Generalvollmacht

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Generalvollmacht

  • Definition: Eine Generalvollmacht ist eine weitreichende Erlaubnis, die einer Person (dem Bevollmächtigten) gegeben wird, fast alle rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten im Namen einer anderen Person (dem Vollmachtgeber) zu regeln.
  • Beispiele: Regelung von Bankgeschäften, Immobilienangelegenheiten, Vertragsabschlüssen usw.
  • Wichtige Punkte:
    • Sie ist sehr umfassend und erfordert großes Vertrauen.
    • Sie kann auch für den Fall gelten, dass der Vollmachtgeber nicht mehr geschäftsfähig ist.
    • Sie kann vom Vollmachtgeber, solange dieser geschäftsfähig ist, widerrufen werden.

Einfache Vollmacht:

  • Definition: Eine einfache Vollmacht ist eine begrenzte Erlaubnis, die einer Person (dem Bevollmächtigten) gegeben wird, in bestimmten, genau festgelegten Situationen im Namen einer anderen Person (dem Vollmachtgeber) zu handeln.
  • Beispiele: Eine Bankvollmacht, die es einer Person erlaubt, Geld von einem bestimmten Konto abzuheben oder eine Vollmacht, um ein bestimmtes Auto zu verkaufen.
  • Wichtige Punkte:
    • Sie gilt nur für die in der Vollmacht genannten Handlungen.
    • Sie kann jederzeit widerrufen werden, solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist.

Vorsorgevollmacht:

  • Definition: Eine Vorsorgevollmacht ist eine spezielle Art der Vollmacht, die für den Fall der Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers gedacht ist. Sie soll gewährleisten, dass die Angelegenheiten des Vollmachtgebers geregelt werden, wenn dieser aufgrund von Krankheit oder Unfall keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann.
  • Beispiele: Entscheidungen in Gesundheitsfragen, Aufenthaltsbestimmungen, Vermögensverwaltung im Falle der Geschäftsunfähigkeit.
  • Wichtige Punkte:
    • Sie tritt in der Regel erst in Kraft, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln.
    • Sie kann auch Elemente einer Generalvollmacht enthalten.
    • Sie ist besonders wichtig für die Vorsorge im Alter oder bei Krankheit.

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G E N E R A L V O L L M A C H T





Ich,

Frau ________,

geboren am ________ in ________,

wohnhaft in ________

- nachfolgend Vollmachtgeberin genannt -



erteile hiermit Vollmacht an


Frau ________,

geboren am ________ in ________,

wohnhaft in ________

- nachfolgend Bevollmächtigte genannt -


§ 1 Umfang

Ich erteile der oben angeführten Bevollmächtigten die Befugnis, die unten genannten Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, die von mir nach den gesetzlichen Regelungen vorgenommen werden können und bei denen das Gesetz eine Stellvertretung bzw. Vollmacht als zulässig ansieht, verbindlich durchzuführen.

Die Bevollmächtigte ist befugt mich gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten und meine Rechte und Pflichten wahrzunehmen, soweit geltend gemachte oder geltend zu machende Ansprüche bzw. Angelegenheiten bestehen. Die Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB nicht befreit.

Der Umfang der Vertretungsbefugnis erstreckt sich insbesondere auf:

1. Die Vertretung gegenüber Privatpersonen, allen Behörden sowie jeglichen öffentlichen Stellen (Gerichte, Steuerbehörden, Banken usw.).

2. Die Vornahme und die Entgegennahme von Zahlungen.

3. Das Eingehen von Rechtsgeschäften bzw. Rechtsverbindlichkeiten.

4. Das Betreuen von Steuerangelegenheiten.

5. Die Verfügung über meine Vermögensgegenstände.

6. Die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus meinem Mietvertrag bzw. Mietverträge, sowie die Kündigung dieser Mietverträge.

7. Den Abschluss und die Kündigung eines neuen Mietvertrages.

8. Die Wahrnehmung jeglicher Rechte und Pflichten aus den von mir abgeschlossenen Verträgen.

9. Die Entgegennahme und das Öffnen der an mich adressierten Post.

10. Die Vertretung in allen Rechtsangelegenheiten und Rechtsstreitigkeiten, einschließlich der Wahl des Rechtsbeistandes.

11. Die Erteilung von Untervollmachten.

12. Die Vertretung und Abgabe von Willenserklärungen im Geschäftsverkehr mit allen Banken, bei denen ich Konten führe, in Bezug auf alle meine bestehenden Konten und Depots, die Vertretungsbefugnis erstreckt sich dabei insbesondere auf:

  • die Verfügung über das jeweilige Guthaben (z. B. durch Überweisung, Barabhebungen usw.),
  • die Einrichtung von Festgeldkonten und sonstige Einlagekonten,
  • die Inanspruchnahme der Möglichkeit vorübergehender Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen,
  • die Inanspruchnahme von eingeräumten Krediten,
  • die Beantragung von EC-Karten.

13. Gesundheitliche Angelegenheiten, wodurch die Ärzte berechtigt und verpflichtet sind, der Bevollmächtigten über die Art meiner Erkrankung, meinen Zustand und die Prognose Auskunft zu geben.

