Immobilienkaufvertrag
über eine Eigentumswohnung
Verhandelt
zu _________, am _________
Vor dem unterzeichneten
Notar: ________
in ________
erschienen:
________,
Anschrift: ________
als Käufer
________,
Anschrift: ________
als Verkäufer
Die Erschienenen wiesen sich aus durch Vorlage gültiger Lichtbildausweise, wovon der Notar mit ihrer Zustimmung Ablichtungen für seine Handakten fertigte. Die Erschienenen erklärten nach Verneinung einer Vorbefassung des Notars einen:
Immobilienkauf über eine Eigentumswohnung
§ 1 Kaufgegenstand
1.1. Dem Notar lag ein Abdruck des Grundbuchs vom ________ vor. Die Beteiligten verzichten nach Belehrung über die damit verbundenen Gefahren auf eine erneute Grundbucheinsicht.
1.2. Im Grundbuch sind die Verkäufer als Miteigentümer des folgenden Grundstücks eingetragen:
Gemarkung: ________
Grundbuch von ________: Blatt ________
Flurstück Nr.: ________
Gebäude- und Freifläche: ________ qm
1.3. Dies ist verbunden mit Sondereigentum an folgender Eigentumswohnung:
Postanschrift: ________
Nr. und Lage der Eigentumswohnung:
________
Baujahr: ________
Wohnfläche in qm: ________ qm
Wohn- und Nebenräume:
________
1.4. Es bestehen folgende Sondernutzungsrechte:
________
1.5. Verwalter der Anlage: ________
Postalische Anschrift: ________
Höhe des monatlichen Wohngelds bzw. Hausgeldes: ________ in Euro
1.6. Sonder- und Gemeinschaftseigentum:
________
Das Miteigentum ist durch die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt.
1.7. Die Eigentumswohnung befindet sich zur Zeit noch im Bau.
1.8. Das Grundbuch weist folgende Belastungen aus:
Abteilung II:
________
1.9. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Belastungen in Abt. II von dem Käufer nicht übernommen werden. Der Kaufgegenstand ist frei von Lasten in Abt. II des Grundbuches zu liefern. Der Verkäufer beantragt die Löschung aller in Abt. II des Grundbuches eingetragenen Rechte. Der Notar wird beauftragt, die Löschungsunterlagen einzuholen.
§ 2 Mängel
Die Eigentumswohnung ist mit folgenden Mängeln belastet:
________
§ 3 Verkauf
Der Verkäufer verkauft hiermit an den Käufer das in § 1 dieser Urkunde bezeichnete Miteigentum am Grundstück und Sondereigentum an der Eigentumswohnung mit allen damit zusammenhängenden Rechten und dem gesetzlichen Zubehör. Der Käufer verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand anzunehmen.
§ 4 Kaufpreis
4.1. Der Kaufpreis für die Eigentumswohnung beträgt ________ Euro (in Worten: ________).
4.2. Mitverkauft werden folgende Gegenstände:
________
4.3. Der Kaufpreis für diese Gegenstände ist im Kaufpreis der Eigentumswohnung bereits enthalten.
4.4. Der Kaufpreis für Immobilie wird als Einmalzahlung entrichtet.
4.5. Soweit der Kaufpreis nicht anderweitig zur Freistellung des verkauften Grundbesitzes von eingetragenen Belastungen zu verwenden ist, sind Zahlungen auf das Konto des Verkäufers zu leisten:
Bank: ________
Kontoinhaber: ________
IBAN: ________
BIC: ________
4.6. Die Ermittlung des Kaufpreises beruht auf einer Wertermittlung eines zugelassenen Sachverständigers vom ________.
4.7. Der Käufer unterwirft sich wegen seiner Pflicht, den Kaufpreis zu bezahlen, der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde.
4.8. Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar, nachdem zuvor der Vollzug dieses Vertrags gesichert ist und der Notar dem Käufer das Vorliegen dieser Voraussetzungen schriftlich bestätigt hat, und zwar wie folgt:
- Die Eigentumsvormerkung zugunsten des Käufers ist im Grundbuch eingetragen oder die Eintragung ist sichergestellt.
