Fotografenvertrag

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Hier sollte die Option ausgewählt werden, die auf den Auftraggeber zutrifft. Der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten, fällt unter die Kategorie der natürlichen Person. Unter die zweite Kategorie fallen alle juristischen Personen (des Privatrechts und des öffentlichen Rechts), d. h. Rechtspersonen, die keine Menschen sind. Dazu zählen insbesondere: Gesellschaften, Stiftungen, Vereine, Anstalten, Körperschaften, Organisationen etc.

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Fotografenvertrag




Zwischen

________

________

– nachfolgend „Auftraggeber" genannt –

und

________

________

– nachfolgend „Auftragnehmer" genannt –


PRÄAMBEL

Der Auftraggeber ist in folgendem Bereich tätig: ________. Beide Parteien verständigen sich auf eine vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit. Zwischen den Parteien wird dazu Folgendes vereinbart:


§ 1 VERTRAGSGEGENSTAND

1.1. Das Bildmaterial soll Folgendes abbilden:

________

Genauere Anforderungen an die Fotografien sowie Anzahl an Fotografien, die mindestens zu liefern sind und entsprechende technische Anforderungen sind in der Anlage des Vertrages zu entnehmen.

1.2. Dies geschieht unter Verwendung der Kunstform der Fotografie. Der Auftraggeber beauftragt den Fotografen mit der Erstellung von Fotografien in Bezug auf folgenden Themenbereich:

________

1.3. Der Auftragnehmer führt sämtliche Leistungen nach den Bestimmungen dieses Vertrages durch und beachtet hierbei jegliche gesetzliche (insb. Urhebergesetz, Kunsturhebergesetz, Datenschutzgesetz etc.) Vorgaben sowie Auflagen des Auftraggebers.

1.4. Der Auftragnehmer wird unabhängig von etwaigen Gewährleistungsansprüchen auf Anweisung des Auftraggebers die Bilder nachträglich bearbeiten. Eine Nachbearbeitungszeit von ________ Stunden ist in der vereinbarten Vergütung umfasst. Der Auftragnehmer wird dazu verpflichtet, mindestens einmal eine Nachbearbeitung, wenn diese vom Auftraggeber verlangt wird, vorzunehmen. Nach einer Nachbearbeitung ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Unter einer erfolglosen Nachbearbeitung wird eine Bearbeitung des Auftragnehmers verstanden, die nicht den vereinbarten vertraglichen Vorgaben entspricht.

1.5. Ist das Bildmaterial mangelhaft, insbesondere aber wenn es nicht den Anforderungen nach diesem Vertrag entspricht (oder allgemeine technische oder handwerkliche Mängel aufweist), wird der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer hiervon innerhalb folgender Frist mitzuteilen: ________.

1.6. Der Auftraggeber muss die Abnahme der Fotografien ausdrücklich erklären. Es erfolgt keine Fiktion der Abnahme durch Ablauf der Frist. Etwaige Mängel sollen innerhalb folgender Frist beseitigt werden: ________. Danach muss das Werk erneut zur Abnahme vorgelegt werden. Äußert sich der Auftraggeber innerhalb dieser Frist nicht, dann muss erneut eine Frist zur Abnahme gesetzt werden.

1.7. Die Parteien verpflichten sich, vertragsrelevante Veränderungen, die mit der Vertragsdurchführung in Zusammenhang stehen, rechtzeitig anzuzeigen. Der Auftraggeber hat ihm zustehende Mitwirkungspflichten mit bestem Ermessen zu erfüllen. Dem Auftraggeber sollen Zugang zu Räumlichkeiten und Orte gegeben werden, die für die Auftragsdurchführung notwendig sind.

1.8. Der Auftraggeber ist für die Bereitstellung der Models, Requisiten etc. zuständig.


§ 2 RECHTE UND PFLICHTEN

2.1. Das Bildmaterial soll dem Auftraggeber in folgender Form (in reproduktionsfähiger, druckfähiger Weise) zur Verfügung gestellt werden: Datenträger.

