M A K L E R V E R T R A G
Zwischen
________
________
- nachfolgend Auftraggeber genannt -
und
________
________
- nachfolgend Makler genannt -
wird folgende Vereinbarung getroffen:
§ 1 Auftrag
1.1. Der Auftraggeber beauftragt den Makler mit dem Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages und/oder der Vermittlung eines Kaufvertrages hinsichtlich folgender Immobilie:
________
Beschreibung der Immobilie:
________
1.2. Das Auftragsobjekt soll zu einem Preis von ________ Euro auf dem Markt angeboten werden und zu einem Mindestverkaufspreis von ________ Euro verkauft werden.
1.3. Der Auftraggeber sichert zu, dass er Eigentümer der betroffenen Immobilie ist und von anderen möglichen Miteigentümern oder Verfügungsberechtigten zum Abschluss dieses Maklervertrages bevollmächtigt ist.
§ 2 Pflichten des Auftraggebers
2.1. Der Auftraggeber wird dem Makler alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen herausgeben und die notwendigen Auskünfte erteilen. Ist die Wohnung vermietet, so hat der Auftraggeber dem Makler den jetzigen Mieter zu nennen.
2.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder Änderung der Verkaufsabsicht.
§ 3 Pflichten des Maklers
3.1. Der Makler verpflichtet sich, den Auftrag sorgfältig und intensiv auszuführen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um schnellstmöglich einen Verkauf zum höchstmöglichen Preis zu realisieren.
Zu den Verkaufsmaßnahmen gehören insbesondere:
3.2. Der Makler verpflichtet sich, den Auftraggeber in regelmäßigen Abständen über den Stand seiner Verkaufsbemühungen zu unterrichten.
3.3. Nach den gesetzlichen Bestimmungen des Geldwäschegesetzes ist der Makler dazu verpflichtet, die Identität des Auftraggebers zu überprüfen.
§ 4 Vergütung des Maklers
4.1. Der Makler erhält bei Abschluss eines entsprechenden Hauptvertrages eine Provision in Höhe von ________ % des Kaufpreises zzgl. MwSt./USt.
4.2. Der Provisionsanspruch ist fällig mit Abschluss des voll wirksamen Hauptvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Vertragspartner. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Hauptvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber aufgrund der Tätigkeit des Maklers zustande kommt.
§ 5 Haftung des Maklers
Der Makler haftet für Verletzungen von Vertragspflichten bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten.
§ 6 Vertragslaufzeit
6.1. Das Vertragsverhältnis beginnt am ________ und endet nach ________, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
6.2. Die Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine der Parteien gegen ihre durch diesen Vertrag festgelegten Rechte und Pflichten verstößt oder wenn auf anderer Weise das Vertrauen in das Vertragsverhältnis nachhaltig gestört wurde und ein Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 7 828255522 5825 558 28525552852852
825 852255222825 2528552, 5588 25 5825 558 852 2582252252 28525552852852 82 28225 22822525222 5525252 82 828522 528 525255228 8282552 825522 882. 88282 285255528252855522 882 228225 82825252288 528 525255228.
§ 8 525255588852282
82852 25522822 825522 5882 82 855222 528 52528228522882525528 82 552555522 2285585222 5222525282222 82525558885 825525282 525 828828225252 582 258522222 5222228882 28852 52 858222 22822.
§ 9 Schlussbestimmungen
9.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2. Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
9.3. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag bestimmt sich nach den maßgeblichen Regeln der ZPO.
9.4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck dieser Regelung rechtlich und wirtschaftlich entspricht. Dasselbe gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
________, den ________
......................................
________
......................................
________
(Unterschrift Makler )
Anlage 1: Widerrufsbelehrung
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass er diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen kann. Zur Wahrung der Frist, die am Tage nach der Aushändigung dieser Urkunde zu laufen beginnt, genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist gegenüber dem Auftragnehmer bzw. Makler zu erklären.
________, den ________
..................................
________
Anlage 2: Vollmacht
Der Auftraggeber, ________, geboren am ________ in ________, bevollmächtigt den Makler, ________, geboren am ________ in ________, soweit für die Erfüllung des Auftrags erforderlich, Auskünfte jeglicher Art einzuholen, insbesondere beim Grundbuchamt, bei Baubehörden oder bei Lastenausgleichsbehörden.