- Dem Notar liegen alle Unterlagen vor, um den verkauften Grundbesitz von Rechten freizustellen, die im Grundbuch bereits vor oder gleichzeitig mit der Eigentumsvormerkung des Käufers eingetragen wurden und vom Käufer nicht übernommen werden.
- Das zur Eigentumsumschreibung erforderliche Vorkaufsrechtszeugnis der Gemeinde liegt dem Notar ohne Bedingungen und Auflagen vor.
- Die Genehmigungen, die zur Wirksamkeit oder zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind, liegen dem Notar ohne Bedingungen und Auflagen vor.
- Der Kaufgegenstand ist vollständig geräumt. Dem Notar liegt eine übereinstimmende schriftliche Erklärung beider Vertragsparteien vor, die dieses bestätigt.
4.9. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung, wegen der zu zahlenden Grunderwerbsteuer, ist nicht Voraussetzung für die Kaufpreisfälligkeit. Hier können weitere Vereinbarungen stehen, was zusätzlich mitverkauft wird und im Kaufpreis enthalten ist z.B. Einbauküche.
4.10. Kommt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Rückstand, so hat er den Rückstand anteilig für das Jahr mit Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Zinsen sind zusammen mit der Hauptsumme zur Zahlung fällig. Weitere Verzugsfolgen, insbesondere das gesetzliche Rücktrittsrecht, bleiben unberührt.
§ 5 5252252522
________. 555 588525522 528 522 555225 25822522522 5822225288258855225228528255858 828888822 525 525255225 525 825225522 525 555225 582 5822552522 28225 852858852288252252522 52 8252552222 5822225288252522828222252 82 558 255258585.
________. 825 555225 828888822 525 825225522, 58282 5252252522 22882 8522825825582 552 52 552 282 5822552522 528 58222252882858288 82 255258585 25 8288522, 8255582282222, 5588 22822 28852 822 852 828882 825528588222 58888522282255252222 25 82825222 8825, 282 85825522 822 2288552222.
________. 8828 5552 558825522 5825 2582 228852522, 828585 582 25225525888522 5222585222 825882222 525 525 555225288 258582888885 2225582 2525 582 5558522 88852522822882 882.
§ 6 Auflassung
6.1. Der Notar wird bereits heute beauftragt, die Auflassung zu beurkunden sowie die Eigentumsumschreibung zu veranlassen, wenn der Verkäufer schriftlich bestätigt oder der Käufer nachgewiesen hat, dass der Kaufpreis - ohne etwaige Zinsen oder Verzugsschäden - vollständig gezahlt ist.
6.2. Ein Notaranderkonto, über dessen Bedeutung die Beteiligten belehrt sind, soll nicht eingerichtet werden. Sollte sich bei der Durchführung die Notwendigkeit der Einrichtung eines Notaranderkontos ergeben, so wird der Notar beauftragt, ein solches einzurichten und Kaufgeldzahlungen etc. hierüber abzuwickeln.
§ 7 Kaufpreisfinanzierung
7.1. Sofern zur Belegung des Kaufpreises Fremdmittel verwendet werden, ist der Verkäufer mit einer Vorwegbeleihung des Vertragsgegenstandes in beliebiger Höhe, d.h. mit der Eintragung von Grundpfandrechten des Käufers vor Eigentumsumschreibung, jedoch ohne persönliche Haftung des Verkäufers einverstanden, wenn die vollständige Bezahlung des gesamten Kaufpreises sichergestellt ist. Beleihungen müssen den Bestimmungen dieses Vertrages entsprechen.
7.2. Der Verkäufer bevollmächtigt hiermit den Käufer – jeweils einzeln und unter Freistellung von § 181 BGB, mit dem Recht zur Unterbevollmächtigung und unabhängig von etwaigen Wirksamkeitsvoraussetzungen dieses Vertrages -, vor dem Notar und seinen Vertretern im Amt solche Grundpfandrechte nebst Vollstreckungsunterwerfung am Kaufgegenstand zu bestellen und alle die Bestellung betreffenden Rechtshandlungen und Rangbestimmungen vorzunehmen.
