Geschäftsführervertrag

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Hier sollte entschieden werden, um welche Art von Gesellschaft es sich handelt. Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine Form der Kapitalgesellschaft, welche bereits seit 1892 existiert und man mit einem Stammkapital von 25.000 Euro gründen kann. Unternehmer gründen eine GmbH vornehmlich aus Gründen der Haftungsbeschränkung. Eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG (haftungsbeschränkt) ist eine deutsche Rechtsform einer Kapitalgesellschaft. Sie ist eine in 2008 geschaffene kleinere Variante der herkömmlichen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die UG (haftungsbeschränkt) kann mit einem Stammkapital von lediglich einem Euro gegründet werden – deshalb wird sie umgangssprachlich auch als Mini-GmbH und 1-Euro-GmbH bezeichnet

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Geschäftsführervertrag

Gesellschaft mit beschränkter Haftung


Zwischen der

________

Anschrift: ________


vertreten durch die Gesellschaftsversammlung,

- nachfolgend „Gesellschaft" genannt -

und


Herr ________

wohnhaft in: ________

- nachfolgend „Geschäftsführer" genannt –

wird folgender


Geschäftsführervertrag

geschlossen.


Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom: ________.

ist Herr ________ (mit Wirkung vom: ________) zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt worden.

Der Geschäftsführer beginnt seine Tätigkeit ab dem: ________.

Mit diesem Vertrag werden die Rechtsverhältnisse zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer geregelt.


§ 1 Vertragsdauer

Das Vertragsverhältnis des Geschäftsführers beginnt am ________ und läuft bis zum ________.


§ 2 Automatische Verlängerung

Das Vetragsverhältnis verlängert sich automatisch um jeweils ________, wenn es nicht durch einen Vertragspartner ________ vor Ablauf der Befristung gekündigt wird.


§ 3 Arbeitsort, Tätigkeit

1. Der Arbeitsort des Geschäftsführers ist: ________.

2. Der Geschäftsführer wird ab folgendem Tag die Geschäfte der Gesellschaft führen: ________.

3. Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, des Gesellschaftsvertrages, der jeweils gültigen Geschäftsordnung für die Geschäftsführung und nach diesem Geschäftsführervertrag.

4. Der Geschäftsführer nimmt die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers im Sinne der arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften wahr.

5. Der Geschäftsführer stellt seine volle Arbeitskraft mit ________ Stunden wöchentlich zur Verfügung. Hierbei hat er die Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben zu gewährleisten und stets präsent zu sein, wenn dies im Unternehmensinteresse geboten ist.


§ Reisetätigkeit

1. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit darüber, dass die Arbeit des Geschäftsführers folgende Reisetätigkeit verlangt:

________

2. Der Geschäftsführer ist in keinem Fall verpflichtet, länger als folgende Dauer ununterbrochen außerhalb der Bundesrepublik zu sein: ________.


§ 4 Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis

1. Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.

2. Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, des Gesellschaftsvertrags der GmbH, der jeweilig gültigen Geschäftsordnung und dieses Anstellungsvertrages. Weisungen der Gesellschafterversammlung hat er zu befolgen.

3. Die Gesellschaft kann weitere Geschäftsführer bestellen.


§ 5 Selbstkontrahieren

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.


§ 6 Zustimmungspflichtige Geschäfte

1. Die Befugnis des Geschäftsführers umfasst die Vornahme aller Maßnahmen, die der gewöhnliche Geschäftsbetrieb der Gesellschaft mit sich bringt.

2. Für darüber hinausgehende Maßnahmen bedarf der Geschäftsführer der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung insbesondere in den im Gesellschaftsvertrag geregelten Fällen.


§
7 Vergütung

1. Der Geschäftsführer erhält eine monatliche Bruttovergütung (zum Ende eines Kalendermonats) von (brutto): ________ Euro (jährlich: ________ Euro).

2. Die Auszahlung der Vergütung erfolgt wie folgt:

________

3. Mit der Bruttovergütung ist auch eine eventuelle dienstliche Tätigkeit außerhalb der üblichen Dienstzeiten, insbesondere auch am Wochenende und an Feiertagen, abgegolten.


§ 8 Tantieme

1. Darüber hinaus erhält der Geschäftsführer für seine Tätigkeit, neben dem Jahresgehalt, eine jährliche Tantieme in Höhe von ________ Euro.

2. Die Tantieme wird bei Ermittlung des Jahresüberschusses nicht gewinnmindernd berücksichtigt. Dies gilt ebenso für Tantiemen etwaiger anderer Geschäftsführer oder auch Gewinnanteile etwaiger stiller Gesellschafter.

3. Der Jahresüberschuss ist vor Abzug von Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer sowie vor Verrechnung mit Verlustvorträgen zu ermitteln.
Gewinnabhängige Rückstellungen sowie steuerliche Sonderabschreibungen und andere Vergünstigungen, die den Gewinn unmittelbar beeinflussen, mindern die Bemessungsgrundlage nicht. Die spätere gewinnerhöhende Auflösung von Rücklagen oder anderen Bilanzpositionen, deren Bildung keinen Einfluss auf die Berechnung der Bemessungsgrundlage hatte, bleibt ebenfalls für die Berechnung der Tantieme außer Betracht. Gleiches gilt für Zuschüsse seitens der öffentlichen Hand.

