Kaufvertrag - Grundstück

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Immobilienkaufvertrag

über ein Grundstück


Verhandelt

zu _________, am _________

Vor dem unterzeichnenden

Notar: ________

in ________

erschienen:



________,

Anschrift: ________

als Käufer



________
,

Anschrift: ________

als Verkäufer


Die Erschienenen wiesen sich aus durch Vorlage gültiger Lichtbildausweise, wovon der Notar mit ihrer Zustimmung Ablichtungen für seine Handakten fertigte. Die Erschienenen erklärten nach Verneinung einer Vorbefassung des Notars einen:

Immobilienkauf über ein Grundstück



§ 1 Kaufgegenstand

1.1. Dem Notar lag ein Abdruck des Grundbuchs vom ________ vor. Die Beteiligten verzichten nach Belehrung über die damit verbundenen Gefahren auf eine erneute Grundbucheinsicht.

1.2. Im Grundbuch sind die Verkäufer als Eigentümer des folgenden Grundstücks eingetragen:

Gemarkung: ________

Grundbuch von ________: Blatt ________

Flurstücksnr.: ________

Grundstücksfläche: ________ qm

1.3. Es besteht ein Pachtverhältnis mit: ________.

1.4. Das Grundbuch weist folgende Belastungen aus:

Abteilung II:

________

1.5. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Belastungen in Abt.II von dem Käufer nicht übernommen werden. Der Kaufgegenstand ist frei von Lasten in Abt. II des Grundbuches zu liefern. Der Verkäufer beantragt die Löschung aller in Abt. II des Grundbuches eingetragenen Rechte. Der Notar wird beauftragt, die Löschungsunterlagen einzuholen.


§ 2 Mängel

Das Grundstück ist mit folgenden Mängeln belastet:

________


§ 3 Verkauf

Der Verkäufer verkauft hiermit an den/die Käufer das in § 1 dieser Urkunde bezeichnete Eigentum am Grundstück mit allen damit zusammenhängenden Rechten und dem gesetzlichen Zubehör. Der Käufer verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand anzunehmen.


§ 4 Kaufpreis

4.1. Der Kaufpreis für das Grundstück beträgt ________ Euro (in Worten: ________).

4.2. Mitverkauft werden folgende Gegenstände:

________

4.3. Der Kaufpreis für diese Gegenstände ist im Kaufpreis des Grundstücks bereits enthalten.

4.4. Der Kaufpreis für die Immobilie wird als Einmalzahlung entrichtet.

4.5. Soweit der Kaufpreis nicht anderweitig zur Freistellung des verkauften Grundbesitzes von eingetragenen Belastungen zu verwenden ist, sind Zahlungen zu leisten auf das Konto des Verkäufers:

Bank: ________

Kontoinhaber: ________

IBAN: ________

BIC: ________

4.6. Die Ermittlung des Kaufpreises beruht auf eine Wertermittlung eines zugelassenen Sachverständigen vom ________.

4.7. Der Käufer unterwirft sich wegen seiner Pflicht, den Kaufpreis zu bezahlen, der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde.

4.8. Der Kaufpreis ist fällig zum ________, nicht jedoch vor Ablauf von 14 Bankarbeitstagen nach Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Notars beim Käufer, dass der Vollzug dieses Vertrags gesichert ist und der Notar dem Käufer das Vorliegen dieser Voraussetzungen schriftlich bestätigt hat, und zwar wie folgt:

  • Die Eigentumsvormerkung zugunsten des Käufers ist im Grundbuch eingetragen oder die Eintragung ist sichergestellt.
  • Dem Notar liegen alle Unterlagen vor, um den verkauften Grundbesitz von Rechten freizustellen, die im Grundbuch bereits vor oder gleichzeitig mit der Eigentumsvormerkung des Käufers eingetragen wurden und vom Käufer nicht übernommen werden.
  • Das zur Eigentumsumschreibung erforderliche Vorkaufsrechtszeugnis der Gemeinde liegt dem Notar ohne Bedingungen und Auflagen vor.
  • Die Genehmigungen, die zur Wirksamkeit oder zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind, liegen dem Notar ohne Bedingungen und Auflagen vor.
  • Der Kaufgegenstand ist vollständig geräumt. Dem Notar liegt eine übereinstimmende schriftliche Erklärung beider Vertragsparteien vor, die dieses bestätigt.