§ 8 Übergabe von Besitz, Nutzungen und Lasten
8.1. Der Verkäufer hat bis zum Übergabetag den gegenwärtigen Zustand des Kaufgegenstandes auf seine Kosten zu erhalten. Zu der gewöhnlichen Instandhaltung bis zur Übergabe soll nur die Beseitigung neu auftretender Mängel gehören.
8.2. Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer unverzüglich, spätestens zur Übergabe, die vorhandenen Originale oder Ablichtungen der sich auf den Vertragsgegenstand beziehenden Papiere zu übergeben.
8.3. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand dem Käufer am ________ geräumt und frei von sonstigen Nutzungsrechten Dritter zu übergeben. Der Verkäufer kann die Übergabe jedoch zurückhalten bis zur vollständigen vertragsgemäßen Zahlung des Kaufpreises.
8.4. Mit dem Tag der vollständigen Gutschrift des Kaufpreises geht der Besitz (damit auch Nutzungen, laufende Lasten, Rechte und Haftpflichtrisiko) auf den Käufer über und wird auf diesen Tag nach dem Verhältnis der Zeit abgerechnet.
8.5. Der Verkäufer erklärt, dass alle den Vertragsgegenstand betreffenden fälligen Gebühren und Steuern bezahlt sind und auch keine Rückstände bestehen.
8.6. Kosten für Straßen- und Sielbauarbeiten, die nach dem Übergabetag ausgeführt werden, treffen den Käufer. Der Verkäufer erklärt, dass ihm zurzeit drohende Straßen- und Sielbaumaßnahmen nicht bekannt seien. Die Gefahr- und Verkehrssicherungspflichten gehen mit der Übergabe vom Verkäufer auf den Käufer über. Es ist Sache des Käufers, das Haftpflichtrisiko nach der Übergabe zu decken.
8.7. Die Gefahr- und Verkehrssicherungspflichten gehen mit der Übergabe vom Verkäufer auf den Käufer über. Es ist Sache des Käufers, das Haftpflichtrisiko nach der Übergabe zu decken.
8.8. Dem Verkäufer ist nichts bekannt von Baulasten, von alt rechtlichen im Grundbuch nicht eingetragenen Dienstbarkeiten sowie von schädlichen Bodenverunreinigungen und anderen wesentlichen Mängeln, die bei einer Besichtigung nicht ohne weiteres erkennbar sind. Der Käufer hat den Vertragsgegenstand besichtigt. Eine Haftung für Sachmängel oder auf Schadensersatz wird ausgeschlossen, es sei denn, die Haftung beruht auf vorsätzlich schädigendem Verhalten des Verkäufers. Der Verkäufer versichert, dass ihm keine versteckten Mängel bekannt sind.
8.9. Der Verkäufer erklärt, dass weder eine Bindung nach dem Wohnbindungs- noch nach dem Wohnraumförderungsgesetz besteht.
8.10. Der Verkäufer stellt klar, dass er den Energieausweis gemäß Paragraf 16 EnEV von einem entsprechenden Sachverständigen hat erstellen lassen und den Ausweis an den Käufer übergeben hat. Für die Richtigkeit des Energieausweises hat der Verkäufer nicht einzustehen.
§ 9 Kosten und Steuern
9.1. Sämtliche mit diesem Vertrag und seiner Ausführung verbundenen Kosten und Abgaben trägt der Käufer:
- Grunderwerbsteuer
- Notar- und Gerichtskosten (einschließlich etwaiger Verwaltungsgebühren)
9.2. Dies gilt jedoch nicht für Kosten der Löschung der von dem Käufer nicht übernommenen Belastungen. Diese gehen alleine zulasten des Verkäufers.
9.3. Die Kosten für etwaige Genehmigungserklärungen/Vollmachtbestätigungen trägt die jeweils vertretende Partei.
§ 10 Maklervermittlung und Provision
Die Vertragsschließenden teilen mit, dass bereits außerhalb dieser Urkunde ein Maklervertrag geschlossen wurde. Die Vertragsparteien erkennen, durch Abschluss dieses Vertrages der Firma ________ provisionspflichtig geworden zu sein. Die Provision ist sofort zur Zahlung fällig.