Vor Ablieferung der Fotografien wird der Auftraggeber die Fotos sichten und insbesondere auf die Übereinstimmung mit den Anforderungen nach der Anlage überprüfen.

2.2. Der Auftragnehmer hat die Bilder bis zu folgendem Datum abzuliefern: ________.

Genauere Anforderungen an Auflösung, Format etc. sind der Anlage des Vertrages zu entnehmen. Es sind alle Aufnahmen zu übergeben.

2.3. Falls der Auftragnehmer diese Frist unverschuldet nicht einhält, setzt ihm der Auftraggeber folgende Nachfrist: ________. Bei deren Nichteinhaltung durch den Fotografen ist der Auftraggeber zum Vertragsrücktritt ohne Gegenleistung berechtigt.

2.4. Die Abnahme des Bildmaterials sowie die Rechtsfolgen eines Rücktritts bestimmen sich nach dem Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches.

2.5. Der Auftragnehmer muss die Leistung selbst und höchstpersönlich erbringen. Er darf sich nicht der Unterbeauftragung bedienen.


§ 3 RECHTSEINRÄUMUNG

3.1. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein exklusives, vollständiges, ausschließliches, unterlizenzierbares, zeitlich, räumlich und inhaltlich nicht begrenztes, frei übertragbares Nutzungs- und Verwertungsrecht an den Fotografien ein. Dieses Recht wirkt bis zum: ________. Dieses Recht (Nutzungs- und Verwertungsrechte) umfasst insbesondere folgende Nutzungsarten:

3.1.1. das Vervielfältigungsrecht, insbesondere zur:

- Verwendung von Bild- und Tonträgern,

- Speicherung auf Speichermedien aller Art, wie beispielsweise USB-Sticks, CD-ROMs, DVDs, BluRay, Notebooks,

- Festplatten usw., aber auch körperlicher Form sowie Archivierung, Speicherung und Bereithalten der Datenbanken und Cloud-Systeme.

3.1.2. das Verbreitungsrecht, insbesondere zur:

- Vermietung,

- Verwendung der Fotografien für Werbemaßnahmen und zur Vermarktung von Produkten,

- Verwendung für Druckmedien wie beispielsweise Flyer, Plakate, Banner, Brochure, Bücher, Katalogen, Zeitschriften, Magazine usw. als Einzelausgabe oder in mehrfacher Ausgabe und weitere Nutzung dieser Art.

3.1.3. das Ausstellungs-, Vortrags-, Vorführungs-, und Aufführungsrecht sowie das Recht zur Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung, um Präsentation des Werkes jeglicher Art zu ermöglichen.

3.1.4. das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, insbesondere zur:

- Speicherung und Breitstellung sowie weiteren Verwendung in Datenbanken, allgemeinen Verwendung im Internet, wie beispielsweise auf Webseiten und in Web-Publikationen,

- Verwendung für On-Demand-Dienste (beispielsweise Video-On-Demand, Download-On-Demand, Flatrate-On-Demand-Dienste, Streaming, Near-On-Demand),

- Verwendung in sozialen Netzwerken (beispielsweise auf Facebook, Instagram, LinkedIn, Xing, Steam, Twitter, Tumblr etc.)

3.1.5. das Senderecht, insbesondere zur:

- Verwendung im Fernsehen wie über DVB-T, DVB-C, DVB, IPTV etc.

3.1.6. das Bearbeitungsrecht, insbesondere zur:

- Verwendung im Rahmen anderer Medienproduktionen im Rahmen der hierin eingeräumten Rechte,

- Verwendung im Rahmen der redaktionellen Arbeit welche insbesondere die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit betrifft,

- Verwendung in Filmen, Werbespots, Videos und allen weiteren Formen von bewegten Bildern.

3.2. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber in Ansehung des Werkes auch Rechte an im Zeitpunkt des Vertragsschlusses unbekannten Nutzungsarten.

