Maklervertrag für Versicherungen

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Die Betreuungsverpflichtung eines Maklers im Rahmen eines Maklervertrags bezieht sich in der Regel auf die von ihm vermittelten Versicherungsverträge. Doch der genaue Umfang dieser Verpflichtung kann je nach Formulierung im Vertrag unterschiedlich sein:

  • Bestimmte Versicherungsverträge: Hier beschränkt sich die Betreuungsverpflichtung auf konkret im Vertrag aufgeführte Versicherungen. Das kann beispielsweise eine Lebensversicherung, eine Haftpflichtversicherung oder eine bestimmte Berufsunfähigkeitsversicherung sein.
  • Alle vom Makler vermittelten Versicherungsangelegenheiten: In diesem Fall umfasst die Betreuung alle Versicherungsverträge, die der Makler vermittelt hat. Das heißt, der Makler ist verpflichtet, den Auftraggeber bei allen Versicherungsverträgen zu beraten und zu betreuen.
  • Alle Versicherungsangelegenheiten: Diese Formulierung ist die weitestgehende und bedeutet, dass der Makler den Auftraggeber in allen Versicherungsangelegenheiten berät, unabhängig davon, ob er den Vertrag vermittelt hat oder nicht.

Die Wahl der richtigen Option hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und Erwartungen ab. Hier einige Überlegungen:

  • Umfang der Betreuung: Wenn eine umfassende Beratung und Betreuung in allen Versicherungsfragen erwünscht wird, ist die Option „Alle Versicherungsangelegenheiten" die beste Wahl.
  • Spezialisierung des Maklers: Wenn der Makler auf bestimmte Versicherungsarten spezialisiert ist, kann eine Beschränkung auf „Bestimmte Versicherungsverträge" sinnvoll sein.
  • Kosten: Eine umfassendere Betreuung kann mit höheren Kosten verbunden sein.
  • Flexibilität: Eine zu enge Bindung an einen Makler kann Ihre Flexibilität einschränken.

Achtung: Die Abwicklung von Leistungsansprüchen und Schadensfällen darf der Makler nur für die Versicherungsverträge ausüben, die er selbst vermittelt hat!

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M A K L E R V E R T R A G



Zwischen


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- nachfolgend Auftraggeber genannt -


und

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- nachfolgend Makler genannt -


§ 1 Auftrag

1.1. Der Auftraggeber beauftragt den Makler, für ihn geeignete Versicherungsverträge zu vermitteln. Die Versicherungsvermittlung umfasst die Vorbereitung und den Abschluss der Verträge sowie die Mitwirkung bei der Verwaltung und Erfüllung.

1.2. Der Makler wird beauftragt, den Auftraggeber in folgenden Verträgen zu betreuen:

________

1.3. Die Betreuung erfolgt in folgendem Umfang:

  • Anpassung des Versicherungsschutzes an geänderte Risiko-, Markt- und Rechtsverhältnisse
  • Unterstützung bei der Abwicklung von Leistungsansprüchen und Schadensfällen, einschließlich der Verhandlungen mit dem Versicherer
  • Prüfung der vom Versicherer erstellten Abrechnungen und Dokumente


§ 2 Pflichten des Auftraggebers

2.1. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung und insbesondere zur unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben verpflichtet, insbesondere bezüglich sämtlichen bestehenden Versicherungsverhältnissen.

2.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler unverzüglich alle Risikoänderungen, die für den Versicherungsschutz von Bedeutung sein könnten, mitzuteilen.

2.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die Korrespondenz mit dem Versicherer zu überlassen.


§ 3 Pflichten des Maklers

3.1. Der Makler erbringt seine Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere mit dem Versicherungsvertragsgesetz.

3.2. Der Makler verpflichtet sich, diesen Vertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes und nach bestem Wissen auszuführen.

3.3. Der Makler hat den Auftraggeber im Rahmen seiner Tätigkeit nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen.

3.4. Der Makler hat den Versicherungsbedarf des Auftraggebers zu prüfen und das Risiko unter Berücksichtigung der speziellen Probleme des Auftraggebers zu analysieren. Der zu einer bestimmten Versicherung erteilte Rat des Maklers muss auf eine objektive und ausgewogene Marktuntersuchung gestützt sein und für das jeweilige Risiko den bestmöglichen Versicherungsschutz bieten. Kriterium für die Auswahl eines geeigneten Produkts ist vor allem das Preis-Leistung-Service-Verhältnis.