§ 11 Vorkaufsrechte
Wird ein gesetzliches Vorkaufsrecht ausgeübt, ist jede Vertragspartei zum Rücktritt berechtigt. Sofern der Kaufpreis an den Verkäufer gezahlt sein sollte, tritt dieser sicherheitshalber seine Kaufpreisforderung gegen den Vorkaufsberechtigten hiermit an den Käufer ab. Weitere Rechte sind wechselseitig ausgeschlossen.
§ 12 Durchführungserklärung und Vollmacht
Zur Durchführung des vorstehenden Vertrages erklären die Beteiligten übereinstimmend:
12.1. Die Beteiligten erteilen dem Notar Vollmacht, Negativzeugnisse wegen gesetzlicher Vorkaufsrechte zu besorgen, sie im Grundbuchverfahren uneingeschränkt zu vertreten und die zur Wirksamkeit oder zum Vollzug dieser Urkunde erforderlichen Erklärungen und Genehmigungen einzuholen und entgegenzunehmen. Die Beteiligten bevollmächtigen den Notar, soweit erforderlich, Bewilligungen und Anträge gegenüber dem Grundbuchamt zu ändern und zu ergänzen.
12.2. Der Notar ist berechtigt, Anträge aus dieser Urkunde getrennt und eingeschränkt zu stellen und sie in gleicher Weise zurückzunehmen. Die Vollmacht erlischt mit der vollständigen Abwicklung. Ein Widerruf der Vollmacht ist ausgeschlossen. Unterbevollmächtigung wird gestattet.
12.3. Die Vertragsschließenden bevollmächtigen und beauftragen die Notariatsangestellten im Hause des beurkundenden Notars, und zwar jede für sich, für sie alle zur Durchführung dieser Verhandlungen erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Die Bevollmächtigten können für alle Beteiligten zugleich handeln. Sie erlischt nicht mit dem Tode der Vollmachtgeber. Die Bevollmächtigten sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
§ 13 Belehrungen und Hinweise
Der Notar hat die Beteiligten insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
13.1. Alle Vereinbarungen, auch Nebenabreden, müssen vollständig beurkundet sein. Nicht beurkundete Vereinbarungen sind nichtig und können zur Unwirksamkeit des ganzen Vertrags führen.
13.2. Am Vertragsgegenstand können Lasten und Beschränkungen bestehen, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, insbesondere Baulasten. Der jeweilige Eigentümer haftet für Altlasten (z.B. Bodenverunreinigungen).
13.3. Der Käufer wird Eigentümer, wenn der Eigentumsübergang im Grundbuch eingetragen ist. Dazu muss die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts vorliegen und alle erforderlichen Genehmigungen.
13.4. Der Notar hat die Beteiligten darauf hingewiesen, dass er die Steuerfolgen des Vertrages nicht prüft und eine steuerliche Beratung vor Abschluss des Kaufvertrags zu empfehlen ist.
13.5. Mit diesem Vertrag können Gefahren verbunden sein bei Vorleistungen eines Vertragsteils.
13.6. Die Parteien haften gesamtschuldnerisch für Kosten und Steuern, unbeschadet der Vereinbarungen in diesem Vertrag, sowie über die Haftung des Grundbesitzes für öffentliche Abgaben und Lasten.