3.3. Der Auftraggeber kann die ihm nach diesem Vertrag eingeräumten Rechte ganz oder teilweise auf Dritte übertragen, ohne dass hierzu die Zustimmung des Fotografen erforderlich ist.

3.4. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte sollen räumlich auf folgendes Gebiet beschränkt werden: ________.

3.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Fotografien nach Veröffentlichung als Referenz für die Kundenakquisition auf seiner Website zu verwenden. Die Veröffentlichung auf anderen Plattformen, sollte mit dem Auftraggeber abgesprochen werden.

3.6. Die Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer als Urheber zu nennen, soweit dies angemessen und möglich ist.


§ 4 GEWÄHRLEISTUNG

4.1. Der Auftragnehmer versichert, dass er allein berechtigt ist, über die in § 3 dieses Vertrages genannten Rechte an dem Bildmaterial uneingeschränkt und frei von Rechten Dritter zu verfügen und über diese Rechte nicht bereits, weder ganz noch teilweise, verfügt hat bzw. verfügen wird. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter inklusive der Kosten der Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung vollumfänglich frei.

4.2. Der Auftraggeber sichert zu und garantiert, dass alle erforderlichen Einverständniserklärungen solcher auf dem Bildmaterial abgebildeter Personen für die Verwendung des Bildmaterials nach Maßgabe dieses Vertrages vorliegen und durch das vertragsgegenständliche Bildmaterial keine Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte verletzt werden und stellt den Auftragnehmer von Forderungen oder Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung vollumfänglich frei.

4.3. Sofern der Auftragnehmer Anhaltspunkte für eine Gesetzesverletzung oder eine Verletzung Rechte Dritter hat, wird er den Auftraggeber hierüber unverzüglich unterrichten und ggf. das Bildmaterial in entsprechender Form anpassen.


§ 5 VERGÜTUNG

5.1. Für das zu erbringende Werk erhält der Auftragnehmer eine Festvergütung, i.H.v.: ________ Euro zzgl. Mehrwertsteuer

5.2. Die Zahlung ist mit der Abnahme des Werkes fällig. Die Stellung einer prüffähigen Rechnung erfolgt an folgende Rechnungsadresse:

________

5.3. Im Zuge der Vertragserfüllung anfallenden sonstigen Kosten, werden nur nach vorheriger Abstimmung übernommen. Darunter fallen vor allem Reisekosten zum Sitz des Auftraggebers für Termine, die im Rahmen der Vertragsdurchführung für Meetings, Workshops, kontinuierliche Abstimmungen, Briefings etc. die erforderlich werden.

5.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Standfotos vom Auftragnehmer zu erwerben. Diese Standfotos (Fotografien vom Fotoshooting selbst) kann der Auftraggeber für folgenden Zuschlag erwerben: ________ Euro zzgl. Mehrwertsteuer.

5.5. Bei einer Verlängerung über die geplante Nutzungsdauer ist eine gesonderte Vergütung zu entrichten, diese beträgt jährlich: ________ Euro zzgl. Mehrwertsteuer.

5.6. Der Auftragnehmer erhält die Vergütung per Überweisung.


§ 6 GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

6.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen. Der Auftragnehmer wird alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu verhindern. Mit "Dritten" sind nicht Mitarbeiter und Angestellte des Auftragnehmers gemeint. Mitarbeiter und Angestellte sind, soweit sie hierzu nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages angehalten sind, zur Geheimhaltung verpflichtet.

6.2. „Vertrauliche Informationen" sind alle wirtschaftlichen, technischen, wissenschaftlichen, patentrechtlichen und anderen internen Informationen des Auftraggebers bezüglich Geschäftsstrategien, Schutzrechten, Entwicklung, Produktion und Verwendung von Informationen der Vertragsparteien, die bereits mitgeteilt wurden oder während der Laufzeit dieses Vertrages mitgeteilt werden.