4.9. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung, wegen der zu zahlenden Grunderwerbsteuer, ist nicht Voraussetzung für die Kaufpreisfälligkeit.

4.10. Kommt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Rückstand, so hat er den Rückstand anteilig für das Jahr mit Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Zinsen sind zusammen mit der Hauptsumme zur Zahlung fällig. Weitere Verzugsfolgen, insbesondere das gesetzliche Rücktrittsrecht, bleiben unberührt.


§ 5 Vormerkung

5.1. Zur Sicherung des dem Käufer zustehenden Eigentumsverschaffungsanspruchs bewilligt der Verkäufer und beantragt der Käufer die Eintragung einer Auflassungsvormerkung am verkauften Grundstückseigentum in das Grundbuch.

5.2. Der Käufer bewilligt und beantragt diese Vormerkung nebst Rangvorbehalt Zug um Zug mit Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch zu löschen, vorausgesetzt, dass keine nicht von ihm selbst veranlassten Zwischeneintragungen zu besorgen sind, mit Ausnahme von Löschungen.

5.3. Dies darf außerdem aber erst geschehen, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen und der Kaufpreis nachweislich gezahlt oder die Zahlung sichergestellt ist.


§ 6 Auflassung

6.1. Der Notar wird bereits heute beauftragt, die Auflassung zu beurkunden sowie die Eigentumsumschreibung zu veranlassen, wenn der Verkäufer schriftlich bestätigt oder der Käufer nachgewiesen hat, dass der Kaufpreis - ohne etwaige Zinsen oder Verzugsschäden - vollständig gezahlt ist.

6.2. Ein Notaranderkonto, über dessen Bedeutung die Beteiligten belehrt sind, soll nicht eingerichtet werden. Sollte sich bei der Durchführung die Notwendigkeit der Einrichtung eines Notaranderkontos ergeben, so wird der Notar beauftragt, ein solches einzurichten und Kaufgeldzahlungen etc. hierüber abzuwickeln.


§ 7 Kaufpreisfinanzierung

7.1. Sofern zur Belegung des Kaufpreises Fremdmittel verwendet werden, ist der Verkäufer mit einer Vorwegbeleihung des Vertragsgegenstandes in beliebiger Höhe, d.h. mit der Eintragung von Grundpfandrechten des Käufers vor Eigentumsumschreibung, jedoch ohne persönliche Haftung des Verkäufers einverstanden, wenn die vollständige Bezahlung des gesamten Kaufpreises sichergestellt ist. Beleihungen müssen den Bestimmungen dieses Vertrages entsprechen.

7.2. Der Verkäufer bevollmächtigt hiermit den Käufer – jeweils einzeln und unter Freistellung von § 181 BGB, mit dem Recht zur Unterbevollmächtigung und unabhängig von etwaigen Wirksamkeitsvoraussetzungen dieses Vertrages -, vor dem Notar und seinen Vertretern im Amt solche Grundpfandrechte nebst Vollstreckungsunterwerfung am Kaufgegenstand zu bestellen und alle die Bestellung betreffenden Rechtshandlungen und Rangbestimmungen vorzunehmen.


§ 8 Übergabe von Besitz, Nutzungen und Lasten

8.1. Der Verkäufer hat bis zum Übergabetag den gegenwärtigen Zustand des Kaufgegenstandes auf seine Kosten zu erhalten. Zu der gewöhnlichen Instandhaltung bis zur Übergabe soll nur die Beseitigung neu auftretender Mängel gehören.

8.2. Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer unverzüglich, spätestens zur Übergabe, die vorhandenen Originale oder Ablichtungen der sich auf den Vertragsgegenstand beziehenden Papiere zu übergeben.

8.3. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand dem Käufer am ________ geräumt und frei von sonstigen Nutzungsrechten Dritter zu übergeben. Der Verkäufer kann die Übergabe jedoch zurückhalten bis zur vollständigen vertragsgemäßen Zahlung des Kaufpreises.

8.4. Mit dem Tag der vollständigen Gutschrift des Kaufpreises geht der Besitz (damit auch Nutzungen, laufende Lasten, Rechte und Haftpflichtrisiko) auf den Käufer über und wird auf diesen Tag nach dem Verhältnis der Zeit abgerechnet.

8.5. Der Verkäufer erklärt, dass alle den Vertragsgegenstand betreffenden fälligen Gebühren und Steuern bezahlt sind und auch keine Rückstände bestehen.