§ 14 Teilunwirksamkeit
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages hat auf die Wirksamkeit des ganzen Vertrages in seinen übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Die Beteiligten sind sich darin einig, dass eine evtl. unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen ist, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
§ 15 Zustimmungserklärung und Schlussformel
Kein Vertragsteil schließt diesen Vertrag im Rahmen einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit. Die Niederschrift wurde den Erschienenen vorgelesen, von ihnen genehmigt und wie folgt unterschrieben:
___________________________________________
Ort, Datum
___________________________________________
Verkäufer
___________________________________________
Ort, Datum
___________________________________________
Käufer
Immobilienkaufvertrag
über eine Eigentumswohnung
Verhandelt
zu _________, am _________
Vor dem unterzeichneten
Notar: ________
in ________
erschienen:
________,
Anschrift: ________
als Käufer
________,
Anschrift: ________
als Verkäufer
Die Erschienenen wiesen sich aus durch Vorlage gültiger Lichtbildausweise, wovon der Notar mit ihrer Zustimmung Ablichtungen für seine Handakten fertigte. Die Erschienenen erklärten nach Verneinung einer Vorbefassung des Notars einen:
Immobilienkauf über eine Eigentumswohnung
§ 1 Kaufgegenstand
1.1. Dem Notar lag ein Abdruck des Grundbuchs vom ________ vor. Die Beteiligten verzichten nach Belehrung über die damit verbundenen Gefahren auf eine erneute Grundbucheinsicht.
1.2. Im Grundbuch sind die Verkäufer als Miteigentümer des folgenden Grundstücks eingetragen:
Gemarkung: ________
Grundbuch von ________: Blatt ________
Flurstück Nr.: ________
Gebäude- und Freifläche: ________ qm
1.3. Dies ist verbunden mit Sondereigentum an folgender Eigentumswohnung:
Postanschrift: ________
Nr. und Lage der Eigentumswohnung:
________
Baujahr: ________
Wohnfläche in qm: ________ qm
Wohn- und Nebenräume:
________
1.4. Es bestehen folgende Sondernutzungsrechte:
________
1.5. Verwalter der Anlage: ________
Postalische Anschrift: ________
Höhe des monatlichen Wohngelds bzw. Hausgeldes: ________ in Euro
1.6. Sonder- und Gemeinschaftseigentum:
________
Das Miteigentum ist durch die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt.
1.7. Die Eigentumswohnung befindet sich zur Zeit noch im Bau.
1.8. Das Grundbuch weist folgende Belastungen aus:
Abteilung II:
________
1.9. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Belastungen in Abt. II von dem Käufer nicht übernommen werden. Der Kaufgegenstand ist frei von Lasten in Abt. II des Grundbuches zu liefern. Der Verkäufer beantragt die Löschung aller in Abt. II des Grundbuches eingetragenen Rechte. Der Notar wird beauftragt, die Löschungsunterlagen einzuholen.
§ 2 Mängel
Die Eigentumswohnung ist mit folgenden Mängeln belastet:
________
§ 3 Verkauf
Der Verkäufer verkauft hiermit an den Käufer das in § 1 dieser Urkunde bezeichnete Miteigentum am Grundstück und Sondereigentum an der Eigentumswohnung mit allen damit zusammenhängenden Rechten und dem gesetzlichen Zubehör. Der Käufer verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand anzunehmen.
§ 4 Kaufpreis
4.1. Der Kaufpreis für die Eigentumswohnung beträgt ________ Euro (in Worten: ________).
4.2. Mitverkauft werden folgende Gegenstände:
________
4.3. Der Kaufpreis für diese Gegenstände ist im Kaufpreis der Eigentumswohnung bereits enthalten.
4.4. Der Kaufpreis für Immobilie wird als Einmalzahlung entrichtet.
4.5. Soweit der Kaufpreis nicht anderweitig zur Freistellung des verkauften Grundbesitzes von eingetragenen Belastungen zu verwenden ist, sind Zahlungen auf das Konto des Verkäufers zu leisten:
Bank: ________
Kontoinhaber: ________
IBAN: ________
BIC: ________
4.6. Die Ermittlung des Kaufpreises beruht auf einer Wertermittlung eines zugelassenen Sachverständigers vom ________.
4.7. Der Käufer unterwirft sich wegen seiner Pflicht, den Kaufpreis zu bezahlen, der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde.
4.8. Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar, nachdem zuvor der Vollzug dieses Vertrags gesichert ist und der Notar dem Käufer das Vorliegen dieser Voraussetzungen schriftlich bestätigt hat, und zwar wie folgt:
- Die Eigentumsvormerkung zugunsten des Käufers ist im Grundbuch eingetragen oder die Eintragung ist sichergestellt.