6.3. Von der Verpflichtung zur Geheimhaltung ausgenommen sind Informationen des Auftraggebers,

  • die sich schon vor Übergabe durch den Auftraggeber im Besitz der anderen Vertragsparteien befanden,
  • die zum Zeitpunkt der Übergabe bereits öffentlichen bekannt waren,
  • die nach ihrer Übergabe durch den Auftraggeber veröffentlicht wurden,
  • die der Auftragnehmer selbst ohne Zugang zu den Informationen entwickelt hat,
  • die der Auftragnehmer ohne Geheimhaltungspflicht von einem Dritten erhalten hat oder in sonstiger Weise allgemein bekannt werden, es sei denn, dies geschieht durch eine Verletzung der in dem vorliegenden Vertrag geregelten Geheimhaltungspflichten durch den Auftragnehmer.

6.4. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch weiter, wenn die beabsichtigte Fotoproduktion vorzeitig beendet wird.

6.5. Der Auftragnehmer wird Unterlagen, die er vom Auftraggeber im Zusammenhang mit der Entwicklung usw. erhalten hat, nach Bekanntwerden der Offenkundigkeit oder Beendigung des Vertrages unverzüglich dem Auftraggeber zurückgeben. Eventuell erstellte Dateien und sämtliche Kopien werden von sämtlichen Datenträgern gelöscht bzw. bei Verkörperung vernichtet, außer die Daten werden für steuerliche Nachweise benötigt. Werden Informationen aus diesem Grund gespeichert, ist dies dem Auftraggeber anzuzeigen.


§ 7 VERTRAGSDAUER

7.1. Es gibt keine Möglichkeit zur Verlängerung des Vertrages und der Rechteeinräumung nach diesem Vertrag.

7.2. Durch Kündigung wird das Vertragsverhältnis vorzeitig beendet. Die Nutzungsrechte fallen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an den Auftragnehmer zurück. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist weiterhin möglich. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn:

7.2.1. der Auftragnehmer die Rechte an den Bildern nicht in vollen Umfang unbelastet übertragen hat,

7.2.2. eine Nachbesserung nicht innerhalb von 14 Tagen erfolgt,

7.2.3. der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung mehr als 60 Tage im Verzug ist.


§ 8 HAFTUNG

8.1. Die Parteien vereinbaren einen Haftungsausschluss. Kein Haftungsausschluss wird für folgende Situationen vereinbart:

  • vorsätzlich verursachte Schäden an sämtlichen Sach- und Rechtsgütern,
  • grob fahrlässig verursachte Schäden an sämtlichen Sach- und Rechtsgütern,
  • für leicht fahrlässig verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit,
  • für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung einer Hauptpflicht aus dem Vertrag (Kardinalpflicht). Damit sind Verpflichtungen gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

8.2. Für typisch vorhersehbare Schäden bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht wird eine folgende Haftungsbegrenzung vereinbart: ________ Euro.

8.3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber in einem Streitfall mit Dritten wegen der Verwendung der Fotografien beizustehen. Insbesondere wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen, die für eine Klärung erforderlich sind, unverzüglich zukommen lassen.

8.4. Hiermit verpflichtet sich der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber:

  • die Fotografien nicht später als zum vereinbarten Termin fertigzustellen und zu übergeben,
  • die Fotografien nicht unberechtigt zu nutzen oder weiterzugeben,
  • sich Recht Dritter, die an der Herstellung der Fotografien beteiligt oder darauf abgebildet sind, einräumen zu lassen.

Wird gegen einer der oben genannten Pflichten verstoßen, kann der Auftraggeber vom Auftragnehmer die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen. Die Vertragsstrafe muss im Einzelfall angemessen sein. Sie darf folgender Prozentsatz der Gesamtsumme nicht überschreiten und nicht so wirken, dass der Auftragnehmer nicht mehr in der Lage ist, die Pflichten aus dem Vertrag zu erfüllen: ________%.