8.6. Kosten für Straßen- und Sielbauarbeiten, die nach dem Übergabetag ausgeführt werden, treffen den Käufer. Der Verkäufer erklärt, dass ihm zurzeit drohende Straßen- und Sielbaumaßnahmen nicht bekannt seien. Die Gefahr- und Verkehrssicherungspflichten gehen mit der Übergabe vom Verkäufer auf den Käufer über. Es ist Sache des Käufers, das Haftpflichtrisiko nach der Übergabe zu decken.

8.7. Die Gefahr- und Verkehrssicherungspflichten gehen mit der Übergabe vom Verkäufer auf den Käufer über. Es ist Sache des Käufers, das Haftpflichtrisiko nach der Übergabe zu decken.

8.8. Dem Verkäufer ist nichts bekannt von Baulasten, von alt rechtlichen im Grundbuch nicht eingetragenen Dienstbarkeiten sowie von schädlichen Bodenverunreinigungen und anderen wesentlichen Mängeln, die bei einer Besichtigung nicht ohne weiteres erkennbar sind. Der Käufer hat den Vertragsgegenstand besichtigt. Eine Haftung für Sachmängel oder auf Schadensersatz wird ausgeschlossen, es sei denn, die Haftung beruht auf vorsätzlich schädigendem Verhalten des Verkäufers. Der Verkäufer versichert, dass ihm keine versteckten Mängel bekannt sind.

8.9. Der Verkäufer erklärt, dass weder eine Bindung nach dem Wohnbindungs- noch nach dem Wohnraumförderungsgesetz besteht.

8.10. Der Verkäufer stellt klar, dass er den Energieausweis gemäß Paragraph 16 EnEV von einem entsprechenden Sachverständigen hat erstellen lassen und den Ausweis an den Käufer übergeben hat. Für die Richtigkeit des Energieausweises hat der Verkäufer nicht einzustehen.


§ 9 Kosten und Steuern

9.1. Sämtliche mit diesem Vertrag und seiner Ausführung verbundenen Kosten und Abgaben trägt der Käufer:

  • Grunderwerbsteuer.
  • Notar- und Gerichtskosten (einschließlich etwaiger Verwahrungsgebühren).

9.2. Dies gilt jedoch nicht für Kosten der Löschung der von dem Käufer nicht übernommenen Belastungen. Diese gehen alleine zulasten des Verkäufers.

9.3. Die Kosten für etwaige Genehmigungserklärungen/Vollmachtbestätigungen trägt die jeweils vertretende Partei.


§ 10 Maklervermittlung und Provision

Die Vertragsschließenden teilen mit, dass bereits außerhalb dieser Urkunde ein Maklervertrag geschlossen wurde. Die Vertragsparteien erkennen durch Abschluss dieses Vertrages an, der Firma ________ gegenüber provisionspflichtig geworden zu sein. Die Provision ist sofort zur Zahlung fällig.


§ 11 52525528528522

2855 282 228222888528 5252552852852 55822582, 882 2252 52525528255228 252 858225822 8252852822. 522252 525 555225288 52 522 525255225 2225582 8282 828822, 25822 582825 88852552828558825 82822 555225288225525522 22222 522 52525528825285282222 5825282 52 522 555225 58. 2282252 828522 8825 8285828828282 55822885828822.


§ 12 8558525555228252855522 525 528825852

555 855852555522 528 825822522522 525255228 25285522 582 82228882222 582528282822225:

________. 882 82228882222 25228822 522 82255 528825852, 8225288225228882 82222 228222888525 52525528528522 25 82825222, 882 82 255258585825255522 522822288555222 25 825252222 525 582 255 28528522282 2525 252 5288252 582825 5525252 25225525888522 55285552222 525 2222528252222 2822552822 525 2222222225225222. 882 82228882222 828288258528222 522 82255, 828282 252255258885, 8288888252222 525 8225522 222225825 522 255258585522 25 525252 525 25 25252222.

________. 825 82255 882 8252852822, 8225522 558 582825 5525252 22252222 525 2822288555222 25 8228822 525 882 82 28288525 22882 25558225225222. 882 528825852 25888852 282 525 8288825258222 8888828522. 582 28525552 525 528825852 882 55822885828822. 522258282882585282522 8855 228252222.