- Dem Notar liegen alle Unterlagen vor, um den verkauften Grundbesitz von Rechten freizustellen, die im Grundbuch bereits vor oder gleichzeitig mit der Eigentumsvormerkung des Käufers eingetragen wurden und vom Käufer nicht übernommen werden.
- Das zur Eigentumsumschreibung erforderliche Vorkaufsrechtszeugnis der Gemeinde liegt dem Notar ohne Bedingungen und Auflagen vor.
- Die Genehmigungen, die zur Wirksamkeit oder zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind, liegen dem Notar ohne Bedingungen und Auflagen vor.
- Der Kaufgegenstand ist vollständig geräumt. Dem Notar liegt eine übereinstimmende schriftliche Erklärung beider Vertragsparteien vor, die dieses bestätigt.
4.9. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung, wegen der zu zahlenden Grunderwerbsteuer, ist nicht Voraussetzung für die Kaufpreisfälligkeit. Hier können weitere Vereinbarungen stehen, was zusätzlich mitverkauft wird und im Kaufpreis enthalten ist z.B. Einbauküche.
4.10. Kommt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Rückstand, so hat er den Rückstand anteilig für das Jahr mit Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Zinsen sind zusammen mit der Hauptsumme zur Zahlung fällig. Weitere Verzugsfolgen, insbesondere das gesetzliche Rücktrittsrecht, bleiben unberührt.
§ 5 5252252522
________. 555 588525522 528 522 555225 25822522522 5822225288258855225228528255858 828888822 525 525255225 525 825225522 525 555225 582 5822552522 28225 852858852288252252522 52 8252552222 5822225288252522828222252 82 558 255258585.
________. 825 555225 828888822 525 825225522, 58282 5252252522 22882 8522825825582 552 52 552 282 5822552522 528 58222252882858288 82 255258585 25 8288522, 8255582282222, 5588 22822 28852 822 852 828882 825528588222 58888522282255252222 25 82825222 8825, 282 85825522 822 2288552222.
________. 8828 5552 558825522 5825 2582 228852522, 828585 582 25225525888522 5222585222 825882222 525 525 555225288 258582888885 2225582 2525 582 5558522 88852522822882 882.
§ 6 Auflassung
6.1. Der Notar wird bereits heute beauftragt, die Auflassung zu beurkunden sowie die Eigentumsumschreibung zu veranlassen, wenn der Verkäufer schriftlich bestätigt oder der Käufer nachgewiesen hat, dass der Kaufpreis - ohne etwaige Zinsen oder Verzugsschäden - vollständig gezahlt ist.
6.2. Ein Notaranderkonto, über dessen Bedeutung die Beteiligten belehrt sind, soll nicht eingerichtet werden. Sollte sich bei der Durchführung die Notwendigkeit der Einrichtung eines Notaranderkontos ergeben, so wird der Notar beauftragt, ein solches einzurichten und Kaufgeldzahlungen etc. hierüber abzuwickeln.
§ 7 Kaufpreisfinanzierung
7.1. Sofern zur Belegung des Kaufpreises Fremdmittel verwendet werden, ist der Verkäufer mit einer Vorwegbeleihung des Vertragsgegenstandes in beliebiger Höhe, d.h. mit der Eintragung von Grundpfandrechten des Käufers vor Eigentumsumschreibung, jedoch ohne persönliche Haftung des Verkäufers einverstanden, wenn die vollständige Bezahlung des gesamten Kaufpreises sichergestellt ist. Beleihungen müssen den Bestimmungen dieses Vertrages entsprechen.
7.2. Der Verkäufer bevollmächtigt hiermit den Käufer – jeweils einzeln und unter Freistellung von § 181 BGB, mit dem Recht zur Unterbevollmächtigung und unabhängig von etwaigen Wirksamkeitsvoraussetzungen dieses Vertrages -, vor dem Notar und seinen Vertretern im Amt solche Grundpfandrechte nebst Vollstreckungsunterwerfung am Kaufgegenstand zu bestellen und alle die Bestellung betreffenden Rechtshandlungen und Rangbestimmungen vorzunehmen.
