Home-Office-Vereinbarung - Zusatz zum Arbeitsvertrag

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Home-Office bedeutet grundsätzlich, dass der Arbeitnehmer seine Leistung dann in den eigenen vier Wänden erbringt. Beim mobilen Arbeiten hingegen ist der Arbeitnehmer örtlich ungebunden. Beide Varianten unterscheiden sich weiter etwa dadurch, dass im Home-Office die Vorschriften des Arbeitsschutzes voll eingehalten werden müssen. Datenschutzanforderungen müssen aber überall erfüllt werden.

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ZUSATZ ZUM ARBEITSVERTRAG VOM ________
ZUSATZVEREINBARUNG FÜR DIE ARBEIT IM HOME-OFFICE



Zwischen

________
________

- nachfolgend Arbeitgeber genannt -


und

________
________

- nachfolgend Arbeitnehmer genannt -



Wird folgende Zusatzvereinbarung über die Arbeit im Home-Office dem Arbeitsvertrag vom ________ geschlossen:

Unbeschadet der nachfolgenden Vereinbarungen findet der zwischen den Parteien bestehende Arbeitsvertrag weiterhin Anwendung.


§ 1 Beschäftigung
im Home-Office

(1.1) Das Arbeitsverhältnis soll ab dem ________ ausschließlich im Home-Office fortgesetzt werden.

(1.2) Die Aufteilung der Arbeit auf den betrieblichen Arbeitsplatz und denhäuslichen Arbeitsplatz erfolgt folgendermaßen:

________

(1.3) Diese Aufteilung kann vom Vorgesetzten abgeändert werden.Der Arbeitnehmer verrichtet seine Arbeit am häuslichen Arbeitsplatz, sofern nicht die Anwesenheit im Betrieb ausnahmsweise ausdrücklich verlangt wird.

(1.4) Der Arbeitnehmer kann seine Tätigkeit am betrieblichen Arbeitsplatz ausüben, sofern die Arbeitsleistung im Home-Office nicht möglich sein sollte.


§ 2
Arbeitszeiten im Home-Office

(2.1) Es gilt die arbeitsvertraglich bestimmte wöchentliche Arbeitszeit. In diesem Zeitraum hat der Arbeitnehmer an seinem häuslichen Arbeitsplatz seine Arbeitsleistung zu erbringen.

(2.2) Der Arbeitnehmer sichert zu, dass er in den Kernarbeitszeiten erreichbar und als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Die Kernarbeitszeiten sind Folgende: ________.

(2.3) Die Verteilung der Arbeitszeit am häuslichen Arbeitsplatz nimmt der Arbeitnehmer eigenverantwortlich vor.

(2.4) Es sind die gesetzlichen und vertraglichen Arbeitszeitbestimmungen zu beachten, insbesondere das Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen, die Höchstarbeitszeit von 10 Stunden täglich sowie die Mindestruhezeit von 11 Stunden täglich.


§ 3 Arbeitsmittel
im Home-Office

(3.1) Der Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber kostenlos folgende Arbeitsmittel, die ausschließlich für berufliche Zwecke zu verwenden sind:

________

(3.2) Die Arbeitsmittel verbleiben im Eigentum des Arbeitgebers.

(3.3) Der Arbeitnehmer wird die ihm überlassenen Arbeitsmittel pfleglich behandeln.

(3.4) Eine Überlassung der ihm überlassenen Arbeitsmittel an Dritte (einschließlich Familienangehöriger) ist dem Arbeitnehmer untersagt. Der Arbeitnehmer hat die überlassenen Arbeitsmittel vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen.

(3.5) Zugangsdaten (z.B. Passwörter und Zugangswege) dürfen nicht an Dritte herausgegeben werden.

(3.6) Die Nutzung von privaten Arbeitsmitteln ist dem Arbeitnehmer gestattet. Diese erfolgt auf Kosten und Risiko des Arbeitnehmers.


§ 4 Störung der Arbeitsmittel

Bei Störungen der Arbeitsmittel (Ausfall, Systemstörung, Computerviren, Mängel oder Schäden) hat der Arbeitnehmer unverzüglich den Arbeitgeber darüber zu informieren. Der Arbeitgeber hat Störungen im Hardware- oder Softwarebereich auf seine Kosten zu beseitigen.


§ 5 Datenschutz

(5.1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben im Rahmen des Home-Offices die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zum Datenschutz zu beachten und anzuwenden.

(5.2) Vertrauliche Daten und Informationen sind vom Arbeitnehmer entsprechend zu schützen, sodass Dritte keine Einsicht und keinen Zugriff erhalten.

(5.3) Der Arbeitgeber hat die Arbeitsmittel mit geeigneten Schutzfunktionen auszustatten.


§ 6 8522522
im Home-Office

(________) 255 582 8522522 528 858282228258 525 528 8582822252258 228222 582 55828288252552888522 822282 28288525258822 882 52 8225828888522 858282828522.

(________) 52 25882 28228 58555228, 525 8885 52 5558888522 858282828522 25282222, 552 525 858282225225 258525828822, 5588 8885 582825 8555225 525 8582828228222 525 828 85858522 828225 8288552282522 25282222 552.


§ 7 Geltungsdauer der Beschäftigung
im Home-Office

(7.1) Die Beschäftigung im Home-Office beginnt am ________ und gilt bis auf Weiteres.

(7.2) Die Vereinbarung über die Beschäftigung kann vom Arbeitgeber sowie vom Arbeitnehmer widerrufen werden. Die jeweilige Partei, die die Beendigung der Beschäftigung im Home-Office wünscht und somit die Rückkehr des Arbeitnehmers an den betrieblichen Arbeitsplatz, hat dies der anderen Partei mit einer Frist von 4 Wochen mitzuteilen.