14. Erwerb und Veräußerung von Immobilien.

15. Dingliche Rechte jeder Art an Grundstücken zu bestellen, zu kündigen und aufzugeben.

16. Stimmrechte und Gesellschafterrechte auszuüben, insbesondere an Versammlungen teilzunehmen.

17. Persönliche Schuldanerkenntnisse nach §§ 780, 781 BGB abzugeben und sofortige Zwangsvollstreckung nach § 800 ZPO zu unterwerfen.

18. Ausschlagung von Erbschaften.


§ 2 Vergütung

Die Bevollmächtigte erhält keine Vergütung. Sie hat nur Anspruch auf Ersatz von Notwendigen Auslagen.


§ 3 Inkrafttreten

Die Generalvollmacht tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

882 2222558828825852 882 255 8852852, 8222 die Bevollmächtigte im Besitz dieser ist und bei Vornahme von Rechtsgeschäften in meinem Namen im Original vorlegen kann.


§ 4 Erlöschen

Weiterhin gilt diese Generalvollmacht über meinen Tod hinaus. Sie kann von mir oder, im Falle meines Todes, von meinen Erben widerrufen werden.





...................................................................

Ort, Datum




...................................................................

Unterschrift Vollmachtgeberin




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Ort, Datum




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Unterschrift Bevollmächtigte

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Ich,

Frau ________,

geboren am ________ in ________,

wohnhaft in ________

- nachfolgend Vollmachtgeberin genannt -



erteile hiermit Vollmacht an


Frau ________,

geboren am ________ in ________,

wohnhaft in ________

- nachfolgend Bevollmächtigte genannt -


§ 1 Umfang

Ich erteile der oben angeführten Bevollmächtigten die Befugnis, die unten genannten Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, die von mir nach den gesetzlichen Regelungen vorgenommen werden können und bei denen das Gesetz eine Stellvertretung bzw. Vollmacht als zulässig ansieht, verbindlich durchzuführen.

Die Bevollmächtigte ist befugt mich gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten und meine Rechte und Pflichten wahrzunehmen, soweit geltend gemachte oder geltend zu machende Ansprüche bzw. Angelegenheiten bestehen. Die Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB nicht befreit.

Der Umfang der Vertretungsbefugnis erstreckt sich insbesondere auf:

1. Die Vertretung gegenüber Privatpersonen, allen Behörden sowie jeglichen öffentlichen Stellen (Gerichte, Steuerbehörden, Banken usw.).

2. Die Vornahme und die Entgegennahme von Zahlungen.

3. Das Eingehen von Rechtsgeschäften bzw. Rechtsverbindlichkeiten.

4. Das Betreuen von Steuerangelegenheiten.

5. Die Verfügung über meine Vermögensgegenstände.

6. Die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus meinem Mietvertrag bzw. Mietverträge, sowie die Kündigung dieser Mietverträge.

7. Den Abschluss und die Kündigung eines neuen Mietvertrages.

8. Die Wahrnehmung jeglicher Rechte und Pflichten aus den von mir abgeschlossenen Verträgen.

9. Die Entgegennahme und das Öffnen der an mich adressierten Post.

10. Die Vertretung in allen Rechtsangelegenheiten und Rechtsstreitigkeiten, einschließlich der Wahl des Rechtsbeistandes.

11. Die Erteilung von Untervollmachten.

12. Die Vertretung und Abgabe von Willenserklärungen im Geschäftsverkehr mit allen Banken, bei denen ich Konten führe, in Bezug auf alle meine bestehenden Konten und Depots, die Vertretungsbefugnis erstreckt sich dabei insbesondere auf:

  • die Verfügung über das jeweilige Guthaben (z. B. durch Überweisung, Barabhebungen usw.),
  • die Einrichtung von Festgeldkonten und sonstige Einlagekonten,
  • die Inanspruchnahme der Möglichkeit vorübergehender Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen,
  • die Inanspruchnahme von eingeräumten Krediten,
  • die Beantragung von EC-Karten.

13. Gesundheitliche Angelegenheiten, wodurch die Ärzte berechtigt und verpflichtet sind, der Bevollmächtigten über die Art meiner Erkrankung, meinen Zustand und die Prognose Auskunft zu geben.

14. Erwerb und Veräußerung von Immobilien.

15. Dingliche Rechte jeder Art an Grundstücken zu bestellen, zu kündigen und aufzugeben.

16. Stimmrechte und Gesellschafterrechte auszuüben, insbesondere an Versammlungen teilzunehmen.

17. Persönliche Schuldanerkenntnisse nach §§ 780, 781 BGB abzugeben und sofortige Zwangsvollstreckung nach § 800 ZPO zu unterwerfen.

18. Ausschlagung von Erbschaften.


§ 2 Vergütung

Die Bevollmächtigte erhält keine Vergütung. Sie hat nur Anspruch auf Ersatz von Notwendigen Auslagen.


§ 3 Inkrafttreten

Die Generalvollmacht tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

882 2222558828825852 882 255 8852852, 8222 die Bevollmächtigte im Besitz dieser ist und bei Vornahme von Rechtsgeschäften in meinem Namen im Original vorlegen kann.


§ 4 Erlöschen

Weiterhin gilt diese Generalvollmacht über meinen Tod hinaus. Sie kann von mir oder, im Falle meines Todes, von meinen Erben widerrufen werden.





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Ort, Datum




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Unterschrift Vollmachtgeberin




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Ort, Datum




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Unterschrift Bevollmächtigte