Generalvollmacht

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Genaueres zu den einzelnen Arten der Vollmacht, ist in der Beschreibung des Dokuments wiederzufinden.

Eine Vollmacht ist ein Dokument, mit dem eine Vertrauensperson berechtigt wird, einen gegenüber Dritten zu vertreten. Die Unterschiede zwischen einer Generalvollmacht, einer Vorsorgevollmacht und einer einfachen Vollmacht liegen in den Bereichen, in denen die bevollmächtigte Person handeln darf, und in der Zeit, in der die Vollmacht gültig ist.

  • Mit einer Generalvollmacht kann der Bevollmächtigte in allen rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten gegenüber Dritten vertreten werden. Die Generalvollmacht tritt sofort in Kraft, sobald sie dem Bevollmächtigten ausgehändigt wird.
  • Eine Vorsorgevollmacht ist im Prinzip das Gleiche wie eine Generalvollmacht. Der Unterschied besteht darin, dass eine Vorsorgevollmacht für einen Zeitpunkt vorgesorgt werden soll, zu dem eine Person nicht mehr geschäftsfähig ist. Die Vorsorgevollmacht enthält Regelungen für persönliche, gesundheitliche und vermögensrechtliche Angelegenheiten für den Fall, dass die Person nicht mehr in der Lage ist, ihre Interessen wahrzunehmen oder ihren Willen zu äußern.
  • Eine einfache Vollmacht ist im Allgemeinen weniger umfangreich als eine General- oder Vorsorgevollmacht und bezieht sich normalerweise auf spezifische Aufgaben oder Bereiche. Beispielsweise könnte eine einfache Vollmacht jemandem erlauben, in einem Namen ein Paket bei der Post abzuholen.

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G E N E R A L V O L L M A C H T





Ich,

Frau ________,

geboren am ________ in ________,

wohnhaft in ________

- nachfolgend Vollmachtgeberin genannt -



erteile hiermit Vollmacht an


Frau ________,

geboren am ________ in ________,

wohnhaft in ________

- nachfolgend Bevollmächtigte genannt -


§ 1 Umfang

Ich erteile der oben angeführten Bevollmächtigten die Befugnis, die unten genannten Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, die von mir nach den gesetzlichen Regelungen vorgenommen werden können und bei denen das Gesetz eine Stellvertretung bzw. Vollmacht als zulässig ansieht, verbindlich durchzuführen.

Die Bevollmächtigte ist befugt mich gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten und meine Rechte und Pflichten wahrzunehmen, soweit geltend gemachte oder geltend zu machende Ansprüche bzw. Angelegenheiten bestehen. Die Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB nicht befreit.

Der Umfang der Vertretungsbefugnis erstreckt sich insbesondere auf:

1. Die Vertretung gegenüber Privatpersonen, allen Behörden sowie jeglichen öffentlichen Stellen (Gerichte, Steuerbehörden, Banken usw.).

2. Die Vornahme und die Entgegennahme von Zahlungen.

3. Das Eingehen von Rechtsgeschäften bzw. Rechtsverbindlichkeiten.

4. Das Betreuen von Steuerangelegenheiten.

5. Die Verfügung über meine Vermögensgegenstände.

6. Die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus meinem Mietvertrag bzw. Mietverträge, sowie die Kündigung dieser Mietverträge.

7. Den Abschluss und die Kündigung eines neuen Mietvertrages.

8. Die Wahrnehmung jeglicher Rechte und Pflichten aus den von mir abgeschlossenen Verträgen.

9. Die Entgegennahme und das Öffnen der an mich adressierten Post.

10. Die Vertretung in allen Rechtsangelegenheiten und Rechtsstreitigkeiten, einschließlich der Wahl des Rechtsbeistandes.

11. Die Erteilung von Untervollmachten.

12. Die Vertretung und Abgabe von Willenserklärungen im Geschäftsverkehr mit allen Banken, bei denen ich Konten führe, in Bezug auf alle meine bestehenden Konten und Depots, die Vertretungsbefugnis erstreckt sich dabei insbesondere auf:

  • die Verfügung über das jeweilige Guthaben (z. B. durch Überweisung, Barabhebungen usw.),
  • die Einrichtung von Festgeldkonten und sonstige Einlagekonten,
  • die Inanspruchnahme der Möglichkeit vorübergehender Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen,
  • die Inanspruchnahme von eingeräumten Krediten,
  • die Beantragung von EC-Karten.

13. Gesundheitliche Angelegenheiten, wodurch die Ärzte berechtigt und verpflichtet sind, der Bevollmächtigten über die Art meiner Erkrankung, meinen Zustand und die Prognose Auskunft zu geben.

14. Erwerb und Veräußerung von Immobilien.

15. Dingliche Rechte jeder Art an Grundstücken zu bestellen, zu kündigen und aufzugeben.

16. Stimmrechte und Gesellschafterrechte auszuüben, insbesondere an Versammlungen teilzunehmen.

17. Persönliche Schuldanerkenntnisse nach §§ 780, 781 BGB abzugeben und sofortige Zwangsvollstreckung nach § 800 ZPO zu unterwerfen.