§ 8 Übergabe von Besitz, Nutzungen und Lasten
8.1. Der Verkäufer hat bis zum Übergabetag den gegenwärtigen Zustand des Kaufgegenstandes auf seine Kosten zu erhalten. Zu der gewöhnlichen Instandhaltung bis zur Übergabe soll nur die Beseitigung neu auftretender Mängel gehören.
8.2. Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer unverzüglich, spätestens zur Übergabe, die vorhandenen Originale oder Ablichtungen der sich auf den Vertragsgegenstand beziehenden Papiere zu übergeben.
8.3. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand dem Käufer am ________ geräumt und frei von sonstigen Nutzungsrechten Dritter zu übergeben. Der Verkäufer kann die Übergabe jedoch zurückhalten bis zur vollständigen vertragsgemäßen Zahlung des Kaufpreises.
8.4. Mit dem Tag der vollständigen Gutschrift des Kaufpreises geht der Besitz (damit auch Nutzungen, laufende Lasten, Rechte und Haftpflichtrisiko) auf den Käufer über und wird auf diesen Tag nach dem Verhältnis der Zeit abgerechnet.
8.5. Der Verkäufer erklärt, dass alle den Vertragsgegenstand betreffenden fälligen Gebühren und Steuern bezahlt sind und auch keine Rückstände bestehen.
8.6. Kosten für Straßen- und Sielbauarbeiten, die nach dem Übergabetag ausgeführt werden, treffen den Käufer. Der Verkäufer erklärt, dass ihm zurzeit drohende Straßen- und Sielbaumaßnahmen nicht bekannt seien. Die Gefahr- und Verkehrssicherungspflichten gehen mit der Übergabe vom Verkäufer auf den Käufer über. Es ist Sache des Käufers, das Haftpflichtrisiko nach der Übergabe zu decken.
8.7. Die Gefahr- und Verkehrssicherungspflichten gehen mit der Übergabe vom Verkäufer auf den Käufer über. Es ist Sache des Käufers, das Haftpflichtrisiko nach der Übergabe zu decken.
8.8. Dem Verkäufer ist nichts bekannt von Baulasten, von alt rechtlichen im Grundbuch nicht eingetragenen Dienstbarkeiten sowie von schädlichen Bodenverunreinigungen und anderen wesentlichen Mängeln, die bei einer Besichtigung nicht ohne weiteres erkennbar sind. Der Käufer hat den Vertragsgegenstand besichtigt. Eine Haftung für Sachmängel oder auf Schadensersatz wird ausgeschlossen, es sei denn, die Haftung beruht auf vorsätzlich schädigendem Verhalten des Verkäufers. Der Verkäufer versichert, dass ihm keine versteckten Mängel bekannt sind.
8.9. Der Verkäufer erklärt, dass weder eine Bindung nach dem Wohnbindungs- noch nach dem Wohnraumförderungsgesetz besteht.
8.10. Der Verkäufer stellt klar, dass er den Energieausweis gemäß Paragraf 16 EnEV von einem entsprechenden Sachverständigen hat erstellen lassen und den Ausweis an den Käufer übergeben hat. Für die Richtigkeit des Energieausweises hat der Verkäufer nicht einzustehen.
§ 9 Kosten und Steuern
9.1. Sämtliche mit diesem Vertrag und seiner Ausführung verbundenen Kosten und Abgaben trägt der Käufer:
- Grunderwerbsteuer
- Notar- und Gerichtskosten (einschließlich etwaiger Verwaltungsgebühren)
9.2. Dies gilt jedoch nicht für Kosten der Löschung der von dem Käufer nicht übernommenen Belastungen. Diese gehen alleine zulasten des Verkäufers.
9.3. Die Kosten für etwaige Genehmigungserklärungen/Vollmachtbestätigungen trägt die jeweils vertretende Partei.
§ 10 Maklervermittlung und Provision
Die Vertragsschließenden teilen mit, dass bereits außerhalb dieser Urkunde ein Maklervertrag geschlossen wurde. Die Vertragsparteien erkennen, durch Abschluss dieses Vertrages der Firma ________ provisionspflichtig geworden zu sein. Die Provision ist sofort zur Zahlung fällig.
