Betreuungsvertrag Tagesmutter/-vater

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B E T R E U U N G S V E R T R A G

TAGESMUTTER



Zwischen


________,

wohnhaft in ________

- nachfolgend Tagespflegeperson oder Betreuungsperson gennant -


und


________,

wohnhaft in ________

- nachfolgend Sorgeberechtigte/r genannt -



wird Folgendes vereinbart:


§ 1 Vertragsgegenstand

1.1. Hiermit wird ein Tagesmuttervertrag zwischen der Tagespflegeperson und der sorgeberechtigten Person über die Betreuung von:

________, geboren am ________

geschlossen.

1.2. Die oben genannte Tagespflegeperson ist im Besitz einer gültigen Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII. Diese ist gültig vom ________ bis ________.


§ 2 Umfang der
Betreuungszeiten

2.1. Die Tagespflege beginnt am ________ und findet im Haushalt der Betreuungsperson statt.

2.2. Das Kind wird zu folgenden Zeiten betreut Wochentage von bis:

________


§ 3 Urlaub

3.1. Die Betreuungsperson erhält ________ Urlaub im Jahr.

3.2. Die Betreuungsperson und die sorgeberechtigte Person versuchen ihre Urlaubspläne aufeinander abzustimmen. Kommt keine Einigung zustande, muss die sorgeberechtigte Person für eine Ersatzbetreuung sorgen.


§ 4 Betreuungsgeld bzw. Vergütung

4.1. Das Betreuungsgeld beträgt stündlich ________ EUR.

4.2. Das Betreuungsgeld ist immer zum ________ fällig.

4.3. Die Zahlung erfolgt in bar.

4.4. Feiertage werden nicht vom Betreuungsgeld abgezogen.


§ 5 Kündigung des Betreuungsverhältnisses

5.1. Das Betreuungsverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorbringen von schwerwiegenden Gründen möglich.

5.2. Bei einer vorzeitigen Kündigung des Tagespflegeverhältnisses, muss im Voraus gezahltes Betreuungsgeld, welches über den laufenden Monat hinausgeht, zurückgezahlt werden.


§ 6 Ausfälle der Betreuungsperson aufgrund von Krankheit

6.1. Bei einer Erkrankung der Betreuungsperson liegt die Verantwortung für eine Ersatzbetreuung des Kindes bei der sorgeberechtigten Person.

6.2. Bei (ansteckenden) Krankheiten in der Familie der Betreuungsperson muss von Fall zu Fall abgeklärt werden, ob eine Betreuung stattfinden kann bzw. soll. Auch in diesem Fall liegt die Verantwortung für die Ersatzbetreuung bei der sorgeberechtigten Person.


§ 7 Krankheit des Tageskindes

7.1. Ist eine Betreuung des Tageskindes durch die Betreuungsperson je nach Krankheitsbild nicht möglich, hat die sorgeberechtigte Person die Betreuung zu übernehmen. Dazu zählen z.B. ansteckende und fiebrige Erkrankungen.

7.2. Treten während der Betreuungszeit bei dem Tageskind Anzeichen für eine Erkrankung auf, hat die sorgeberechtigte Person die sofortige weitere Betreuung zu übernehmen.

7.3. Bei Unfällen oder plötzlich auftretenden Erkrankungen des Pflegekindes ist die Tagespflegeperson verpflichtet, eine ärztliche Behandlung (ggf. durch einen Notarzt) einzuleiten und die Sorgeberechtigten umgehend zu informieren. Die Kopie des Impfausweises bzw. der Versicherungskarte sowie sämtliche Angaben des behandelnden Arztes und eine Vollmacht für die Behandlung sind bei der Tagespflegeperson zu hinterlegen.

7.4. Medikamente (auch Hustensaft, Ohrentropfen o.ä.) dürfen nur nach Absprache mit der sorgeberechtigten Person durch die Tagespflegeperson verabreicht werden.

7.5. 52 25882 28228 5225888 2525 28228 5252522 2258282888522 822258828 552 582 55228228222225822 582 52522825285282222 52225225 25 82225282522.


§ 8 Versicherungen

8.1. Die Tagespflegeperson ist haftpflichtversichert bei: ________.

8.2. Die sorgeberechtigte Person ist haftpflichtversichert bei: ________.

8.3. Das Tageskind ist

krankenversichert bei: ________


§ 9 Weitere Bestimmungen

9.1. Die sorgeberechtigte Person verpflichtet sich, das Kind bei der Tagespflegeperson pünktlich abzugeben und abzuholen. Sollte dies nicht möglich sein, hat die sorgeberechtigte Person die Tagespflegeperson darüber telefonisch zu informieren.