________. 882 525255288858828822522 828288258528222 525 82552255222 582 822558528522282288222 82 85582 528 8255252522522 822558, 525 2855 22525 255 8885, 255 882 5882 255 855852555522 582825 5255525852222 25225525888522 55285552222 582522822 525 2222222225225222. 882 8282882585282222 222222 255 5882 82228882222 25282885 5525282. 582 25888852 28852 282 522 5252 525 52882585222825. 882 8282882585282222 8825 822 522 82885552252222 528 § 222 828 8225282.


§ 13 Belehrungen und Hinweise

Der Notar hat die Beteiligten insbesondere auf Folgendes hingewiesen:

13.1. Alle Vereinbarungen, auch Nebenabreden, müssen vollständig beurkundet sein. Nicht beurkundete Vereinbarungen sind nichtig und können zur Unwirksamkeit des ganzen Vertrags führen.

13.2. Am Vertragsgegenstand können Lasten und Beschränkungen bestehen, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, insbesondere Baulasten. Der jeweilige Eigentümer haftet für Altlasten (z.B. Bodenverunreinigungen).

13.3. Der Käufer wird Eigentümer, wenn der Eigentumsübergang im Grundbuch eingetragen ist. Dazu muss die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts vorliegen und alle erforderlichen Genehmigungen.

13.4. Der Notar hat die Beteiligten darauf hingewiesen, dass er die Steuerfolgen des Vertrages nicht prüft und eine steuerliche Beratung vor Abschluss des Kaufvertrags zu empfehlen ist.

13.5. Mit diesem Vertrag können Gefahren verbunden sein bei Vorleistungen eines Vertragsteils.

13.6. Die Parteien haften gesamtschuldnerisch für Kosten und Steuern, unbeschadet der Vereinbarungen in diesem Vertrag, sowie über die Haftung des Grundbesitzes für öffentliche Abgaben und Lasten.


§ 14 Teilunwirksamkeit

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages hat auf die Wirksamkeit des ganzen Vertrages in seinen übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Die Beteiligten sind sich darin einig, dass eine eventuell unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen ist, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.


§ 15 Zustimmungserklärung und Schlussformel

Kein Vertragsteil schließt diesen Vertrag im Rahmen einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit. Die Niederschrift wurde den Erschienenen vorgelesen, von ihnen genehmigt und wie folgt unterschrieben:






___________________________________________

Ort, Datum






___________________________________________

Verkäufer






___________________________________________

Käufer

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Immobilienkaufvertrag

über ein Grundstück


Verhandelt

zu _________, am _________

Vor dem unterzeichnenden

Notar: ________

in ________

erschienen:



________,

Anschrift: ________

als Käufer



________
,

Anschrift: ________

als Verkäufer


Die Erschienenen wiesen sich aus durch Vorlage gültiger Lichtbildausweise, wovon der Notar mit ihrer Zustimmung Ablichtungen für seine Handakten fertigte. Die Erschienenen erklärten nach Verneinung einer Vorbefassung des Notars einen:

Immobilienkauf über ein Grundstück



§ 1 Kaufgegenstand

1.1. Dem Notar lag ein Abdruck des Grundbuchs vom ________ vor. Die Beteiligten verzichten nach Belehrung über die damit verbundenen Gefahren auf eine erneute Grundbucheinsicht.

1.2. Im Grundbuch sind die Verkäufer als Eigentümer des folgenden Grundstücks eingetragen:

Gemarkung: ________

Grundbuch von ________: Blatt ________

Flurstücksnr.: ________

Grundstücksfläche: ________ qm

1.3. Es besteht ein Pachtverhältnis mit: ________.

1.4. Das Grundbuch weist folgende Belastungen aus:

Abteilung II:

________

1.5. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Belastungen in Abt.II von dem Käufer nicht übernommen werden. Der Kaufgegenstand ist frei von Lasten in Abt. II des Grundbuches zu liefern. Der Verkäufer beantragt die Löschung aller in Abt. II des Grundbuches eingetragenen Rechte. Der Notar wird beauftragt, die Löschungsunterlagen einzuholen.


§ 2 Mängel

Das Grundstück ist mit folgenden Mängeln belastet:

________


§ 3 Verkauf

Der Verkäufer verkauft hiermit an den/die Käufer das in § 1 dieser Urkunde bezeichnete Eigentum am Grundstück mit allen damit zusammenhängenden Rechten und dem gesetzlichen Zubehör. Der Käufer verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand anzunehmen.