3.5. Der Makler ist verpflichtet, den Auftraggeber bei Gesetzesänderungen, Vertragserweiterungen und -ergänzungen, Terminvereinbarungen o. Ä. zu informieren.

3.6. Der Makler nimmt die Versicherungsinteressen des Auftraggebers unabhängig wahr und ist an keine Versicherungsgesellschaft gebunden.

3.7. Ausländische Versicherer werden durch diesen Versicherungsmaklervertrag nicht berücksichtigt und gelten als ausgeschlossen.


§ 4 Vergütung des Maklers

Das Versicherungsunternehmen trägt die Vergütung für die Leistungen des Maklers in Form der Courtage. Diese ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Sofern nicht ausdrücklich hiervon Abweichendes vereinbart wurde, entstehen dem Auftraggeber keine weiteren Kosten.


§ 5 Haftung des Maklers

Der Makler haftet für Verletzungen von Vertragspflichten bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten.


§ 6 Vertragslaufzeit

6.1. Das Vertragsverhältnis beginnt am ________ und endet nach ________ Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

6.2. Die Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine der Parteien gegen ihre durch diesen Vertrag festgelegten Rechte und Pflichten verstößt oder wenn auf anderer Weise das Vertrauen in das Vertragsverhältnis nachhaltig gestört wurde und ein Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Die Kündigung bedarf der Schriftform.


§ 7 828255522 5825 558 28525552852852

825 852255222825 2528552, 5588 25 5825 558 852 2582252252 28525552852852 82 28225 22822525222 5525252 82 828522 528 525255228 8282552 825522 882. 88282 285255528252855522 882 228225 82825252288 528 525255228.


§ 8 525255588852282

82852 25522822 825522 5882 82 855222 528 52528228522882525528 82 552555522 2285585222 5222525282222 82525558885 825525282 525 828828225252 582 258522222 5222228882 28852 52 858222 22822.


§ 9 Schlussbestimmungen

9.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2. Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

9.3. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag bestimmt sich nach den maßgeblichen Regeln der ZPO.

9.4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrags davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck dieser Regelung rechtlich und wirtschaftlich entspricht. Dasselbe gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.



________, den ________







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(Unterschrift Auftraggeber)







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(Unterschrift Makler)

Anlage 1: Widerrufsbelehrung

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass er diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen kann. Zur Wahrung der Frist, die am Tage nach der Aushändigung dieser Urkunde zu laufen beginnt, genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist gegenüber dem Auftragnehmer bzw. Makler zu erklären.




________, den ________







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Anlage 2: Datenschutzerklärung



Der Auftraggeber willigt ein, dass Daten aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung an Versicherer sowie ihre Fachverbände im erforderlichen Umfang übermittelt werden dürfen. Die Einwilligung zur Datenübermittlung erstreckt sich auch an die Übermittlung von Daten an Rückversicherer, sofern dies der Beurteilung des Risikos und der Ansprüche dient.

Soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung der Versicherungsangelegenheiten dient, dürfen die Versicherer allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und diese an Makler weitergeben.

Gesundheitsdaten dürfen nur an Personenversicherer übermittelt werden, soweit dies zur Vertragsvermittlung erforderlich ist.




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(Unterschrift Auftraggeber)



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(Unterschrift Makler)

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- nachfolgend Auftraggeber genannt -


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- nachfolgend Makler genannt -


§ 1 Auftrag

1.1. Der Auftraggeber beauftragt den Makler, für ihn geeignete Versicherungsverträge zu vermitteln. Die Versicherungsvermittlung umfasst die Vorbereitung und den Abschluss der Verträge sowie die Mitwirkung bei der Verwaltung und Erfüllung.

1.2. Der Makler wird beauftragt, den Auftraggeber in folgenden Verträgen zu betreuen:

________

1.3. Die Betreuung erfolgt in folgendem Umfang:

  • Anpassung des Versicherungsschutzes an geänderte Risiko-, Markt- und Rechtsverhältnisse
  • Unterstützung bei der Abwicklung von Leistungsansprüchen und Schadensfällen, einschließlich der Verhandlungen mit dem Versicherer
  • Prüfung der vom Versicherer erstellten Abrechnungen und Dokumente


§ 2 Pflichten des Auftraggebers

2.1. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung und insbesondere zur unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben verpflichtet, insbesondere bezüglich sämtlichen bestehenden Versicherungsverhältnissen.

