnehmer zur Durchführung des Auftrags benötigt, zukommen zu lassen.
2.2. Der Auftragnehmer braucht keine besonderen Nachforschungen über Angaben und Unterlagen des Auftraggebers anzustellen. Der Auftraggeber hat alle Angaben und Unterlagen vor Abschluss des Darlehensvertrages selbst zu überprüfen.
2.3. Der Auftraggeber ist berechtigt, Leistungen anderer Finanzierungsvermittler in Anspruch zu nehmen.
§ 3 Pflichten des Auftragnehmers
3.1. Die vertragliche Hauptpflicht des Auftragnehmers ist erfüllt, sofern es zu einem Vertragsabschluss des Auftraggebers mit einem Dritten kommt, und dieser Vertragsabschluss auf einer Tätigkeit des Auftragnehmers beruht.
3.2. Der Auftragnehmer wird unabhängig und unparteilich sowohl im Interesse des Auftraggebers als auch im Interesse des Darlehensgebers tätig.
3.3. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von allen Umständen in Kenntnis zu setzen, die für die von Bedeutung sein könnten.
3.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers, Untervermittler und andere Hilfspersonen einzuschalten.
§ 4 Vergütung des Auftragnehmers
4.1. Für die Vermittlung des Darlehens erhält der Auftragnehmer bei erfolgreich zustande gekommenem Darlehensvertrag ________ % von der Bruttodarlehenssumme als Provision.
4.2. Die Vergütung ist fällig, sobald das Darlehen an den Auftraggeber ausgereicht wird bzw. wenn dem Auftraggeber der Abschluss des Darlehensvertrages nachgewiesen ist.
4.3. Die Mitwirkung oder Mitverursachung des Auftragnehmers zum Abschluss des Darlehensvertrages begründet den vollen vereinbarten Vergütungsanspruch.
§ 5 Haftung des Maklers
Der Auftragnehme haftet für Verletzungen von Vertragspflichten bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten.
§ 6 Vertragslaufzeit
6.1. Das Vertragsverhältnis beginnt am ________ und endet nach ________, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
6.2. Die Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine der Parteien gegen ihre durch diesen Vertrag festgelegten Rechte und Pflichten verstößt oder wenn auf anderer Weise das Vertrauen in das Vertragsverhältnis nachhaltig gestört wurde und ein Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 7 828255522 5825 558 28525552852852
825 852255222825 2528552, 5588 25 5825 558 852 2582252252 28525552852852 82 28225 22822525222 5525252 82 828522 528 525255228 8282552 825522 882. 88282 285255528252855522 882 228225 82825252288 528 525255228.
§ 8 525255588852282
82852 25522822 825522 5882 82 855222 528 52528228522882525528 82 552555522 2285585222 5222525282222 82525558885 825525282 525 828828225252 582 258522222 5222228882 28852 52 858222 22822.
§ 9 Schlussbestimmungen
9.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2. Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
9.3. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag bestimmt sich nach den maßgeblichen Regeln der ZPO.
9.4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck dieser Regelung rechtlich und wirtschaftlich entspricht. Dasselbe gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
________, den ________
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(Unterschrift Auftragnehmer)
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass er diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen kann. Zur Wahrung der Frist, die am Tage nach der Aushändigung dieser Urkunde zu laufen beginnt, genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist gegenüber dem Auftragnehmer bzw. Makler zu erklären.
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