4. Die Tantieme wird binnen zwei Wochen nach Feststellung des Jahresabschlusses und Festsetzung des Tantiemenbetrags durch die Gesellschafterversammlung fällig. Etwaige nachträgliche Änderungen des Jahresabschlusses blieben unberücksichtigt.
Endet der Geschäftsführervertrag vor Ende des Geschäftsjahres, vermindert sich die für dieses Geschäftsjahr anfallende Tantieme zeitanteilig. Gleiches gilt bei Aufnahme der Geschäftsführertätigkeit innerhalb eines laufenden Geschäftsjahres.

5. Im Falle der Kündigung des Anstellungsvertrages durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund, den der Geschäftsführer zu vertreten hat, entfällt die Tantieme für das Geschäftsjahr, in welchem die Kündigung erfolgt.


§ 9 Weihnachtsgratifikation

1. Der Geschäftsführer erhält eine Weihnachtsgratifikation, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat November in Höhe von: (brutto) ________ Euro.

2. Sollte die Weihnachtsgratifikation im Jahr des Vertragsbeginns oder des Vertragendes gewährt werden, wird es zeitanteilig ermittelt. Für jeden vollen Kalendermonat des Bestehens des Vertragsverhältnisses wird 1/12 der vollen Weihnachtsgratifikation gewährt. Für jeden Tag des Bestehen des Vertragsverhältnisses in einem angefangenen Kalendermonat wird ein Betrag gezahlt, dessen Höhe sich durch Teilung des 1/12 der vollen Weihnachtsgratifikation durch die Anzahl aller Tage des angefangen Kalendermonats ergibt.


§ 10 Urlaubsgeld

1. Ein Urlaubsgeld, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat Juni in Höhe von: (brutto) ________ Euro.

2. Sollte das Urlaubsgeld im Jahr des Vertragsbeginns und des Vertragendes gewährt werden, wird es zeitanteilig ermittelt. Für jeden vollen Kalendermonat des Bestehens des Vertragsverhältnisses wird 1/12 des vollen Urlaubsgeldes gewährt. Für jeden Tag des Bestehens des Vertragsverhältnisses in einem angefangen Kalendermonat wird ein Betrag gezahlt, dessen Höhe sich durch Teilung des 1/12 des vollen Urlaubsgeldes durch die Anzahl aller Tage des angefangenen Kalendermonats ergibt.


§ 11 Dienstwagen

1. Die Gesellschaft stellt dem Geschäftsführer für die Dauer des Vertragsverhältnisses einen nachstehend beschriebenen Dienstwagen zur Verfügung:

________

2. Die Gesellschaft schließt für den Dienstwagen eine Vollkaskoversicherung ab. Eine etwaige anfallende Selbstbeteiligung trägt die Gesellschaft.

3. Der Geschäftsführer ist berechtigt, den Dienstwagen auch zu privaten Zwecken zu nutzen, wobei hierdurch anfallende Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeitrag von dem Geschäftsführer zu tragen sind.

4. Die Betriebs- und Unterhaltungskosten des Dienstwagen übernimmt die Gesellschaft.


§
12 Urlaub

1. Der Geschäftsführer hat in jedem Kalenderjahr folgenden Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub: ________ Diensttage.

2. Der Geschäftsführer hat den Urlaubszeitpunkt und die Urlaubsdauer unter Berücksichtigung seiner Aufgabenstellung und der Belange und Interessen der Gesellschaft zu wählen und mit dem Mitgeschäftsführer bzw. dem Mehrheitsgesellschafter zu vereinbaren.

3. Kann der Geschäftsführer den Urlaub im Kalenderjahr nicht vollständig nehmen, weil Interessen der Gesellschaft entgegenstehen, wird der Urlaubsanspruch auf das Folgejahr übertragen.

4. Eine weitere Übertragung findet nicht statt; etwaiger Resturlaub verfällt mit dem 31.03. des Folgejahres. (Regelung gem. § 7 Abs. 3 Satz Bundesurlaubsgesetz).

5. Eine Abgeltung des Urlaubsanspruchs in Geld ist ausgeschlossen.


§
13 Dienstunfähigkeit

1. Bei einer vorübergehenden Dienstunfähigkeit wegen Unfall oder Krankheit hat der Geschäftsführer, für folgende Dauer, einen Anspruch auf die Fortzahlung seiner vertragsgemäßen Bezüge, längstens aber bis zur Beendigung des Anstellungsverhältnisses: ________.

2. Der Geschäftsführer muss sich auf die Gehaltsfortzahlung die Leistungen anrechnen lassen, die er von Kassen oder Versicherungen als Krankengeld, Krankentagegeld oder Rente erhält, soweit diese Leistungen nicht ausschließlich auf seinen Beiträgen beruhen. Der Geschäftsführer tritt bereits hiermit etwaige Ansprüche an die Gesellschaft ab, die ihm gegenüber Dritten wegen der Dienstunfähigkeit zustehen. Die Höhe ist begrenzt auf die Höhe der vertragsmäßigen Bezüge.

3. Dauert die Dienstunfähigkeit länger als 6 Wochen, so wird die Tantieme dieses Geschäftsführervertrages entsprechend der 6 Wochen übersteigenden Zeit anteilig gekürzt.


§ 14 Vergütung bei Dienstverhinderung
und Tod

1. Im Falle der Erkrankung oder sonstiger unverschuldeter Dienstverhinderung hat der Geschäftsführer für die Dauer von ________ Anspruch auf Fortzahlung seiner vertragsgemäßen Bezüge, längstens jedoch bis zum Endes des Anstellungsvertrags.