§ 9 5882555855552258258

________. 5288222 28222822 828282252222 582828 525255228 528852852 8282 2525 825522, 252222 52 58282 522882 582 228222888522 8222852222. 882 28528522282 528 525255228 882882 5825822 528255552.

________. 882825 5252552 5222588222 522 82852 525 85252852258882 82528858525. 882 25522822 8858828822 582 828225522 528 58-5552528528 558.





________, den ________






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Zwischen

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– nachfolgend „Auftraggeber" genannt –

und

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– nachfolgend „Auftragnehmer" genannt –


PRÄAMBEL

Der Auftraggeber ist in folgendem Bereich tätig: ________. Beide Parteien verständigen sich auf eine vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit. Zwischen den Parteien wird dazu Folgendes vereinbart:


§ 1 VERTRAGSGEGENSTAND

1.1. Das Bildmaterial soll Folgendes abbilden:

________

Genauere Anforderungen an die Fotografien sowie Anzahl an Fotografien, die mindestens zu liefern sind und entsprechende technische Anforderungen sind in der Anlage des Vertrages zu entnehmen.

1.2. Dies geschieht unter Verwendung der Kunstform der Fotografie. Der Auftraggeber beauftragt den Fotografen mit der Erstellung von Fotografien in Bezug auf folgenden Themenbereich:

________

1.3. Der Auftragnehmer führt sämtliche Leistungen nach den Bestimmungen dieses Vertrages durch und beachtet hierbei jegliche gesetzliche (insb. Urhebergesetz, Kunsturhebergesetz, Datenschutzgesetz etc.) Vorgaben sowie Auflagen des Auftraggebers.

1.4. Der Auftragnehmer wird unabhängig von etwaigen Gewährleistungsansprüchen auf Anweisung des Auftraggebers die Bilder nachträglich bearbeiten. Eine Nachbearbeitungszeit von ________ Stunden ist in der vereinbarten Vergütung umfasst. Der Auftragnehmer wird dazu verpflichtet, mindestens einmal eine Nachbearbeitung, wenn diese vom Auftraggeber verlangt wird, vorzunehmen. Nach einer Nachbearbeitung ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Unter einer erfolglosen Nachbearbeitung wird eine Bearbeitung des Auftragnehmers verstanden, die nicht den vereinbarten vertraglichen Vorgaben entspricht.

1.5. Ist das Bildmaterial mangelhaft, insbesondere aber wenn es nicht den Anforderungen nach diesem Vertrag entspricht (oder allgemeine technische oder handwerkliche Mängel aufweist), wird der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer hiervon innerhalb folgender Frist mitzuteilen: ________.

1.6. Der Auftraggeber muss die Abnahme der Fotografien ausdrücklich erklären. Es erfolgt keine Fiktion der Abnahme durch Ablauf der Frist. Etwaige Mängel sollen innerhalb folgender Frist beseitigt werden: ________. Danach muss das Werk erneut zur Abnahme vorgelegt werden. Äußert sich der Auftraggeber innerhalb dieser Frist nicht, dann muss erneut eine Frist zur Abnahme gesetzt werden.

1.7. Die Parteien verpflichten sich, vertragsrelevante Veränderungen, die mit der Vertragsdurchführung in Zusammenhang stehen, rechtzeitig anzuzeigen. Der Auftraggeber hat ihm zustehende Mitwirkungspflichten mit bestem Ermessen zu erfüllen. Dem Auftraggeber sollen Zugang zu Räumlichkeiten und Orte gegeben werden, die für die Auftragsdurchführung notwendig sind.

1.8. Der Auftraggeber ist für die Bereitstellung der Models, Requisiten etc. zuständig.


§ 2 RECHTE UND PFLICHTEN

2.1. Das Bildmaterial soll dem Auftraggeber in folgender Form (in reproduktionsfähiger, druckfähiger Weise) zur Verfügung gestellt werden: Datenträger.

Vor Ablieferung der Fotografien wird der Auftraggeber die Fotos sichten und insbesondere auf die Übereinstimmung mit den Anforderungen nach der Anlage überprüfen.