18. Ausschlagung von Erbschaften.


§ 2 Vergütung

Die Bevollmächtigte erhält keine Vergütung. Sie hat nur Anspruch auf Ersatz von Notwendigen Auslagen.


§ 3 Inkraftreten

Die Generalvollmacht tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

882 2222558828825852 882 255 8852852, 8222 die Bevollmächtigte im Besitz dieser ist und bei Vornahme von Rechtsgeschäften in meinem Namen im Original vorlegen kann.


§ 4 Erlöschen

Weiterhin gilt diese Generalvollmacht über meinen Tod hinaus. Sie kann von mir oder, im Falle meines Todes, von meinen Erben widerrufen werden.





...................................................................

Ort, Datum




...................................................................

Unterschrift Vollmachtgeberin




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Ort, Datum




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Unterschrift Bevollmächtigte

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Ich,

Frau ________,

geboren am ________ in ________,

wohnhaft in ________

- nachfolgend Vollmachtgeberin genannt -



erteile hiermit Vollmacht an


Frau ________,

geboren am ________ in ________,

wohnhaft in ________

- nachfolgend Bevollmächtigte genannt -


§ 1 Umfang

Ich erteile der oben angeführten Bevollmächtigten die Befugnis, die unten genannten Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, die von mir nach den gesetzlichen Regelungen vorgenommen werden können und bei denen das Gesetz eine Stellvertretung bzw. Vollmacht als zulässig ansieht, verbindlich durchzuführen.

Die Bevollmächtigte ist befugt mich gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten und meine Rechte und Pflichten wahrzunehmen, soweit geltend gemachte oder geltend zu machende Ansprüche bzw. Angelegenheiten bestehen. Die Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB nicht befreit.

Der Umfang der Vertretungsbefugnis erstreckt sich insbesondere auf:

1. Die Vertretung gegenüber Privatpersonen, allen Behörden sowie jeglichen öffentlichen Stellen (Gerichte, Steuerbehörden, Banken usw.).

2. Die Vornahme und die Entgegennahme von Zahlungen.

3. Das Eingehen von Rechtsgeschäften bzw. Rechtsverbindlichkeiten.

4. Das Betreuen von Steuerangelegenheiten.

5. Die Verfügung über meine Vermögensgegenstände.

6. Die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus meinem Mietvertrag bzw. Mietverträge, sowie die Kündigung dieser Mietverträge.

7. Den Abschluss und die Kündigung eines neuen Mietvertrages.

8. Die Wahrnehmung jeglicher Rechte und Pflichten aus den von mir abgeschlossenen Verträgen.

9. Die Entgegennahme und das Öffnen der an mich adressierten Post.

10. Die Vertretung in allen Rechtsangelegenheiten und Rechtsstreitigkeiten, einschließlich der Wahl des Rechtsbeistandes.

11. Die Erteilung von Untervollmachten.

12. Die Vertretung und Abgabe von Willenserklärungen im Geschäftsverkehr mit allen Banken, bei denen ich Konten führe, in Bezug auf alle meine bestehenden Konten und Depots, die Vertretungsbefugnis erstreckt sich dabei insbesondere auf:

  • die Verfügung über das jeweilige Guthaben (z. B. durch Überweisung, Barabhebungen usw.),
  • die Einrichtung von Festgeldkonten und sonstige Einlagekonten,
  • die Inanspruchnahme der Möglichkeit vorübergehender Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen,
  • die Inanspruchnahme von eingeräumten Krediten,
  • die Beantragung von EC-Karten.

13. Gesundheitliche Angelegenheiten, wodurch die Ärzte berechtigt und verpflichtet sind, der Bevollmächtigten über die Art meiner Erkrankung, meinen Zustand und die Prognose Auskunft zu geben.

14. Erwerb und Veräußerung von Immobilien.

15. Dingliche Rechte jeder Art an Grundstücken zu bestellen, zu kündigen und aufzugeben.

16. Stimmrechte und Gesellschafterrechte auszuüben, insbesondere an Versammlungen teilzunehmen.

17. Persönliche Schuldanerkenntnisse nach §§ 780, 781 BGB abzugeben und sofortige Zwangsvollstreckung nach § 800 ZPO zu unterwerfen.

18. Ausschlagung von Erbschaften.


§ 2 Vergütung

Die Bevollmächtigte erhält keine Vergütung. Sie hat nur Anspruch auf Ersatz von Notwendigen Auslagen.


§ 3 Inkraftreten

Die Generalvollmacht tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

882 2222558828825852 882 255 8852852, 8222 die Bevollmächtigte im Besitz dieser ist und bei Vornahme von Rechtsgeschäften in meinem Namen im Original vorlegen kann.


§ 4 Erlöschen

Weiterhin gilt diese Generalvollmacht über meinen Tod hinaus. Sie kann von mir oder, im Falle meines Todes, von meinen Erben widerrufen werden.





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Ort, Datum




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Unterschrift Vollmachtgeberin




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Ort, Datum




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Unterschrift Bevollmächtigte