2. Für eine diesen Zeitraum überschreitende Erkrankung oder sonstige unverschuldete Dienstverhinderung wird dem Geschäftsführer für die Dauer von ________ weiteren Monaten von der Gesellschaft folgender Zuschuss gewährt:

________

3. Besteht kein Anspruch auf Krankengeld, wird als Krankengeld im Sinne dieses Absatzes der Betrag zugrunde gelegt, den der Geschäftsführer durch eine seinem Einkommen gemäße Versicherung bei der zuständigen Ortskrankenkasse erhalten hätte. Die Lohn- und ggf. anfallende Kirchensteuer auf die Differenzzahlung trägt die Gesellschaft.

4. Mit Ablauf des in Abs. 1 bestimmten Fortzahlungszeitraumes wird die dem Geschäftsführer zustehende Tantieme für jeden angefangenen Kalendermonat fortbestehender Dienstverhinderung um je ein Zwölftel gekürzt.

5. Der Geschäftsführer tritt im Falle einer Verletzung durch Dritte sämtliche Ansprüche gegen den Verursacher seiner Dienstunfähigkeit bis zur Höhe der nach diesem Vertrag von der Gesellschaft geschuldeten Vergütungsfortzahlung einschließlich darauf entfallender Sozialversicherungsbeiträge ab.

6. Verstirbt der Geschäftsführer während der Dauer dieses Anstellungsvertrages, so wird seinem Ehepartner das Festgehalt für die auf den Sterbemonat folgenden ________ Monate fortgezahlt. Ist der Ehepartner zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben, so steht dieser Anspruch unterhaltsberechtigten ehelichen Kindern des Geschäftsführers zu.


§
15 Sonstige Leistungen

1. Die Gesellschaft gewährt dem Geschäftsführer für die Dauer dieses Vertrages einen Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe des Arbeitgeberanteils, we er bei Krankversicherungspflicht bestünde, höchstens jedoch in Höhe der Hälfte des Betrages, welchen der Geschäftsführer für seine Krankenversicherung aufzuwenden hat.

2. Die Gesellschaft erstattet Reisekosten, Spesen und andere Aufwendungen, die im Rahmen ordnungsgemäßer Erfüllung dieses Vertrages für die Gesellschaft aufzubringen waren. Die Erstattung erfolgt gegen Vorlage der Originalbelege. Bestehen keine internen Richtlinien erfolgt die Erstattung maximal in Höhe der steuerlich jeweils zulässigen Höchstsätze.


§ 16 D&O Versicherung

Die Gesellschaft wird eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe juristischer Personen (D&O Versicherung) über eine Versicherungssumme von ________ Euro abschließen, durch welche insbesondere die Haftung des Geschäftsführers für durch die Geschäftsführertätigkeit fahrlässig oder grob fahrlässig verursachte Vermögensschäden abgedeckt wird.


§ 17 Unfallversicherung

Die Gesellschaft verpflichtet sich dazu, für den Geschäftsführer eine Unfallversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens ________ Euro für den Todes- und Invaliditätsfall abzuschließen und während der Laufzeit dieses Vertrages dergestalt aufrecht zu erhalten, dass der Geschäftsführer gegenüber der Versicherung unmittelbar anspruchsberechtigt ist.


§ 18 Erfindungen; Geistiges Eigentum

1. Die Ergebnisse der Arbeit des Geschäftsführers stehen grundsätzlich der Gesellschaft zu. Handelt es sich um schutzfähige Erfindungen die sich unmittelbar oder mittelbar aus den Aufgaben des Geschäftsführers ergeben, stehen alle Rechte an diesen geistigen Erfindungen der Gesellschaft zu. Die Rechte gehen mit ihrem Entstehen auf die Gesellschaft über, ohne dass es einer weiteren Erklärung des Geschäftsführers oder der Gesellschaft bedarf. Der Geschäftsführer erklärt sich vorsorglich mit dem Übergang der Rechte an die Gesellschaft einverstanden.

2. Der Geschäftsführer ist verpflichtet, der Gesellschaft unverzüglich alle Diensterfindungen schriftlich zu melden, um der Gesellschaft die Wahrung der Rechte zu ermöglichen.

3. Die Gesellschaft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf Grundlage der Diensterfindungen im eigenen Namen Schutzrechte anzumelden. Der Geschäftsführer ist angehalten, die Gesellschaft bei derartigen Schutzrechtanmeldungen mit allen erforderlichen Erklärungen und Handlungen zu unterstützen.

4. Die Einräumung der Rechte von Diensterfindungen und die Unterstützung bei der Schutzrechtanmeldung sind durch die Vergütung gem. § 4 Vergütung abgegolten.


§
19 Nebentätigkeit

1. Entgeltliche wie unentgeltliche Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung.

2. Veröffentlichungen und Vorträge, die die Tätigkeitsbereiche der Gesellschaft betreffen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung, es sei denn, sie gehören zum normalen Geschäftsbetrieb bzw. sind notwendig, um die Gesellschaft angemessen zu vertreten.

3. Eine erteilte Zustimmung der Gesellschafterversammlung kann unter Beachtung etwaiger vom Geschäftsführer zu beachtender Kündigungsfristen jederzeit widerrufen werden.

4. Die Übernahme von Ämtern in Aufsichtsgremien, sowie die Übernahme bzw. Beteiligung in anderen Unternehmen, und Organisationen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung. Die zur Übernahme eines Amtes erteilte Zustimmung ist jederzeit widerruflich, wobei im Falle eines Widerrufs bestehende Fristvorschriften für die Beendigung des übernommenen Amtes berücksichtigt werden müssen.