2.2. Der Auftragnehmer hat die Bilder bis zu folgendem Datum abzuliefern: ________.

Genauere Anforderungen an Auflösung, Format etc. sind der Anlage des Vertrages zu entnehmen. Es sind alle Aufnahmen zu übergeben.

2.3. Falls der Auftragnehmer diese Frist unverschuldet nicht einhält, setzt ihm der Auftraggeber folgende Nachfrist: ________. Bei deren Nichteinhaltung durch den Fotografen ist der Auftraggeber zum Vertragsrücktritt ohne Gegenleistung berechtigt.

2.4. Die Abnahme des Bildmaterials sowie die Rechtsfolgen eines Rücktritts bestimmen sich nach dem Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches.

2.5. Der Auftragnehmer muss die Leistung selbst und höchstpersönlich erbringen. Er darf sich nicht der Unterbeauftragung bedienen.


§ 3 RECHTSEINRÄUMUNG

3.1. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein exklusives, vollständiges, ausschließliches, unterlizenzierbares, zeitlich, räumlich und inhaltlich nicht begrenztes, frei übertragbares Nutzungs- und Verwertungsrecht an den Fotografien ein. Dieses Recht wirkt bis zum: ________. Dieses Recht (Nutzungs- und Verwertungsrechte) umfasst insbesondere folgende Nutzungsarten:

3.1.1. das Vervielfältigungsrecht, insbesondere zur:

- Verwendung von Bild- und Tonträgern,

- Speicherung auf Speichermedien aller Art, wie beispielsweise USB-Sticks, CD-ROMs, DVDs, BluRay, Notebooks,

- Festplatten usw., aber auch körperlicher Form sowie Archivierung, Speicherung und Bereithalten der Datenbanken und Cloud-Systeme.

3.1.2. das Verbreitungsrecht, insbesondere zur:

- Vermietung,

- Verwendung der Fotografien für Werbemaßnahmen und zur Vermarktung von Produkten,

- Verwendung für Druckmedien wie beispielsweise Flyer, Plakate, Banner, Brochure, Bücher, Katalogen, Zeitschriften, Magazine usw. als Einzelausgabe oder in mehrfacher Ausgabe und weitere Nutzung dieser Art.

3.1.3. das Ausstellungs-, Vortrags-, Vorführungs-, und Aufführungsrecht sowie das Recht zur Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung, um Präsentation des Werkes jeglicher Art zu ermöglichen.

3.1.4. das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, insbesondere zur:

- Speicherung und Breitstellung sowie weiteren Verwendung in Datenbanken, allgemeinen Verwendung im Internet, wie beispielsweise auf Webseiten und in Web-Publikationen,

- Verwendung für On-Demand-Dienste (beispielsweise Video-On-Demand, Download-On-Demand, Flatrate-On-Demand-Dienste, Streaming, Near-On-Demand),

- Verwendung in sozialen Netzwerken (beispielsweise auf Facebook, Instagram, LinkedIn, Xing, Steam, Twitter, Tumblr etc.)

3.1.5. das Senderecht, insbesondere zur:

- Verwendung im Fernsehen wie über DVB-T, DVB-C, DVB, IPTV etc.

3.1.6. das Bearbeitungsrecht, insbesondere zur:

- Verwendung im Rahmen anderer Medienproduktionen im Rahmen der hierin eingeräumten Rechte,

- Verwendung im Rahmen der redaktionellen Arbeit welche insbesondere die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit betrifft,

- Verwendung in Filmen, Werbespots, Videos und allen weiteren Formen von bewegten Bildern.

3.2. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber in Ansehung des Werkes auch Rechte an im Zeitpunkt des Vertragsschlusses unbekannten Nutzungsarten.

3.3. Der Auftraggeber kann die ihm nach diesem Vertrag eingeräumten Rechte ganz oder teilweise auf Dritte übertragen, ohne dass hierzu die Zustimmung des Fotografen erforderlich ist.