________, den ________
......................................
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(Unterschrift Makler)
M A K L E R V E R T R A G
Zwischen
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- nachfolgend Auftraggeber genannt -
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- nachfolgend Makler genannt -
wird folgende Vereinbarung getroffen:
§ 1 Auftrag
1.1. Der Auftraggeber beauftragt den Makler mit dem Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages und/oder der Vermittlung eines Kaufvertrages hinsichtlich folgender Immobilie:
________
Beschreibung der Immobilie:
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1.2. Das Auftragsobjekt soll zu einem Preis von ________ Euro auf dem Markt angeboten werden und zu einem Mindestverkaufspreis von ________ Euro verkauft werden.
1.3. Der Auftraggeber sichert zu, dass er Eigentümer der betroffenen Immobilie ist und von anderen möglichen Miteigentümern oder Verfügungsberechtigten zum Abschluss dieses Maklervertrages bevollmächtigt ist.
§ 2 Pflichten des Auftraggebers
2.1. Der Auftraggeber wird dem Makler alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen herausgeben und die notwendigen Auskünfte erteilen. Ist die Wohnung vermietet, so hat der Auftraggeber dem Makler den jetzigen Mieter zu nennen.
2.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder Änderung der Verkaufsabsicht.
§ 3 Pflichten des Maklers
3.1. Der Makler verpflichtet sich, den Auftrag sorgfältig und intensiv auszuführen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um schnellstmöglich einen Verkauf zum höchstmöglichen Preis zu realisieren.
Zu den Verkaufsmaßnahmen gehören insbesondere:
3.2. Der Makler verpflichtet sich, den Auftraggeber in regelmäßigen Abständen über den Stand seiner Verkaufsbemühungen zu unterrichten.
3.3. Nach den gesetzlichen Bestimmungen des Geldwäschegesetzes ist der Makler dazu verpflichtet, die Identität des Auftraggebers zu überprüfen.
§ 4 Vergütung des Maklers
4.1. Der Makler erhält bei Abschluss eines entsprechenden Hauptvertrages eine Provision in Höhe von ________ % des Kaufpreises zzgl. MwSt./USt.
4.2. Der Provisionsanspruch ist fällig mit Abschluss des voll wirksamen Hauptvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Vertragspartner. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Hauptvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber aufgrund der Tätigkeit des Maklers zustande kommt.
§ 5 Haftung des Maklers
Der Makler haftet für Verletzungen von Vertragspflichten bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten.
§ 6 Vertragslaufzeit
6.1. Das Vertragsverhältnis beginnt am ________ und endet nach ________, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
6.2. Die Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine der Parteien gegen ihre durch diesen Vertrag festgelegten Rechte und Pflichten verstößt oder wenn auf anderer Weise das Vertrauen in das Vertragsverhältnis nachhaltig gestört wurde und ein Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 7 828255522 5825 558 28525552852852
825 852255222825 2528552, 5588 25 5825 558 852 2582252252 28525552852852 82 28225 22822525222 5525252 82 828522 528 525255228 8282552 825522 882. 88282 285255528252855522 882 228225 82825252288 528 525255228.
§ 8 525255588852282
82852 25522822 825522 5882 82 855222 528 52528228522882525528 82 552555522 2285585222 5222525282222 82525558885 825525282 525 828828225252 582 258522222 5222228882 28852 52 858222 22822.
§ 9 Schlussbestimmungen
9.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2. Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
9.3. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag bestimmt sich nach den maßgeblichen Regeln der ZPO.
9.4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck dieser Regelung rechtlich und wirtschaftlich entspricht. Dasselbe gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
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(Unterschrift Makler )
Anlage 1: Widerrufsbelehrung
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass er diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen kann. Zur Wahrung der Frist, die am Tage nach der Aushändigung dieser Urkunde zu laufen beginnt, genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist gegenüber dem Auftragnehmer bzw. Makler zu erklären.
________, den ________
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Anlage 2: Vollmacht
Der Auftraggeber, ________, geboren am ________ in ________, bevollmächtigt den Makler, ________, geboren am ________ in ________, soweit für die Erfüllung des Auftrags erforderlich, Auskünfte jeglicher Art einzuholen, insbesondere beim Grundbuchamt, bei Baubehörden oder bei Lastenausgleichsbehörden.
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(Unterschrift Makler)
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