5. Geschenke oder sonstige Vorteile von Personen oder Firmen, die mit der Gesellschaft in Geschäftsverbindung stehen oder eine solche Verbindung anstreben, darf der Geschäftsführer nur nach vorheriger Zustimmung der Gesellschafterversammlung annehmen.


§
20 Wettbewerbsverbot

1. Während der Dauer dieses Vertrages ist es dem Geschäftsführer untersagt, in selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. Weiterhin ist es ihm untersagt, während der Dauer dieses Vertrages ein solches Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.

2. Der Geschäftsführer verpflichtet sich zudem, nach der Beendigung dieses Vertrages weder in selbstständiger, unselbstständiger Stellung oder in sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht, für folgende Dauer: ________.

3. Der Geschäftsführer ist verpflichtet, über alle betrieblichen und geschäftlichen Angelegenheiten der Gesellschaft gegenüber unbefugten Dritten absolutes Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages.

4. Weiterhin ist es ihm untersagt, nach der Beendigung dieses Vertrages ein solches Konkurrenzunternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen, für folgende Dauer: ________.

5. Der Geschäftsführer sichert der Gesellschaft zu, das er nicht durch ein Wettbewerbsverbot gehindert ist, seine Tätigkeit bei der Gesellschaft aufzunehmen und seine Pflichten aus diesem Geschäftsführervertrag zu erfüllen.

6. Für die Dauer dieses nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes verpflichtet sich die Gesellschaft, dem Geschäftsführer folgende Entschädigung auszuzahlen:

________

7. Auf die Entschädigung gemäß Abs. 5 sind diejenigen Einkünfte anzurechnen, die der Geschäftsführer während der Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes aus selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Erwerbstätigkeit erzielt oder zu erzielen unterlässt. Zu den anzurechnenden Einkünften zählt auch ein ggf. vom Geschäftsführer bezogenes Arbeitslosengeld. Auf Verlangen der Gesellschaft ist der Geschäftsführer verpflichtet, Auskunft über die Höhe seiner Einkünfte zu erteilen.

8. Die Gesellschaft kann auf die Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Geschäftsführer verzichten. In diesem Fall endet die Verpflichtung zur Zahlung der Karenzentschädigung mit Ablauf von ________ Monaten nach Abgabe der Erklärung.

9. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages steht dem Kündigungsberechtigten das Recht zu, innerhalb ________ Monaten nach Ausspruch der außerordentlichen Kündigung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Teil das nachvertragliche Wettbewerbsverbot aufzuheben.

10. Für jeden Fall des Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot hat der Geschäftsführer der Gesellschaft eine Vertragsstrafe zu zahlen. Diese sieht wie folgt aus:

________

11. Dieses Wettbewerbsverbot gilt für: ________.


§
21 Verschwiegenheitspflicht

Der Geschäftsführer verpflichtet sich, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und auch nach dem Ausscheiden, alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowie die als vertraulich gekennzeichneten Geschäftsvorgänge, Dateien und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln und dazu, unbefugten Dritten, auch anderen Mitarbeitern der Gesellschaft, keinerlei Informationen zu geben oder den Zugriff auf vertrauliche Dateien und Unterlagen zu ermöglichen.


§
22 Kündigung

1. Der Vertrag kann von beiden Seiten mit folgender Frist gekündigt werden: ________.

2. Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

3. Im Falle einer ordentlichen Kündigung ist die Gesellschaft berechtigt, den Geschäftsführer freizustellen, unter Anrechnung auf gegebenenfalls noch bestehende Urlaubsansprüche und unter Anrechnung anderweitigen Erwerbs (§ 615 Satz 2 BGB). Eine etwaige anderweitige Tätigkeit hat der Geschäftsführer der Gesellschaft unverzüglich mitzuteilen.

4. Das Vertragsverhältnis endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das für ihn gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter vollendet hat oder eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird


§ 23 Abfindung

1. Im Falle einer durch die Gesellschaft erfolgten ordentlichen Kündigung bzw. Nichtverlängerung des Anstellungsvertrages erhält der Geschäftsführer folgende Abfindung:

________

2. Die Abfindung ist zum Ablauf des Dienstvertrages fällig und wird unter Beachtung der hierfür geltenden steuerlichen Bestimmungen gezahlt.


§
24 Rückgabe 822 Gegenständen

852 525852222 525 228288885522 2525 52552222255252 828 525 8222582522 582828 52525528 2525 828 252882288522 552 525 228855228255525 5882 22222825252 525 228288885522 525 2288552288852 5222585222 58825 852, 5855822825822 282885882888885 522822, 8228222, 28222522888522 85222, 2588825225, 228. 525 5882 552 582282888522 822282222528222 525 55282228222 8885 82282522522 225822888522 85222885252222 82888252582 525 528252528885 52 582 228288885522 5255582522822.


§
25 Verfall-/Ausschlussfristen

6. 882 5252552825522822 258822 828255852 558 522 2288552282555258252552 525 522 25252885522888522 2288552282555258255582288 822255588 822 5528 2225222 2585 85525 2588822282 88558228885 2282225 258522 525 82 25882 525 888252522 55585 582 2222282822 822255588 822 82822522 5528 2225222 282285222. 82525225888 258288522 882.

7. 8828 2882 28852 255 828255852 82222 8258522888522 2525 2528 255585888222 5255582228, 255 828255852 82222 525 5258222522 822 22822, 525225, 2285255282 2525 25285282 525 5585 28852 255 828255852 82222 28228 5258228828 528 2288552282555258 22222 § 28 888.8 22882.