3.4. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte sollen räumlich auf folgendes Gebiet beschränkt werden: ________.

3.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Fotografien nach Veröffentlichung als Referenz für die Kundenakquisition auf seiner Website zu verwenden. Die Veröffentlichung auf anderen Plattformen, sollte mit dem Auftraggeber abgesprochen werden.

3.6. Die Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer als Urheber zu nennen, soweit dies angemessen und möglich ist.


§ 4 GEWÄHRLEISTUNG

4.1. Der Auftragnehmer versichert, dass er allein berechtigt ist, über die in § 3 dieses Vertrages genannten Rechte an dem Bildmaterial uneingeschränkt und frei von Rechten Dritter zu verfügen und über diese Rechte nicht bereits, weder ganz noch teilweise, verfügt hat bzw. verfügen wird. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter inklusive der Kosten der Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung vollumfänglich frei.

4.2. Der Auftraggeber sichert zu und garantiert, dass alle erforderlichen Einverständniserklärungen solcher auf dem Bildmaterial abgebildeter Personen für die Verwendung des Bildmaterials nach Maßgabe dieses Vertrages vorliegen und durch das vertragsgegenständliche Bildmaterial keine Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte verletzt werden und stellt den Auftragnehmer von Forderungen oder Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung vollumfänglich frei.

4.3. Sofern der Auftragnehmer Anhaltspunkte für eine Gesetzesverletzung oder eine Verletzung Rechte Dritter hat, wird er den Auftraggeber hierüber unverzüglich unterrichten und ggf. das Bildmaterial in entsprechender Form anpassen.


§ 5 VERGÜTUNG

5.1. Für das zu erbringende Werk erhält der Auftragnehmer eine Festvergütung, i.H.v.: ________ Euro zzgl. Mehrwertsteuer

5.2. Die Zahlung ist mit der Abnahme des Werkes fällig. Die Stellung einer prüffähigen Rechnung erfolgt an folgende Rechnungsadresse:

________

5.3. Im Zuge der Vertragserfüllung anfallenden sonstigen Kosten, werden nur nach vorheriger Abstimmung übernommen. Darunter fallen vor allem Reisekosten zum Sitz des Auftraggebers für Termine, die im Rahmen der Vertragsdurchführung für Meetings, Workshops, kontinuierliche Abstimmungen, Briefings etc. die erforderlich werden.

5.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Standfotos vom Auftragnehmer zu erwerben. Diese Standfotos (Fotografien vom Fotoshooting selbst) kann der Auftraggeber für folgenden Zuschlag erwerben: ________ Euro zzgl. Mehrwertsteuer.

5.5. Bei einer Verlängerung über die geplante Nutzungsdauer ist eine gesonderte Vergütung zu entrichten, diese beträgt jährlich: ________ Euro zzgl. Mehrwertsteuer.

5.6. Der Auftragnehmer erhält die Vergütung per Überweisung.


§ 6 GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

6.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen. Der Auftragnehmer wird alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu verhindern. Mit "Dritten" sind nicht Mitarbeiter und Angestellte des Auftragnehmers gemeint. Mitarbeiter und Angestellte sind, soweit sie hierzu nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages angehalten sind, zur Geheimhaltung verpflichtet.

6.2. „Vertrauliche Informationen" sind alle wirtschaftlichen, technischen, wissenschaftlichen, patentrechtlichen und anderen internen Informationen des Auftraggebers bezüglich Geschäftsstrategien, Schutzrechten, Entwicklung, Produktion und Verwendung von Informationen der Vertragsparteien, die bereits mitgeteilt wurden oder während der Laufzeit dieses Vertrages mitgeteilt werden.