9.2. Soll ein Dritter das Kind abholen, so hat die sorgeberechtigte Person die Tagespflegeperson darüber zu informieren.

9.3. Die Tagespflegeperson verpflichtet sich, immer zum Wohle des Kindes zu handeln und es in Absprache mit der sorgeberechtigten Person zu erziehen und zu fördern.

9.4. Ereignisse, welche die Tagespflege auf irgendeiner Weise beeinflussen können, müssen der sorgeberechtigten Person und der Tagespflegeperson umgehend mitgeteilt werden.

9.5. Nach Absprache sollen Dinge, wie Regenkleidung (inkl. Gummistiefel), Wechselwäsche, gegebenenfalls Windeln und Gläschenkost der Tagespflegeperson zur Verfügung gestellt werden.

9.6. Das Tageskind darf nicht im Pkw zu Unternehmungen mitgenommen werden.

9.7. Schäden, die das Tageskind im Haushalt der Tagespflegeperson verursacht, sind dann von den Eltern - ganz oder teilweise - zu ersetzen, wenn die Tagespflegeperson alles Erforderliche getan hat, um derartige Schäden zu vermeiden, und es nach den Umständen des Falles unbillig wäre, wenn die Tagespflegeperson den Schaden allein tragen müsste.


§ 10 5858588828282252222 525 828225852522

________. 58 2882 558885882888885 558 82852 525 85252852258882 82528858525.

________. 5288888582822252, 252588852 2525 885582288852 828225852522 855522 28852 222522222. 8252552222 525 55252252222 582828 525255228 82555222 525 58558222252.

________. 528822 2822 8282822522 582828 525255228 528852852 2525 52555852555855 8282 2525 825522, 82 825522 582 5858222 52525528828252522882 55822 28852 8255552. 82822882 525 52885285222 2525 5255585255585522 82228522 825228885222 8885 582 25522822, 2822 88528522 82228522 25 82528285522, 582 522 5822 525 58282 582825 82228522 528528885 525 88528855228885 2228258852. 85882882 2882 255 582 8582588522 822 52525528858222.



________, ________






..................................................................

Unterschrift Sorgeberechtigte/r





..................................................................
Unterschrift Betreuungsperson

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B E T R E U U N G S V E R T R A G

TAGESMUTTER



Zwischen


________,

wohnhaft in ________

- nachfolgend Tagespflegeperson oder Betreuungsperson gennant -


und


________,

wohnhaft in ________

- nachfolgend Sorgeberechtigte/r genannt -



wird Folgendes vereinbart:


§ 1 Vertragsgegenstand

1.1. Hiermit wird ein Tagesmuttervertrag zwischen der Tagespflegeperson und der sorgeberechtigten Person über die Betreuung von:

________, geboren am ________

geschlossen.

1.2. Die oben genannte Tagespflegeperson ist im Besitz einer gültigen Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII. Diese ist gültig vom ________ bis ________.


§ 2 Umfang der
Betreuungszeiten

2.1. Die Tagespflege beginnt am ________ und findet im Haushalt der Betreuungsperson statt.

2.2. Das Kind wird zu folgenden Zeiten betreut Wochentage von bis:

________


§ 3 Urlaub

3.1. Die Betreuungsperson erhält ________ Urlaub im Jahr.

3.2. Die Betreuungsperson und die sorgeberechtigte Person versuchen ihre Urlaubspläne aufeinander abzustimmen. Kommt keine Einigung zustande, muss die sorgeberechtigte Person für eine Ersatzbetreuung sorgen.


§ 4 Betreuungsgeld bzw. Vergütung

4.1. Das Betreuungsgeld beträgt stündlich ________ EUR.

4.2. Das Betreuungsgeld ist immer zum ________ fällig.

4.3. Die Zahlung erfolgt in bar.

4.4. Feiertage werden nicht vom Betreuungsgeld abgezogen.


§ 5 Kündigung des Betreuungsverhältnisses

5.1. Das Betreuungsverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorbringen von schwerwiegenden Gründen möglich.

5.2. Bei einer vorzeitigen Kündigung des Tagespflegeverhältnisses, muss im Voraus gezahltes Betreuungsgeld, welches über den laufenden Monat hinausgeht, zurückgezahlt werden.


§ 6 Ausfälle der Betreuungsperson aufgrund von Krankheit

6.1. Bei einer Erkrankung der Betreuungsperson liegt die Verantwortung für eine Ersatzbetreuung des Kindes bei der sorgeberechtigten Person.