2.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler unverzüglich alle Risikoänderungen, die für den Versicherungsschutz von Bedeutung sein könnten, mitzuteilen.

2.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die Korrespondenz mit dem Versicherer zu überlassen.


§ 3 Pflichten des Maklers

3.1. Der Makler erbringt seine Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere mit dem Versicherungsvertragsgesetz.

3.2. Der Makler verpflichtet sich, diesen Vertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes und nach bestem Wissen auszuführen.

3.3. Der Makler hat den Auftraggeber im Rahmen seiner Tätigkeit nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen.

3.4. Der Makler hat den Versicherungsbedarf des Auftraggebers zu prüfen und das Risiko unter Berücksichtigung der speziellen Probleme des Auftraggebers zu analysieren. Der zu einer bestimmten Versicherung erteilte Rat des Maklers muss auf eine objektive und ausgewogene Marktuntersuchung gestützt sein und für das jeweilige Risiko den bestmöglichen Versicherungsschutz bieten. Kriterium für die Auswahl eines geeigneten Produkts ist vor allem das Preis-Leistung-Service-Verhältnis.

3.5. Der Makler ist verpflichtet, den Auftraggeber bei Gesetzesänderungen, Vertragserweiterungen und -ergänzungen, Terminvereinbarungen o. Ä. zu informieren.

3.6. Der Makler nimmt die Versicherungsinteressen des Auftraggebers unabhängig wahr und ist an keine Versicherungsgesellschaft gebunden.

3.7. Ausländische Versicherer werden durch diesen Versicherungsmaklervertrag nicht berücksichtigt und gelten als ausgeschlossen.


§ 4 Vergütung des Maklers

Das Versicherungsunternehmen trägt die Vergütung für die Leistungen des Maklers in Form der Courtage. Diese ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Sofern nicht ausdrücklich hiervon Abweichendes vereinbart wurde, entstehen dem Auftraggeber keine weiteren Kosten.


§ 5 Haftung des Maklers

Der Makler haftet für Verletzungen von Vertragspflichten bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten.


§ 6 Vertragslaufzeit

6.1. Das Vertragsverhältnis beginnt am ________ und endet nach ________ Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

6.2. Die Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine der Parteien gegen ihre durch diesen Vertrag festgelegten Rechte und Pflichten verstößt oder wenn auf anderer Weise das Vertrauen in das Vertragsverhältnis nachhaltig gestört wurde und ein Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Die Kündigung bedarf der Schriftform.


§ 7 828255522 5825 558 28525552852852

825 852255222825 2528552, 5588 25 5825 558 852 2582252252 28525552852852 82 28225 22822525222 5525252 82 828522 528 525255228 8282552 825522 882. 88282 285255528252855522 882 228225 82825252288 528 525255228.


§ 8 525255588852282

82852 25522822 825522 5882 82 855222 528 52528228522882525528 82 552555522 2285585222 5222525282222 82525558885 825525282 525 828828225252 582 258522222 5222228882 28852 52 858222 22822.


§ 9 Schlussbestimmungen

9.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2. Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

9.3. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag bestimmt sich nach den maßgeblichen Regeln der ZPO.

9.4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrags davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck dieser Regelung rechtlich und wirtschaftlich entspricht. Dasselbe gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.



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(Unterschrift Auftraggeber)







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(Unterschrift Makler)

Anlage 1: Widerrufsbelehrung

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass er diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen kann. Zur Wahrung der Frist, die am Tage nach der Aushändigung dieser Urkunde zu laufen beginnt, genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist gegenüber dem Auftragnehmer bzw. Makler zu erklären.




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Anlage 2: Datenschutzerklärung



Der Auftraggeber willigt ein, dass Daten aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung an Versicherer sowie ihre Fachverbände im erforderlichen Umfang übermittelt werden dürfen. Die Einwilligung zur Datenübermittlung erstreckt sich auch an die Übermittlung von Daten an Rückversicherer, sofern dies der Beurteilung des Risikos und der Ansprüche dient.

Soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung der Versicherungsangelegenheiten dient, dürfen die Versicherer allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und diese an Makler weitergeben.

Gesundheitsdaten dürfen nur an Personenversicherer übermittelt werden, soweit dies zur Vertragsvermittlung erforderlich ist.




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(Unterschrift Auftraggeber)



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(Unterschrift Makler)