6.3. Von der Verpflichtung zur Geheimhaltung ausgenommen sind Informationen des Auftraggebers,

  • die sich schon vor Übergabe durch den Auftraggeber im Besitz der anderen Vertragsparteien befanden,
  • die zum Zeitpunkt der Übergabe bereits öffentlichen bekannt waren,
  • die nach ihrer Übergabe durch den Auftraggeber veröffentlicht wurden,
  • die der Auftragnehmer selbst ohne Zugang zu den Informationen entwickelt hat,
  • die der Auftragnehmer ohne Geheimhaltungspflicht von einem Dritten erhalten hat oder in sonstiger Weise allgemein bekannt werden, es sei denn, dies geschieht durch eine Verletzung der in dem vorliegenden Vertrag geregelten Geheimhaltungspflichten durch den Auftragnehmer.

6.4. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch weiter, wenn die beabsichtigte Fotoproduktion vorzeitig beendet wird.

6.5. Der Auftragnehmer wird Unterlagen, die er vom Auftraggeber im Zusammenhang mit der Entwicklung usw. erhalten hat, nach Bekanntwerden der Offenkundigkeit oder Beendigung des Vertrages unverzüglich dem Auftraggeber zurückgeben. Eventuell erstellte Dateien und sämtliche Kopien werden von sämtlichen Datenträgern gelöscht bzw. bei Verkörperung vernichtet, außer die Daten werden für steuerliche Nachweise benötigt. Werden Informationen aus diesem Grund gespeichert, ist dies dem Auftraggeber anzuzeigen.


§ 7 VERTRAGSDAUER

7.1. Es gibt keine Möglichkeit zur Verlängerung des Vertrages und der Rechteeinräumung nach diesem Vertrag.

7.2. Durch Kündigung wird das Vertragsverhältnis vorzeitig beendet. Die Nutzungsrechte fallen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an den Auftragnehmer zurück. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist weiterhin möglich. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn:

7.2.1. der Auftragnehmer die Rechte an den Bildern nicht in vollen Umfang unbelastet übertragen hat,

7.2.2. eine Nachbesserung nicht innerhalb von 14 Tagen erfolgt,

7.2.3. der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung mehr als 60 Tage im Verzug ist.


§ 8 HAFTUNG

8.1. Die Parteien vereinbaren einen Haftungsausschluss. Kein Haftungsausschluss wird für folgende Situationen vereinbart:

  • vorsätzlich verursachte Schäden an sämtlichen Sach- und Rechtsgütern,
  • grob fahrlässig verursachte Schäden an sämtlichen Sach- und Rechtsgütern,
  • für leicht fahrlässig verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit,
  • für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung einer Hauptpflicht aus dem Vertrag (Kardinalpflicht). Damit sind Verpflichtungen gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

8.2. Für typisch vorhersehbare Schäden bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht wird eine folgende Haftungsbegrenzung vereinbart: ________ Euro.

8.3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber in einem Streitfall mit Dritten wegen der Verwendung der Fotografien beizustehen. Insbesondere wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen, die für eine Klärung erforderlich sind, unverzüglich zukommen lassen.

8.4. Hiermit verpflichtet sich der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber:

  • die Fotografien nicht später als zum vereinbarten Termin fertigzustellen und zu übergeben,
  • die Fotografien nicht unberechtigt zu nutzen oder weiterzugeben,
  • sich Recht Dritter, die an der Herstellung der Fotografien beteiligt oder darauf abgebildet sind, einräumen zu lassen.

Wird gegen einer der oben genannten Pflichten verstoßen, kann der Auftraggeber vom Auftragnehmer die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen. Die Vertragsstrafe muss im Einzelfall angemessen sein. Sie darf folgender Prozentsatz der Gesamtsumme nicht überschreiten und nicht so wirken, dass der Auftragnehmer nicht mehr in der Lage ist, die Pflichten aus dem Vertrag zu erfüllen: ________%.


§ 9 5882555855552258258

________. 5288222 28222822 828282252222 582828 525255228 528852852 8282 2525 825522, 252222 52 58282 522882 582 228222888522 8222852222. 882 28528522282 528 525255228 882882 5825822 528255552.

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