§ 4 Kaufpreis

4.1. Der Kaufpreis für das Grundstück beträgt ________ Euro (in Worten: ________).

4.2. Mitverkauft werden folgende Gegenstände:

________

4.3. Der Kaufpreis für diese Gegenstände ist im Kaufpreis des Grundstücks bereits enthalten.

4.4. Der Kaufpreis für die Immobilie wird als Einmalzahlung entrichtet.

4.5. Soweit der Kaufpreis nicht anderweitig zur Freistellung des verkauften Grundbesitzes von eingetragenen Belastungen zu verwenden ist, sind Zahlungen zu leisten auf das Konto des Verkäufers:

Bank: ________

Kontoinhaber: ________

IBAN: ________

BIC: ________

4.6. Die Ermittlung des Kaufpreises beruht auf eine Wertermittlung eines zugelassenen Sachverständigen vom ________.

4.7. Der Käufer unterwirft sich wegen seiner Pflicht, den Kaufpreis zu bezahlen, der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde.

4.8. Der Kaufpreis ist fällig zum ________, nicht jedoch vor Ablauf von 14 Bankarbeitstagen nach Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Notars beim Käufer, dass der Vollzug dieses Vertrags gesichert ist und der Notar dem Käufer das Vorliegen dieser Voraussetzungen schriftlich bestätigt hat, und zwar wie folgt:

  • Die Eigentumsvormerkung zugunsten des Käufers ist im Grundbuch eingetragen oder die Eintragung ist sichergestellt.
  • Dem Notar liegen alle Unterlagen vor, um den verkauften Grundbesitz von Rechten freizustellen, die im Grundbuch bereits vor oder gleichzeitig mit der Eigentumsvormerkung des Käufers eingetragen wurden und vom Käufer nicht übernommen werden.
  • Das zur Eigentumsumschreibung erforderliche Vorkaufsrechtszeugnis der Gemeinde liegt dem Notar ohne Bedingungen und Auflagen vor.
  • Die Genehmigungen, die zur Wirksamkeit oder zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind, liegen dem Notar ohne Bedingungen und Auflagen vor.
  • Der Kaufgegenstand ist vollständig geräumt. Dem Notar liegt eine übereinstimmende schriftliche Erklärung beider Vertragsparteien vor, die dieses bestätigt.

4.9. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung, wegen der zu zahlenden Grunderwerbsteuer, ist nicht Voraussetzung für die Kaufpreisfälligkeit.

4.10. Kommt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Rückstand, so hat er den Rückstand anteilig für das Jahr mit Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Zinsen sind zusammen mit der Hauptsumme zur Zahlung fällig. Weitere Verzugsfolgen, insbesondere das gesetzliche Rücktrittsrecht, bleiben unberührt.


§ 5 Vormerkung

5.1. Zur Sicherung des dem Käufer zustehenden Eigentumsverschaffungsanspruchs bewilligt der Verkäufer und beantragt der Käufer die Eintragung einer Auflassungsvormerkung am verkauften Grundstückseigentum in das Grundbuch.

5.2. Der Käufer bewilligt und beantragt diese Vormerkung nebst Rangvorbehalt Zug um Zug mit Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch zu löschen, vorausgesetzt, dass keine nicht von ihm selbst veranlassten Zwischeneintragungen zu besorgen sind, mit Ausnahme von Löschungen.

5.3. Dies darf außerdem aber erst geschehen, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen und der Kaufpreis nachweislich gezahlt oder die Zahlung sichergestellt ist.


§ 6 Auflassung

6.1. Der Notar wird bereits heute beauftragt, die Auflassung zu beurkunden sowie die Eigentumsumschreibung zu veranlassen, wenn der Verkäufer schriftlich bestätigt oder der Käufer nachgewiesen hat, dass der Kaufpreis - ohne etwaige Zinsen oder Verzugsschäden - vollständig gezahlt ist.

6.2. Ein Notaranderkonto, über dessen Bedeutung die Beteiligten belehrt sind, soll nicht eingerichtet werden. Sollte sich bei der Durchführung die Notwendigkeit der Einrichtung eines Notaranderkontos ergeben, so wird der Notar beauftragt, ein solches einzurichten und Kaufgeldzahlungen etc. hierüber abzuwickeln.


§ 7 Kaufpreisfinanzierung

7.1. Sofern zur Belegung des Kaufpreises Fremdmittel verwendet werden, ist der Verkäufer mit einer Vorwegbeleihung des Vertragsgegenstandes in beliebiger Höhe, d.h. mit der Eintragung von Grundpfandrechten des Käufers vor Eigentumsumschreibung, jedoch ohne persönliche Haftung des Verkäufers einverstanden, wenn die vollständige Bezahlung des gesamten Kaufpreises sichergestellt ist. Beleihungen müssen den Bestimmungen dieses Vertrages entsprechen.