6.2. Bei (ansteckenden) Krankheiten in der Familie der Betreuungsperson muss von Fall zu Fall abgeklärt werden, ob eine Betreuung stattfinden kann bzw. soll. Auch in diesem Fall liegt die Verantwortung für die Ersatzbetreuung bei der sorgeberechtigten Person.


§ 7 Krankheit des Tageskindes

7.1. Ist eine Betreuung des Tageskindes durch die Betreuungsperson je nach Krankheitsbild nicht möglich, hat die sorgeberechtigte Person die Betreuung zu übernehmen. Dazu zählen z.B. ansteckende und fiebrige Erkrankungen.

7.2. Treten während der Betreuungszeit bei dem Tageskind Anzeichen für eine Erkrankung auf, hat die sorgeberechtigte Person die sofortige weitere Betreuung zu übernehmen.

7.3. Bei Unfällen oder plötzlich auftretenden Erkrankungen des Pflegekindes ist die Tagespflegeperson verpflichtet, eine ärztliche Behandlung (ggf. durch einen Notarzt) einzuleiten und die Sorgeberechtigten umgehend zu informieren. Die Kopie des Impfausweises bzw. der Versicherungskarte sowie sämtliche Angaben des behandelnden Arztes und eine Vollmacht für die Behandlung sind bei der Tagespflegeperson zu hinterlegen.

7.4. Medikamente (auch Hustensaft, Ohrentropfen o.ä.) dürfen nur nach Absprache mit der sorgeberechtigten Person durch die Tagespflegeperson verabreicht werden.

7.5. 52 25882 28228 5225888 2525 28228 5252522 2258282888522 822258828 552 582 55228228222225822 582 52522825285282222 52225225 25 82225282522.


§ 8 Versicherungen

8.1. Die Tagespflegeperson ist haftpflichtversichert bei: ________.

8.2. Die sorgeberechtigte Person ist haftpflichtversichert bei: ________.

8.3. Das Tageskind ist

krankenversichert bei: ________


§ 9 Weitere Bestimmungen

9.1. Die sorgeberechtigte Person verpflichtet sich, das Kind bei der Tagespflegeperson pünktlich abzugeben und abzuholen. Sollte dies nicht möglich sein, hat die sorgeberechtigte Person die Tagespflegeperson darüber telefonisch zu informieren.

9.2. Soll ein Dritter das Kind abholen, so hat die sorgeberechtigte Person die Tagespflegeperson darüber zu informieren.

9.3. Die Tagespflegeperson verpflichtet sich, immer zum Wohle des Kindes zu handeln und es in Absprache mit der sorgeberechtigten Person zu erziehen und zu fördern.

9.4. Ereignisse, welche die Tagespflege auf irgendeiner Weise beeinflussen können, müssen der sorgeberechtigten Person und der Tagespflegeperson umgehend mitgeteilt werden.

9.5. Nach Absprache sollen Dinge, wie Regenkleidung (inkl. Gummistiefel), Wechselwäsche, gegebenenfalls Windeln und Gläschenkost der Tagespflegeperson zur Verfügung gestellt werden.

9.6. Das Tageskind darf nicht im Pkw zu Unternehmungen mitgenommen werden.

9.7. Schäden, die das Tageskind im Haushalt der Tagespflegeperson verursacht, sind dann von den Eltern - ganz oder teilweise - zu ersetzen, wenn die Tagespflegeperson alles Erforderliche getan hat, um derartige Schäden zu vermeiden, und es nach den Umständen des Falles unbillig wäre, wenn die Tagespflegeperson den Schaden allein tragen müsste.


§ 10 5858588828282252222 525 828225852522

________. 58 2882 558885882888885 558 82852 525 85252852258882 82528858525.

________. 5288888582822252, 252588852 2525 885582288852 828225852522 855522 28852 222522222. 8252552222 525 55252252222 582828 525255228 82555222 525 58558222252.

________. 528822 2822 8282822522 582828 525255228 528852852 2525 52555852555855 8282 2525 825522, 82 825522 582 5858222 52525528828252522882 55822 28852 8255552. 82822882 525 52885285222 2525 5255585255585522 82228522 825228885222 8885 582 25522822, 2822 88528522 82228522 25 82528285522, 582 522 5822 525 58282 582825 82228522 528528885 525 88528855228885 2228258852. 85882882 2882 255 582 8582588522 822 52525528858222.



________, ________






..................................................................

Unterschrift Sorgeberechtigte/r





..................................................................
Unterschrift Betreuungsperson