§ 26
Vertragsänderungen und Nebenabreden

1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform selbst.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

________, den ________




_________________________ _________________________




_________________________ _________________________




_________________________ _________________________
Gesellschaftsversammlung der Gesellschaft




_________________________
Unterschrift Geschäftsführer

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Geschäftsführervertrag

Gesellschaft mit beschränkter Haftung


Zwischen der

________

Anschrift: ________


vertreten durch die Gesellschaftsversammlung,

- nachfolgend „Gesellschaft" genannt -

und


Herr ________

wohnhaft in: ________

- nachfolgend „Geschäftsführer" genannt –

wird folgender


Geschäftsführervertrag

geschlossen.


Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom: ________.

ist Herr ________ (mit Wirkung vom: ________) zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt worden.

Der Geschäftsführer beginnt seine Tätigkeit ab dem: ________.

Mit diesem Vertrag werden die Rechtsverhältnisse zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer geregelt.


§ 1 Vertragsdauer

Das Vertragsverhältnis des Geschäftsführers beginnt am ________ und läuft bis zum ________.


§ 2 Automatische Verlängerung

Das Vetragsverhältnis verlängert sich automatisch um jeweils ________, wenn es nicht durch einen Vertragspartner ________ vor Ablauf der Befristung gekündigt wird.


§ 3 Arbeitsort, Tätigkeit

1. Der Arbeitsort des Geschäftsführers ist: ________.

2. Der Geschäftsführer wird ab folgendem Tag die Geschäfte der Gesellschaft führen: ________.

3. Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, des Gesellschaftsvertrages, der jeweils gültigen Geschäftsordnung für die Geschäftsführung und nach diesem Geschäftsführervertrag.

4. Der Geschäftsführer nimmt die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers im Sinne der arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften wahr.

5. Der Geschäftsführer stellt seine volle Arbeitskraft mit ________ Stunden wöchentlich zur Verfügung. Hierbei hat er die Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben zu gewährleisten und stets präsent zu sein, wenn dies im Unternehmensinteresse geboten ist.


§ Reisetätigkeit

1. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit darüber, dass die Arbeit des Geschäftsführers folgende Reisetätigkeit verlangt:

________

2. Der Geschäftsführer ist in keinem Fall verpflichtet, länger als folgende Dauer ununterbrochen außerhalb der Bundesrepublik zu sein: ________.


§ 4 Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis

1. Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.

2. Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, des Gesellschaftsvertrags der GmbH, der jeweilig gültigen Geschäftsordnung und dieses Anstellungsvertrages. Weisungen der Gesellschafterversammlung hat er zu befolgen.

3. Die Gesellschaft kann weitere Geschäftsführer bestellen.


§ 5 Selbstkontrahieren

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.


§ 6 Zustimmungspflichtige Geschäfte

1. Die Befugnis des Geschäftsführers umfasst die Vornahme aller Maßnahmen, die der gewöhnliche Geschäftsbetrieb der Gesellschaft mit sich bringt.

2. Für darüber hinausgehende Maßnahmen bedarf der Geschäftsführer der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung insbesondere in den im Gesellschaftsvertrag geregelten Fällen.


§
7 Vergütung

1. Der Geschäftsführer erhält eine monatliche Bruttovergütung (zum Ende eines Kalendermonats) von (brutto): ________ Euro (jährlich: ________ Euro).

2. Die Auszahlung der Vergütung erfolgt wie folgt:

________

3. Mit der Bruttovergütung ist auch eine eventuelle dienstliche Tätigkeit außerhalb der üblichen Dienstzeiten, insbesondere auch am Wochenende und an Feiertagen, abgegolten.


§ 8 Tantieme

1. Darüber hinaus erhält der Geschäftsführer für seine Tätigkeit, neben dem Jahresgehalt, eine jährliche Tantieme in Höhe von ________ Euro.

2. Die Tantieme wird bei Ermittlung des Jahresüberschusses nicht gewinnmindernd berücksichtigt. Dies gilt ebenso für Tantiemen etwaiger anderer Geschäftsführer oder auch Gewinnanteile etwaiger stiller Gesellschafter.

3. Der Jahresüberschuss ist vor Abzug von Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer sowie vor Verrechnung mit Verlustvorträgen zu ermitteln.
Gewinnabhängige Rückstellungen sowie steuerliche Sonderabschreibungen und andere Vergünstigungen, die den Gewinn unmittelbar beeinflussen, mindern die Bemessungsgrundlage nicht. Die spätere gewinnerhöhende Auflösung von Rücklagen oder anderen Bilanzpositionen, deren Bildung keinen Einfluss auf die Berechnung der Bemessungsgrundlage hatte, bleibt ebenfalls für die Berechnung der Tantieme außer Betracht. Gleiches gilt für Zuschüsse seitens der öffentlichen Hand.

4. Die Tantieme wird binnen zwei Wochen nach Feststellung des Jahresabschlusses und Festsetzung des Tantiemenbetrags durch die Gesellschafterversammlung fällig. Etwaige nachträgliche Änderungen des Jahresabschlusses blieben unberücksichtigt.
Endet der Geschäftsführervertrag vor Ende des Geschäftsjahres, vermindert sich die für dieses Geschäftsjahr anfallende Tantieme zeitanteilig. Gleiches gilt bei Aufnahme der Geschäftsführertätigkeit innerhalb eines laufenden Geschäftsjahres.