7.2. Der Verkäufer bevollmächtigt hiermit den Käufer – jeweils einzeln und unter Freistellung von § 181 BGB, mit dem Recht zur Unterbevollmächtigung und unabhängig von etwaigen Wirksamkeitsvoraussetzungen dieses Vertrages -, vor dem Notar und seinen Vertretern im Amt solche Grundpfandrechte nebst Vollstreckungsunterwerfung am Kaufgegenstand zu bestellen und alle die Bestellung betreffenden Rechtshandlungen und Rangbestimmungen vorzunehmen.


§ 8 Übergabe von Besitz, Nutzungen und Lasten

8.1. Der Verkäufer hat bis zum Übergabetag den gegenwärtigen Zustand des Kaufgegenstandes auf seine Kosten zu erhalten. Zu der gewöhnlichen Instandhaltung bis zur Übergabe soll nur die Beseitigung neu auftretender Mängel gehören.

8.2. Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer unverzüglich, spätestens zur Übergabe, die vorhandenen Originale oder Ablichtungen der sich auf den Vertragsgegenstand beziehenden Papiere zu übergeben.

8.3. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand dem Käufer am ________ geräumt und frei von sonstigen Nutzungsrechten Dritter zu übergeben. Der Verkäufer kann die Übergabe jedoch zurückhalten bis zur vollständigen vertragsgemäßen Zahlung des Kaufpreises.

8.4. Mit dem Tag der vollständigen Gutschrift des Kaufpreises geht der Besitz (damit auch Nutzungen, laufende Lasten, Rechte und Haftpflichtrisiko) auf den Käufer über und wird auf diesen Tag nach dem Verhältnis der Zeit abgerechnet.

8.5. Der Verkäufer erklärt, dass alle den Vertragsgegenstand betreffenden fälligen Gebühren und Steuern bezahlt sind und auch keine Rückstände bestehen.

8.6. Kosten für Straßen- und Sielbauarbeiten, die nach dem Übergabetag ausgeführt werden, treffen den Käufer. Der Verkäufer erklärt, dass ihm zurzeit drohende Straßen- und Sielbaumaßnahmen nicht bekannt seien. Die Gefahr- und Verkehrssicherungspflichten gehen mit der Übergabe vom Verkäufer auf den Käufer über. Es ist Sache des Käufers, das Haftpflichtrisiko nach der Übergabe zu decken.

8.7. Die Gefahr- und Verkehrssicherungspflichten gehen mit der Übergabe vom Verkäufer auf den Käufer über. Es ist Sache des Käufers, das Haftpflichtrisiko nach der Übergabe zu decken.

8.8. Dem Verkäufer ist nichts bekannt von Baulasten, von alt rechtlichen im Grundbuch nicht eingetragenen Dienstbarkeiten sowie von schädlichen Bodenverunreinigungen und anderen wesentlichen Mängeln, die bei einer Besichtigung nicht ohne weiteres erkennbar sind. Der Käufer hat den Vertragsgegenstand besichtigt. Eine Haftung für Sachmängel oder auf Schadensersatz wird ausgeschlossen, es sei denn, die Haftung beruht auf vorsätzlich schädigendem Verhalten des Verkäufers. Der Verkäufer versichert, dass ihm keine versteckten Mängel bekannt sind.

8.9. Der Verkäufer erklärt, dass weder eine Bindung nach dem Wohnbindungs- noch nach dem Wohnraumförderungsgesetz besteht.

8.10. Der Verkäufer stellt klar, dass er den Energieausweis gemäß Paragraph 16 EnEV von einem entsprechenden Sachverständigen hat erstellen lassen und den Ausweis an den Käufer übergeben hat. Für die Richtigkeit des Energieausweises hat der Verkäufer nicht einzustehen.


§ 9 Kosten und Steuern

9.1. Sämtliche mit diesem Vertrag und seiner Ausführung verbundenen Kosten und Abgaben trägt der Käufer:

  • Grunderwerbsteuer.
  • Notar- und Gerichtskosten (einschließlich etwaiger Verwahrungsgebühren).