§ 11 Vorkaufsrechte
Wird ein gesetzliches Vorkaufsrecht ausgeübt, ist jede Vertragspartei zum Rücktritt berechtigt. Sofern der Kaufpreis an den Verkäufer gezahlt sein sollte, tritt dieser sicherheitshalber seine Kaufpreisforderung gegen den Vorkaufsberechtigten hiermit an den Käufer ab. Weitere Rechte sind wechselseitig ausgeschlossen.
§ 12 Durchführungserklärung und Vollmacht
Zur Durchführung des vorstehenden Vertrages erklären die Beteiligten übereinstimmend:
12.1. Die Beteiligten erteilen dem Notar Vollmacht, Negativzeugnisse wegen gesetzlicher Vorkaufsrechte zu besorgen, sie im Grundbuchverfahren uneingeschränkt zu vertreten und die zur Wirksamkeit oder zum Vollzug dieser Urkunde erforderlichen Erklärungen und Genehmigungen einzuholen und entgegenzunehmen. Die Beteiligten bevollmächtigen den Notar, soweit erforderlich, Bewilligungen und Anträge gegenüber dem Grundbuchamt zu ändern und zu ergänzen.
12.2. Der Notar ist berechtigt, Anträge aus dieser Urkunde getrennt und eingeschränkt zu stellen und sie in gleicher Weise zurückzunehmen. Die Vollmacht erlischt mit der vollständigen Abwicklung. Ein Widerruf der Vollmacht ist ausgeschlossen. Unterbevollmächtigung wird gestattet.
12.3. Die Vertragsschließenden bevollmächtigen und beauftragen die Notariatsangestellten im Hause des beurkundenden Notars, und zwar jede für sich, für sie alle zur Durchführung dieser Verhandlungen erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Die Bevollmächtigten können für alle Beteiligten zugleich handeln. Sie erlischt nicht mit dem Tode der Vollmachtgeber. Die Bevollmächtigten sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
§ 13 Belehrungen und Hinweise
Der Notar hat die Beteiligten insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
13.1. Alle Vereinbarungen, auch Nebenabreden, müssen vollständig beurkundet sein. Nicht beurkundete Vereinbarungen sind nichtig und können zur Unwirksamkeit des ganzen Vertrags führen.
13.2. Am Vertragsgegenstand können Lasten und Beschränkungen bestehen, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, insbesondere Baulasten. Der jeweilige Eigentümer haftet für Altlasten (z.B. Bodenverunreinigungen).
13.3. Der Käufer wird Eigentümer, wenn der Eigentumsübergang im Grundbuch eingetragen ist. Dazu muss die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts vorliegen und alle erforderlichen Genehmigungen.
13.4. Der Notar hat die Beteiligten darauf hingewiesen, dass er die Steuerfolgen des Vertrages nicht prüft und eine steuerliche Beratung vor Abschluss des Kaufvertrags zu empfehlen ist.
13.5. Mit diesem Vertrag können Gefahren verbunden sein bei Vorleistungen eines Vertragsteils.
13.6. Die Parteien haften gesamtschuldnerisch für Kosten und Steuern, unbeschadet der Vereinbarungen in diesem Vertrag, sowie über die Haftung des Grundbesitzes für öffentliche Abgaben und Lasten.
§ 14 Teilunwirksamkeit
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages hat auf die Wirksamkeit des ganzen Vertrages in seinen übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Die Beteiligten sind sich darin einig, dass eine evtl. unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen ist, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
§ 15 Zustimmungserklärung und Schlussformel
Kein Vertragsteil schließt diesen Vertrag im Rahmen einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit. Die Niederschrift wurde den Erschienenen vorgelesen, von ihnen genehmigt und wie folgt unterschrieben:
___________________________________________
Ort, Datum
___________________________________________
Verkäufer
___________________________________________
Ort, Datum
___________________________________________
Käufer
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