(7.3) Der Arbeitnehmer hat nach Beendigung der Beschäftigung im Home-Office die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel an den Arbeitgeber zurückzugeben.



________, ________





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ZUSATZ ZUM ARBEITSVERTRAG VOM ________
ZUSATZVEREINBARUNG FÜR DIE ARBEIT IM HOME-OFFICE



Zwischen

________
________

- nachfolgend Arbeitgeber genannt -


und

________
________

- nachfolgend Arbeitnehmer genannt -



Wird folgende Zusatzvereinbarung über die Arbeit im Home-Office dem Arbeitsvertrag vom ________ geschlossen:

Unbeschadet der nachfolgenden Vereinbarungen findet der zwischen den Parteien bestehende Arbeitsvertrag weiterhin Anwendung.


§ 1 Beschäftigung
im Home-Office

(1.1) Das Arbeitsverhältnis soll ab dem ________ ausschließlich im Home-Office fortgesetzt werden.

(1.2) Die Aufteilung der Arbeit auf den betrieblichen Arbeitsplatz und denhäuslichen Arbeitsplatz erfolgt folgendermaßen:

________

(1.3) Diese Aufteilung kann vom Vorgesetzten abgeändert werden.Der Arbeitnehmer verrichtet seine Arbeit am häuslichen Arbeitsplatz, sofern nicht die Anwesenheit im Betrieb ausnahmsweise ausdrücklich verlangt wird.

(1.4) Der Arbeitnehmer kann seine Tätigkeit am betrieblichen Arbeitsplatz ausüben, sofern die Arbeitsleistung im Home-Office nicht möglich sein sollte.


§ 2
Arbeitszeiten im Home-Office

(2.1) Es gilt die arbeitsvertraglich bestimmte wöchentliche Arbeitszeit. In diesem Zeitraum hat der Arbeitnehmer an seinem häuslichen Arbeitsplatz seine Arbeitsleistung zu erbringen.

(2.2) Der Arbeitnehmer sichert zu, dass er in den Kernarbeitszeiten erreichbar und als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Die Kernarbeitszeiten sind Folgende: ________.

(2.3) Die Verteilung der Arbeitszeit am häuslichen Arbeitsplatz nimmt der Arbeitnehmer eigenverantwortlich vor.

(2.4) Es sind die gesetzlichen und vertraglichen Arbeitszeitbestimmungen zu beachten, insbesondere das Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen, die Höchstarbeitszeit von 10 Stunden täglich sowie die Mindestruhezeit von 11 Stunden täglich.


§ 3 Arbeitsmittel
im Home-Office

(3.1) Der Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber kostenlos folgende Arbeitsmittel, die ausschließlich für berufliche Zwecke zu verwenden sind:

________

(3.2) Die Arbeitsmittel verbleiben im Eigentum des Arbeitgebers.

(3.3) Der Arbeitnehmer wird die ihm überlassenen Arbeitsmittel pfleglich behandeln.

(3.4) Eine Überlassung der ihm überlassenen Arbeitsmittel an Dritte (einschließlich Familienangehöriger) ist dem Arbeitnehmer untersagt. Der Arbeitnehmer hat die überlassenen Arbeitsmittel vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen.

(3.5) Zugangsdaten (z.B. Passwörter und Zugangswege) dürfen nicht an Dritte herausgegeben werden.

(3.6) Die Nutzung von privaten Arbeitsmitteln ist dem Arbeitnehmer gestattet. Diese erfolgt auf Kosten und Risiko des Arbeitnehmers.


§ 4 Störung der Arbeitsmittel

Bei Störungen der Arbeitsmittel (Ausfall, Systemstörung, Computerviren, Mängel oder Schäden) hat der Arbeitnehmer unverzüglich den Arbeitgeber darüber zu informieren. Der Arbeitgeber hat Störungen im Hardware- oder Softwarebereich auf seine Kosten zu beseitigen.


§ 5 Datenschutz

(5.1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben im Rahmen des Home-Offices die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zum Datenschutz zu beachten und anzuwenden.

(5.2) Vertrauliche Daten und Informationen sind vom Arbeitnehmer entsprechend zu schützen, sodass Dritte keine Einsicht und keinen Zugriff erhalten.

(5.3) Der Arbeitgeber hat die Arbeitsmittel mit geeigneten Schutzfunktionen auszustatten.


§ 6 8522522
im Home-Office

(________) 255 582 8522522 528 858282228258 525 528 8582822252258 228222 582 55828288252552888522 822282 28288525258822 882 52 8225828888522 858282828522.

(________) 52 25882 28228 58555228, 525 8885 52 5558888522 858282828522 25282222, 552 525 858282225225 258525828822, 5588 8885 582825 8555225 525 8582828228222 525 828 85858522 828225 8288552282522 25282222 552.


§ 7 Geltungsdauer der Beschäftigung
im Home-Office

(7.1) Die Beschäftigung im Home-Office beginnt am ________ und gilt bis auf Weiteres.

(7.2) Die Vereinbarung über die Beschäftigung kann vom Arbeitgeber sowie vom Arbeitnehmer widerrufen werden. Die jeweilige Partei, die die Beendigung der Beschäftigung im Home-Office wünscht und somit die Rückkehr des Arbeitnehmers an den betrieblichen Arbeitsplatz, hat dies der anderen Partei mit einer Frist von 4 Wochen mitzuteilen.

(7.3) Der Arbeitnehmer hat nach Beendigung der Beschäftigung im Home-Office die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel an den Arbeitgeber zurückzugeben.



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