5. Im Falle der Kündigung des Anstellungsvertrages durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund, den der Geschäftsführer zu vertreten hat, entfällt die Tantieme für das Geschäftsjahr, in welchem die Kündigung erfolgt.


§ 9 Weihnachtsgratifikation

1. Der Geschäftsführer erhält eine Weihnachtsgratifikation, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat November in Höhe von: (brutto) ________ Euro.

2. Sollte die Weihnachtsgratifikation im Jahr des Vertragsbeginns oder des Vertragendes gewährt werden, wird es zeitanteilig ermittelt. Für jeden vollen Kalendermonat des Bestehens des Vertragsverhältnisses wird 1/12 der vollen Weihnachtsgratifikation gewährt. Für jeden Tag des Bestehen des Vertragsverhältnisses in einem angefangenen Kalendermonat wird ein Betrag gezahlt, dessen Höhe sich durch Teilung des 1/12 der vollen Weihnachtsgratifikation durch die Anzahl aller Tage des angefangen Kalendermonats ergibt.


§ 10 Urlaubsgeld

1. Ein Urlaubsgeld, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat Juni in Höhe von: (brutto) ________ Euro.

2. Sollte das Urlaubsgeld im Jahr des Vertragsbeginns und des Vertragendes gewährt werden, wird es zeitanteilig ermittelt. Für jeden vollen Kalendermonat des Bestehens des Vertragsverhältnisses wird 1/12 des vollen Urlaubsgeldes gewährt. Für jeden Tag des Bestehens des Vertragsverhältnisses in einem angefangen Kalendermonat wird ein Betrag gezahlt, dessen Höhe sich durch Teilung des 1/12 des vollen Urlaubsgeldes durch die Anzahl aller Tage des angefangenen Kalendermonats ergibt.


§ 11 Dienstwagen

1. Die Gesellschaft stellt dem Geschäftsführer für die Dauer des Vertragsverhältnisses einen nachstehend beschriebenen Dienstwagen zur Verfügung:

________

2. Die Gesellschaft schließt für den Dienstwagen eine Vollkaskoversicherung ab. Eine etwaige anfallende Selbstbeteiligung trägt die Gesellschaft.

3. Der Geschäftsführer ist berechtigt, den Dienstwagen auch zu privaten Zwecken zu nutzen, wobei hierdurch anfallende Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeitrag von dem Geschäftsführer zu tragen sind.

4. Die Betriebs- und Unterhaltungskosten des Dienstwagen übernimmt die Gesellschaft.


§
12 Urlaub

1. Der Geschäftsführer hat in jedem Kalenderjahr folgenden Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub: ________ Diensttage.

2. Der Geschäftsführer hat den Urlaubszeitpunkt und die Urlaubsdauer unter Berücksichtigung seiner Aufgabenstellung und der Belange und Interessen der Gesellschaft zu wählen und mit dem Mitgeschäftsführer bzw. dem Mehrheitsgesellschafter zu vereinbaren.

3. Kann der Geschäftsführer den Urlaub im Kalenderjahr nicht vollständig nehmen, weil Interessen der Gesellschaft entgegenstehen, wird der Urlaubsanspruch auf das Folgejahr übertragen.

4. Eine weitere Übertragung findet nicht statt; etwaiger Resturlaub verfällt mit dem 31.03. des Folgejahres. (Regelung gem. § 7 Abs. 3 Satz Bundesurlaubsgesetz).

5. Eine Abgeltung des Urlaubsanspruchs in Geld ist ausgeschlossen.


§
13 Dienstunfähigkeit

1. Bei einer vorübergehenden Dienstunfähigkeit wegen Unfall oder Krankheit hat der Geschäftsführer, für folgende Dauer, einen Anspruch auf die Fortzahlung seiner vertragsgemäßen Bezüge, längstens aber bis zur Beendigung des Anstellungsverhältnisses: ________.

2. Der Geschäftsführer muss sich auf die Gehaltsfortzahlung die Leistungen anrechnen lassen, die er von Kassen oder Versicherungen als Krankengeld, Krankentagegeld oder Rente erhält, soweit diese Leistungen nicht ausschließlich auf seinen Beiträgen beruhen. Der Geschäftsführer tritt bereits hiermit etwaige Ansprüche an die Gesellschaft ab, die ihm gegenüber Dritten wegen der Dienstunfähigkeit zustehen. Die Höhe ist begrenzt auf die Höhe der vertragsmäßigen Bezüge.

3. Dauert die Dienstunfähigkeit länger als 6 Wochen, so wird die Tantieme dieses Geschäftsführervertrages entsprechend der 6 Wochen übersteigenden Zeit anteilig gekürzt.


§ 14 Vergütung bei Dienstverhinderung
und Tod

1. Im Falle der Erkrankung oder sonstiger unverschuldeter Dienstverhinderung hat der Geschäftsführer für die Dauer von ________ Anspruch auf Fortzahlung seiner vertragsgemäßen Bezüge, längstens jedoch bis zum Endes des Anstellungsvertrags.

2. Für eine diesen Zeitraum überschreitende Erkrankung oder sonstige unverschuldete Dienstverhinderung wird dem Geschäftsführer für die Dauer von ________ weiteren Monaten von der Gesellschaft folgender Zuschuss gewährt:

________

3. Besteht kein Anspruch auf Krankengeld, wird als Krankengeld im Sinne dieses Absatzes der Betrag zugrunde gelegt, den der Geschäftsführer durch eine seinem Einkommen gemäße Versicherung bei der zuständigen Ortskrankenkasse erhalten hätte. Die Lohn- und ggf. anfallende Kirchensteuer auf die Differenzzahlung trägt die Gesellschaft.