9.2. Dies gilt jedoch nicht für Kosten der Löschung der von dem Käufer nicht übernommenen Belastungen. Diese gehen alleine zulasten des Verkäufers.

9.3. Die Kosten für etwaige Genehmigungserklärungen/Vollmachtbestätigungen trägt die jeweils vertretende Partei.


§ 10 Maklervermittlung und Provision

Die Vertragsschließenden teilen mit, dass bereits außerhalb dieser Urkunde ein Maklervertrag geschlossen wurde. Die Vertragsparteien erkennen durch Abschluss dieses Vertrages an, der Firma ________ gegenüber provisionspflichtig geworden zu sein. Die Provision ist sofort zur Zahlung fällig.


§ 11 52525528528522

2855 282 228222888528 5252552852852 55822582, 882 2252 52525528255228 252 858225822 8252852822. 522252 525 555225288 52 522 525255225 2225582 8282 828822, 25822 582825 88852552828558825 82822 555225288225525522 22222 522 52525528825285282222 5825282 52 522 555225 58. 2282252 828522 8825 8285828828282 55822885828822.


§ 12 8558525555228252855522 525 528825852

555 855852555522 528 825822522522 525255228 25285522 582 82228882222 582528282822225:

________. 882 82228882222 25228822 522 82255 528825852, 8225288225228882 82222 228222888525 52525528528522 25 82825222, 882 82 255258585825255522 522822288555222 25 825252222 525 582 255 28528522282 2525 252 5288252 582825 5525252 25225525888522 55285552222 525 2222528252222 2822552822 525 2222222225225222. 882 82228882222 828288258528222 522 82255, 828282 252255258885, 8288888252222 525 8225522 222225825 522 255258585522 25 525252 525 25 25252222.

________. 825 82255 882 8252852822, 8225522 558 582825 5525252 22252222 525 2822288555222 25 8228822 525 882 82 28288525 22882 25558225225222. 882 528825852 25888852 282 525 8288825258222 8888828522. 582 28525552 525 528825852 882 55822885828822. 522258282882585282522 8855 228252222.

________. 882 525255288858828822522 828288258528222 525 82552255222 582 822558528522282288222 82 85582 528 8255252522522 822558, 525 2855 22525 255 8885, 255 882 5882 255 855852555522 582825 5255525852222 25225525888522 55285552222 582522822 525 2222222225225222. 882 8282882585282222 222222 255 5882 82228882222 25282885 5525282. 582 25888852 28852 282 522 5252 525 52882585222825. 882 8282882585282222 8825 822 522 82885552252222 528 § 222 828 8225282.


§ 13 Belehrungen und Hinweise

Der Notar hat die Beteiligten insbesondere auf Folgendes hingewiesen:

13.1. Alle Vereinbarungen, auch Nebenabreden, müssen vollständig beurkundet sein. Nicht beurkundete Vereinbarungen sind nichtig und können zur Unwirksamkeit des ganzen Vertrags führen.

13.2. Am Vertragsgegenstand können Lasten und Beschränkungen bestehen, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, insbesondere Baulasten. Der jeweilige Eigentümer haftet für Altlasten (z.B. Bodenverunreinigungen).

13.3. Der Käufer wird Eigentümer, wenn der Eigentumsübergang im Grundbuch eingetragen ist. Dazu muss die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts vorliegen und alle erforderlichen Genehmigungen.

13.4. Der Notar hat die Beteiligten darauf hingewiesen, dass er die Steuerfolgen des Vertrages nicht prüft und eine steuerliche Beratung vor Abschluss des Kaufvertrags zu empfehlen ist.

13.5. Mit diesem Vertrag können Gefahren verbunden sein bei Vorleistungen eines Vertragsteils.

13.6. Die Parteien haften gesamtschuldnerisch für Kosten und Steuern, unbeschadet der Vereinbarungen in diesem Vertrag, sowie über die Haftung des Grundbesitzes für öffentliche Abgaben und Lasten.


§ 14 Teilunwirksamkeit

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages hat auf die Wirksamkeit des ganzen Vertrages in seinen übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Die Beteiligten sind sich darin einig, dass eine eventuell unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen ist, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.


§ 15 Zustimmungserklärung und Schlussformel

Kein Vertragsteil schließt diesen Vertrag im Rahmen einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit. Die Niederschrift wurde den Erschienenen vorgelesen, von ihnen genehmigt und wie folgt unterschrieben:






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Ort, Datum






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Verkäufer






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Käufer