4. Mit Ablauf des in Abs. 1 bestimmten Fortzahlungszeitraumes wird die dem Geschäftsführer zustehende Tantieme für jeden angefangenen Kalendermonat fortbestehender Dienstverhinderung um je ein Zwölftel gekürzt.

5. Der Geschäftsführer tritt im Falle einer Verletzung durch Dritte sämtliche Ansprüche gegen den Verursacher seiner Dienstunfähigkeit bis zur Höhe der nach diesem Vertrag von der Gesellschaft geschuldeten Vergütungsfortzahlung einschließlich darauf entfallender Sozialversicherungsbeiträge ab.

6. Verstirbt der Geschäftsführer während der Dauer dieses Anstellungsvertrages, so wird seinem Ehepartner das Festgehalt für die auf den Sterbemonat folgenden ________ Monate fortgezahlt. Ist der Ehepartner zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben, so steht dieser Anspruch unterhaltsberechtigten ehelichen Kindern des Geschäftsführers zu.


§
15 Sonstige Leistungen

1. Die Gesellschaft gewährt dem Geschäftsführer für die Dauer dieses Vertrages einen Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe des Arbeitgeberanteils, we er bei Krankversicherungspflicht bestünde, höchstens jedoch in Höhe der Hälfte des Betrages, welchen der Geschäftsführer für seine Krankenversicherung aufzuwenden hat.

2. Die Gesellschaft erstattet Reisekosten, Spesen und andere Aufwendungen, die im Rahmen ordnungsgemäßer Erfüllung dieses Vertrages für die Gesellschaft aufzubringen waren. Die Erstattung erfolgt gegen Vorlage der Originalbelege. Bestehen keine internen Richtlinien erfolgt die Erstattung maximal in Höhe der steuerlich jeweils zulässigen Höchstsätze.


§ 16 D&O Versicherung

Die Gesellschaft wird eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe juristischer Personen (D&O Versicherung) über eine Versicherungssumme von ________ Euro abschließen, durch welche insbesondere die Haftung des Geschäftsführers für durch die Geschäftsführertätigkeit fahrlässig oder grob fahrlässig verursachte Vermögensschäden abgedeckt wird.


§ 17 Unfallversicherung

Die Gesellschaft verpflichtet sich dazu, für den Geschäftsführer eine Unfallversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens ________ Euro für den Todes- und Invaliditätsfall abzuschließen und während der Laufzeit dieses Vertrages dergestalt aufrecht zu erhalten, dass der Geschäftsführer gegenüber der Versicherung unmittelbar anspruchsberechtigt ist.


§ 18 Erfindungen; Geistiges Eigentum

1. Die Ergebnisse der Arbeit des Geschäftsführers stehen grundsätzlich der Gesellschaft zu. Handelt es sich um schutzfähige Erfindungen die sich unmittelbar oder mittelbar aus den Aufgaben des Geschäftsführers ergeben, stehen alle Rechte an diesen geistigen Erfindungen der Gesellschaft zu. Die Rechte gehen mit ihrem Entstehen auf die Gesellschaft über, ohne dass es einer weiteren Erklärung des Geschäftsführers oder der Gesellschaft bedarf. Der Geschäftsführer erklärt sich vorsorglich mit dem Übergang der Rechte an die Gesellschaft einverstanden.

2. Der Geschäftsführer ist verpflichtet, der Gesellschaft unverzüglich alle Diensterfindungen schriftlich zu melden, um der Gesellschaft die Wahrung der Rechte zu ermöglichen.

3. Die Gesellschaft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf Grundlage der Diensterfindungen im eigenen Namen Schutzrechte anzumelden. Der Geschäftsführer ist angehalten, die Gesellschaft bei derartigen Schutzrechtanmeldungen mit allen erforderlichen Erklärungen und Handlungen zu unterstützen.

4. Die Einräumung der Rechte von Diensterfindungen und die Unterstützung bei der Schutzrechtanmeldung sind durch die Vergütung gem. § 4 Vergütung abgegolten.


§
19 Nebentätigkeit

1. Entgeltliche wie unentgeltliche Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung.

2. Veröffentlichungen und Vorträge, die die Tätigkeitsbereiche der Gesellschaft betreffen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung, es sei denn, sie gehören zum normalen Geschäftsbetrieb bzw. sind notwendig, um die Gesellschaft angemessen zu vertreten.

3. Eine erteilte Zustimmung der Gesellschafterversammlung kann unter Beachtung etwaiger vom Geschäftsführer zu beachtender Kündigungsfristen jederzeit widerrufen werden.

4. Die Übernahme von Ämtern in Aufsichtsgremien, sowie die Übernahme bzw. Beteiligung in anderen Unternehmen, und Organisationen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung. Die zur Übernahme eines Amtes erteilte Zustimmung ist jederzeit widerruflich, wobei im Falle eines Widerrufs bestehende Fristvorschriften für die Beendigung des übernommenen Amtes berücksichtigt werden müssen.

5. Geschenke oder sonstige Vorteile von Personen oder Firmen, die mit der Gesellschaft in Geschäftsverbindung stehen oder eine solche Verbindung anstreben, darf der Geschäftsführer nur nach vorheriger Zustimmung der Gesellschafterversammlung annehmen.


§
20 Wettbewerbsverbot

1. Während der Dauer dieses Vertrages ist es dem Geschäftsführer untersagt, in selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. Weiterhin ist es ihm untersagt, während der Dauer dieses Vertrages ein solches Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.

2. Der Geschäftsführer verpflichtet sich zudem, nach der Beendigung dieses Vertrages weder in selbstständiger, unselbstständiger Stellung oder in sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht, für folgende Dauer: ________.

3. Der Geschäftsführer ist verpflichtet, über alle betrieblichen und geschäftlichen Angelegenheiten der Gesellschaft gegenüber unbefugten Dritten absolutes Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages.

4. Weiterhin ist es ihm untersagt, nach der Beendigung dieses Vertrages ein solches Konkurrenzunternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen, für folgende Dauer: ________.

5. Der Geschäftsführer sichert der Gesellschaft zu, das er nicht durch ein Wettbewerbsverbot gehindert ist, seine Tätigkeit bei der Gesellschaft aufzunehmen und seine Pflichten aus diesem Geschäftsführervertrag zu erfüllen.

6. Für die Dauer dieses nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes verpflichtet sich die Gesellschaft, dem Geschäftsführer folgende Entschädigung auszuzahlen:

________

7. Auf die Entschädigung gemäß Abs. 5 sind diejenigen Einkünfte anzurechnen, die der Geschäftsführer während der Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes aus selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Erwerbstätigkeit erzielt oder zu erzielen unterlässt. Zu den anzurechnenden Einkünften zählt auch ein ggf. vom Geschäftsführer bezogenes Arbeitslosengeld. Auf Verlangen der Gesellschaft ist der Geschäftsführer verpflichtet, Auskunft über die Höhe seiner Einkünfte zu erteilen.

8. Die Gesellschaft kann auf die Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Geschäftsführer verzichten. In diesem Fall endet die Verpflichtung zur Zahlung der Karenzentschädigung mit Ablauf von ________ Monaten nach Abgabe der Erklärung.

9. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages steht dem Kündigungsberechtigten das Recht zu, innerhalb ________ Monaten nach Ausspruch der außerordentlichen Kündigung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Teil das nachvertragliche Wettbewerbsverbot aufzuheben.

10. Für jeden Fall des Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot hat der Geschäftsführer der Gesellschaft eine Vertragsstrafe zu zahlen. Diese sieht wie folgt aus:

________

11. Dieses Wettbewerbsverbot gilt für: ________.


§
21 Verschwiegenheitspflicht

Der Geschäftsführer verpflichtet sich, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und auch nach dem Ausscheiden, alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowie die als vertraulich gekennzeichneten Geschäftsvorgänge, Dateien und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln und dazu, unbefugten Dritten, auch anderen Mitarbeitern der Gesellschaft, keinerlei Informationen zu geben oder den Zugriff auf vertrauliche Dateien und Unterlagen zu ermöglichen.


§
22 Kündigung

1. Der Vertrag kann von beiden Seiten mit folgender Frist gekündigt werden: ________.

2. Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

3. Im Falle einer ordentlichen Kündigung ist die Gesellschaft berechtigt, den Geschäftsführer freizustellen, unter Anrechnung auf gegebenenfalls noch bestehende Urlaubsansprüche und unter Anrechnung anderweitigen Erwerbs (§ 615 Satz 2 BGB). Eine etwaige anderweitige Tätigkeit hat der Geschäftsführer der Gesellschaft unverzüglich mitzuteilen.

4. Das Vertragsverhältnis endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das für ihn gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter vollendet hat oder eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird


§ 23 Abfindung

1. Im Falle einer durch die Gesellschaft erfolgten ordentlichen Kündigung bzw. Nichtverlängerung des Anstellungsvertrages erhält der Geschäftsführer folgende Abfindung:

________

2. Die Abfindung ist zum Ablauf des Dienstvertrages fällig und wird unter Beachtung der hierfür geltenden steuerlichen Bestimmungen gezahlt.


§
24 Rückgabe 822 Gegenständen

852 525852222 525 228288885522 2525 52552222255252 828 525 8222582522 582828 52525528 2525 828 252882288522 552 525 228855228255525 5882 22222825252 525 228288885522 525 2288552288852 5222585222 58825 852, 5855822825822 282885882888885 522822, 8228222, 28222522888522 85222, 2588825225, 228. 525 5882 552 582282888522 822282222528222 525 55282228222 8885 82282522522 225822888522 85222885252222 82888252582 525 528252528885 52 582 228288885522 5255582522822.


§
25 Verfall-/Ausschlussfristen

6. 882 5252552825522822 258822 828255852 558 522 2288552282555258252552 525 522 25252885522888522 2288552282555258255582288 822255588 822 5528 2225222 2585 85525 2588822282 88558228885 2282225 258522 525 82 25882 525 888252522 55585 582 2222282822 822255588 822 82822522 5528 2225222 282285222. 82525225888 258288522 882.

7. 8828 2882 28852 255 828255852 82222 8258522888522 2525 2528 255585888222 5255582228, 255 828255852 82222 525 5258222522 822 22822, 525225, 2285255282 2525 25285282 525 5585 28852 255 828255852 82222 28228 5258228828 528 2288552282555258 22222 § 28 888.8 22882.


§ 26
Vertragsänderungen und Nebenabreden

1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform selbst.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

________, den ________




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Gesellschaftsversammlung der Gesellschaft




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Unterschrift Geschäftsführer